Verteidiger veröffentlicht die Gutachten im Fall Mollath

Sauber! Wie der Spiegel hier berichtet, hat der Verteidiger von Gustl Mollath, Dr. Strate, alle wesentlichen Dokumente im Fall Mollath veröffentlicht, darunter auch die psychiatrischen Gutachten. Die Seite mit den Dokumenten findet ihr hier: http://www.strate.net/de/dokumentation/index.html Die Veröffentlichung solcher Verfahrensakten ist vor Abschluss des Verfahrens in der Regel nicht erlaubt. Wie Strate hier ausführt, ist das Verfahren gegen Mollath juristisch gesehen aber gegenwärtig abgeschlossen und eine Wiederaufnahme werde beantragt. Daher dürfe er es veröffentlichen. Sehr schön, das Verfahren ist in einem Maße öffentlich, dass es erfreulich ist, dass die Gutachten nun einsehbar sind. Ich freue mich schon darauf, sie zu lesen. Auch die restliche Dokumentation ist sehr interessant. Der Fall Mollath ist geeignet, das Vertrauen in die Psychiatrie, insbesondere in die forensische Psychiatrie erheblich zu erschüttern. Es ist gut, dass Mollath jetzt frei ist und es ist erforderlich, das Verfahren sehr transparent zu gestalten. Ich hoffe sehr, dass Mollath nie mehr die Freiheit entzogen werden wird. In der Aufarbeitung des Falles geht es darum, ab welchem Zeitpunkt Fehler gemacht worden sind und ab welchem Zeitpunkt das Gericht genügend Hinweise gehabt hat, dass eine Gefahr nun nicht mehr besteht. Aus meiner Sicht war bereits die Verhandlungsführung im ersten Verfahren fehlerhaft (der Vorsitzende Richter Brixner hat ja im Nachhinein gesagt, er hätte wichtigeres zu tun gehabt, als die Verteidigungsschrift zu lesen.) einige Jahre später wurde dann auch inhaltlich klar, dass es sich bei den Aussagen Mollaths nicht um einen Wahn, sondern zumindest teilweise um die Wahrheit handelte. Ab hier hätte sich die Einschätzung des Gerichtes ändern müssen. (Danke für den link, Steffi!)

7 Gedanken zu “Verteidiger veröffentlicht die Gutachten im Fall Mollath

  1. Unterwegs 27. August 2013 / 17:44

    Der Fall währe eigentlich eher geeignet, das Vertrauen in die Justiz zu erschüttern. Die meist sehr oberflächliche Berichterstattung führt eher dazu das Vertrauen in die Psychiatrie zu erschüttern. Nur in wenigen Berichten wurde zwischen Psychiatrie und forensischer Psychiatrie unterschieden und dabei einfach übergangen daß Herr Mollath sich auf Grund eines rechtskräftigen Urteils hinter Gittern befand. Und eine eine Verbesserung der Bedingungen (Ausgang) selbst abgelehnt hat. Genauso wurde übergangen daß die Gutachten nach Aktenlage erfogen mussten, da eine persönliche Begutachtung verweigert wurde – und die Entscheidung über die grundsätzliche Abfertigung eines Gutachtens nicht dem Psychiater sondern dem in Auftrag gebendem Richter obliegt. Ein Gutachter kann die Erstellung eines Gutachtens nur bei Vorlage von triftigen Gründen ablehnen, und über die Triftigkeit entscheidet der Richter!
    Ebenso wie das Gericht entscheidet ob es ein Gutachten, das ausschließlich auf Grund von Aktenlage erstellt wurde, akzeptiert.
    Und nebenbei bemerkt – „interessant“ ist sein Verhalten bei Durchlesen schon…

