Bundesverfassungsgericht hebt nun auch das PsychKG Sachsens vorerst auf. 

http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg13-014.html

Das Bundesverfassungsgericht hatte vor 8 Monaten das bundesweit geltende Betreuungsgesetz teilweise für rechtswidrig erklärt, da der Abschnitt über Zwangsbehandlingen nicht konkret genug ausformuliert und geregelt war, um einen so schwerwiegenden Eingriff grundgesetzkonform zu regeln. Inzwischen ist das Betreuungsrecht geändert worden und es ist davon auszugehen, dass die neue Fassung grundgesetzkonform ist. 
Das sächsische PsychKG enthällt auch einen Absatz über Zwangsbehandlingen: §22 hier, der ebenfalls wenig konkret formuliert ist. Das Bundesverfassungsgericht hat ihn daher für rechtswidrig erklärt. Es hat darauf hingewiesen, dass die Notwendigkeit einer Zwangsbehandlung im konkret beurteilten Fall unstrittig ist, dass dies aber eine verfassungskonforme Ausformulierung des Gesetzes nicht überflüssig macht.
Da hat es natürlich wieder mal Recht.
Zur Erinnerung: Artikel 2 des Grundgesetzes lautet:
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

13 Gedanken zu “Bundesverfassungsgericht hebt nun auch das PsychKG Sachsens vorerst auf. 

  1. Susanne Stetter 1. März 2013 / 10:27

    Behauptungen sollten schon eine Grundlage haben. Nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt sind folgende „Denkfehler“:

    „Das Bundesverfassungsgericht hatte vor 8 Monaten das bundesweit geltende Betreuungsgesetz teilweise für rechtswidrig erklärt, da der Abschnitt über Zwangsbehandlingen nicht konkret genug ausformuliert und geregelt war, um einen so schwerwiegenden Eingriff grundgesetzkonform zu regeln. Inzwischen ist das Betreuungsrecht geändert worden und es ist davon auszugehen, dass die neue Fassung grundgesetzkonform ist.“

    Es war der BGH, der von seiner bis Juli 2012 umstrittenen (!) ständigen Rechtsprechung abgewichen ist, nämlich die Formulierung im BGB für die Unterbringung könne nur sinnvoll so ausgelegt werden, dass in der Unterbringung auch eine Zwangsbehandlung (siehe Rezepturteil) erlaubt sein müsste, gleichwohl der BGH immer betonte, es gäbe keine explizite Gesetzesgrundlage für eine Zwangsbehandlung. Die Änderung des Betreuungsrechts (Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in Zwangsmaßnahmen, seit 26.02.2013 in Kraft) ist deshalb nicht verfassungskonform, weil genau das fehlt, was der BGH immer gefordert hat und das Bundesverfassungsgericht jetzt in der Entscheidung zum sächs. PsychKG wiederholt: Art, Umfang und Dauer d. Z. müssen unter anderen Punkten aus dem Gesetz hervor gehen bei Verfolgung eines legitimen Zwecks (etwa Entlassung, Abwendung von Gesundheitsschaden) und der Rechtsweg muss vor einer Z. gegangen werden können. Diese beiden Hauptpunkte fehlen definitiv im neuen Gesetz!

    „Das Bundesverfassungsgericht hat ihn daher für rechtswidrig erklärt. Es hat darauf hingewiesen, dass die Notwendigkeit einer Zwangsbehandlung im konkret beurteilten Fall unstrittig ist, dass dies aber eine verfassungskonforme Ausformulierung des Gesetzes nicht überflüssig macht.“

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Passage der Betreuereinwilligung in Zwangsbehandlung für nichtig erklärt. Dass eine Notwendigkeit im konkreten Fall „unstrittig“ gewesen sei, geht aus der Gerichtsentscheidung nicht hervor. Wenn allgemein es gute Gründe für eine Zwangsbehandlung geben kann, muss das von den Fachgerichten überprüft werden und ist nicht vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelbar.

