Der Patverfüe Kinotrailer hat einen neuen Abspann…

Ich hatte hier bereits einmal über den spot zur Patverfue berichtet.

Die Aktion Mensch hat sich inzwischen in diesem Brief vom Spot distanziert. Im Abspannt erscheint das Logo der Aktion Mensch nun nicht mehr.

Siehe auch:

http://www.zwangspsychiatrie.de/2012/04/warum-der-patverfue-spot-einen-neuen-abspann-erhalten-hat/

14 Gedanken zu “Der Patverfüe Kinotrailer hat einen neuen Abspann…

  1. shrinkbuster 21. April 2012 / 11:55

    Das ist allerdings deutlich, Zitat aus dem Brief der Psychiatrie-Erfahrenen:
    „Zuletzt möchten wir aber noch einen Punkt kommentieren, der an unverfrorener Boshaftigkeit kaum mehr zu übertreffen ist: Die DGPPN verlangt in ihrem Brief mit der Unterschrift ihres Präsidenten Prof. Dr. Peter Falkai, dass sich die Aktion Mensch bei den „psychisch Kranken“ dafür entschuldigen solle, dem Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Berlin-Brandenburg 4000,- € gegeben zu haben. Und das dafür, dass damit eben diese „psychisch Kranken“ in einem Sozialspot über die Möglichkeiten aufklären können, wie Menschen sich mit einer geeigneten Patientenverfügung gegen jegliche gewaltsamen Übergriffe von eben diesen Psychiatern schützen und sie rechtswirksam unterbinden können. Das wäre an sich nur eine völlig absurde, verwirrte Forderung, wenn verlangt wird, dass sich jemand bei der Gruppe der Geförderten dafür entschuldigen soll, dass er ein Projekt von Menschen aus dieser Gruppe fördert. Wenn man aber zusätzlich zur Kenntnis nehmen muss, dass gerade dieser Präsident Peter Falkai den Weltkongress psychiatrischer Genetik im Oktober 2012 in Hamburg vorbereitet, dann wird offensichtlich, dass Peter Falkai jemand ist, der aktiv die Erbhygiene bewirbt – eine Scheinwissenschaft, die in Deutschland den ideologischen Rechtfertigungsvorwand vom “ewigen psychisch Kranken” für den systematischen Massenmord von 1939-49 gegeben hat. Da liegt es nahe, eine Analogie zu diesem Bonmot zu sehen: “Die Deutschen werden den Juden Auschwitz nie verzeihen.”[4] Genauso werden die deutschen Psychiater auch den angeblich “Geisteskranken” nie verzeihen, was sie diesen angetan haben.

    Eine solche Sichtweise schafft den Zugang, wie man diesen von der DGPPN selbst veröffentlichten Brief zu verstehen hat: Als den schändlichen Versuch einer Verdrehung von Tätern und Opfern – nicht trotz, sondern wegen der aktiven Beteiligung dieser Profession am systematischen Massenmord.“

    Johann van Leyden

  2. shrinkbuster 21. April 2012 / 11:59

    Das ist deutlich, Zitat aus dem Brief der Psychiatrie-Erfahrenen:

    „Zuletzt möchten wir aber noch einen Punkt kommentieren, der an unverfrorener Boshaftigkeit kaum mehr zu übertreffen ist: Die DGPPN verlangt in ihrem Brief mit der Unterschrift ihres Präsidenten Prof. Dr. Peter Falkai, dass sich die Aktion Mensch bei den „psychisch Kranken“ dafür entschuldigen solle, dem Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Berlin-Brandenburg 4000,- € gegeben zu haben. Und das dafür, dass damit eben diese „psychisch Kranken“ in einem Sozialspot über die Möglichkeiten aufklären können, wie Menschen sich mit einer geeigneten Patientenverfügung gegen jegliche gewaltsamen Übergriffe von eben diesen Psychiatern schützen und sie rechtswirksam unterbinden können. Das wäre an sich nur eine völlig absurde, verwirrte Forderung, wenn verlangt wird, dass sich jemand bei der Gruppe der Geförderten dafür entschuldigen soll, dass er ein Projekt von Menschen aus dieser Gruppe fördert. Wenn man aber zusätzlich zur Kenntnis nehmen muss, dass gerade dieser Präsident Peter Falkai den Weltkongress psychiatrischer Genetik im Oktober 2012 in Hamburg vorbereitet, dann wird offensichtlich, dass Peter Falkai jemand ist, der aktiv die Erbhygiene bewirbt – eine Scheinwissenschaft, die in Deutschland den ideologischen Rechtfertigungsvorwand vom “ewigen psychisch Kranken” für den systematischen Massenmord von 1939-49 gegeben hat. Da liegt es nahe, eine Analogie zu diesem Bonmot zu sehen: “Die Deutschen werden den Juden Auschwitz nie verzeihen.”Genauso werden die deutschen Psychiater auch den angeblich “Geisteskranken” nie verzeihen, was sie diesen angetan haben.

    Eine solche Sichtweise schafft den Zugang, wie man diesen von der DGPPN selbst veröffentlichten Brief zu verstehen hat: Als den schändlichen Versuch einer Verdrehung von Tätern und Opfern – nicht trotz, sondern wegen der aktiven Beteiligung dieser Profession am systematischen Massenmord.“

    Shrinkbuster

    • psychiatrietogo 21. April 2012 / 12:59

      Weder Prof. Falkei noch irgendein anderer Psychiater betreiben irgend eine Art von Erb-Genetik. Genetische Forschung wird betrieben, um Erkrankungen besser zu verstehen und dadurch besser behandeln zu können.

      Die Vertreter der Psychiatrie sind sich aber sehr wohl bewußt, welche unvorstellbaren, grausamen Dinge andere Psychiater während des Nazionalsozialismus begangen haben. Die Aufarbeitung dieser Geschehnisse ist eine Aufgabe aller Psychiater und aller Deutschen. Sie wird es auch immer bleiben.

      • shrinkbuster 21. April 2012 / 18:36

        Nun, psychiatrische Genetik „um Erkrankungen besser zu verstehen und dadurch besser behandeln zu können“, ist genau das, was Prof. Karl Bonhoeffer, Prof. Max de Crinis, Prof. Carl Schneider und wie sie alles heißen mögen (nachzulesen bei Erst Klee: Deutsche Medizin im Dritten Reich: Karrieren vor und nach 1945), betrieben haben.
        Es war in Deutschland ab 1949 die Rechtfertigungsideologie für den systematischen medizinischen Massenmord durch die Gaskammer und mit anderen Mordmethoden.

        Wenn man das Thema auch nur antippt, sofort drehen die Psychiater das Mandra des Vergessens, um „Erinnern“ vorzutäuschen.

        Shrinkbuster

  3. shrinkbuster 21. April 2012 / 22:36

    Korrektur, richtig ist: …Es war in Deutschland ab 1939 die Rechtfertigungsideologie für den systematischen medizinischen Massenmord durch die Gaskammer und mit anderen Mordmethoden….

  4. Susanne Stetter 24. April 2012 / 15:26

    Solange bei eineiigen Zwillingen nicht bei beiden die wie immer geartete Störung von nicht mehreren Forschergruppen in gesicherter Unabhängigkeit am Erbgut festgemacht werden kann, solange ist die psychopathologische Vorgehensweise völlig ungeeignet, irgendetwas Verlässliches über Vererbung oder Ursachen von Störungen auszusagen. Nicht mehrere Genome sind mit einander zu vergleichen, sondern eins unter verschiedenen Gesichtspunkten. Solange noch zuviel Mycoplasmen-Verunreinigungen da sind, ist alles im Bereich des Spekulativen. Handwerklich gute Befassung mit den Störungen ist von Nöten und nicht die poetische Begriffsabstimmung. Behandeln sie den nicht schon heute nicht aufgrund von Syndromen sondern Symptomen mit ihren Rezeptorprofil-Substanzen? Das Prinzip ist richtig, nur nicht die Hypothese, die Ausgang dieser Entwicklung gewesen ist.

