Petition beim Deutschen Bundestag zur Verschiebung der Einführung des neuen Vergütungssystems in der Psychiatrie

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Für die Vergütung stationärer Leistungen in der Psychiatrie ist ab nächstem Jahr ein neues Vergütungsmodel geplant. Bis jetzt ist es so, dass jedes psychiatrische Krankenhaus für jeden Patienten einen bestimmten Tagessatz erhält. Dieser Tagessatz ist unabhängig von der Diagnose, der Schwere der Krankheit und der Dauer der Behandlung. Die Tagessätze unterscheiden sich je nach Krankenhaus, so ist es möglich, dass ein Krankenhaus, das die regionale Pflichtversorgung übernimmt, einen höheren Tagessatz erhält, als ein Psychiatrisches Krankenhaus, das sich auf geplante Aufnahmen spezialisiert.

Ab dem 1.1.2015 soll nun – nach einem Stufenplan mit zunehmender Verbindlichkeit schrittweise eingeführt – ein neues Vergütungssystem gelten, dass sich an die DRG´s der somatischen Medizin anlehnt. Nach diesem System erhält das Psychiatrische Krankenhaus eine Vergütung, die je nach Hauptdiagnose, Nebendiagnosen, Betreuungsaufwand und Behandlungsdauer für jeden Tag einer Behandlung unterschiedlich sein kann. Allen Diagnosegruppen gemeinsam ist allerdings, dass die erste Woche noch relativ viel Geld gibt, mit jeder weiteren Behandlungswoche allerdings der Tagessatz immer weiter reduziert wird.

Das neue System hat einige Vorteile. So gleicht es nicht begründete Unterschiede in den Tagessätzen unterschiedlicher Krankenhäuser aus. Auch kann man einen erhöhten Betreuungsaufwand durch eine erhöhte Vergütung abbilden.

Es ist aber an sehr vielen Stellen noch unausgereift und teilweise mit potentiell für die Patientenversorgung nachteilhaften Effekten versehen:

  • Die von Woche zu Woche niedrigeren Tagessätze vermitteln einen Anreiz zu noch kürzeren Behandlungszeiten, was angesichts einer durchschnittlichen Behandlungszeit von etwa 21 Tagen nicht mehr angemessen erscheint.
  • Die Vergütung hängt mehr von der Diagnose ab als von der Schwere der Erkrankung. Das mag in der somatischen Medizin meist im Durchschnitt angemessen sein (die operative Behandlung eines nicht durchgebrochenen entzündeten Blinddarms kostet immer etwa gleich viel). In der Psychiatrie sagt aber beispielsweise die sehr häufige Diagnose „Schizophrenie“ genau gar nichts über die Schwere der aktuellen Krankheitsepisode aus. Auch nichts über die sinnvolle Dauer der Behandlung.
  • Die Psychiatriepersonalverordnung (PsychPV) soll abgeschafft werden. Dadurch droht ein Abbau des Personals.
  • Das PEPP System berücksichtigt nicht die Kosten der regionalen Pflichtversorgung.

Es gibt nun eine Online-Petition beim Deutschen Bundestag, die Einführung des PEPP-Systems zumindest bis 2017 zu verschieben, um die aktuellen Probleme und möglichen Systemfehler zu korrigieren. Hier geht´s zur Petition:

https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2013/_10/_25/Petition_46537.html

Ein Gedanke zu “Petition beim Deutschen Bundestag zur Verschiebung der Einführung des neuen Vergütungssystems in der Psychiatrie

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