Der Landtag NRW hat am 29.11.2016 beschlossen, dass das neue PsychKG zum 1.1.2017 in Kraft tritt (Beschlussprotokoll, Punkt 8).
Damit wird es in der Form gültig werden, die seit Sommer 2016 besprochen wurde, und über die ich in diesem Blogpost ausführlich berichtet habe. Darin findest Du alle wesentlichen Änderungen gegenüber der alten Regelung.
Ganz wesentlich sind der ab dem 1.1.17 geltende Richtervorbehalt bei Zwangsmedikationen sowie eine Reihe weiterer neuer Regelungen mit dem Ziel, den Schutz der Patienten besser sicher zu stellen.
Zu Beginn des Jahres werden sich einige Abläufe erste einmal einspielen müssen, insbesondere die Frage, wie das Amtsgericht außerhalb der regulären Arbeitszeit zu erreichen ist und in welcher Form vorgegangen werden kann, wenn es nicht erreichbar ist. Städte, in denen es schon ein regelmäßiges Ärzte-Richter-Treffen gibt, sind jetzt klar im Vorteil. Die anderen Städte sollten das neue PsychKG zum Anlass nehmen, ein solches Treffen zu initiieren, um sich besser absprechen zu können.
Sobald das neue PsychKG in Kraft ist, bitte ich um Erfahrungsberichte gerne hier in den Kommentaren. Ich selbst werde auch berichten, sobald ich einige eigene Erfahrungen gesammelt habe.
Zur Vorbereitung empfehle ich noch einmal die gründliche Lektüre dieses Blogposts.
Eine ausführliche vergleichende Darstellung der verschiedenen Rechtsgrundlagen für die stationäre Behandlung in der Psychiatrie und der damit verbundenen Behandlungsmöglichkeiten sowie der einschlägigen Regelungen findet ihr hier.
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