Ist Breivik fanatisch oder psychotisch?

Die Taten könnten nicht schrecklicher sein. Sie könnten nicht sinnloser sein. Und der Wunsch nach einer gerechten Strafe könnte nicht größer sein. Andreas Breivik hat mit seinen rechtsterroristischen Anschlägen sehr viel Leid verursacht. Seine krude Gedankenwelt stellt er im Internet dar, sein 1518 seitiges Manifest kann man zum Beispiel hier nachlesen. Ich habe es nicht zu wesentlichen Teilen gelesen, nur einen Eindruck von der kruden Gedankenwelt gewonnen, es ist nur mühsam lesbar.
Damit das Gericht nun ein gerechtes Urteil fällen kann, muss es beurteilen, ob Breivik gesund und schuldfähig ist, oder ob er krank und für seine Taten schuldunfähig ist. Rechtsphilosophisch könnte es kaum einen größeren Unterschied geben. In der Konsequenz allerdings wird der Unterschied weniger erheblich sein.
Im Fall „Schuldfähig“, wird er die norwegische Höchststrafe für Mord von 21 Jahren erhalten mit anschließender Sicherungsverwahrung. Also voraussichtlich bis an sein Lebensende in einem gut gesicherten Gefängnis bleiben.
Im Fall „Schuldunfähig“, kommt er in eine gut gesicherte forensische Klinik, wird alle paar Jahre begutachtet, und wird voraussichtlich ebenfalls zeitlebens nicht mehr herauskommen.
Und nun der Auftritt der Forensischen Psychiatrie. Im ersten Gutachten Ende November 2011 wurde er für psychotisch während der Tat, psychotisch bei der ausführlichen Untersuchung und in der Konsequenz für schuldunfähig erklärt. Die Öffentlichkeit war wenig begeistert. Im zweiten Gutachten, das der Öffentlichkeit am Dienstag vorgestellt wurde, wurde er als narzistisch diagnostiziert, aber nicht psychotisch. Also schuldfähig. Breivik selbst gefällt dieses Gutachten. Und viele empfinden es als angemessener.
Die Grenze zwischen fanatisch, aber schuldfähig auf der einen Seite und wahnhaft überzeugt, psychotisch und nicht schuldfähig auf der anderen Seite ist im Falle Breivik sicherlich schwer zu ziehen. Ich persönlich würde mich wohler fühlen, wenn die Einschätzung fanatisch und schuldfähig stimmen würde. Ich weiß es aber nicht, vielleicht ist er wirklich psychotisch, dann müßte er auch so beurteilt und behandelt werden.
Was aber unausweichlich kommen wird ist, dass das Ansehen der forensischen Psychiatrie einen Knick erhalten wird. In so einer extrem wichtigen Frage so komplett gegenteilige Gutachten zu erhalten macht nicht den Eindruck, dass die Urteilsbildung auf reproduzierbaren, untersucherunabhängigen Erkenntniswegen beruht und das sich die abschließende Einschätzung allein auf die gewonnenen Erkenntnisse stützt. Es zeigt vielmehr, dass es Fälle gibt, in denen abgewogen und normativ entschieden werden muss, ob eine bestimmte Gedankenwelt nun als krank oder lediglich fanatisch einzuordnen ist. Der Fall Breivik ist nun einmal leider so ein Fall. Und das Gericht hat die schwere Aufgabe, diese Entscheidung am Ende der Hauptverhandlung zu treffen.
In der öffentlichen Meinung wird mit einiger Wahrscheinlichkeit das Bild hängen bleiben, dass ein forensisches Gutachten ja viel sagen kann. Aber wenn es nicht erwünscht ist, kann man auch ein neues Gutachten anfordern, das dann das genaue Gegenteil schreibt. Im Fall Breivik ist es so gewesen.
Hoffentlich bleibt in der öffentlichen Meinung auch die Erkenntnis zurück, dass das Gericht eine Abwägung der unterschiedlichen Einschätzungen und Wertungen durchführt. Und das dieser normative Vorgang auch richtigerweise bei den Richterinnen und Richtern liegt, die das Urteil sprechen werden. Es wird eine schwierige Abwägung werden.

8 Gedanken zu “Ist Breivik fanatisch oder psychotisch?

  1. Der Maskierte 13. April 2012 / 09:07

    Wie du schon sagtest, für den Laien wie mich klang die Anordnung des zweiten Gutachtens genau so: Das Ergebnis stand schon fest, bevor es durchgeführt wird und spricht ihn schuldfähig, damit ihm der Prozess gemacht werden kann. Das hat bei mir weniger den Blick auf die forensische Psychiatrie beschädigt, als vielmehr den Blick auf die dänische Justiz, die wohl auch wie überall politische Interessen vertritt.

