Videopost: Was bedeutet eigentlich der „Einwilligungsvorbehalt“ bei Betreuungen

Ich habe hier spaßeshalber mal einen Videopost gemacht:

Was bedeutet eigentlich der „Einwilligungsvorbehalt“ bei gesetzlichen Betreuungen?

Aber guckt selber: http://youtu.be/fg31ur8gh0I

Interesse an mehr Video-Posts? Dann mailt eure Fragen an Psychiatrietogo2012@gmail.com!

4 Gedanken zu “Videopost: Was bedeutet eigentlich der „Einwilligungsvorbehalt“ bei Betreuungen

  1. Noga 5. April 2014 / 19:52

    Sehr gelungen! Hoffentlich folgen noch viele Videoposts. Ich habe den Blog schon länger in der Blogroll.

  2. Peter Teuschel 6. April 2014 / 20:43

    Sehr professionell, klar und deutlich. Da dürfen echt noch viele weitere folgen.

  3. seelenklempner 10. April 2014 / 16:10

    Prima Sache. Gerne mehr!

  4. Jay 13. April 2014 / 02:47

    Ein deutscher Psychiatrie-Video-Blog nach dem Vorbild von „doctorofmindmd“ ist eine sehr gute Idee.

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