Die wesentlichen beiden neuen Regelungen sind folgende:
1. Patienten über 65 Jahre, die aus einer Gemeinschaftseinrichtung zu uns überwiesen werden, insbesondere aus einem Krankenhaus, einem Altersheim, einem Wohnheim für psychisch Kranke oder der Notschlafstelle, werden routinemäßig nach Aufnahme zunächst im Einzelzimmer isoliert und es wird eine PCR Testung auf SARS-CoV-2 durchgeführt. Erst bei negativem Befund werden sie entisoliert. Bei anderen neu aufgenommen Patienten wird über die Frage einer Isolierung und einer PCR Testung im Einzelfall entschieden.
2. Laut neuer RKI Richtlinie gehen wir nun so vor: Bei jedem Patienten, der eine Atemwegsinfektion hat, also Halsschmerzen, Husten, Fieber oder Atemnot, führen wir eine PCR-Testung auf SARS-CoV-2 durch und isolieren den Patienten bis zum negativen Ergebnis.
Hier noch mal alle Corona-Regelungen zusammengefasst als PDF: