Das im Jahre 2002 eingeführte Gewaltschutzgesetz hat eine wesentliche Verbesserung der Rechtsgrundlagen im Kampf gegen Stalking und Bedrohungen gebracht. Eine weitere Maßnahme, von der in den letzten Jahren zunehmend Gebrauch gemacht wird, ist der Wohnungsverweis, der im §27a des Polizeigesetzes geregelt ist.
Der Wohnungsverweis wird von der Polizei ausgesprochen, wenn es im häuslichen Umfeld zu Gewaltanwendung kommt.
Fallbeispiel: Im betrunkenen Zustand verprügelt ein Ehemann seine Frau, indem er ihr mehrfach mit der Faust in den Bauch boxt. Sie ruft die Polizei, die bei Eintreffen in der Wohnung typische Verletzungsspuren an der Frau feststellt, deren glaubhafte Aussage zu Protokoll nimmt und einen Ehemann vorfindet, der sagt, er sei hier der Herr im Haus und die Polizei möge sich verpissen.
Die Polizei spricht ihm sofort vor Ort einen Wohnungsverweis für 10 Tage aus. Der Mann kann rasch eine kleine Tasche packen, er muss seinen Wohnungsschlüssel der Polizei abgeben und die Wohnung unverzüglich verlassen. 10 volle Tage lang (der erste gezählte Tag ist der Tag nach Aussprechen des Wohnungsverweises) darf er die Wohnung nicht mehr betreten. Er darf sie auch dann nicht betreten, wenn er sich beispielsweise im nüchternen Zustand am nächsten Tag wieder mit seiner Frau versöhnt hat und auch dann nicht, wenn die Ehefrau es ihm wieder erlauben würde. Er muss sich 10 Tage fernhalten. Nur die Polizei kann den Wohnungsverweis wieder aufheben, beispielsweise, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass er fälschlich angeordnet wurde. Eine bloße Versöhnung und die Zustimmung der Ehefrau wird aber in der Regel nicht zu einer Aufhebung des Wohnungsverweises führen. Verstößt der Gewalttäter gegen das Rückkehrverbot, muss er ein Ordnungsgeld zahlen, typischerweise in der Höhe von etwa 500€.
Der Wohnungsverweis, umgangssprchlich das “10-tägige Rückkehrverbot” ist ein sehr wirksames Instrument des Gewaltschutzes. Ähnlich wie das zwei-monatige Fahrverbot bei bestimmten ernsten Verstößen im Straßenverkehr wird hier dem Straftäter im gleichen Bezugsrahmen, in dem er sich falsch verhält, gezeigt: “Wenn Du dich hier daneben benimmst, dann hast Du hier nichts zu suchen.” Und das gilt eben auch und gerade in der Wohnungsgemeinschaft.
In Köln stelle ich fest, dass die Polizei bei häuslicher Gewalt in typischen Fällen konsequent einen Wohnungsverweis ausspricht. Ich habe noch nicht erlebt, dass ein Wohnungsverweis aus meiner Sicht unbegründet ausgesprochen wurde. Der Wohnungsverweis beeindruckt jeden Gewalttäter nachhaltig, und er ist ganz sicher ein wirksames Instrument, das Verhalten nachhaltig zu verändern. Und es gibt dem Opfer die unmißverständliche Gewißheit, dass sie (oder er) vor Gewalt geschützt wird und ein Recht auf ein Leben ohne Angst vor Gewalt im häuslichen Rahmen hat.
„Der Wohnungsverweis beeindruckt jeden Gewalttäter nachhaltig, und er ist ganz sicher ein wirksames Instrument, das Verhalten nachhaltig zu verändern.“
Da möchte man doch widersprechen. Hier in der Schweiz kann die Polizei zu ähnlichen Massnahmen greifen. Die Fernhaltefristen sind teiweise sogar dtl. länger. Allerdings handelt es sich im wesentlichen um eine sehr wirksame Massnahme des Opferschutzes und weniger um ein „Rehabilitationswerkzeug“ für den Täter. Verhaltensänderungen mag es hier und da geben. Bei den „typischen Schlägern“ sind sie leider nur selten nachhaltig. Und so sieht man betroffene Frauen nicht selten immer wieder mit den Resultaten der eben gerade nicht erfolgten Verhaltensänderung. Leider auch deshalb, weil Aussagen gegen den Lebenspartner/Ehemann später wieder zurückgezogen werden etc. Ein grausames Perpetuum mobile, das im Laufe der Jahre den eigenen Zynismusindex kontinuierlich ansteigen lässt.
Wir haben seit Ende 2003 ein ähnlich gelagertes Wegweisungsgesetzt, welches sich am österreichischen Modell orientiert hat. Kürzlich hat unsere Regierung die Frist von 10 auf 14 Tage verlängert.
Der Sinn dieses Gesetzes ist, wie mein Vorredner bereits gesagt hat, der Opferschutz. Einmal in direkter Weise, dass der Täter_in entfernt wird, um weitere Gewalt zu unterbinden. Zum Anderen, um den Beteiligten und der Gesellschaft klar zumachen, dass häusliche Gewalt nicht länger eine private Angelegenheit ist, sondern eine Straftat.
Es gibt Frauen und Männer, die das ernst nehmen und sich klar werden, das was ich hier getan habe ist nicht in Ordnung und ich werde mir Hilfe holen. Andere haben die Gewissheit, dass sie ungerecht behandelt worden sind und dass diese Massnahme nur eine Fortsetzung ihrer vermeindlich erlebten Demütigungen und Nachstellungen durch ihre Frau/Mann/Partner_in ist.
Hallo eine frage.
Mein Mann hat 10 tage Rückkehrverbot.Wir haben uns wieder vertragen.Kann er denn wieder zurück nach Hause.Wenn ich mit dem Polizei darüber spreche.
Vielen Dank
Wenn Du mit der Polizei sprichst und die Polizei Deinem Mann die Rückkehr erlaubt, dann schon. Aber die Entscheidung darüber trifft die Polizei…
Es mag ja sein, dass es in vielen Fällen hilfreich für die betroffene Frau sein kann.
Aber das Rückkehrverbot wird auch gerne mal dem Mann ausgesprochen, weil er sich nicht wirklich kooperativ gegenüber der Polizei verhält und der Polizei reicht nur der Verdacht der Gewaltanwendung. Das ist leider alles Auslegungssache der Polizisten. Beweise werden dafür nicht benötigt.
Besonders wenn beide Ehepartner berufstätig sind und kleine Kinder haben, kann es eine Strafe für die Frau werden, weil die Frau alleine ist. Der Mann hat Rückkehrverbot und fliegt eine Woche nach Malle oder geht nach der Arbeit, statt nach Hause, mit seinem Kumpel in die Kneipe, spielt danach Playstation, glotzt TV, lässt es sich gut gehen. Dabei gibt er viel Geld aus. Die Frau hat den Stress, muss alle Kinder alleine versorgen und völlig stresst hoffen, dass sie pünktlich zur Arbeit kommt.
Meiner Meinung sollte die Maßnahme kontrollierter angewandt werden,statt die Entscheidung einem herbeigerufenen Polizisten zu überlassen.
Ein Ehestreit, Polizeiruf der Nachbarn mit übertriebener Schilderung und voreingenommene Polizisten die auf einen Ehepaar in Rage treffen, reichen schon aus um das Rückkehrverbot zu verordnen. Eindeutige Anzeichen von Gewalt sind gar nicht zwingend notwendig. Ein Verdacht reicht leider völlig aus.
Leider wurde in meinem geschilderten Fall, trotz eines Antrages der Frau an den dienstleitenden Polizeibeamten, trotz Einschaltung eines Anwalts, das Rückkehrverbot nicht aufgehoben.
Die Familie durfte sich überall treffen, nur der Mann durfte nicht ins Haus.
Dass die Polizei bei Gefahr im Verzug sofort handeln muss, ist notwendig und verständlich. Dann sollte aber eine richterliche Anhörung erfolgen! In seiner jetzigen Form gibt das Gesetz der Polizei zu viel unkontrollierte Macht.
Die Polizei sollte auf keinen Fall das Rückkehrverbot aussprechen dürfen.
Ich selbst bin leider davon betroffen. Hatte einen Streit mit meiner Lebensgefährtin der ziemlich laut wurde. Muss aber dazu sagen das sie lauter wurde als ich da sie sehr aufbrausend ist. Ihre Tochter hat die Polizei gerufen.
Die kam dann auch zahlreich. 8 Beamte bei uns im Haus und fast alle haben mich angeguckt als wäre ich ein Alkoholiker der abends Hobby mäßig seine Frau verprügelt. Zwei Polizisten haben dann mit ihr und ihrer Tochter gesprochen. Die anderen haben mich bewacht obwohl der Streit als sie kamen schon vorbei war. Plötzlich kommt der Polizist der mit meiner Lebensgefährtin gesprochen hatte zu mir ins Wohnzimmer und erzählt mir ich muss für 10 Tage das Haus verlassen.
Meine Lebensgefährtin sagte zu den Beamten es wäre alles ein Missverständnis aber das hat die garnicht interessiert.
Denke die hatten mich schon abgestempelt bevor die überhaupt bei uns waren.
Ich finde es einfach ungerecht und unsinnig.
Klar gibt es bestimmt Fälle in denen die Maßnahme durchaus berechtigt ist aber ich denke die Gefahr der falsch Entscheidung ist viel zu groß.
Meine Lebensgefährtin hatte natürlich keine Verletzungen und es gab auch keine Anzeichen eines Kampfes. Aus dem einfachen Grund das kein Kampf stattgefunden hat.
Würde behandelt wie ein verurteilten Verbrecher.
Und was ist wenn eine wütende Frau ihren Mann aus Rache für was auch immer einfach fälschlich beschuldigt??? Zum Beispiel aus Eifersucht.
Der Mann muss dann seine Wohnung verlassen und das geht garnicht.
Ich finde die Regelung gibt den Beamten eindeutig zu viel macht!
So, du hast noch nie erlebt dass es zu unrecht ausgesprochen wurde? Meine existenz wurde dadurch zerstört. Meine ex hat psychische probleme, extreme sogar. 24. In neue wohnung eingezogen (wir waren drei jahre zusammen und lebten 2.5 davon zusammen). 28. Geburtstag ihrer tochter, 29. Kleiner dispu, nicht einmal ein streit wann wir die miete bezahlen. Sie wollze schon am 24 und ich erst am 31. 30. Trennt sie sich. Nur dass ich nicht in die wohning kann, gem. Mietvertrag, zeigt sie mich wegen sexueller nötigung an. Einen tah später anzrah auf gewaltschtz wegen körperverletzung. Ich hab sie nie angelangt und wegen dem sex habe ich auch videos von uns, zuletzt am 20. Alles ging stets von ihr aus. Auch die nie stattgefundenen koeperverlerzungen gab sie im.chat zu. Habe ich auch als beweismittel. Sie rief mich an, schrieb mir ständig. Ich fragte beim ag nacj, darf ich in die wohnung, weil die mündliche verhandlung erst in zwei woche ist. Es wurde bejaht. Ich kündigte also an in die wohnung zurückzukehren, ich war dre wochen nicht dort. Drei wochen lebte ich nur mit matratze und decke in einer leeren alten wohnung ohne möbel, geschirr, warmes wasser etc. Sie meinte dann wenn ich zurückkomme kann ich die wohnung haben, sie wuerde nun geheb. Was macht sie? Ruft die polizeo an und sagt sie würde sich bedroht fühlen.wahnsinn. ich bekomme einen anruf und man spricht mit in deutlichem ton ein rückkehrverbot sowie naeherungs und kontaktverbot aus. Ich konnte nicht einmal erklären und das soll.nun bis zum prozess dauern.
Ihr seht, es gibt wirklich miese ratten, die den gewaltschutz als mittel zim zweck wählen und so existenzen vernichten um eigene ziele durchzusetzen. Ich sage es offen. Hätte ich nicht einen solchen lebenswillen, ich würde hier nicht schreiben.
Wir haben auch ein rückkehrverbot aushesprochen bekommen. Waren heute beim anwalt dieser sagte mein mann kann mit meiner einwilligung nach hause was er auch tat. 2 stden später kam polizei zur kontrolle und mein mann musste die wohnung verlassen obwohl ich sagte das wir vorhin beim anwalt waren und er uns sagte das mein mann rein kann. Polizei sagte nein das stimmt nicht. Sry aber ein Anwalt ist doch nicht doof und kennt sein job doch eigentlich
Kann man verurteilt werden wenn ein öffentliches interesse besteht?!
Zunächst:
Die Wohnungsverweisung / das Rückkehrverbot dient dazu, eine Schutzzone zu schaffen und BEIDEN Parteien die Möglichkeit zu geben, sich in Ruhe darüber klar zu werden, wie sie mit der Beziehung weiter verfahren möchten, ohne durch den Partner beeinflusst zu werden. (weder körperlich noch seelisch)
Zudem soll die räumliche Trennung einen gewalttätigen Übergriff verhindern. Daher ist die Polizei die einzige, richtige Instanz um diesen Verwaltungsakt im Rahmen der Gefahrenabwehr zu verhängen.
Was Dein Anwalt dazu sagt stimmt so nicht. Nicht alle Anwälte sind in ihrem Job gleich gut und die wenigsten haben tatsächlich Ahnung über die Anwendung des Polizeigesetzes. Gefahrenabwehr steht im juristischen Studium ziemlich weit hinten an.
Ein Verwaltungsakt kann nur von einem Gericht oder von der erlassenden Behörde zurück genommen werden. Selbst wenn ihr Euch einig seid und Dein Freund zurück in die Wohnung soll, er darf es erst nach Fristablauf oder nachdem der Verwaltungsakt zurück genommen wurde. Ansonsten wird das Ordnungsgeld fällig.
Die Wohnungsverweisung / das Rückkehrverbot dient dazu, eine Schutzzone zu schaffen und BEIDEN Parteien die Möglichkeit zu geben, sich in Ruhe darüber klar zu werden, wie sie mit der Beziehung weiter verfahren möchten
Wie soll er das tun wenn er nicht weiß wo er hin soll??? Und sowas machen manche Frauen aus Eifersucht obwohl sie völlig unbegründet ist wie es bei mir leider der Fall ist. Aber das schlimmste an allem ist das ich weiß wenn ich 2 Tage vor meinem Geburtstag wieder nach Hause darf meine Frau weg ist und das mit unseren 3 Kindern. Bin innerlich Tod