Erscheinen PsychKG-Unterbringungen eigentlich im Polizeilichen Führungszeugnis?

Es stellt sich immer wieder die Frage, ob Zwangsunterbringungen im Psychiatrischen Krankenhaus nach PsychKG zu einem Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis führen.

Die Antwort ist: PsychKG Unterbringungen erscheinen nicht im Führungszeugnis.

Bei meiner Recherche habe ich aber nun endlich verstanden, warum sich dies Gerücht so hartnäckig hält.

Es gibt vier Arten von Führungszeugnissen:

  1. Das Privatführungszeugnis: Das ist das Führungszeugnis, das Privatpersonen beantragen und zum Beispiel ihrem Arbeitgeber bei der Einstellung vorlegen. Hier werden Straftaten einer bestimmten Schwere eingetragen.
  2. Das Behördenführungszeugnis: Dies dient zur Vorlage vor Behörden, hier werden zusätzlich zu den strafgerichtlichen Entscheidungen auch Entscheidungen von Verwaltungsbehörden, zum Beispiel der Widerruf einer Gewerbeerlaubnis, eingetragen.
  3. Das Erweiterte Führungszeugnis: Dies brauchen Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig werden wollen, zum Beispiel in Schulen oder Sportvereien.
  4. Das Europäische Führungszeugnis: Wird in Deutschland lebenden Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedsstaates der EU erteilt und gibt auch Auskunft darüber, ob diese Person im EU-Staat ihrer Herkunft vorbestraft ist.
    (Quelle: Bundesjustizamt)

Die Sorge:

Es gibt eine weit verbreitete Sorge, dass Psych KG-Unterbringungen im Behördenführungszeugnis erscheinen, und damit einer Verbeamtung im Wege stehen. Diese Sorge haben also vor allem Lehrer, Mitarbeiter im Rettungsdienst, der Feuerwehr und der Polizei, die mal durch welche verfahrene Situation auch immer per PsychKG untergebracht worden sind. Das kann ja schon passieren, wenn man mal betrunken mit 2 Promille randaliert hat und für eine freiwillige Entgiftung nicht zustimmungsfähig war.

In umgangssprachlichen Zusammenfassungen, wie in dieser Erklärung des Bundesjustizministeriums, heißt es, dass in einem Behördenführungszeugnis auch „gerichtlich angeordnete Unterbringungen in einer psychiatrischen Anstalt“ aufgeführt werden können. Das ist sicher die Quelle der Verunsicherung.

Was genau erscheint tatsächlich im Führungszeugnis?

Es gilt auch hier mal wieder: „Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung…“. Der Inhalt des Führungszeugnisses ist natürlich genau festgelegt, und zwar im §32 Bundeszentralregistergesetz (BZRG).

Hier wird unter Punkt 3 Abs. 1 explizit aufgeführt, dass “Verurteilungen, durch die eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung angeordnet worden ist” ins behördliche Führungszeugnis kommen.

Und das sind eben nicht PsychKG Unterbringen, sondern nur Unterbringungen in Forensischen psychiatrischen Kliniken nach §63 oder §64 StGB.

Entwarnung

PsychKG Unterbringen werden hier gerade nicht aufgeführt. Sie erscheinen also weder im normalen Führungszeugnis, noch im Behördlichen Führungszeugnis, noch im Erweiterten Führungszeugnis.

Gut so.

3 Gedanken zu “Erscheinen PsychKG-Unterbringungen eigentlich im Polizeilichen Führungszeugnis?

  1. Sonja 17. April 2014 / 21:24

    Bitte, erklären mir,wie kann ich Gesetzliche Betreung von meine Enkelin abschaffen? Meine Enkelin wohnt im Heim und hat Bechinderung.ich kämpfe viele Jahre wieder zurüch mein Kind haben.Was kann ich noch unternehmen?Danke fr Maks

  2. Cooper90 30. April 2014 / 12:49

    Grundsätzlich erfolgt keine Eintragung einer auf der Grundlage der landesrechtlichen Bestimmungen zum PsychKG bestimmten Einweisung in das Führungszeugnis.

    Die einzige Ausnahme hiervon bestimmt § 11 BZRG:

    In das Register sind einzutragen

    1.
    gerichtliche Entscheidungen und Verfügungen einer Strafverfolgungsbehörde, durch die ein Strafverfahren wegen erwiesener oder nicht auszuschließender Schuldunfähigkeit oder auf psychischer Krankheit beruhender Verhandlungsunfähigkeit ohne Verurteilung abgeschlossen wird,
    2.
    gerichtliche Entscheidungen, durch die der Antrag der Staatsanwaltschaft, eine Maßregel der Besserung und Sicherung selbständig anzuordnen (§ 413 der Strafprozessordnung), mit der Begründung abgelehnt wird, dass von dem Beschuldigten erhebliche rechtswidrige Taten nicht zu erwarten seien oder dass er für die Allgemeinheit trotzdem nicht gefährlich sei,
    sofern die Entscheidung oder Verfügung auf Grund des Gutachtens eines medizinischen Sachverständigen ergangen ist und das Gutachten bei der Entscheidung nicht älter als fünf Jahre ist. Das Datum des Gutachtens ist einzutragen. Verfügungen der Staatsanwaltschaft werden eingetragen, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen davon auszugehen ist, dass weitere Ermittlungen zur Erhebung der öffentlichen Klage führen würden. § 5 findet entsprechende Anwendung. Ferner ist einzutragen, ob es sich bei der Tat um ein Vergehen oder ein Verbrechen handelt.

    Eine Eintragung erfolgt also nur dann, wenn wegen einer Schuldunfähigkeit und einer entsprechenden Unterbringung ein Strafverfahren nicht abgeschlossen wird.

  3. psychiatrietogo 30. April 2014 / 19:32

    Also ich habe jetzt von zwei Seiten gehört, dass ein PKG tatsächlich in einem behördlichen Führungszeugnis erschienen sei. Kennt jemand vielleicht einen konkreten Fall hierzu und kann das ganz sicher bestätigen? Mich würde es sehr wundern, ich vermute, dass da eine andere Situation vorgelegen hat.
    Ich melde aber hiermit offiziell Zweifel an meinem eigenen post an…

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