Sterbende Mythen Teil 7924: „Eine Depot Medikation erhöht die Compliance!“

Wenn ein psychiatrischer Patient, der eine neuroleptische Medikation braucht, diese immer wieder nach einer gewissen (zu kurzen) Zeit entgegen ärztlichen Rat absetzt, rufen Angehörige und semiprofessionelle Helfer in unermüdlicher Gleichförmigkeit: „Sie müssen ihn auf ein Depot einstellen. Dann ist sichergestellt, dass er es auch nimmt.“ Stimmt. Und zwar genau einmal, und dann wirkt es genau zwei (bis max. vier) Wochen. Und dann kann er es wieder nehmen, oder eben nicht. Einwurf Semiprofessionalität: „Jaaaah, aber dann kriegen Sie und wir und alle Welt das wenigstens mit! Ha!“

Stimmt auch. Und dann? Dann wissen alle, dass er seine Neurolepsie nicht mehr nimmt. Hätte man ihn auch fragen können. Aber gut, so weiß man es, weil er nicht in die Praxis kommt. Und nun? Es gibt praktisch kaum eine Möglichkeit, jemanden dazu zu zwingen, sich ein Depot spritzen zu lassen. Man kann einen Betreuungsbeschluß beantragen, in dem steht, dass die Nichtabholung des Depots zu einer Unterbringung im Krankenhaus führen soll, und dass dort dann das Depot gegeben werden soll. Habe ich schon einige Male gemacht. Und hatte dann alle zwei Wochen die Situation, mit Hilfe der Betreuungsstelle, der Feuerwehr und Zwang die Einweisung ins Krankenhaus zu organisieren. Ohne sehr triftigen Grund macht man das nicht all zu lange…

Wenn ein Patient eine Neurolepsie nicht nehmen möchte, und es keine gesetzliche Grundlage gibt, ihn zu zwingen, wie am ehesten eine Bewährungsauflage, dann kann er auch eine Depotmedikation jederzeit absetzen. OK, man sieht es frühzeitig.

Depots haben große Vorteile, wenn jemand zwar alle zwei oder vier Wochen einen Arzt aufsucht, aber zwischenzeitlich eine Tabletteneinnahme nicht hinbekäme, etwa weil er obdachlos ist, und das Depot bevorzugt, oder weil er die Medikation zwar will, aber die Tabletteneinnahmeihm zu lästig oder kompliziert ist oder er sie wirklich häufiger mal vergißt, er die Neurolepsie also will, aber unzuverläßig oder unregelmäßig einnimmt. Dann hilft das Depot. Aber nicht, wenn jemand keine Neurolepsie will. Das das Depot dann die Compliance erhöht, ist ein Mythos. Gut verträgliche Tabletten gehen dann sogar mit einer höheren Compliance einher als ein weniger gut verträgliches Depot. Das ist die Erfahrung.

 

33 Gedanken zu “Sterbende Mythen Teil 7924: „Eine Depot Medikation erhöht die Compliance!“

  1. Fatih Keskin 2. März 2012 / 07:45

    Lieber Jan,

    mit großer Wonne verfolge ich deine Artikel „to go“, deine Themen sind klasse, man kann seine Kenntnisse auffrischen oder sein eigenes Tun reflektieren. Depots sind ein Segen, mit Paliperidon habe ich zu 90% ganz gute Erfahrungen, 1x monatlich, da liegt die Messlatte für die Konkurrenz schon recht hoch. Vielleicht kommt ja irgendwann das transdermale Psychopharmakon das machts dem Pat. vielleicht noch leichter es zu nehmen.
    Bitte weiter so, vielleicht kommt noch etwas spannendes zu Interaktionen, nur so als Anregung.

    LG, Fatih

  2. Raeblein 3. März 2012 / 15:21

    Ein sehr schöner erfrischender Blog,
    Ich lese hier gerne mit, habe aber eine Verständnisfrage was ist im obrigen Post „Semiprofessionelle Helfer?“ Pflegekräfte ? Mitarbeiter von Beratungsstellen ?
    Vielen Dank für die Antwort im voraus und weiter so.

  3. Susanne Stetter 17. März 2012 / 21:12

    „Es gibt praktisch kaum eine Möglichkeit, jemanden dazu zu zwingen, sich ein Depot spritzen zu lassen. Man kann einen Betreuungsbeschluß beantragen, in dem steht, dass die Nichtabholung des Depots zu einer Unterbringung im Krankenhaus führen soll, und dass dort dann das Depot gegeben werden soll. Habe ich schon einige Male gemacht. Und hatte dann alle zwei Wochen die Situation, mit Hilfe der Betreuungsstelle, der Feuerwehr und Zwang die Einweisung ins Krankenhaus zu organisieren. Ohne sehr triftigen Grund macht man das nicht all zu lange…“

    Genau so interpretieren Psychiater das Betreuungsrecht.

