Bild by Joel & Jasmin Forestbird, via Unsplash
In der letzten Zeit hätte ich wirklich Bedarf gehabt, eine:n Stationsjurist:in einzustellen.
Das Berufsbild des psychiatrischen Stationsjuristen gibt es zwar heute noch nicht, es fielen aber sicher folgende in jeder psychiatrischen Klinik regelmäßig anfallende Tätigkeiten in seinen Aufgabenbereich:
- MDK-Prüfungen
- Anträge auf PsychKG oder BtG-Unterbringungen
- Anträge auf Zwangsmaßnahmen nach PsychKG oder BtG
- Beteiligung bei juristisch unklaren Fragen im Bereich der Abrechnung
- Widersprüche gegen Kostenträgerentscheidungen
- Einleitung von Berufungsverfahren bei fragwürdigen erstinstanzlichen Entscheidungen
- Klärung von Rechtsfragen im Stationalltag
- und viele andere mehr…
Die Psychiatrie ist ein besonders sensibler Bereich, und es ist völlig in Ordnung, dass insbesondere Maßnahmen, die die Freiheit eines Patienten einschränken, im hellstmöglichen Licht des Gesetzes und unter engmaschiger richterlicher Kontrolle erfolgen. Dagegen spreche ich mich hier nicht aus, das finde ich richtig so.
Aber in der Summe aller Tätigkeiten, die insbesondere auf einer geschützten psychiatrischen Station anfallen, sind so viele Sachen zu tun, für die man am besten Jurist wäre, dass man wirklich bald neben dem Stationsapotheker einen Stationsjuristen beschäftigen könnte.
Bis dahin übernehmen wir Ärzte diese Aufgabe. Vielleicht wird ja bald wenigstens mal ein Kurs zum Medizinrecht ins Medizin-Studium aufgenommen. Ich schreibe mich schon mal ein…
Man kann durchaus für solche und andere Fragen auch mit einer Medizinrechtskanzlei kooperieren, die dann im Einzelfall kurzfristig mit Rat und Tat zur Seite steht.
Die Aufnahme rechtlicher Fragen in die ärztliche Ausbildung erscheint mir – unabhängig davon – in höchstem Maße geboten; die in der Breite vorhandene Unkenntnis auch elementarer (und alltagsrelevanter!) Rechtsfragen ist nicht selten erschütternd. Das gilt auch für Weiterbildungen wie bspw. „Suchtmedizinische Grundversorgung“; nach Beobachtungen in „freier Wildbahn“ kommen die – durchaus relevanten und nicht unkomplexen – rechtlichen Themen, die bei einer substitutionsgestützten Behandlung Opioidabhängiger zu beachten sind, offensichtlich nicht zur Sprache.
Bezüglich der Kostenträgerentscheidungen und MDK-Prüfungen kann ich nur eine aktive Zusammenarbeit mit den Kassen empfehlen. Ruhig mal den Hörer zur Hand nehmen und anrufen, um eine Verlängerung zu beantragen und zu begründen – das erspart oft einigen Verwaltungsaufwand und häufig auch MDK-Fehlbelegungsprüfungen!
Lieber Jan,
in der Aufgabenliste des Stationsjuristen / der Stationsjuristin fehlt noch die Sorge für die Einhaltung der europäischen Datenschutzgrundverordnung.