
Hat jemand eine erhebliche Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen, verhängt das Gericht keine Haftstrafe (keine Strafe ohne Schuld; keine Schuld bei Schuldunfähigkeit), sondern es weist den psychisch kranken Straftäter in eine forensische Klinik ein.
Liegt hauptsächlich eine Suchtkrankheit vor, insbesondere eine Alkoholabhängigkeit, wird der Täter gemäß §64 StGB verurteilt. Die Dauer der Unterbringung in der forensischen Klinik ist dann auf maximal zwei Jahre begrenzt.
Liegt hauptsächlich eine allgemeinpsychiatrische Krankheit vor, wird der Täter gemäß §63 StGB verurteilt. Die Dauer der Unterbringung ist bei diesem Gesetz nicht begrenzt, sondern wird einmal jährlich durch Begutachtungen und Entscheidungen der Strafvollstreckungskammer geprüft.
Bei dieser Prüfung wird jedes mal wieder geprüft, ob sich etwas Grundlegendes an der Gefährlichkeit des Täters geändert hat, und ob die Maßregel immer noch erforderlich ist.
Das Problem ist nun, dass es sein kann, dass die Verhältnismäßigkeit von Straftat und Dauer der forensischen Unterbringung mit der Zeit immer weiter auseinander rücken.
Hat beispielsweise ein unzweifelhaft chronifiziert psychotisch Erkrankter jemandem mit der Faust ins Gesicht geschlagen und ihn damit verletzt, kann eine Unterbringung in die Forensik erfolgen, wenn das Gericht davon ausgeht, dass eine weitere Gefährdung für die Allgemeinheit besteht. Es wird dann in regelmäßigen Abständen geprüft, ob sich etwas geändert hat, und ob noch eine Gefahr besteht. Möglicherweise ändert sich bei einem Patienten mit einer chronifizierten Psychose an der Gefährlichkeit nichts Grundsätzliches, und im geschlossenen Rahmen beweisen sich auch keine Fortschritte. Dann kann es passieren, dass die Maßregel über 10 Jahre weiterhin vollstreckt wird, weil Gutachter und Strafvollstreckungskammer von einem Fortbestehen der Gefährlichkeit ausgehen.
Das Problem ist nun, dass der gleiche Täter, wäre er schuldfähig gewesen, wahrscheinlich nach spätestens zwei Jahren aus der Haft entlassen werden würde, unabhängig davon, ob es passieren könnte, dass er noch einmal straffällig werden könnte oder nicht. Die Dauer der Maßregel kann dann irgendwann unverhältnismäßig werden.
Daher gibt es eine zunehmende Anzahl von Stimmen, die befürworten, dass der §63 StGB dahingehend geändert wird, dass das Gericht in einigen, passenden Fällen, von vornherein eine maximale Dauer der Unterbringung im Urteil festlegt. Für andere Fälle könnte dann weiterhin im Urteil festgelegt werden, dass die maximale Dauer der Unterbringung nicht beschränkt wird, sondern regelmäßig geprüft werden muss, wie bislang.
Es gibt offenbar auch im Bundesjustizministerium Überlegungen zur Reform des §63, die in diesem Papier, das sehr lesenswert ist, diskutiert werden. Auch hier wird unter anderem über eine gestaffelte zeitliche Befristung des §63 nachgedacht.
Ich selbst halte so eine Regelung für erforderlich und verantwortbar, um die Verhältnismäßigkeit zu wahren. Das Gericht hat sonst oft genug erhebliche Schwierigkeiten, zum einen die gebotene forensische Unterbringung anzuordnen, und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Dauer der Unterbringung nicht unverhältnismäßig lange sein wird.
ja, das habe ich mir auch schon gedacht. Bei „normalen“ Strafgefangenen besteht doch auch Wiederholungsgefahr wenn sie entlassen werden. Da könnte man mit dem Argument der eventuell weiter bestehenden Gefährlichkeit jeden, der sich schon mal kräftig danebenbenommen hat, lebenslang wegsperren.