  2. SHG Mobbing Graz 28. August 2013 / 02:23

    DASS es rechtlich/gesetzlich überhaupt möglich ist, einen Menschen OHNE DIREKTE Gutachtenerstellung in den Maßnahmenvollzug (unbefristet!) unterzubringen, ist mEn eine massive Menschenrechtsverletzung.
    Herr Mollath hat sich nicht geweigert, sich psychiatrisch begutachten zu lassen, er hat (laut TV-Sendung Beckmann und schriftliche Angaben http://www.gustl-for-help.de) darum gebten, dass ein ZEUGE der psychiatrischen Untersuchung beiwohnt. Da er mit der Polizei wie ein Schwerverbrecher abgeführt wurde, geschlagen und inhaftiert wurde, und er dies als “Naturkatastrophe” beschrieb, war ihm damals schon klar, dass hier etwas nicht “richtig” läuft. Sein gesunder Menschenverstand hat ihm gesagt, wenn er der psychiatrischen Begutachtung zustimmt, dann wird dieser Arzt schon vorher wissen, was er schreiben wird. Daher hat er einer psych. Untersuchung/Gespräch ALLEINE mit dem Arzt nicht zugestimmt. Und ehrlich gesagt – mir ist das sehr nachvollziehbar.
    Aber dass es rechtmäßig ist, dass man sozusagen auf “Fernblick” unbefristet in die forensische Psychiatrie eingewiesen werden kann… DAS halte ich für eine absolute Menschenrechtsverletzung.
    Ganz abgesehen davon, dass 2007 ein externer Gutachter schon bescheinigt hat, dass KEINE Wahnstörung, KEINE psychotische Störung etc. vorliegt – doch dieses Gutachten ist “verschwunden”, und Dr. Leipziger erstellte aufgrund von AKTENLAGE wiederum ein Wahngutachten… (!!). Justiziministerin Merk wusste 2007 schon von dem Gutachten, dass Herrn Mollath als psychiatrisch weitgehend unauffällig einstufte (!).
    Tja.. so mahlen die Mühlen der Justiz in Bayern?… UNFASSBAR
    http://www.selbsthilfegruppe-mobbing-graz.at

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  3. Jan 29. August 2013 / 14:53

    An der ganzen Berichterstattung stört mich, wie „Unterwegs“ auch bemerkt hat, die krasse Undifferenziertheit fast aller Medien. Forensische Psychiatrie und Psychiatrie werden wild durcheinandergeworfen, Herr Mollath kann wiederholt behaupten, er sei „gefoltert“ worden, ohne dass mal jemand auf die Idee kommt, nachzufragen, wie diese Folter denn konkret ausgesehen haben soll, etc.

    Ich habe die Gutachten und Aktennotizen bisher auszugsweise gelesen; die für die Rechtmäßigkeit der Unterbringung entscheidende Frage — war/ist Herr Mollath eine Gefahr für andere? — lässt sich daraus wohl nicht beantworten; aber „interessant“ oder auch wahnhaft würde ich sein Verhalten und seine Aussagen schon nennen …

  4. psychiatrienogo 1. September 2013 / 08:34

    Mollath ist kein Einzelfall
    und Bayreuth ist überall
    Ich habe gerade eine 65 jährige Frau aus einer Anstalt herausgehauen wo man sie über Monate mit 6 Pflegern gepackt hat und mit Depot abgesprizt hat. U.A, mit der Folge der Inkontinenz und der Unfähigkeit ohne Gehwagen zu laufen.
    Vielleicht kann der Herr Oberpsychiater mal erklären was daran Heilbehandlung sein soll.
    Siehe auch:
    http://www.daserste.de/information/politik-weltgeschehen/morgenmagazin/reportagen/moma-Reporter-Zwangseinweisung-in-die-Psychiatrie-100.html

  5. Anna 19. Januar 2014 / 01:59

    wieso nimmt man eigentlich von vornherein an, bei der Behauptung von jemandem, jemand anders würde Beihilfe zur Steuerhinterziehung leisten, das sei ein Wahn?

    Es könnte ja stimmen.

    Und wenn es nicht stimmt, könnte sich derjenige verschätzen oder einem Mißverständnis aufsitzen etc., also in dem Fall wäre es auch noch nicht gesagt, dass es eine durch Tatsachen unkorrigierbare Überzeugung ist.

    Brixners Urteil ist auch öffentlich, und da ist die Beweisführung ziemlich nachlässig.
    Hauptsächlich wird mit der Glaubwürdigkeit der Belastungszeugin argumentiert. An den wichtigsten Grundsatz in Strafprozessen,
    in dubio pro reo,
    hat sich Brixner definitiv NICHT gehalten.

    • Anna 19. Januar 2014 / 02:00

      die Beweisführung in Sachen
      – Vorwurf des Zerstechens von Autoreifen
      – Vorwurf der gewalttätigen Mißhandlung der Ehefrau

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