- Artikel 13 des Grundgesetzes lautet: „Die Wohnung ist unverletzlich.“ Das läßt es etwas besser verstehen, warum alle Hilfsdienste erst sehr spät und bei echter akuter Gefahr gegen den Willen des Betroffenen in die Wohnung gehen dürfen. Das gilt für das Gesundheitsamt, das Ordnungsamt, die Polizei, den Psychosozialen Dienst und alle anderen. Aber im Bewußtsein, dass das Grundgesetz den Einzelnen vor unangemessenen Eingriffen des Staates schützen soll, ist dies besser aushaltbar.
- Messie heißt jetzt „Desorganisationssyndrom“, es geht auch „Wohnungsverwahrlosung“. Interessante Untergruppe auch: „Animal hoarding“.
- Es sind häufig Menschen betroffen, die eine psychiatrische Erkrankung haben, aber auch viele, die eben gerade keine Erkrankung haben. Eine Diagnostik ist sinnvoll. Ergeben sich dann Hinweise auf eine bestimmte Erkrankung, etwa Demenz, Alkoholabhängigkeit, Psychose etc., dann kann man eine Behandlung anbieten.
- Es gibt die Anonymen Messies. Selbsthilfegruppen können viel Veränderungsbereitschaft bewirken.
- Ein ehemaliger Betroffener schilderte, wie er durch Lektüre des Buches „Endlich Nichtraucher“ für sich erkannte, dass er auch das dysfunktionale Verhalten “ Messie“ aufgeben kann. Er kann auch „Nicht-Messie“ werden. Und er wurde es. Ohne fremde Hilfe. Eine Frage, die ihn sehr bewegt habe, sei gewesen: „Wenn Du Deine Wohnung noch einmal gestalten würdest, würdest Du sie wieder so werden lassen?“ Er habe sie mit: „Natürlich nicht!“ beantwortet. Und infolge seiner Eigenverantwortlichkeit habe er dann angefangen, auszumisten.
- Das Ausmisten durch andere gutwillige Helfer wird als Bedrohung, Bevormundung und Übergriffigkeit empfunden. Praktiker berichten, dass die im Fernsehen zu beobachtenden „Wir machen an einem Tag die Wohnung leer“ Aktionen der Lage selten gerecht werden. Eine Stunde Hauswirtschaftliche Hilfe pro Woche sei so ungefähr die Schmerzgrenze, die die Betroffenen eben noch so mitmachen. Das müssen die Helfer aushalten.
- So lange nicht die Rechte Dritter gefährdet sind. Andernfalls können Gesundheitsamt, Ordnungsamt, Psychosozialer Dienst, Vermieter etc. sehr wohl etwas bewirken. Im Falle einer Eigengefährdung kann auch eine Betreuung wirksame Hilfe installieren.
In allen anderen Fällen soll gelten: „Die Wohnung ist unverletzlich“. Hilfe soll das sein, was der Betroffene wünscht.