Welche Waffen darf eigentlich wer besitzen oder mit sich führen?

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Im psychiatrischen Krankenhaus haben wir unter anderem die Aufgabe, für die Sicherheit unser Patienten und Mitarbeiter zu sorgen. Es ist daher üblich, die Sachen zumindest der Patienten, die auf eine geschützte Station aufgenommen werden, auf gefährliche Gegenstände hin durchzusehen und diese dann gegebenenfalls für die Dauer des Aufenthaltes in einem verschlossenen Fach zu verwahren. Üblicherweise finden wir nur Nagelscheren oder das Taschenmesser des Obdachlosen, manchmal Drogen. Vereinzelt finden wir aber auch Dinge, von denen wir gar nicht wissen, wie damit umzugehen ist, zum Beispiel Springmesser, zweiseitig geschliffene Messer oder Schlagringe. Eine Einordnung, wie diese Gegenstände juristisch zu sehen sind, ermöglicht dieser Waffenkalender der Polizei NRW (das Bild oben gibt nur einen Teil wieder, das vollständige PDF findet ihr hier: Waffenkalender der Polizei NRW2018). Alle diese Gegenstände braucht man auf einer geschlossenen Station nicht, und wir werden sie daher alle für die Dauer des Aufenthaltes wegschließen. Aber im Gespräch mit dem Besitzer ist es enorm hilfreich, zu wissen, welchen Rechtsstatus welcher Gegenstand hat.

Danke für den Hinweis, Stefan!

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