    So sind schon ein klasse Kumpel. Alle Hochachtung vor Ihren Gesetzen.

  4. körperliche Unversertheit 29. März 2012 / 16:51

    Das jemand der mal eine Psychose hatte, eine Zeitlang Neuroleptika nehmen muss ist im Übrigen ein Märchen, dass durch nichts bewiesen ist, sieht man von der Absetzspsychose einmal ab.
    Die Verabreichung von Depotneuroleptika wird von Betroffenen meist als besonders perfide angesehen, weil das langsame Absetzen, um einer Absetzspsychosen zu entgehen dadurch unmöglich gemacht wird.
    Das Verabreichen von Depotneuroleptika, missachtet dadurch in besonderem Maße, das unveräusserliche Recht auf körperliche Unversertheit, das man in Psychiaterkreisen Menschen die, dieser Zunft in die Hände fallen, offensichtlich abspricht.
    Es ist auch gut so, dass die Gericht dabei mittlerweile nicht mehr mitspielen.
    Siehe z.B.:

    http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/s1/page/bslaredaprod.psml?&doc.id=KORE206622012%3Ajuris-r01&showdoccase=1&doc.part=L

  5. Susanne Stetter 12. Mai 2012 / 21:12

    „Man kann einen Betreuungsbeschluß beantragen, in dem steht, dass die Nichtabholung des Depots zu einer Unterbringung im Krankenhaus führen soll, und dass dort dann das Depot gegeben werden soll.“

    Die Anregung der Betreuung (Ärzte meinen, sie könnten eine Betreuung beantragen) setzt ein Amtsermittlungsverfahren in Gang und am Ende wird „von Amts wegen“ (nicht auf Antrag) ein Betreuer mit verschiedenen Aufgaben bestellt.

    Der Betreuer geht in Haftung, wenn er der ärztlichen Empfehlung folgt und etwas schief geht. Der Arzt ist fein raus bei halbwegs ordentlicher Arbeit.

    „Nichtabholung des Depots“ ist noch nie ein Unterbringungsgrund gewesen. Seit Richtern klar ist, dass ihr Rechtsschutz in diesen Fällen nicht greift („Recht der Freiheit zur Krankheit“), lassen sie sich nicht mehr instrumentalisieren.

  6. Anna_Cranach 1. Oktober 2014 / 20:13

    “Es gibt praktisch kaum eine Möglichkeit, jemanden dazu zu zwingen, sich ein Depot spritzen zu lassen. Man kann einen Betreuungsbeschluß beantragen, in dem steht, dass die Nichtabholung des Depots zu einer Unterbringung im Krankenhaus führen soll, und dass dort dann das Depot gegeben werden soll. Habe ich schon einige Male gemacht. Und hatte dann alle zwei Wochen die Situation, mit Hilfe der Betreuungsstelle, der Feuerwehr und Zwang die Einweisung ins Krankenhaus zu organisieren. Ohne sehr triftigen Grund macht man das nicht all zu lange…”

    tröstlich, dass es Leute hinkriegen, sich das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit zu erkämpfen. Allen Gerichtsbeschlüssen zum Trotz

  7. Anna_Cranach 29. Januar 2015 / 19:50

    In dem Beitrag lässt der Blogger seine Hochachtung vor dem Recht auf körperliche Unversehrtheit durchscheinen….. (Vorsicht Ironie)

    Ich weiß wieso ich Psychiatern aus dem Weg gehe. (Ausnahme: mein ambulanter Arzt, der Zwangsmaßnahmen SEHR kritisch gegenübersteht und wirklich viel von der Patientenselbstverwaltung hält)

  8. Anna_Cranach 27. März 2015 / 02:48

    “Es gibt praktisch kaum eine Möglichkeit, jemanden dazu zu zwingen, sich ein Depot spritzen zu lassen. Man kann einen Betreuungsbeschluß beantragen, in dem steht, dass die Nichtabholung des Depots zu einer Unterbringung im Krankenhaus führen soll, und dass dort dann das Depot gegeben werden soll. Habe ich schon einige Male gemacht. Und hatte dann alle zwei Wochen die Situation, mit Hilfe der Betreuungsstelle, der Feuerwehr und Zwang die Einweisung ins Krankenhaus zu organisieren. Ohne sehr triftigen Grund macht man das nicht all zu lange…”

    Ein solcher Beschluss ist den Gerichten vom BGH schon seit dem Jahr 2000 verboten.

