Peppology

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Doch doch, man kann sogar PEPPs kurz und bündig erklären, so dass jeder in der Psychiatrie tätige, der mit der Kodierung zu tun hat, also insbesondere die Ärzte, versteht, wie das geht und worauf zu achten ist. Unter www.peppology.de findet man eine Leseprobe und kann die 42-seitigen Kurzbroschüren für ca. 10 € pro Stück bestellen. Diese Investition kann sich schnell lohnen… 

Approved by psychiatrie to go!

Die Gesundheitspolitiker der großen Koalition korrigieren den Kurs des PEPP-Systems

Gestern gab es ein Treffen der Gesundheitspolitiker der großen Koalition, die über den weiteren Weg des PEPP-Systems entschieden haben. Das Ergebnis des Treffens ist dieses sehr lesenswerte Eckpunktepapier.

Das PEPP-System ist ein System fest definierter Tagesentgelte, die je nach Diagnose, Behandlungsintensität, Behandlungsdauer und einigen weiteren Rahmenbedingungen eine bundeseinheitliche Vergütung für die jeweiligen Behandlungsfälle festlegt. Dieses System befindet sich nun schon seit einigen Jahren in der Entwicklung und auch in der kontroversen Diskussion. Insbesondere wurde von Vertretern der Psychiatrischen Kliniken immer wieder eingebracht, dass die dem PEPP-System zugrunde liegenden mathematischen Modelle zwar nachvollziehbar sind, letztlich aber nicht geeignet sind, die Gesamtaufwendungen, die eine Klinik pro Fall hat, und mehr noch die Gesamtaufwendungen, die eine Klinik insgesamt hat und von den Krankenkassen erstattet bekommen sollte, abzubilden.

Ein Zusammenschluss aller relevanten Fachgesellschaften hat dann gemeinsam einen Verbesserungsvorschlag entwickelt, der die Möglichkeit betont, dass die Krankenkassen weiterhin, wie in der Vergangenheit, mit den einzelnen Kliniken  individuelle Krankenhausbudgets vereinbaren. Allerdings sollten diesen Vereinbarungen auf der Grundlage einer objektiveren und nachvollziehbaren Grundlage geschehen.

Und tatsächlich haben die Gesundheitspolitiker gestern genau dies entschieden: Die Krankenkassen sollen auch in Zukunft ein jährliches Budget mit jedem einzelnen psychiatrischen Krankenhaus vereinbaren. Grundlage dieses Budgets sollen die nach dem PEPP-System ermittelten Leistungen sein. Aber es können auch andere Faktoren eingehen, wie etwa die Frage, ob ein Krankenhaus an der regionalen Pflichtversorgung teilnimmt, oder welche Zusatzaufgaben das Krankenhaus in der Region sonst noch übernimmt. Das ist ein (Achtung: Jetzt kommt ein Leitartikel-buzzword): Paradigmenwechsel!

Und zwar zum Guten hin! Diese Option kann sehr wohl in Einzelfällen einen begründeten Mehraufwand dann auch wieder abbilden. Ich gehe davon aus, dass die Steuerungswirkung hin auf eine einheitliche Vergütung bei gleicher PEPP-Leistung dennoch recht stark bleiben wird, aber auch das kann gut sein. Gleiches Geld für gleiche Leistung hilft schließlich denen, die viel leisten, und bislang aus historisch gewachsenen Gründen ein niedrigeres Budget hatten.

Das Eckpunktepapier bezieht aber auch zu weiteren wichtigen Fragen Stellung, und zwar durchweg eine erfreuliche:

  • Es bekennt sich zu einer personellen Mindestausstattung psychiatrischer Kliniken (im Prinzip nach der PsychPV). Das ist eine äußerst wichtige und erfreuliche Festlegung.
  • Es beschreibt die Möglichkeit von Hometreatment. Hometreatment ist eine intensive ambulante Behandlung im Krisenfall, die eine stationäre Behandlung ersetzt. Und dies solle ermöglicht werden, ohne die Budgets der Psychiatrischen Institutsambulanzen oder des Ambulanten Sektors zu reduzieren.
  • Es bekennt sich zu ein leitlinienorientierten, qualitätsgesicherten Behandlungen. Und dies soll auch vergütungsrelevant werden.

Meine persönliche Einschätzung:

Ich finde das Eckpunktepapier sehr klug und erfreulich. Die konkrete Ausgestaltung wird noch einige Entscheidungen erfordern, die relevant sind. Aber die grundsätzliche Richtung halte ich für richtig und wünschenswert.
Auch zeigt diese Einigung, dass die starke Einbringung der Fachverbände und deren inhaltlich richtige Argumentation berücksichtigt worden ist.

Wie denkt ihr darüber?

