Die Zeit berichtet hier, dass ein 40 jähriger Epilepsie Kranker, der trotz des Wissens um seine Epilepsie Auto fuhr und dabei im Rahmen eines Anfalls am Steuer vier Menschen tödlich verletzte, vom Landgericht Hamburg zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt wurde. Eine Aussetzung zur Bewährung ist bei Haftstrafen über zwei Jahren nicht möglich, sobald das Urteil rechtskräftig wird, muss der Verurteilte also ins Gefängnis.
Die nicht sicher eingestellte Epilepsie ist der klassische Grund für eine zeitweise nicht mehr gegebene Fahrtüchtigkeit. Aber auch eine akute psychische Erkrankung oder die Neueinstellung auf Psychopharmaka kann vorübergehend die Fahrtüchtigkeit einschränken. Bei einer akuten psychiatrischen Erkrankung, die zur Neuverordnung von Benzodiazepinen, Antidepressiva und/oder Neuroleptika führt, ist stets darüber nachzudenken, ob eine erhöhte Unfallgefahr besteht. In solchen Fällen muss der Psychiater darüber aufklären und dies zu seinem Schutz auch dokumentieren.
es steht eigentlich auch in der Packungsbeilage
und man merkt es auch so, wenn man nicht fahren kann, weil man einfach psychisch so fertig oder aufgewühlt oder durcheinander ist
oder wenn ein Medikament benommen oder langsam macht oder Schwindelattacken auslöst oder total müde macht.
Während manche Medikamente für die gesamt Dauer der Einnahme die Reaktionszeoit dermaßen heruntersetzen, dass aufs Autofahren eigentlich verzichtet werden sollte.
Und Benzos sind sowieso alkohol-ähnlich. Also auch nicht Autofahren während man unter Benzos steht. (und während Benzo-Entzugserscheinungen natürlich auch nicht !)
aber es ist natürlich trotzdem gut wenn der Arzt nochmal darauf hinweist. Auch bezüglich anderer Tätigkeiten, die Reaktionsschnelligkeit oder gutes Gleichgewicht erfordern.