    Psychiater müssen begreifen, dass es KEIN verfassungskonformes Landeszwangsbehandlungsgesetz gibt! Und Psychiater müssen begreifen, dass das Primat der Patientenautonomie gilt. Betreuer sind keine Einwilligungsmaschinen. Ein Betreuer kann verfassungskonform niemals in eine Zwangsbehandlung zum Zweck der Entlassung einwilligen. Das macht die aktuelle Entscheidung deutlich. Die allgemeine Praxis, dass man auf anderer Grundlage unterbringt, dann das Gesetz wechselt, um weiteres Vorgehen zu rechtfertigen ist absolut kriminell.

    UND bzw. Überschrift: … hebt vorerst auf. Nein, sondern rückwirkend und von Beginn an war es so als hätte es den Satz im Gesetz nicht gegeben. Außerdem geht auch hervor, dass der sächsische Gesetzgeber eine Zwangsbehandlung vor dem Hintergrund des Mißbrauchs psychiatrischer Handlungen in der DDR erst gar nicht erlauben wollte. Psychiater haben sich das Gesetz zurecht gelegt nach Gutdünken.

  2. rosa maks 14. Mai 2013 / 16:52

    Wer in die Psychiatrie kommt , dort bleib er bis er nicht sterbt, die Ärzte machen alles dass Sie Paziente krank machen, mit Neuroleptika. Manche haben leichte Bechinderung, aber die Ärzte machen 100 prozent, den Mensch krank , und keiner konnte im helfen .Er konnte sich nicht wehren. Bitte denken das, konne auch mit ihre Verwandete passieren.Sezen bitte die Tabletten ab, und Kontrolieren die Heime, nemmen Blutprobe, wie viel der Mensch in sich im Körper hat medikomente, viele konnen nicht das erzellen, sie haben angst, oder sind vollgestopt mit Tabletten, oder Gesprizt.Viele wollen Ihre Kinder zurück haben, warum machen Sie so dass, das Kind dort schreit im Heim, und die Eltern zu Hause, manche sterben von dem, konnten nicht aushalten.Mein Mann ist auch gestorben, weil mein Kind ist in den Heim gekommen, und Gesprizt, gefaselt, und mit Drogen schon 7 Jahre, wie viel ich aushalte weis ich nicht, ich will mein Kind zurück haben, egal ist Sie krank. oder gesund, es reicht schon Leute umbringen .Danke.

  3. Anna 9. Januar 2014 / 03:22

    Hier ist das Urteil im Volltext http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20130220_2bvr022812.html

    >> Das sächsische PsychKG enthällt auch einen Absatz über Zwangsbehandlingen: §22 hier, der ebenfalls wenig konkret formuliert ist. Das Bundesverfassungsgericht hat ihn daher für rechtswidrig erklärt. Es hat darauf hingewiesen, dass die Notwendigkeit einer Zwangsbehandlung im konkret beurteilten Fall unstrittig ist, dass dies aber eine verfassungskonforme Ausformulierung des Gesetzes nicht überflüssig macht.
    Da hat es natürlich wieder mal Recht. <<

    wo holen Sie die Behauptung her, das Bundesverfassungsgericht hätte im konkreten Fall behauptet, eine Zwangsbehandlung sei notwendig ? Nennen Sie mir mal den Absatz wo das steht.

    Und im Urteil – 2 BvR 882/09 – schreibt das BVerfG ausdrücklich, dass es Untergebrachten zusteht, ob sie für sich das Recht auf Freiheit oder das Recht auf körperliche Unversehrtheit höher werten. Falls sie in der Lage sind, diese Entscheidung mit freiem Willen zu treffen, dürfen sie sich selbst entscheiden, was ihnen wichtiger ist.

  4. Anna 9. Januar 2014 / 03:26

    Ich persönlich würde mich übrigens für das Recht auf körperliche Unversehrtheit entscheiden. Neuroleptika sind das schlimmere Gefängnis für mich.

    Ich kann im Knast leben, aber nicht unter dem Einfluss von Neuroleptika !!
    Diese schlimme Freudlosigkeit ohne jeden Lichtblick,
    keine 10 Minuten am Tag, wo ich mich am Leben freuen könnte….
    so wirken NL bei mir, auch atypische.

    Wenn ich dauerhaft oder immer wieder zum Konsum von Neuroleptika gezwungen werde, beende ich mein Leben. Das meine ich völlig ernst.