    Klicke, um auf zwangsweise-dauermedikation-keine-freiheitsentzieh.pdf zuzugreifen

    Ein daraufhin vorgeschlagener Gesetzesentwurf für einen § 1906a BGB, der dies erlauben sollte, wurde vom Bundestag abgelehnt.

    Aber die Kölner Zwangseinweisungsrate lässt den Schluss zu, dass die Kölner Richter wohl ziemlich psychiatriefreundlich sind und halt gehofft haben, dass der zuständige Rechtspfleger diesen BGH-Beschluss nicht kennt oder keine Lust hat, sich darum zu kümmern.

    Es gibt mehr Landkreise, wo man als Psychiatrie-Betroffener nicht wohnen sollte. So z.B. Göttingen.

    • psychiatrietogo 27. März 2015 / 08:35

      Du hast recht: Ein Beschluss, jemanden alle zwei Wochen ins Krankenhaus zur Depot-Vergabe vorzuführen, ist nicht rechtmäßig. Der Betreuer kann nur versuchen, bei einem ausgefallenen Depot eine Krankenhauseinweisung zu beantragen, wie er immer bei einer erheblichen Gefährdung durch eine Verschlechterung der Gesundheitslage eine Einweisung beantragen kann. Aber die Kriterien sind bei diesem Manöver genau so streng, wie bei jeder Zwangseinweisung, und daher funktioniert das praktisch nur im Ausnahmefall. Meinen etwas älteren Artikel möchte ich daher auch aktualisieren: In den letzten drei Jahren habe ich so ein Vorgehen (Einweisung zum Depot) nicht mehr gesehen oder selbst beantragt.

      • Anna_Cranach 27. März 2015 / 21:07

        tja, und da kommt wieder die kulturelle Komponente rein, was ist eine drohende Verschlechterung des Gesundheitszustandes??

        Beim Absetzen eines Neuroleptikum ist zu erwarten, dass sich die internistische und auch die neurologische (ruhige Hände, Geschicklichkeit, Schnelligkeit) Gesundheit der Person verbessern wird.
        Weiterhin stellt der Dauerkonsum von Neuroleptika eine ständige Gesundheitsgefährdung durch schleichenden Hirnabbau dar. Mehr dazu im nächsten Post.

        Ebenfalls ist zu erwarten, dass bei Absetzen von NL solche psychiatrischen Symptome wie Antriebslosigkeit, Interessenverlust, keine Einfälle mehr haben, eingeschränkte Vorstellungskraft (darauf beruht die Halluzinationsbekämpfung), Anorgasmie, Anhedonie sich verbessern werden. Dieses „neuroleptic dysphoria“-Syndrom ist einer der häufigsten Gründe für die heftige Ablehnung dieser Psychopharmaka-Sorte.

        .

        (Nationale) ärztliche Leitlinien spiegeln die in einer Gesellschaft vorherrschenden Auffassungen über Gesundheit und Wohlbefinden wieder. Oft auch vorherrschende Auffassungen über Normen und Normalität und kulturell geprägte Ansichten, wie schwer welche Beeinträchtigungen wiegen.
        Und, insbesondere im psychiatrischen Bereich, in der Gesellschaft übliche Ansichten darüber, wie ein Mensch sein und sich verhalten soll.

        Es stecken unterschiedliche Wertvorstellungen dahinter, ob z.B. neuroleptische Nebenwirkungen wie Interessenverlust, Antriebslosigkeit, Freudlosigkeit, verminderter Einfallsreichtum, etc. (das sind Symptome psychischer Krankheit!), Müdigkeit, Risiken für die körperliche Gesundheit
        oder die unbehandelten Symptome wie offen gezeigte psychotische Erregung, auffälliger Wahn und zerfahrenes Reden, etc. als schlimmer angesehen werden.

