Hilft ein Online-Training, Depressionen zu verhindern?

In letzter Zeit kommt ja endlich Bewegung in den weiten Bereich der Internet-gestützten Psychotherapie, namentlich, seit das e-health Gesetz dies explizit fördert (ich hatte hier darüber berichtet). Aber auch schon vor dem neuen Gesetz gab es einige herausragende Modellprojekte, die sich der internetbasierten Psychotherapie in Deutschland verschrieben hatten. Eines davon ist GET.ON, das aus dem wissenschaftlichen Bereich kommt und zunächst einen Schwerpunkt auf Training- und Information bei bestimmten psychischen Erkrankungen und Symptomkonstellationen hatte.

Die Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) berichtet nun in einer Pressemitteilung, dass sie zusammen mit anderen Universitäten mit der GET.ON Plattform eine Studie durchgeführt haben, die die Frage klären sollte, ob ein solches Online-Training das Auftreten einer Depression verhindern kann, bevor diese klinisch manifest wird; also quasi als Prävention dienen kann.

Methode

In die Studie seien 406 Probanden aufgenommen worden, die ein erhöhtes Risiko gehabt hätten, an einer Depression zu erkranken, die aber noch keine manifeste Depression entwickelt hätten.

Die Probanden seien randomisiert in zwei Gruppen aufgeteilt worden. Die Kontrollgruppe habe herkömmliche Anleitungen zur Vorbeugung von Depressionen in schriftlicher Form erhalten. Die Interventionsgruppe habe über sechs Wochen an einem Depressions-Präventions-Programm auf der GET.ON Plattform teilgenommen. Trainiert worden seien das „systematische Problemlösen“ sowie eine „Verhaltensaktivierung“. Im Training hätten die Teilnehmer jede Woche eine 30-60 minütigen Übungseinheit bestehend aus Videos, Texten und Aufgaben absolviert und seien angehalten worden, die Trainingsinhalte zwischen den Einheiten in ihrem Leben praktisch anzuwenden. Dabei seien sie durch einen Coach begleitet worden, mit dem sie online in Kontakt gestanden hätten.

Ergebnisse

Nach einem Jahr seinen alle Teilnehmer in einem diagnostischen Telefoninterview untersucht worden. Von den Probanden, die am GET.ON Programm teilgenommen hätten, seien 27 Prozent im Verlauf des Jahres an einer Depression erkrankten – gegenüber 41 Prozent aus der Kontrollgruppe ohne Online-Training. Ausgedrückt in der Maßeinheit „number needed to treat“ bedeutet das: Von sechs Personen, die an GET.ON teilnehmen, konnte bei einer Person eine neue depressive Erkrankung verhindert werden. Dies entspricht einer Senkung des relativen Risikos um 39 Prozent. Die Ergebnisse wurden im JAMA veröffentlicht.

Zusammenfassung des Studienleiters

Der Leiter der Studie, Dr. David Ebert vom Lehrstuhl für Klinische Psychologie und Psychotherapie der FAU, fasst das Ergebnis so zusammen:

“Mit der Studie konnten wir zeigen, dass GET.ON das Risiko für das Auftreten von Depressionen effektiv reduzieren kann. GET.ON bietet Menschen, die erste Beschwerden aufweisen, eine hoch wirksame, zugleich sehr flexible und obendrein kostengünstige Möglichkeit, einer behandlungsbedürftigen Depression erfolgreich vorzubeugen.“

Meine persönliche Beurteilung

Die Studie ist in zweierlei Hinsicht interessant.

  1. Zum einen wird hier der Versuch unternommen, so etwas wie die Prävention der Depression zu betreiben. Im Bereich der Psychosen gibt es ein ziemlich breit beforschtes paralleles Vorgehen, das unter dem Namen „Früherkennung“ läuft und hier auch einige, wenngleich im größeren Maßstab betrachtet eher bescheidene Erfolge feiert. Für das Krankheitsbild der Depression gibt es sicher auch einige Programme, aber bislang sind diese mit weit weniger öffentlicher Wahrnehmung belegt. Vielleicht liegen hier ja Chancen.
  2. Zum anderen ergibt sich eine recht große Effektstärke dieser zeitlich recht knapp bemessenen Online-Trainingsintervention. Wenn diese Effektstärke sich in weiteren Studien als realistisch erweist, würde dies zeigen, dass Online-Elemente ein wirksamer Bestandteil auch anderer Therapien oder Präventionen sein sollten.

Das Training findet sich hier auf der GET.ON Webseite, aktuell seien aber alle Plätze belegt.

Prof. Gründer zum AMNOG

In diesem post seines blogs verlinkt Prof. Gründer auf das frei herunterladbare PDF seines Artikels im letzten Nervenarztes über die Auswirkungen des Arzneimittel-NeuordnungsGesetzes. Dieses führt dazu, dass es neue Psychopharmaka wie beispielsweise Brintellix ® gegenwärtig sehr schwer haben, eine Kostenerstattung genehmigt zu bekommen, die für die Pharmaunternehmen ausreichend ist, um das Medikament auf dem Markt zu halten.

Interessanterweise kommt Prof. Gründer dennoch nicht zu dem Schluss, dass das AMNOG komplett in die falsche Richtung führt, sondern beschreibt, wie sich Forschung, Zulassungsverfahren und das AMNOG-System in Zukunft entwickeln könnten, um bessere Erkenntnisse und dann auch wieder dokumentierte Zusatznutzen zu erhalten. Unbedingt lesen!

Achtsamkeitsübungen

Man kann ja nie genug Achtsamkeitsübungen kennen. Das gilt für Psychologen und Psychiater in gleichem Maße. Und wie lernt man Achtsamkeitsübungen am besten kennen? Indem man sie einfach mal mitmacht.

Aus diesem schönen Grunde haben wir vor ein paar Wochen begonnen, montags in der Frühkonferenz jeweils eine Achtsamkeitsübung zu machen. Wir hatten schon:

  • Reihum erst Männervornamen, dann Frauenvornamen mit einem dem Alphabet folgenden ersten Buchstaben nennen, also Abraham, Bernd, Cäsar… (lustig)
  • Reihum von 200 jeweils 7 abziehen (lustiger)
  • Meine Lieblingsübung bislang: Ein rohes Ei auf dem Tisch zum Stehen bringen. Klappt nicht? Klappt doch:

§63 ist geändert worden

Der Gesetzgeber hat die schon lange besprochene Verbesserung des §63 nun beschlossen. Im Kern geht es bei den Veränderungen darum, dass die Maßregel nach § 63 nun in der Regel nicht mehr wegen Straftaten mit weniger schlimmen Auswirkungen verhängt werden soll, dass die Fortdauer regelmäßiger überprüft werden soll, und das die Unterbringung in der Regel nach 6 Jahren auslaufen soll. Es sind weiterhin auch Unterbringungen über 10 Jahre oder ohne festgelegtes Ende möglich, deren Verhältnismäßigkeit muss aber sehr viel besser geprüft und begründet werden.

Ich finde diese Neuerungen wirklich sehr sehr hilfreich und richtig, die Verhältnismäßigkeit der Dauer der Unterbringung ist hierdurch in Zukunft sicherlich eher erreichbar als nach dem früheren Gesetz. Gleichzeitig läßt die Novellierung aber auch Raum, Patienten, von denen auch nach 6 Jahren noch eine erhebliche Gefahr ausgeht, auch länger in Behandlung zu lassen.

Die Änderungen sind hier vom Justizministerium genau beschrieben, jeder, der damit zu tun hat, sollte diese Zusammenfassung unbedingt lesen.