Sowieso werden meiner Meinung nach viel zu viele Straftäter für schuldunfähig oder eingeschränkt schuldfähig erklärt. Auch erheblich psychisch andersartige Leute sind meistens schuldfähig und verantwortlich für ihr Handeln.
Ich glaube verhältnismäßig sind es gar nicht so viele Straftäter die für Schuld unfähig befunden werden.
Ich bin jedenfalls zu der Erkenntnis gekommen das eine Situation die für meine Begriffe weit entfernt von einer Notwehrsituation ist, für jemand anderen trotzdem genau so empfunden werden kann. Als ausweglose Situation, in der er sich nur retten kann indem er gewalttätig wird. Die Wahrnehmung ist so verschieden, das es gar nicht darum geht ob tatsächlich eine ausweglose Situation da war, sondern viel mehr wie sie wahrgenommen und empfunden wurde. Einfach weggehen, oder sich zurückzunehmen ist für mich möglich, aber für jemanden der Wahnvorstellungen hat nicht unbedingt umsetzbar, oder eine Option, denn die Gefahr ist in dem Moment überall und man kann ihr nicht entfliehen.
Ich glaube man kann solche Zwangsunterbringungen wenn überhaupt nur bei recht klarer Sachlage begrenzen und wenn die Sachlage mit Urteilen im normalen Strafvollzug gut vergleichbar ist. Sobald es etwas komplizierter wird, es um höhere Strafen geht, dann wird es schwierig eine Regelung zu finden die dem gerecht wird.
Aber sicher wäre es sinnvoll das Gleichheitsprinzip anzuwenden, das gehört ja zum Grundrecht eines jeden Menschen und man darf niemanden über Jahre einfach weg sperren obwohl die Straftat dazu in keinem Verhältnis steht.
Umgekehrt ist es ja auch so das es festgelegte Strafen gibt und wenn die Straftat ganz übel war, die Sicherheitsverwahrung auf unbestimmte Zeit. Warum dann also nicht auch für Schuld unfähige die Psychiatrie auf begrenzte Zeit und bei extremeren Fällen auch eine Art der Sicherheitsverwahrung, das wäre nur gerecht.
Allerdings wäre dazu ein Umdenken nötig das ich der Gerichtsbarkeit nur teilweise zutraue, zu viele die trotz allem der Meinung sind das die Gesellschaft vor den Andersartigen geschützt werden muss und überhaupt nicht begreifen das Zurechnungsunfähigkeit meist kein Dauerzustand ist..
lebenslang sind auch Leute in die Heime wegespert,bitte auch im Gesetz ein punkt machen, das Leute zurück nach hause durfen,egal welche krankheit sie haben.
Zitat Tired >> Ich glaube verhältnismäßig sind es gar nicht so viele Straftäter die für Schuld unfähig befunden werden.
Ich bin jedenfalls zu der Erkenntnis gekommen das eine Situation die für meine Begriffe weit entfernt von einer Notwehrsituation ist, für jemand anderen trotzdem genau so empfunden werden kann. Als ausweglose Situation, in der er sich nur retten kann indem er gewalttätig wird. Die Wahrnehmung ist so verschieden, das es gar nicht darum geht ob tatsächlich eine ausweglose Situation da war, sondern viel mehr wie sie wahrgenommen und empfunden wurde. Einfach weggehen, oder sich zurückzunehmen ist für mich möglich, aber für jemanden der Wahnvorstellungen hat nicht unbedingt umsetzbar, oder eine Option, denn die Gefahr ist in dem Moment überall und man kann ihr nicht entfliehen. <<
kann sein, dass es sowas gibt. Aber es wird sich meistens nicht die Mühe gemacht, wirklich zu untersuchen ob es so war.