        Im Fall von Zwangsbehandlung werden demjenigen aber die Wertvorstellungen der Ersteller der DGPPN-Leitlinien übergestülpt. (S3-Leitlinie „Schizophrenie“, Leitlinie für sog. „Bipolare Störungen“, Leitlinie für „schwere Depression“ oder „psychotische Depression“, Leitlinie „Borderline-PS“, etc.)
        Das verstößt aber gegen § 1901a Abs.(2) BGB und gegen die Empfehlung der Ethikkomission der Bundesärztekammer.
        http://www.zentrale-ethikkommission.de/downloads/StellZwangsbehandlungPsych2013.pdf ,
        Kapitel 5.2 auf Seite A 1336: Medizinische Indikation
        Ein zentraler Satz in diesem Kapitel ist „Auch in diesem Fall darf die Patientenperspektive nicht durch eine objektive Betrachtung ersetzt werden. Maßgeblich sind dann die Wertvorstellungen des Patienten, die er früher in einwilligungsfähigem Zustand hatte bzw. jetzt haben würde, wenn
        sie nicht krankheitsbedingt beeinträchtigt wären.“
        Die Wertvorstellungen des Patienten sind maßgeblich und nicht die Wertvorstellungen der Leitlinien-Ersteller oder des Betreuers/Vorsorgebevollmächtigten oder des Richters oder des Gutachters oder behandelnden Arztes.
        Gerichte und Ärzte haben die Aufgabe, diesen mutmaßlichen Willen zu erkunden.

        Zu Recht sagt der Philosoph und katholische Theologe Ivan Illich: „Die Medizin ist ein moralisches Unternehmen und bestimmt daher zwangsläufig den Inhalt der Worte „gut“ und „schlecht“. In jeder Gesellschaft definiert die Medizin, genau wie Gesetz und Religion, was normal, angemessen oder wünschenswert ist. Die Medizin besitzt die Autorität, die Beschwerden des einen als legitime Krankheit zu etikettieren, den zweiten für krank zu erklären, obwohl er gar nicht über Beschwerden klagt, und dem dritten die soziale Anerkennung seines Leidens, seiner Schwäche und sogar seines Todes zu verweigern.“

      • Anna_Cranach 27. März 2015 / 23:33

        Hier ist der lesenswerte Artikel von vier Autoren in der Zeitschrift Der Nervenarzt: http://link.springer.com/article/10.1007/s00115-014-4027-5/fulltext.html


        In mehreren Studien zeigte sich keine Korrelation zwischen der Dauer der unbehandelten Psychose (DUP) und der Reduktion der frontalen grauen Substanz [61, 62, 63] sowie aller anderen untersuchten Regionen mit Ausnahme der grauen Substanz des linken Planum temporale im temporalen Gyrus [64]. In einer Studie hingegen, welche hirnstrukturelle Veränderungen nach kurzer DUP (durchschnittlich 22 Wochen) mit solchen nach langer DUP (durchschnittlich 102 Wochen) verglich, zeigten sich Reduktionen des medial frontalen und Gyrus rectus im längeren Verlauf, jedoch ohne Unterschiede in den gemessenen neurokognitiven Funktionen [64]. Bei insgesamt schleichendem Krankheitsbeginn ist der Beginn psychotischer Symptome jedoch oft nicht mit Sicherheit abzugrenzen. Eine Korrelation zwischen der DUP und kognitiven Störungen scheint nicht zu bestehen [66, 67, 68]. So folgern Ho und Mitarbeiter [62]:
        Der Mangel an überzeugenden Korrelationen legt nahe, dass die unbehandelte initiale Psychose keinen direkten toxischen neuralen Effekt hat. […] Trotz allem ist Frühintervention gerechtfertigt, um Leiden zu vermindern“

        Und wenn die psychiatrische oder neuroleptische Intervention mehr Leiden erzeugt, als sie vermindert??

        „Verschiedene Studien [13, 25, 28, 36, 37, 39] belegen eine Korrelation zwischen dem Abbau frontaler und temporaler grauer Substanz im Zeitverlauf und kognitiven Störungen (Aufmerksamkeit, Exekutivfunktionen, verbales Lernen, Arbeitsgedächtnis, Problemlösefähigkeit, Abstraktionsflexibilität, Raumgedächtnis, visuell-räumliche Fähigkeiten).“

        usw.

        zwangsweiser geistiger Abbau durch Zwangsneuroleptisierung.

        Legt auch eine Analogie zu zwangsweisem Alkoholismus nahe.

  9. Anna_Cranach 28. März 2015 / 00:02

    Weiterhin ist zu den „neuroleptic dysphoria“-Symptomen zu sagen, dass vom Behandlungsteam entweder gerne abgestritten wird, dass diese Symptome überhaupt vorliegen würden,

    oder sie werden positiv umdefiniert.

    Wenn ein Patient Lebendigkeit einbüßt und antriebslos oder sogar depressiv im Fernsehsessel hängt, „kommt er zur Ruhe“

    Eine Bekannte von mir leidet wegen 10 mg Abilify unter dauerdeprimierter Stimmung und Freudlosigkeit. Was steht im Arztbrief? Ihre „affektive Instabilität“ habe sich unter der Medikation gebessert. Dauerdeprimierte Stimmung ist stabile Stimmung, das stimmt.