    (Zum Glück besteht die Gefahr nicht)

  5. Tired 9. Januar 2014 / 10:23

    Ich habe einen Fall in der Familie da wäre ich ehrlich gesagt froh wenn die Vorschriften zur Zwangseinweisung und Medikation nicht so streng wären.
    Es passiert nichts, auch keine Einweisung, solange nicht Selbst oder Fremdgefährdung vorliegt.
    Da spielt es keine Rolle ob derjenige seine Wohnung nicht mehr verlässt, sich darin nicht bewegen kann weil er alles sammelt, sich nicht mehr selber versorgt und vor lauter Zwängen den Verstand verliert, sich seit etlichen Monaten weder wäscht, noch die Zähne putzt und keine frische Klamotten anzieht, weil er meint das im einzigen Raum „dem Badezimmer“, in dem er sich noch etwas bewegen kann ausgiebig spioniert wird.
    Ich will jetzt weiß Gott kein Plädoyer für Zwangsbehandlungen halten, es ist schon gut das die Gesetze so streng sind, aber für diesen Einzelfall wäre eine Einweisung sicher eine Befreiung, eingesperrt und gequält ist er jetzt und das wird sich auch niemals ändern.

  6. Anna 10. Januar 2014 / 03:37

    wenn er seine Miete nicht zahlt, wird ihn der Vermieter schon rausschmeißen…

  7. Tired 11. Januar 2014 / 10:19

    Leider nicht, Vermieter ist der Vater und ansonsten Grundsicherung.

    Er wurde ja schon mal zwangseingewiesen, was sicher etwas an der gesetzlichen Vorgabe vorbei war und obwohl er keine Gegenwehr leistete hat er sich dabei einen Oberarmbruch eingehandelt und wurde grün und blau geschlagen, wohl weil einer der Beamten ein Nachbar war und schon lange einen Zorn auf ihn hatte, wegen der Wahnvorstellungen die mit Lärmbelästigung verbunden waren. Er hat dann die ganze Nacht fixiert und das mit gebrochenen Arm, verbracht, er hat natürlich Schmerzmittel abgelehnt, das müssen schon tierische Schmerzen gewesen sein aber die Vergiftungsängste sind wohl stärker. Danach hat er zwar nicht mehr zuhause randaliert, wohl aus Angst wieder eingewiesen zu werden, aber ansonsten hats nix gebracht, wie auch wenn er nix nimmt weil er denkt er wird vergiftet.
    Selbst wenn ich genau wüsste das eine Einweisung machbar wäre würde ich selber nicht mehr versuchen sie in die Wege zu leiten, schon alleine weil dieser Polizist immer noch dabei ist. Wobei ich überzeugt bin das dies ein Einzelfall war und so auch nicht mehr passieren würde, die Sache mit dem Polizisten hat ja auch nicht wirklich etwas mit der Zwangseinweisung, sprich dem was in der Klinik gemacht werden kann, oder nicht, zu tun.
    Es ist halt ein zweischneidiges Schwert wenn man das Schicksal eines Menschen in „fremde“ Hände gibt, man weiß nie wie die und auch der Amtsschimmel ticken. Manchmal sind die Folgen einer Einweisung doch sehr heftig, nichts zu tun aber auch.
    Es ist eine Zwickmühle aus der es keine Lösung gibt und ohne Lösung verlierst du in jedem Fall.
    Spannend wird es wenn die Lebensmittelversorgung nicht mehr da ist, wer weiß, vielleicht hätte das ja den Nebeneffekt das er sich doch mal raus traut um was einzukaufen.
    Die Zeit wirds zeigen und irgendwann vielleicht doch noch ein Fünkchen Einsicht bescheren, oder das Gegenteil.

  8. Anna 13. Januar 2014 / 21:42

    hmmm, sicher haben schon viele Leute versucht, ihn zu besuchen und ihm dabei wenigstens ein bißchen im Haushalt zu helfen? Oder ähnliches

    Eine Freundin von mir wurde zwangseingewiesen und mit Antipsychotika zwangsmedikamentiert.
    Endergebnis: sie bildet sich noch immer ein, gemobbt und gestalkt zu werden, obwohl das nicht der Fall ist. Während der zwangsweisen Neuroleptika-Behandlung hatte sie zusätzlich noch suizidale Intentionen, wegen pharmakogener Anhedonie und Dysphorie. Die Neuroleptika haben ihr auch das noch weggenommen, was die Krankheit ihr übriggelassen hatte.

