Videokurs Rechtsgrundlagen stationärer psychiatrischer Behandlungen


Leute, es ist soweit! Der Videokurs „Rechtsgrundlagen stationärer Behandlungen ist fertig und online. Ihr findet in hier.

  • 90 Minuten Video
  • 25 Seiten Script
  • Aktuell und verläßlich!

Für wen eignet sich der Kurs?

Du arbeitest auf einer geschlossenen psychiatrischen Station? Dir wird etwas schwindelig, wenn Du an die komplizierten juristischen Grundlagen stationärer Behandlungen denkst?
Z.B.:

  • Darf ich beim PsychKG vor richterlicher Genehmigung isolieren?
  • Wie sieht ein Attest für eine Isolierung nach BtG aus?
  • Was bedeutet eigentlich “Übergesetzlicher Notstand”?

Inhalte

In diesem Videokurs erkläre ich sehr detailliert alles, was Du über die juristischen Grundlagen wissen musst, um rechtssicher auf einer geschützten Station ärztlich tätig zu sein. Du erfährst die gesetzlichen Regelungen von Unterbringungen, Isolierungen, Fixierungen und Zwangsmedikationen; Du erfährst, wie Du praktisch vorgehen musst und welche Fallstricke zu beachten sind.
Die Videos dauern zusammen ca. 90 Minuten, ergänzt wird der Kurs durch ein Script, in dem alles Wichtige zusammengefasst ist und auch Beispielatteste enthalten sind.
Auch als Vorbereitung auf die Facharztprüfung Psychiatrie & Psychotherapie ist er sehr gut geeignet!
Bezüglich des PsychKGs bezieht sich der Kurs auf die Regelungen in NRW, alle anderen Bereiche gelten in ganz Deutschland.

Kosten

Der Kurs kostet 49 € (aktuell noch auf 39 € reduziert) für Videos und Script. Der Zugang bleibt unbegrenzt bestehen, so dass Du auch von alle Aktualisierungen profitieren werdet.
Schau dir die Vorschau und die Übersicht auf der Psychcast.de Webseite hier an und schreib Dich am besten gleich in den Kurs ein!

4 Gedanken zu “Videokurs Rechtsgrundlagen stationärer psychiatrischer Behandlungen

  1. R. Frisch 25. April 2023 / 18:52

    Hallo Dr. Dreher,

    Ist in den 29€ auch der Zugang für zukünftige Kurse enthalten?

    VG,
    R. Frisch

  2. Heiner O. Z. 27. April 2023 / 18:54

    „Rechtssicherheit“ ist ein etwas gewagtes Wort in diesem Zusammenhang, finde ich. Also z. B. Patient lehnt eine medikamentöse Hilfestellung ab, daraufhin wird er fixiert und seinem geäußerten Wunsch nach körperlicher Unversehrtheit (wie er es sieht) durch eine i.m. Gabe von Haloperidol eben NICHT entsprochen.

    Jetzt meint er, der Richter muss ihn unbedingt „aus der Psychiatrie befreien“, hat er doch ein – wie er es sieht – schädliches Gift gewaltsam injiziert bekommen. Man wollte das von Anfang an und es gehe bei den Psychiatern im Grunde immer nur darum, die Patienten „niederzuspritzen“.

    Andere Möglichkeiten wären ja gewesen: Z. B. Beschränkung der (Bewegungs-) Freiheit des Patienten, ohne das mit der ungewollten Medikation zu verbinden.

    • Igor C. 27. April 2023 / 19:27

      Welche reale Chance hat ein „Zwangseingewiesener“ denn, wenn er den ordentlichen Rechtsweg (Landgericht/Anwaltszwang, …) beschreitet? Wohl eher keine.

      Welche Chance gibt er der Psychiatrie, oder er verzichtet darauf, lautet die andere (trialogische) Frage.

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