Videokurs Rechtsgrundlagen stationärer psychiatrischer Behandlungen

Leute, es ist soweit! Der Videokurs „Rechtsgrundlagen stationärer Behandlungen ist fertig und online. Ihr findet in hier.

  • 90 Minuten Video
  • 25 Seiten Script
  • Aktuell und verläßlich!

Für wen eignet sich der Kurs?

Du arbeitest auf einer geschlossenen psychiatrischen Station? Dir wird etwas schwindelig, wenn Du an die komplizierten juristischen Grundlagen stationärer Behandlungen denkst?
Z.B.:

  • Darf ich beim PsychKG vor richterlicher Genehmigung isolieren?
  • Wie sieht ein Attest für eine Isolierung nach BtG aus?
  • Was bedeutet eigentlich “Übergesetzlicher Notstand”?

Inhalte

In diesem Videokurs erkläre ich sehr detailliert alles, was Du über die juristischen Grundlagen wissen musst, um rechtssicher auf einer geschützten Station ärztlich tätig zu sein. Du erfährst die gesetzlichen Regelungen von Unterbringungen, Isolierungen, Fixierungen und Zwangsmedikationen; Du erfährst, wie Du praktisch vorgehen musst und welche Fallstricke zu beachten sind.
Die Videos dauern zusammen ca. 90 Minuten, ergänzt wird der Kurs durch ein Script, in dem alles Wichtige zusammengefasst ist und auch Beispielatteste enthalten sind.
Auch als Vorbereitung auf die Facharztprüfung Psychiatrie & Psychotherapie ist er sehr gut geeignet!
Bezüglich des PsychKGs bezieht sich der Kurs auf die Regelungen in NRW, alle anderen Bereiche gelten in ganz Deutschland.

Kosten

Der Kurs kostet 49 € für Videos und Script. Der Zugang bleibt unbegrenzt bestehen, so dass Du auch von alle Aktualisierungen profitieren werdet.
Schau dir die Vorschau und die Übersicht hier an und schreib Dich am besten gleich in den Kurs ein!

Unsere aktuellen Isolierungs- und Quarantäneregelungen

Im Moment häufen sich die positiven Testbefunde allüberall. Wir haben die Regelungen in NRW für unsere Verhältnisse in der Klinik Königshof Krefeld angepasst und in wenigen Punkten strenger ausgelegt. Für unsere psychiatrische Klinik haben wir nun dieses Vorgehen vereinbart, ich poste es hier, ohne den Anspruch zu haben, dass dies die richtige und beste Lösung für alle ist, aber in der Hoffnung, dass es eine Hilfestellung für andere ist, eine Regelung für´s eigene Haus zu finden.

Tatsächlich eine Quarantäne oder Isolierung anordnen kann natürlich nur das Gesundheitsamt, aber wir als Klinik müssen ja schon einmal eine Regelung treffen, dann das Gesundheitsamt informieren, und dann kann dieses die Regelung offiziell in Kraft setzen oder auch andere Regelungen anordnen. Als praktische Handreichung ist so eine Regelung in meinen Augen in den nächsten Wochen sehr hilfreich.

Hier noch mal als PDF: