Das Bundesverfassungsgericht hat die gesetzlichen Grundlagen der Fixierung in Deutschland einheitlich und klar geregelt

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 24. Juli 2018 zu den gesetzlichen Regelungen von Fixierungen in der Psychiatrie Stellung genommen. Konkret hatten zwei Kläger aus Baden-Württemberg und Bayern geklagt, die per PsychKG untergebracht waren, und im diesem Rahmen über mehrere Stunden fixiert worden sind, ohne dass diese Fixierungen getrennt von der Unterbringung nach PsychKG gerichtlich angeordnet worden waren. Hintergrund dieser Klagen war sicherlich, dass einige Bundesländer, wie NRW, bezüglich längerer Fixierungen in ihren modernisierten PsychKG-Gesetzen schon einen Richtervorbehalt festgelegt haben, die Länder Bayern und Baden-Württemberg aber nicht. Das Bundesverfassungsgericht sprach nun die Auflage aus, das jeweilige PsychKG zu ändern und einen Richtervorbehalt einzusetzen.

Richtervorbehalt längerdauernder Fixierungen bei bestehender PsychKG Unterbringung

In NRW gilt bereits ein modernes PsychKG, in dem länger andauernde oder vermutlich wiederkehrende Fixierungen einem Richtervorbehalt unterliegen. Das bedeutet, dass die Unterbringung per PsychKG alleine nicht ausreicht, um den untergebrachten Patienten auch längerdauernd oder wiederkehrend zu fixieren. Diese Fixierungen müssen bei Gericht beantragt und vom Gericht genehmigt werden.

In der Praxis wird die Fixierung aufgrund der Akuität der Situation jeweils begonnen werden müssen, um dann unverzüglich danach das Gericht zu informieren.

Allerdings war die bisherige Auslegung von „längerdauernd“ so, dass man ab 24 Stunden das Gericht informierte. Ab sofort gilt auch in NRW eine Frist von 30 Minuten, die eine Fixierung ohne richterliche Genehmigung dauern darf. Bei mehr als 30 Minuten Dauer oder wiederkehrenden Fixierungen ist nun das Gericht zu informieren.

Hinweispflicht auf das Recht einer gerichtlichen Überprüfung von Zwangsmaßnahmen

Auch hat das Bundesverfassungsgericht festgelegt, dass der Patient nach einer Zwangsmaßnahme, also nach einer Fixierung oder Zwangsmedikation, darauf hingewiesen werden muss, dass er diese Zwangsmaßnahme gerichtlich überprüfen lassen kann und dass diese Information schriftlich dokumentiert werden soll. In der Praxis kann man diese Information in einer Fixierungsnachbesprechung geben und sich auch vom Patienten unterschreiben lassen, dass man ihn informiert hat.

Fazit

Ich arbeite ja in NRW, hier ändert sich nicht so viel. Die Dauer einer „Nicht nur kurzfristigen Fixierung“, ab der das Gericht die Fixierung anordnen muss, verkürzt sich von 24 Stunden auf 30 Minuten und der Patient muss in der Fixierungsnachbesprechung über die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung informiert werden.

In den Bundesländern, die im PsychKG für Zwangsmaßnahmen wie Fixierungen und Zwangsmedikationen bis jetzt noch keinen Richtervorbehalt hatten, wird sich dies in den nächsten Monaten ändern. Das Bundesverfassungsgericht hat in diesem Rahmen festgestellt, dass eine ausgedehntere Erreichbarkeit des Gerichtes im Sinne eines Notdienstes zumindest tagsüber organisiert werden soll. Zwar darf die Zwangsmaßnahme der Akuität der Situation geschuldet sofort und ohne richterliche Genehmigung begonnen werden, die Verpflichtung zur gerichtlichen Anordnung macht aber nur Sinn, wenn das Gericht auch zeitnah prüft.

Das Urteil im Original findet ihr hier.

Ich habe meinen Kurzleitfaden zu den Rechtsgrundlagen der stationären Behandlung aktualisiert, die aktuelle Fassung, die in Bezug auf das PsychKG nur für NRW gilt, findet ihr hier:

2018_08_06 Rechtsgrundlagen stationärer Behandlungen.pdf

2 Gedanken zu “Das Bundesverfassungsgericht hat die gesetzlichen Grundlagen der Fixierung in Deutschland einheitlich und klar geregelt

  1. Abdul ndagukunda 6. August 2018 / 17:47

    Fixierung ist Menschenunwürdig, wobei der Menschen sich manchmal als unwürdig in seines denken und Handeln erweist. Doch die Ärzte und Richter die die Fixierung zustimmen zeigen sich durch die Entscheidungen die Sie treffen, Patienten zu fixieren, als handlung und Entscheidung den Mensch in eine unwürdige Lage zustecken, selbst als Unwürdig an.

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