  5. Anton 12. Mai 2012 / 03:03

    Trotzdem: PatVerfue ist eine gute Aktion. Die Geschichte von den immer guten Psychiatern, die ihren Patienten nur gutes wollen und niemals Irren ist einfach falsch. Wenn man sich allein mal vor Augen hält wie viel an den Diagnosekriterien für Psychosen und Persönlichkeitsstörungen Interpretationssache ist, kann man froh sein, dass jemand die Idee und die Durchhaltekraft hatte sowas wie PatVerfue auf die Beine zu stellen. Von Betriebsblinden Fachärzten will ich gar nicht anfangen. Zwangspsychiatrisiert werden ist kein Spaß. Schade, dass sich die Aktion Mensch in dieser Sache umwerfen lassen hat.

    • Susanne Stetter 12. Mai 2012 / 20:49

      Von dem Schriftstück kursiert eine reichsdeutsche Fassung, gewerblicher Markenschutz ist fehl am Platz in Angelegenheiten der persönlichen Willensbildung.

      Der Spot ist über die Maßen gut und treffend, am Produkt (welches in Sozialangelegenheiten nicht gegen darf) haperts.

  6. Anna_Cranach 1. April 2015 / 04:55

    Ich weiß auch nicht, wofür sich die Produzenten von dem Kinospot bei den psychisch Kranken entschuldigen sollte.

    Dass sie darauf aufmerksam macht, dass es die Möglichkeit einer Patientenverfügung gibt? Bestimmt nicht.

    .

    Die DGPPN war von Anfang an dagegen, dass der Gesetzgeber die Möglichkeit von Patientenverfügungen gibt, die sich nicht aufs nahe Lebensende beziehen.

    http://www.dgppn.de/publikationen/stellungnahmen/detailansicht/article//auswirkungen.html

    „Der Anspruch auf Behandlung stellt aber für einen kranken Menschen ein Grundrecht dar, das im Kontext einer einschlägigen Patientenverfügung von den behandelnden Ärzten nicht mehr realisiert werden kann. Damit gewinnt die Frage des respektvollen Umgangs mit dem Willen des Patienten eine zusätzliche, ethische Dimension, die das Problem der Angemessenheit ärztlicher Versorgung im Interesse des anvertrauten Patienten berührt. Indem der Gesetzgeber mit dem Gesetz auf das Lebensende zielte, entsprechende Beschränkungen der Reichweite einer Patientenverfügung aber nicht vorgesehen hat, werden psychisch kranke Menschen dem Risiko ausgesetzt, ihre Gesundheit nachhaltig zu schädigen.“

    Wo ist da der Unterschied zu somatischen Patienten?? Auch die können in ihrer Patientenverfügung Sachen festlegen, die nach Meinung von Ärzten eine massive Gesundheitsgefährdung oder Gesundheitsschädigung darstellen.

    „Der Anspruch auf Behandlung stellt aber für einen kranken Menschen ein Grundrecht dar, das im Kontext einer einschlägigen Patientenverfügung von den behandelnden Ärzten nicht mehr realisiert werden kann.“

    Auch da gibt es keinen Unterschied zu somatischen Patienten. Der Patient kann auf sein Recht auf Behandlung verzichten. Wenn er das so möchte, hat der Arzt Behandlung zu unterlassen, da besteht kein Unterschied zwischen Psychiatern und Ärzten anderer Fachrichtungen.

    “ Indem der Gesetzgeber mit dem Gesetz auf das Lebensende zielte, entsprechende Beschränkungen der Reichweite einer Patientenverfügung aber nicht vorgesehen hat, werden psychisch kranke Menschen dem Risiko ausgesetzt, ihre Gesundheit nachhaltig zu schädigen. Auch wenn die DGPPN u.a. in einem parlamentarischen Gespräch den Gesetzgeber auf die spezifischen ethischen Implikationen für psychisch kranke Menschen hingewiesen hat, sind diese im Rahmen der parlamentarischen Beratungen nicht thematisiert und folglich im Gesetz nicht berücksichtigt worden.“

    Meinem Eindruck nach hat der Gesetzgeber bewusst darauf verzichtet, da was mit nahem Lebensende ins Gesetz reinzuschreiben. Sondern es steht umgekehrt ausdrücklich drin

    § 1901 Abs. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung des Betreuten.

    Außerdem ist das auch gar nicht so sehr speziell, was Psychiatrisches angeht.

    Vorübergehende Phasen von Einwilligungsunfähigkeit treten auch bei anderen Umständen auf. Zum Beispiel sind Leute nach einem Grand-Mal-Anfall die nächsten Stunden oft verwirrt, und wohl oft als nicht einwilligungsfähig zu betrachten.
    Auch die können dann festlegen, was sie dann in dem Fall möchten oder nicht. Welche Behandlung sie während und nach so einem Anfall möchten oder nicht. Es ist schon lange üblich, dass Epileptiker so ein Dokument mit Wünschen mit sich herumtragen, jetzt kann es rechtsverbindlichen Charakter haben.

  7. Anna_Cranach 1. April 2015 / 05:00

    Die DGPPN hat ganz offensichtlich etwas dagegen, dass Patienten so behandelt werden, wie sie es wollen, und nicht zwangsweise nach DGPPN-Leitlinien.

    Hier aus einer Stellungnahme aus dem Jahr 2014:

    Klicke, um auf 2014-09-23_DGPPN_Stellungnahme_TF_Ethik_final.pdf zuzugreifen

    „Patientenverfügungen haben auch bei psychischen Erkrankungen rechtsverbindlichen Charakter, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind (u. a. schriftliche Form, gegebene Selbstbestimmungsfähigkeit zum Zeitpunkt der Abfassung). Ihre Rechtsverbindlichkeit schützt Patienten davor, dass ihre Behandlungswünsche übergangen werden, verdeutlicht aber auch die hohe Verantwortung, die Patienten für die eigene Gesundheit und den eigenen Behandlungsverlauf haben. Im klinischen Alltag können dadurch ethische Konfliktsituationen entstehen, z. B. wenn Patienten in einer Patientenverfügung eine potenziell wirksame Therapie ablehnen (etwa eine antipsychotische Medikation bei einer akuten Psychose) und dadurch die Wiederherstellung ihrer Selbstbestimmungsfähigkeit und die Behandlung von krankheitsbedingter Eigen- oder Fremdgefährdung erschwert oder verhindert wird. Das therapeutische Team befindet sich dabei nicht selten in einer ethischen Dilemmasituation, weil es einerseits die Patientenverfügung und damit die Selbstbestimmung des Patienten respektieren, aber andererseits negative Krankheitsverläufe akzeptieren muss, die zum Teil im krassen Widerspruch zum gesundheitlichen Wohl des Patienten und dem ärztlichen Ethos stehen. An diesem Punkt ist eine intensive gemeinsame Diskussion von Professionellen, Betroffenen und Angehörigen erforderlich, um Patientenverfügungen in Zukunft stärker als bislang als Instrumente zur Förderung von Selbstbestimmung und Wohl der Patienten einsetzen zu können.“

    Somatische Ärzte müssen bei renitenten Patienten ziemlich oft (aus ihrer Sicht) negative Krankheitsverläufe akzeptieren. Da raucht z.B. einer nach Herzinfarkt weiterhin 20 Zigaretten am Tag, nimmt seine Medikamente nicht, befolgt weitere Therapieempfehlungen nicht…… und kriegt den zweiten Herzinfarkt.