Wenn ein psychisch Kranker einfach nur sauer und wütend ist und deswegen zuschlägt, ist er schuldfähig. Aber viel zu oft wird einfach gesagt, der hat eine Psychose, also ist er schuldunfähig, ab in die Psychiatrie.
was rosa maks mit den Heimen anspricht, ist auch richtig. Mit Grauen habe ich erst vor ein paar Wochen erfahren, dass es immer noch geschlossene Wohnheime für psychisch Kranke gibt, wo viele immer wieder einen 2Jahres-Beschluss kriegen. Die Einführung der Neuroleptika wird gerne mit Dehospitalisierung in Verbindung gebracht. Was für ein Quatsch. In diesen geschlossenen Wohnheimen wird eingesperrt UND zwangsmedikamentiert.
Habe mich letztens mit einem unterhalten, den hat seine Betreuerin via Gerichtsbeschluss (2Jahres-Beschluss) in so ein Wohnheim stecken lassen. Wegen angeblicher Eigengefährdung, er könne sich nicht selbst mit Nahrungsmitteln versorgen. Die Thüringer Gerichte haben das mitgemacht. Erst der BGH hat den Beschluss aufgehoben. Weil so ein Verfahren dauert, war das 2 Monate bevor der Beschluss abgelaufen wäre. Er hat da 22 Monate eingesessen, die ersten 12 Monate ohne Ausgang. Und dann Ausgang nur zusammen mit Krankenpfleger.
Sogar wenn es stimmen würde, dass er sich nicht mit Nahrung versorgen kann….. Frühstück, Mittagessen, Abendessen gibts auch in offenen Wohnheimen. Sogar Essen auf Rädern in seine Wohnung kommen lassen würde da ausreichen.
Er hat sich an mich gewandt, weil er zur Zeit in einer Klinik ist und die Betreuerin droht ihm an, wenn er die Tabletten nicht nimmt, dann macht sie ihm wieder einen Beschluss… ich habe ihn dann juristische Tipps gegeben, was er machen kann.
So wird mit vielen psychisch Kranken umgegangen, sie werden ihrer elementarsten Rechte beraubt und bedroht und eingeschüchtert.
Beste Vorraussetzungen zum paranoid werden bietet das psychiatrische System
Hier vertritt die Rechtsanwältin Gabriele Steck-Bromme die Meinung, dass zu viele Straftäter als angeblich schuldunfähig in die Psychiatrie eingewiesen werden: http://www.strafverteidigertag.de/Strafverteidigertage/Ergebnisse/33_AG6_Steck-Bromme.htm
danke Anna, meine Enkelin ist schon 7 Jahre im Heim,sie hat Bechinderung, und bekommt Neuroleptika, aber nach Hause kommt sie nicht,noch nicht auf besuch,und keiner konnte mir helfen,so Unmenschlich sind die Leute.Wie kann es bei fremde Leute bessr sein ,als zu Hause,?
Hier bereichert sich die Pharma, Justitz und Psychiater alle auf Kosten armseliger opfer Moral wo ist diese http://www.projektwerkstatt.de/psychiatrie/doku/lehrbuch_zitate.pdf
Dreckige Nazischweine
In der Hölle werdet Ihr Schnitzer braten,wie kann man sich nur so sein Brot verdienen.Sich Mensch schimpfen.Euternasiefachkräfte.
Mein name ist paul ulbrich ich war 11jahre zu unrecht im mrv nach 63Stgb untergebracht gewesen! Mein fall ging durch die medien! Es ist nicht nur dringend eine zeitliche begrenzung notwendig des 63Stgb vielmehr muss der gesammte mrv reformiert werden! Das gutachtersytem, das es eine fachausbildung fuer personal des63Stgb und 64Stgb geben muss die 3 1/2 jahre dauert, behandler muessen genau ueberprueft werden und mann muss endlich aufhoeren von seiten des lwl sich seine eigene welt zu schaffen und den mut haben offentsichtliche fehler maengel im system klar anzusprechen und zu beheben! Wie man mit mir und anderen patieten umgegangen ist, ist ein unding!!
ich befinde mich zz in der beurlaubung des mrv. es gibt schriftliche vorgaben und mündliche. welche für mich relevant sind entscheidet immer der lwl eigenständig. ich frage mich wie ich mich dagegen wehren soll. ich kann eine mehrzahl an fehlern sei es vom eingangsurteil bis hin zur nachsorge vorweisen. nur niemand kümmert sich um meine rechte. obwohl ich der meinung bin zu wissen dass gerade auch dies einen großen teil der bereitung des mrv laut gesetzestext ausmachen soll. ich schreibe auch gerne in deutsch. fickt euch lwl.