    Aber sowas als Erfolg zu verbuchen, ist menschenverachtend. Da ist stark schwankende Stimmung vorzuziehen, insbesondere da die Patientin das Zeug nicht freiwillig nimmt, sondern zunächst unter Zwangsbehandlungs-Beschluss (sechs Leute vom Personal haben sich vor ihr aufgebaut „Sie nehmen diese Tablette, oder wir geben Ihnen diese Spritze) und dann weiterer Konsum aus Einschüchterung heraus, weil die Betreuerin ihr Verlängerung des Beschlusses androht. Und genau die dauerdeprimierte Stimmung ist Grund für ihre Ablehnung.

    Übrigens war das auch gar nicht die Begründung für den Zwangsbehandlungsbeschluss, sondern „Gefahr der Chronifizierung des Wahnsystems“. Tja, sie hält trotz NL an ihrem Wahn fest. Sie nimmt es jetzt seit einem halben Jahr, weil die Betreuerin ihr für den Fall der Weigerung eine Zwangsbehandlungsverfahren androht (Einnahme wird im Wohnheim überwacht). Sie hat die Hoffnung auf ein erfolgreiches Gerichtsverfahren vor Göttinger Gerichten verloren und will jetzt aus Göttingen wegziehen.

    Aus ihrem Verfolgungswahn heraus praktiziert sie viel Vermeidungsverhalten, aber keine Fremd- oder Eigengefährdung.

  10. Anna_Cranach 28. März 2015 / 00:22

    Es wird ja gerne behauptet, mit der (zwangsweisen) Psychopharmakagabe könne die Fähigkeit zur Bildung eines freien Willens hergestellt werden und es würde die Einwilligungsfähigkeit hergestellt.

    Tja, wenn das so ist, dann sollte der Psychiater dem neuroleptisierten Patienten Einwilligungsfähigkeit, die Fähigkeit zur Bildung eines freien Willens und Geschäftsfähigkeit bescheinigen, und ihn darauf hinweisen

    dass er aufgrund von Einwilligungsfähigkeit eine Patientenverfügung verfassen kann, wie er zukünftig psychiatrisch behandelt werden möchte. In der Patientenverfügung kann er auch Neuroleptika ausschließen (oder Karenzzeiten, maximale Dosierungen oder maximale Anwendungsdauern festlegen) oder Zwangsbehandlung ausschließen.
    dass eine Betreuung gegen den freien Willen, den er ja nun besitzt, nicht eingerichtet und nicht aufrecht erhalten werden kann.
    dass er aufgrund seiner Geschäftsfähigkeit eine Person seiner Wahl aus Vorsorgebevollmächtigten auswählen kann.

    Wenn die Einwilligungsfähigkeit und die Fähigkeit zur Bildung eines freien Willens nicht wiederhergestellt wird, ist mit dieser Begründung weitere oder zukünftige Neuroleptikagabe gegen den natürlichen Willen des Patienten nicht zu rechtfertigen.

    Dann ist das Wohl des Patienten zukünftig sein subjektives Wohl (wie will man es sonst definieren??), und diesem Wohl ist es massiv abträglich, wenn sich über seinen Willen hinweggesetzt oder ihm das angedroht wird. Ebenso abträglich ist es, wenn er gegen seinen Willen unter Nebenwirkungen (psychomotorische Verlangsamung, Freudlosigkeit, Aufmerksamkeitsstörung, etc.) leidet.

    • Anna_Cranach 28. März 2015 / 00:26

      ups, die Kommentarfunktion scheint Anführungsstriche wegzuformatieren

      also der Deutlichkeit halber nochmal einen Teild des Kommentars

      Tja, wenn das so ist, dann sollte der Psychiater dem neuroleptisierten Patienten Einwilligungsfähigkeit, die Fähigkeit zur Bildung eines freien Willens und Geschäftsfähigkeit bescheinigen, und ihn darauf hinweisen

      dass er aufgrund von Einwilligungsfähigkeit eine Patientenverfügung verfassen kann, wie er zukünftig psychiatrisch behandelt werden möchte. In der Patientenverfügung kann er auch Neuroleptika ausschließen (oder Karenzzeiten, maximale Dosierungen oder maximale Anwendungsdauern festlegen) oder Zwangsbehandlung ausschließen.
      dass eine Betreuung gegen den freien Willen, den er ja nun besitzt, nicht eingerichtet und nicht aufrecht erhalten werden kann.
      dass er aufgrund seiner Geschäftsfähigkeit eine Person seiner Wahl aus Vorsorgebevollmächtigten einsetzen kann.