    „Im klinischen Alltag können dadurch ethische Konfliktsituationen entstehen, z. B. wenn Patienten in einer Patientenverfügung eine potenziell wirksame Therapie ablehnen (etwa eine antipsychotische Medikation bei einer akuten Psychose) und dadurch die Wiederherstellung ihrer Selbstbestimmungsfähigkeit und die Behandlung von krankheitsbedingter Eigen- oder Fremdgefährdung erschwert oder verhindert wird.“

    Es wird verschwiegen, dass Patienten nach Zwangsbehandlung oft immer noch die Selbstbestimmungsfähigkeit abgesprochen wird. Zuerst Zwangsbehandlung mit Beschluss, dann monatelang weitere Neuroleptika-Einnahme in der Klinik aus Einschüchterung heraus, dann schließlich Einrichtung einer Betreuung gegen den Willen des Patienten, weil dieser nicht in der Lage sei, einen freien Willen zu bilden.
    So läuft es oft.

    (Zur Eigengefährdung ist noch zu sagen, dass neuroleptische Depressionen suizidal sein können.
    Und zur Fremdgefährdung ist zu sagen, dass auch neuroleptisierte Patienten zuschlagen.

    Wenn Patienten sich gegen eine Zwangsspritze wehren wollen, oder gegen Fesselung aus nichtigen Gründen, dann ist sowieso das Personal als der gewalttätige Angreifer zu betrachten und nicht der Patient.)

    • Anna_Cranach 1. April 2015 / 05:01

      (Ich würde mich gegen eine solche Übermacht allerdings nicht wehren, nur verbal protestieren. Hat ja keinen Sinn gegen fünf Leute.)

      • Anna_Cranach 1. April 2015 / 05:09

        und jemand zu schlagen, lehne ich sowieso ab. Wenn dann nur Rauferei, aber das wird einem auch schon als Fremdgefährdung angekreidet,

        und gegen fünf Angreifer mit körperverletzender Zwangsspritze oder unnötigen Handschellen kommt man ja sowieso nicht an.

  8. Anna_Cranach 1. April 2015 / 05:26

    Ich will hier schreiben, warum die meine Patientenverfügung so ist, wie sie ist, und ich zwangsweise Psychopharmaka/Schlafmittel/EKT verboten habe.

    Es gab bei mir Medikamente, die Retter in der Not waren. (Das Antidepressivum Citalopram, Tavor gegen Angstzustände und Amitriptylin als Schlafmittel.) Dass sie später ihre Wirkung verloren haben, steht auf einem anderen Blatt, aber zunächst waren sie ein echter Rettungsanker.

    Aber trotzdem, diese Medikamente nicht zu nehmen, wäre immer noch das kleinere Übel gewesen als sie aufgezwungen zu bekommen. Eine Zwangsbehandlung wäre die maximale Katastrophe für das künftige psychische Wohlergehen gewesen.

    .

    Ich will nicht leitliniengerecht behandelt werden. Bei psychiatrischer Zwangsbehandlung kommen die Leitlinien der DGPPN zur Anwendung. (S3-Leitlinie „Schizophrenie“, Leitlinie „Bipolare Störungen“, Leitlinie „schwere Depression“ oder „psychotische Depression“, Leitlinie „Borderline-PS“, etc.) Diese Leitlinien sind mir zu sehr Neuroleptika-lastig. Neuroleptika lösen psychische Krankheit aus. Freudlosigkeit, Interessenverlust, Antriebslosigkeit, Verlust an Lebendigkeit und Einfallsreichtum und akustischer Vorstellungskraft (—> Halluzinationsbekämpfung), die Musikalität und Sexualität leidet, etc.