Die Sicherheit durch das Einsperren von Kranken Menschen garantieren, ist nur das Eigene irrtümliches Denken nicht zuerkennen.
Einerseits ist die hiermit konstruierte (wenn auch bereits dem geltenden Recht immanente) „Gefahr der Gefährdung“ zu kritisieren: Als Maßnahme der Gefahrenabwehr kann eine solche freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung ihre Legitimation allenfalls daraus ableiten, zu erwartende Taten zu verhindern, „durch welche die Opfer seelisch oder körperlich erheblich geschädigt“ werden. Werden potenzielle ‚Opfer‘ lediglich „gefährdet“, ohne dass bereits die Gefahr besteht, sie würden seelisch oder körperlich auch „erheblich geschädigt“, so kann der Schutz vor einer solchen Gefährdung das mit der Freiheitsentziehung durch den Betroffenen erbrachte Sonderopfer nicht aufwiegen. Eine solche „Gefahr der Gefährdung“ ist auch kriminalprognostisch derart vage, dass sie nicht geeignet erscheint, die forensisch-psychiatrische Freiheitsentziehung zu legitimieren.
Bin selbst betroffen und aufgrund der mir vorgeworfenen Tat seit 2010 im MRV. Die Unterbringung erfolgte (ich befand mich auf freiem Fuß) am 3. Verhandlungstag. Obwohl ich die wahnwitzigen Anschuldigungen von einem Alkoholiker (der an seinem Gerichtstermin nicht mal einen Ausweis vorlegen konnte) nicht bestätigte und ich von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machte, wurde ich in die Psychatrie verschleppt. Dieser Paragraph wird regelmäßig benutzt, um Geständnisse zu erpressen. Wer aus diesem, einem Krankenhaus sehr unähnlichen Gemäuer wieder heraus will, muss im Schlimmsten Fall lügen, damit der Staat keine Entschädigungen zahlen muss. Also bestätigen, was verlangt wird. Man will auch nicht, das die Insassen nach ihrer Entlassung ein straffreies Leben führen – das gibt man nur vor, um den Steuerzahler zu verarschen. Wenn sich der MRV der Öffentlichkeit präsentiert – dann mit Schwerstgeschädigten, die vielleicht 5% der Insassen ausmachen, damit die Öffentlichkeit denken soll, dass diese Einrichtungen notwendig sind, um die Bevölkerung zu schützen. Diese Einrichtungen werden eigentlich nur zum ungestörten Experimentieren benötigt – naja man will ja von den Tierexperimenten Abstand nehmen. Die Laborratten profitieren davon und natürlich auch die Mitarbeiter dieser Menschenunschädlichmachungsmaschinerie. Für ein Standardgutachten kassiert ein Psychokünstler nicht selten 5-stellige Beträge und nachdem er wieder ein Leben vernichtet hat, geht ruhig zu Bett. Dieser Staat braucht anderen Staaten dieser Welt nichts über Menschenrechte zu erzählen.
Mein Sohn ist seit drei Jahren in forensischer Klinik eingesperrt, weil er angeblich versucht haben soll ein Mitbewohner in der heim mit einem Nagelschere zu verletzten, er ist nach Paragraf 63 eingesperrt in Einzelzelle. Er ist geistig behindert und Autist. Wo bleiben Menschenrechte, ich und mein Familie sind einfach enttäuscht und verzweifelt von den Lage in der er drin ist, er bekommt Hormone Medikamente, er hat mittlerweile brüste bekommen in der Klinik wo er Hormone bekommt.