  11. Anna_Cranach 28. März 2015 / 00:28

    Aufzählungsnummern werden auch wegformatiert

    dass er aufgrund von Einwilligungsfähigkeit eine Patientenverfügung verfassen kann, wie er zukünftig psychiatrisch behandelt werden möchte. In der Patientenverfügung kann er auch Neuroleptika ausschließen (oder Karenzzeiten, maximale Dosierungen oder maximale Anwendungsdauern festlegen) oder Zwangsbehandlung ausschließen.

    dass eine Betreuung gegen den freien Willen, den er ja nun besitzt, nicht eingerichtet und nicht aufrecht erhalten werden kann.

    dass er aufgrund seiner Geschäftsfähigkeit eine Person seiner Wahl aus Vorsorgebevollmächtigten einsetzen kann.

    OK, jetzt ist es hoffentlich trotzdem deutlich.

  12. Anna_Cranach 28. März 2015 / 00:35

    Weiterhin ist zum Thema Zwangsbehandlung noch zu sagen, dass es die Geborgenheit bei den Mitmenschen zerstören und derjenige die Hoffnung verlieren kann.

    Die Erinnerung an einen solchen Übergriff und die Angst vor Wiederholung kann massive psychologische Probleme verursachen.
    Angst vor anderen Menschen, gesteigerte Neigung zur Paranoia, Depressivität, Suizidalität, Angstzustände und Trauma-Symptome können die Folge sein.

    Dass Zwangsbehandelte oder Leute, denen es angedroht wurde, gerne mal einen großen Bogen um die Psychiatrie machen, betrachte ich persönlich übrigens nicht als Schaden.

    Aber das Trauma und die Angst vor Wiederholung. Der Angstfaktor Psychiatrie, der zu den sowieso schon vorhandenen Lebensproblemen dazu kommt.

  13. alexandr 18. Mai 2016 / 18:11

    Ich weiß nicht, was ihr da alle schreibt, aber wenn ich meine Depot Spritze nicht abhole, dann kommt die Polizei. Die Polizei hat auch keine Ermüdungserscheinungen, die war schon oft da.
    Vorraussetzung dafür ist, dass der Richter schreibt, dass man gaga ist und seinen Willen nicht mehr frei bilden kann. Das sind nur ein paar dumme Papiere, das ist schnell geschrieben.
    Wenn man jetzt nach Einnahme des Depot seinen freien Willen wieder bescheinigt bekäme, und dann erneut die Neuroleptika Einnahme verweigern würde, dann würde man ganz schnell wieder entmündigt werden.

    • Susanne_Meyer 18. Mai 2016 / 19:52

      Du brauchst einen guten Anwalt, um durch die Instanzen zu prozessieren. Ruf bei der örtlichen Rechtsanwaltskammer an und erkundige Dich nach Anwälten in Deiner Region, die sich in Psychiatrierecht auskennen.

      Andere Möglichkeit: Für eine Weile ins Weglaufhaus in Berlin umziehen. http://www.weglaufhaus.de , auf der Seite finden sich Kontaktdaten. Die können Dir mit Absetzen helfen und mit Regelung anderer Angelegenheiten, damit Du nicht wieder in dieses Schlamassel reingerätst.

      „Wenn man jetzt nach Einnahme des Depot seinen freien Willen wieder bescheinigt bekäme“

      Wenn Du Deinen freien Willen bescheinigt bekommst, kannst Du eine Patientenverfügung nach
      § 1901a BGB erstellen. In einer solchen Patientenverfügung kann man festlegen, wie man behandelt werden möchte, wenn man in Zukunft als nicht einwilligungsfähig gilt.

      Vernetz Dich mit dem Bundesverband der Psychiatrie-Erfahrenen und mit Deinem Landesverband der Psychiatrie-Erfahrenen, um aus dem Schlamassel rauszukommen

      Manchen Leuten bleibt nichts anderes übrig, als für eine Weile ins Weglaufhaus in Berlin umzuziehen, um dort Hilfe beim Absetzen zu bekommen und Angelegenheiten zu regeln und Vorsorgeverfügungen zu erstellen, usw.

    • Susanne_Meyer 18. Mai 2016 / 20:10

      Und Zwangseinweisung, um eine Behandlung durchzusetzen, hat der BGH auch schwerer gemacht, s. hier in der Ärztezeitung http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/860545/zwangsunterbringung-bgh-staerkt-freiheitsrechte-betreuten.html

      Also: einen Anwalt finden, der dem Richter klarmacht, dass ambulante Zwangsbehandlung nicht rechtmäßig ist.
      Wenn man dann zwangseingewiesen werden soll, um die Zwangsbehandlung zu ermöglichen, auf das BGH-Urteil verweisen, der Link findet sich dort in der Ärztezeitung, guck den Artikel mal an.