  9. Tired 14. Januar 2014 / 19:44

    Naja, der ist ein Messi und es ist unmöglich etwas im Haushalt zu helfen da alles voll gestellt ist. Außerdem würde er es nicht ertragen, aufgrund seiner Zwänge, wenn jemand seine Sachen anfasst und rein lassen tut er eh nur die Mutter und die ist in einem Alter wo sie das nicht mehr machen sollte. Ich glaube es wäre sogar besser für ihn wenn sie ihm nichts mehr zu essen bringen würde, er „muss“ halt nicht raus und wenn er Hunger hätte ginge es vielleicht, wer weiß, irgendwann werden wir es erfahren.
    Der hat so viele Probleme das Medikamente für ihn eine Chance wären, ich finde er ist in einem Zustand der eigentlich keine Wahl lässt, zumindest wenn sein Leben wieder lebenswert werden soll.

    Aber selbst wenn in so einem Fall Zwangsmaßnahmen erlaubt wären, wirklich nutzen würden sie nur wenn sie auch gut vermittelt werden können und auf den Patienten so eingegangen wird das er irgendwann selber hinter der Therapie steht und sie zuhause fortführt, ansonsten werden die Medis wenn man heim kommt doch als erstes abgesetzt.

    Für solche Überzeugungsarbeit fehlt aber die Zeit, so das es oft eine Sisyphusarbeit ist, in der Klinik einstellen, zuhause absetzen, wieder in die Klinik usw.

    Ziemlich heftig das mit deiner Freundin, in manchen Kliniken werden NW auch generell verneint, oder klein geredet, so das die Medis viel länger genommen werden als es gut ist. Das kenne ich von Seroquel, welches laut Ärzten keinerlei NW macht und noch niemals jemand von solch Unverträglichkeiten gehört hat, so war ich am Ende sogar als Simulant abgestempelt und bin dann vollkommen gefrustet und unverrichteter Dinge gegangen.
    Für mich haben solche Begebenheiten damit zu tun das nicht auf die Patienten eingegangen werden kann, aus Zeitmangel und auch mangelnder Empathie und dann gibts halt den Spruch das es nicht sein kann, oder bald wieder weggeht, Hauptsache es wird nicht mehr mit Fragen genervt.

  10. Anna 17. Januar 2014 / 15:45

    ich hatte von Seroquel auch Nebenwirkungen und der Klinikarzt hat es deswegen abgesetzt. (Wenn er auf meinen Absetzwunsch nicht eingegangen wäre, hätte ich die Klinik halt einfach unangekündigt verlassen und wäre erstmal untergetaucht. Was ich nicht nehmen will, will ich nicht nehmen.)

    hier sind meine Seroquel-Nebenwirkungen beschrieben: http://www.sanego.de/58240_Nebenwirkungen_von_Abilify

    ich wurde dann auf Abilify umgestellt, das war dann aber noch schlimmer als Seroquel. Ich habe es nach dem Klinikaufenthalt eigenmächtig ausgeschlichen und das war genau richtig.
    Das ist mehr als 4 Jahre her und ich habe nie wieder Antipsychotika angerührt.

  11. Anna 17. Januar 2014 / 15:48

    hmm, 3 Wochen kann man das Experiment mal machen, zu gucken ob er rausgeht, wenn er keine Lebensmittel mehr geliefert bekommt. In dem Zeitraum verhungert man nicht.

  12. Tired 18. Januar 2014 / 17:05

    Hi Anna,

    das ist aber nett das du dir so Mühe machst.
    Naja, die Mutter versorgt ihn und Mütter können ihre Kinder nicht in der Form auflaufen lassen.;-)

    Ich bin ja schon froh das es zumindest mir gelungen ist mich da weitestgehend raus zu nehmen, Abstand zu gewinnen und nicht mehr von ihm angerufen zu werden.

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