Bundesverfassungsgericht bestätigt, dass private Träger forensische Kliniken betreiben dürfen

Bislang galt die Vorstellung, dass in Forensischen Kliniken so weit die Freiheitsrechte der Untergebrachten eingeschränkt werden, dass dies an Beamte und damit an eine Institution in staatlicher Trägerschaft gebunden ist. Die Richter des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts billigten mit ihrem Urteil vom 18.01.2012, (Az. 2 BvR 133/10) entsprechende Vorschriften des hessischen Gesetzes zum Maßregelvollzug, die eine private Trägerschaft zulassen.. In Hessen sind forensische Kliniken auch in der Hand der privaten Trägergesellschaft der Vitos-Klinik, die seit2007 von einer Gesellschaft privaten Rechts, einer gemeinnützigen GmbH, betrieben wird. Diese wiederum liegt vollständig in der Hand des Landeswohlfahrtsverbandes. Damit sei der Maßregelvollzug weiterhin in öffentlicher Hand, hieß es. Er sei nicht den Interessen des privatwirtschaftlichen Wettbewerbs ausgeliefert, die den Standards der Unterbringung und deren Zielen zuwiderliefen.

Das Urteil hat grundsätzliche Bedeutung auch für die insgesamt 15 Bundesländer, die den Maßregelvollzug teilweise oder vollständig privatisiert haben. 

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