      Zur Not ins Weglaufhaus umziehen. Das Berliner Weglaufhaus ist ein anerkanntes Therapieprojekt, das sollte sich machen und durchsetzen lassen, dorthin umzuziehen, zu der Therapie dort.

  14. T.N. 20. Juni 2017 / 19:42

    Selbstbestimmung in Form von Medikamentenverweigerung schön und gut. Aber dann sollen die Betroffenen auch selbst dafür sorgen, dass sie sicher untergebracht sind! Es kann nämlich nicht angehen, dass die Allgemeinheit (ob die Krankenkassen oder der Sozialhilfeträger) immer wieder dafür aufkommt. Wer die Behandlung verweigert, sollte dann aus dem Krankenhaus entlassen werden, denn dort ist man in erster Linie, um behandelt zu werden! Wenn dann Selbstgefährdung besteht, muss man in letzter Konsequenz das hinnehmen, der Patient hat es ja so gewollt. Und bei Fremdgefährdung? Hat ein Mensch das Recht, sich einer Behandlung zu verweigern, ohne die er möglicherweise Leib und Leben anderer Menschen gefährdet??? Was ist mit deren Rechten???

    • Susanne_Meyer 21. Juni 2017 / 02:08

      Gegenfrage: Hat ein Gesunder das Recht, andere Menschen zu gefährden?

      Wieso denken Sie nur bei „Kranken“ an mögliche fremdgefährdende Verhaltensweisen?

      • Susanne_Meyer 21. Juni 2017 / 12:34

        Was schlagen Sie vor, wenn ein „Gesunder“ andere Menschen gefährdet?

        Auch Depotspritze?

      • T.N. 21. Juni 2017 / 13:46

        Wenn ein Gesunder anderen Menschen absichtlich Schaden zufügt, muss er entsprechend dafür belangt werden. Wenn es jemand ist, bei dem davon ausgegangen werden muss, dass er das wieder tun würde, gehört er weggesperrt, in den Knast.
        Und so müsste jemand, der eine medikamentöse Einstellung verweigert, obwohl ohne diese davon ausgegangen werden muss, dass er fremdgefährdend ist, ebenso weggesperrt werden.
        Man kann sich nicht immer nur die Rosinen aus dem Kuchen picken.
        Wir hier in Deutschland können uns glücklich schätzen, denn wir haben ein soziales System, in dem niemand verhungern muss, in der Kranke versorgt werden, in dem alle Kinder zur Schule gehen können etc. Dieses System funktioniert jedoch nur, wenn jeder sich dazu verpflichtet, nach seinen Möglichkeiten mitzuwirken.
        Wenn nun jemand nur deshalb nicht selbst für sich sorgen kann, weil er eine adäquate medizinische Behandlung ablehnt, dann hat er meines Erachtens nicht das Recht, sich in die soziale Hängematte fallen zu lassen.
        Genau das gleiche gilt auch für Leute, die z.B. nicht arbeiten WOLLEN, um sich selbst zu ernähren.
        Es geht mir ausschließlich um Menschen, die sich weigern, ihren Mitwirkungspflichten nachzukommen, nicht um die, die das nicht können!
        Wer sich absichtlich in eine (soziale) Notlage begibt und nicht selbst dazu beitragen will, aus dieser wieder heraus zu kommen, der sollte auch nicht erwarten dürfen, dass die Allgemeinheit für ihn aufkommt.

      • Susanne_Meyer 1. Juli 2017 / 02:45

        Es ist egal, ob jemand wegen unbehandelter psychischer Krankheit nicht arbeiten geht oder weil ihn Neuroleptika dermaßen einschränken.

        Versuchen Sie mal unter Neuroleptika zu arbeiten oder zu studieren, das wird nicht funktionieren.

      • Susanne_Meyer 1. Juli 2017 / 03:02

        P.S: Ich habe mehrere Kommentare geschrieben, weil Kommentare, die mehr als einen Link enthalten, nicht veröffentlicht werden. Daher habe ich die Kommentare so aufgeteilt, dass jeder einzelne Post maximal einen Link beinhaltet.