PEPP Optionsphase verlängert

Die DGPPN teilt in ihrem newsletter folgendes mit:

In die Debatte um das neue PAUSCHALIERENDE ENTGELTSYSTEM PSYCHIATRIE UND PSYCHOSOMATIK (PEPP) ist Bewegung gekommen: Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hat in der letzten Woche in einer nicht-öffentlichen Sitzung des Gesundheitsausschusses angekündigt, die budgetneutrale Optionsphase bis 2017 zu verlängern. Bisher war vorgesehen, dass alle psychiatrischen psychosomatischen Kliniken PEPP ab 2015 verpflichtend einführen. Der massive Widerstand, den die DGPPN gemeinsam mit Fach-, Angehörigen- und Betroffenenverbänden seit Monaten übt, ist endlich in der Politik angekommen. Für die nächsten Wochen und Monate wird es aber wesentlich sein, die Organe der Selbstverwaltung und die verantwortlichen Politiker aus Gesundheitsausschuss und Bundesministerium für Gesundheit weiterhin davon zu überzeugen, das Kalkulationsverfahren zu modifizieren und eine sachgerechte Weiterentwicklung zu garantieren.

Das ist wirklich ein gutes Zeichen. Es zeigt, dass die Verantwortlichen in der Politik sehen, dass es einen fundamentalen Verbesserungsbedarf gibt. Sonst müsste die Optionsphase nicht verlängert werden. Die degressive Bezahlung (die erste Behandlungswoche gibt viel Geld, jede weitere Woche schrittweise immer weniger), die nicht angemessen berücksichtigte Unterscheidung zwischen Kliniken mit Sektorversorgungsauftrag und solchen ohne Sektorversorgungsauftrag und viele weitere Punkte werden nun offenbar neu verhandelt.

Und es gibt auch einige optimistische Stimmen, die sagen: „Wenn das Projekt PEPP erst mal verschoben ist, dann kommt es in der geplanten Form überhaupt nicht mehr.“ Das wäre erfreulich. Eine angemessene Entlohnung stationärer psychiatrischer Behandlungen ist mit wesentlich weniger Bürokratie und mit Anreizsystemen, die für die Patienten hilfreicher sind, problemlos möglich.

Petition beim Deutschen Bundestag zur Verschiebung der Einführung des neuen Vergütungssystems in der Psychiatrie

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Für die Vergütung stationärer Leistungen in der Psychiatrie ist ab nächstem Jahr ein neues Vergütungsmodel geplant. Bis jetzt ist es so, dass jedes psychiatrische Krankenhaus für jeden Patienten einen bestimmten Tagessatz erhält. Dieser Tagessatz ist unabhängig von der Diagnose, der Schwere der Krankheit und der Dauer der Behandlung. Die Tagessätze unterscheiden sich je nach Krankenhaus, so ist es möglich, dass ein Krankenhaus, das die regionale Pflichtversorgung übernimmt, einen höheren Tagessatz erhält, als ein Psychiatrisches Krankenhaus, das sich auf geplante Aufnahmen spezialisiert.

Ab dem 1.1.2015 soll nun – nach einem Stufenplan mit zunehmender Verbindlichkeit schrittweise eingeführt – ein neues Vergütungssystem gelten, dass sich an die DRG´s der somatischen Medizin anlehnt. Nach diesem System erhält das Psychiatrische Krankenhaus eine Vergütung, die je nach Hauptdiagnose, Nebendiagnosen, Betreuungsaufwand und Behandlungsdauer für jeden Tag einer Behandlung unterschiedlich sein kann. Allen Diagnosegruppen gemeinsam ist allerdings, dass die erste Woche noch relativ viel Geld gibt, mit jeder weiteren Behandlungswoche allerdings der Tagessatz immer weiter reduziert wird.

Das neue System hat einige Vorteile. So gleicht es nicht begründete Unterschiede in den Tagessätzen unterschiedlicher Krankenhäuser aus. Auch kann man einen erhöhten Betreuungsaufwand durch eine erhöhte Vergütung abbilden.

Es ist aber an sehr vielen Stellen noch unausgereift und teilweise mit potentiell für die Patientenversorgung nachteilhaften Effekten versehen:

  • Die von Woche zu Woche niedrigeren Tagessätze vermitteln einen Anreiz zu noch kürzeren Behandlungszeiten, was angesichts einer durchschnittlichen Behandlungszeit von etwa 21 Tagen nicht mehr angemessen erscheint.
  • Die Vergütung hängt mehr von der Diagnose ab als von der Schwere der Erkrankung. Das mag in der somatischen Medizin meist im Durchschnitt angemessen sein (die operative Behandlung eines nicht durchgebrochenen entzündeten Blinddarms kostet immer etwa gleich viel). In der Psychiatrie sagt aber beispielsweise die sehr häufige Diagnose „Schizophrenie“ genau gar nichts über die Schwere der aktuellen Krankheitsepisode aus. Auch nichts über die sinnvolle Dauer der Behandlung.
  • Die Psychiatriepersonalverordnung (PsychPV) soll abgeschafft werden. Dadurch droht ein Abbau des Personals.
  • Das PEPP System berücksichtigt nicht die Kosten der regionalen Pflichtversorgung.

Es gibt nun eine Online-Petition beim Deutschen Bundestag, die Einführung des PEPP-Systems zumindest bis 2017 zu verschieben, um die aktuellen Probleme und möglichen Systemfehler zu korrigieren. Hier geht´s zur Petition:

https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2013/_10/_25/Petition_46537.html