    Warum verschreiben Psychiater Drogen, die psychische Krankheit auslösen? Weil sie die damit behandelten Phänomene („psychotische Erregung“, auffällige Wahnvorstellungen, zerfahrenes Reden, „manisches“ Verhalten, etc.) als schlimmer ansehen. Was man jetzt aber als schlimmer ansieht, da stecken Wertvorstellungen dahinter, und die Patienten kriegen die Wertvorstellungen der Ersteller solcher Leitlinien übergestülpt. Das ist aber ein Verstoß gegen das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung. Das muss der Patient selber entscheiden, ob ihm lieber im Zweifel eine Manie nachher peinlich ist und er viel Geld rausgeschmissen hat, oder ob er sich präventiv bei beginnender Manie mit Neuroleptika abschießt, bzw. während der Manie. Und wie lange er die Neuroleptika weiternimmt. Das Recht auf Rausch, Ekstase, Halluzinationen und Manie gehört zum Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung. Bzw. die Entscheidung, ob jemand lieber quälende Stimmen und wahnhafte Anflüge ertragen will oder Neuroleptika-Nebenwirkungen. Oder ob er den Mittelweg geht und ab und zu mal Tavor nimmt.

    • Anna_Cranach 1. April 2015 / 05:29

      Was gefährliches oder gewalttätiges Verhalten gegenüber anderen Personen angeht, da argumentieren Psychiater gerne, das Niederspritzen mit Benperidol sei doch das mildere Mittel als die Fesselung ans Bett. Dazu ist zu sagen, wenn das das mildere Mittel ist, sollte dann die Polizei Schlägern und Randalierern Neuroleptika spritzen anstatt ihnen Handschellen anzulegen? Das würde die auch von ihrem Verhalten abhalten. 2006 wurden während der WM 30 notorische Hooligans für die ganzen drei Wochen der WM in Polizeigewahrsam inhaftiert. Wäre es ein milderes Mittel gewesen, ihnen eine Depotspritze RisperdalConsta zu geben? Da wären die ziemlich gelähmt gewesen. (Neuroleptika entfalten ihre lähmende Wirkung nicht über Müdigkeit, sondern über Gefühlsabstumpfung, Gedankenleere und den fehlenden Impuls, etwas zu beginnen, aufgrund von Dopaminmangel. Darin sind sie aber bleischwer. Und sie schränken körperlich ein.) Auf jeden Fall wäre es kein sichereres Mittel gewesen, denn auch mit Neuroleptika abgefüllte Leute werden gewalttätig und werden trotz Neuroleptika dann oft eingesperrt oder gefesselt.

      Außerdem ist bei einer Fesselung leichter zu sehen, wann sie nicht mehr nötig ist. Wenn ein gefesselter Patient sich ruhig verhält, da lässt sich da der Richter nicht so leicht erzählen, wenn wir den losbinden, wird er gefährlich werden.

      Aber wenn jemand Benzos oder Neuroleptika nimmt (egal ob freiwillig oder unfreiwillig), da lässt sich immer behaupten, derjenige wäre nur deswegen harmlos und würde sonst irgendeinen Mist bauen, wenn er das Zeug absetzt. Das lässt sich immer behaupten.

      Klar können Psychiater auch immer behaupten, derjenige werde sich selbst oder andere gefährden, wenn das Einsperren auf der geschlossenen Station beendet wird. Das lässt sich ein Richter auch oft erzählen. Aber ich denke, da kommt er als Jurist noch eher zu einer abweichenden Meinung als in Bezug auf Psychopharmaka.

      Schließlich wollen Staatsanwälte auch öfters mal Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr, das ist eine analoge Situation, die mit Psychopharmaka nichts zu tun hat. Aus diesem Grund wird übrigens ziemlich selten Untersuchungshaft angeordnet, da laufen Leute mit einem Verfahren wegen Körperverletzung frei rum, und wenn derjenige den zweiten grün und blau schlägt, wird das meistens immer noch nicht als Grund gesehen, Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr anzuordnen.

      Bei als „psychisch krank“ angesehenen Personen werden da ganz andere Maßstäbe angelegt, da reicht in vielen Landkreisen eine Kleinigkeit für vier Wochen Zwangseinweisung, für die jemand ohne psychiatrische Diagnose nur ein paar Stunden auf der Polizeiwache verbringen würde.

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