      • Susanne_Meyer 1. Juli 2017 / 06:27

        Ich sehe gerade, die Kommentare erscheinen nicht in der Reihenfolge, die sie haben sollte. Also entweder nach angegebener Uhrzeit nacheinander lesen oder hier, da habe ich das nochmal alles gepostet, was ich am heutigen Datum schreiben wollte. https://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=555842291471760&id=100011379823476

        Ich konnte den Kommentar leider nicht zusammenhängend posten, weil Kommentare mit mehr als einem Link nicht freigeschaltet werden. Und beim Aufteilen der Kommentare habe ich leider einen an die falsche Stelle gepostet, so dass die Kommentare nicht in der Weise untereinander erscheinen, in der sie sollten. Aber da unter dem facebook-Link kann die Antwort ja nachgelesen werden, in einem zusammenhängenden Text. Das geht übrigens auch zu lesen, wenn man nicht in facebook eingeloggt ist.

        Freundliche Grüße
        Susanne Meyer

    • Susanne_Meyer 1. Juli 2017 / 02:55

      Zum Thema Fremdgefährdung:

      In den USA gibt es die Möglichkeit ambulanter Zwangsbehandlung mit Depotspritzen (outpatient commitment, OPC). Die Ergebnisse sind nicht überzeugend. „In terms of numbers needed to treat (NNT), it would take 85 OPC orders to prevent one readmission [Wiederaufnahme in eine psychiatrische Klinik], 27 to prevent one episode of homelessness and 238 to prevent one arrest.“ https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC4164937/

      238 ambulante Zwangsbehandlungen in einem Jahr, um eine einzige Verhaftung durch die Polizei weniger zu haben. Das Studienergebnis ist dort auch anders ausgedrückt, die Verhaftungswahrscheinlichkeit liegt bei 0,97:1 für ambulant Zwangsbehandelte vs. diejenigen, die der Vergleichsgruppe ohne Zwangsbehandlung zugeteilt wurden.

      Sind solche Wahrscheinlichkeiten es wert, dermaßen in Grundrechte einzugreifen?? (ambulante Zwangsmedikation oder Wegsperren bei Medikamentenverweigerung)

      Müsste es Ihrer Meinung nach eigentlich Sondergesetze bezüglich Männern geben? Die Gewaltrate unter Männern ist ein Vielfaches höher als unter Frauen. Sollen Männer also unter besondere Überwachung gestellt und besonders leicht in ihre Grundrechte eingegriffen werden können? (rhetorische Frage).

      Das wäre eine grobe Verletzung der Geschlechtergleichberechtigung.

      Müsste man bei Männern die gewalttätig geworden sind, zwangsweise medikamentös in deren Hormonstoffwechsel eingreifen? (rhetorische Frage)
      Es gibt ja biologistische Theorien, die behaupten, Männer würden aufgrund ihres Stoffwechsels eher zum Zuschlagen neigen. Wären Sie dafür, dass bei Männern die gewalttätig geworden sind, durch Depotspritzen deren männlichen Stoffwechsel zu korrigieren?

      Zum Glück ist die Geschlechtergleichberechtigung etabliert und Männer dürfen ihren Stoffwechsel behalten.

      Aber wenn es nicht um Männer geht, sondern um psychisch Kranke, da werden Gewalttaten Einzelner schön rangezogen, um einen Generalverdacht zu rechtfertigen bzw. einem einzelnen eine Straftat viel länger nachzutragen als das bei einem psychisch Gesunden der Fall ist.

      Das erinnert übrigens auch an die Forderung, die Grundrechte von Leuten einzuschränken, die dem muslimischen Glauben anhängen, da wird ähnlich argumentiert. Zum Glück steht da eine starke Zivilgesellschaft entgegen und stemmt sich gegen Generalverdacht und gegen die Einschränkung von Grundrechten dieser Gruppe.
      Aber bei psychisch Kranken gibt es diesen Widerstand der Zivilgesellschaft leider viel weniger.

      Das Männer das gleiche Recht auf ihre Grundrechte haben wie Frauen, wird sowieso nicht in Frage gestellt, zum Glück.

  15. Susanne_Meyer 21. Juni 2017 / 02:22

    Ich habe übrigens eine Freundin, die wurde in der Psychiatrie von ihrer Mitpatientin auf dem Zimmer geschlagen.

    Die Mitpatientin war sichtlich bis oben hin voll mit Neuroleptika. Das hat sie nicht davon abgehalten, meiner Freundin zwei Mal ein Glasdeo kräftig gegen den Kopf zu hauen. Es war beides Mal ein Angriff aus heiterem Himmel ohne erkennbaren Anlass.

    Meine Freundin, bei Psychiatern als krankheitsuneinsichtig und noncompliant (weil sie von Neuroleptika starke Nebenwirkungen hat) verschrien, hat übrigens nie jemand geschlagen. Sie nervt halt ihre Umgebung und um sie in die Psychiatrie zu kriegen, wurde dann halt Eigengefährdung konstruiert.

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