  2. Susanne Stetter 13. April 2012 / 10:18

    So einen Typen hätten die Forensiker gerne in ihren Händen als Studienobjekt so zu sagen. Nach allem, was über paranoid-schizophrene Täter zusammengetragen worden ist, ist ersichtlich, dass das erste Gutachten in den wesentlichen Kriterien trotz keiner Übereinstimmung zum Ergebnis „schuldunfähig“ kommt. Aber in der Öffentlichkeit ist paranoid-schizophren ist gleich gewalttätig wieder mal fester einzementiert. Das kann das zweite Gutachten nicht wieder „reparieren“.

    Bleiben wird, egal ob er in der Forensik oder im Strafvollzug landet, der ist krank. Halte man sich von Kranken fern, dann passiert nichts. (Welch ein Trugschluss.)

  3. Pharmama 13. April 2012 / 19:20

    Schuldfähig tönt …. besser als das „Zurechnungsfähig“ das man hier in den Zeitungen liest. Ich würde aber der Psychiater nicht sein wollen, der da eine Unterscheidung machen muss. Und wie er auch am Schluss verurteilt wird – so sehr kann man ihn gar nicht strafen, wie das, was er angerichtet hat. Unmöglich.

  4. leavariety 13. April 2012 / 21:50

    ich sehe in der öffentlichen Debatte eine ganz andere Diskrepanz: Einerseits ist es wichtig, sich mit dem Thema und auch der Gefahr auseinanderzusetzen, da wäre der erste gedanke, sich mit der hier verlinkten Schrift zu befassen. Damit tappen wir aber in die Falle, dem Attentäter das Ohr und die -wenn auch nicht ehrende- Aufmerksamkeit für sein rechtes Gedankengut zu schenken, die er immer wollte.

  5. Jan Bach 31. August 2012 / 14:35

    Die Psychiatrie steht sich hier meiner Ansicht nach selbst im Wege: Denn per Definition wird abgetan, dass jemand zugleich psychisch schwer krank und doch zurechnungsfähig für seine Taten sein könnte.

    Exakt dies hat Paul Matussek zusammen mit Peter Matussek und Jan Marbach in dem empfehlenswerten Buch „Hitler – Karriere eines Wahns“ für diesen abgeleitet. Schade, dass diese auch für die Beurteilung des Massenmörders Breivik hochinteressanten Überlegungen in der Psychiatrie bis heute so wenig Niederschlag gefunden haben.

    • ingod 6. November 2012 / 13:23

      @Jan Bach: Zustimmung zu Ihrer Antwort!
      M.E. wird die Zeit kommen – und der Gutachterstreit um Breivik’s Schuldfähigkeit weist vielleicht in diese Richtung – dass Schuldfähigkeit und Krankheit sich nicht ausschließen müssen. Geschuldet ist dieses bisherige Entweder-Oder Dilemma doch nur einer ideologisch verengten Brille.

  6. Anna 6. Januar 2014 / 03:41

    natürlich ist ein psychisch Kranker schuldfähig. Denn auch mit einem Wahn kann man verschieden umgehen, wer sich verfolgt glaubt kann fliehen oder zuschlagen… und dass jemand an seinem Wahn selbst so gar keinen Anteil hat und ihm hilflos und wehrlos ausgesetzt ist, ist so auch nicht der Fall, das ist komplizierter und gradueller.

    Überhaupt würde ich Schuldunfähigkeit sowieso nur anerkennen, wenn sich jemand in einer EINGEBILDETEN UNMITTELBAREN Notwehrsituation befindet, die ihm auch keine Fluchtmöglichkeiten lässt.

    aber wenn sog. „psychisch Kranke“ zuschlagen, dann läuft das meistens so, dass sie wegen ihrer nervigen Rumspinnerei und Streitsucht Krach mit ihrer Familie haben und irgendwann sind sie sauer und schlagen zu. In dem Fall haben sie schuldhaft eine Straftat begangen, aber anstatt Polizeigewahrsam, Anzeige und Gerichtsprozess gibts trotzdem meistens Zwangspsychiatrie. In einem Gerichtsprozess würden sie mit ihrem Verhalten konfrontiert, aber in der Psychiatrie gibts halt Tabletten und irgendwann werden sie entlassen. (Insofern beinhaltet ein Strafprozess mehr Psychotherapie als die sog. „Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie“)

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