
OK, wir hatten für den Fall von Regen bei unserem Sommerfest vorgesorgt…. Aber das ist ohnehin eine meiner Lieblingsformen von Gruppenpsychotherapie; viel Spaß bei den Spielen weiterhin !

OK, wir hatten für den Fall von Regen bei unserem Sommerfest vorgesorgt…. Aber das ist ohnehin eine meiner Lieblingsformen von Gruppenpsychotherapie; viel Spaß bei den Spielen weiterhin !

Das mit dem Ziele setzen ist ja immer so eine Sache. Im Prinzip weiß man, wie wichtig es ist, sich konkrete Ziele zu setzen, aber praktisch tut man es dann doch nur Sylvester, und die Halbwertszeit dieser Ziele beträgt bekanntlich nur eine Woche.
In einem meiner Lieblingspodcasts, der Productivity Show von Asian Efficiency, ging es in der Folge 92: No more Underpants mit Steve Kamb um dessen Buch Level up your life, das mich auf neue Ideen gebracht hat.
Steve Kamb betreibt die absolut sehenswerte Seite Nerdfitness.com. Der Gedanke hinter Nerdfitness ist, dass man sein sportliches Trainingsprogramm im Prinzip so aufbauen kann, wie ein klassisches Rollenspiel am Computer: Da läuft es ja so: Du löst Quests, für die du Erfahrungs-Punkte bekommst. Wenn du einen großen Endgegner besiegst, bekommst Du besonders viele Punkte. Und alle 100 Punkte kannst du dich dann für ein besonderes Upgrade entscheiden, zum Beispiel ein mächtigeres Schwert. So siehst Du immer deine Fortschritte, bleibst motiviert und kannst immer komplexere Quests angehen.
Nerdfitness übersetzt dieselbe Mechanik ins reale Leben. Du bist dein eigener Spielmacher und legst deine eigenen Quests, deine eigenen Punktzahlen und deine eigenen Upgrades fest. Sehr lustig, schau dir das mal an.
Im nächsten Schritt sagt Kamb, dass man sich nicht nur für sein Fitness-Training, sondern eigentlich für sein ganzes Leben den Spaß gönnen sollte, es zu gamifizieren und sich statt der normalen to-do Aufgaben lieber spannende Quests auf dem Weg zum Level 60-Superhelden vorstellen sollte. Und man sollte auch Erfahrungs-Punkte zählen und sich mit etwas belohnen, das einem den nächsten Quest erleichtert. So sehe man seinen Fortschritt, und das motiviert nun wirklich besser. Das Leben sei ernst genug, da könne man so ein wenig Spaß in sein Leben bringen.
OK. Gute Idee. Nerdisch, VT-fundiert und produktivitätsassoziiert. Also habe ich das mal für meine Verhältnisse übersetzt und angepasst. Und das sieht dann so aus: Oben auf dem Bild seht ihr eine Bildschirmansicht meines Task-Management-Programmes Things. Ausgewählt ist der Bereich „Fitness“, einer von fünf Bereichen, in die ich alle meine Aufgaben, Projekte und Ziele einordne.
Es gibt nun sechs verschiedene Arten von Einträgen:
Man geht dann so vor, dass man natürlich seine normalen To-Do-Items abarbeitet, für die es vielleicht manchmal, aber nicht immer einen Punkt gibt. Auf der gleichen Übersicht sieht man dann auch Quests, die man sich schließlich selbst aufgestellt hat, und wenn man Zeit und Lust hat, sucht man sich eins aus, zum Beispiel vom 5-Meter-Brett springen. Schafft man das, gibt man sich dafür Punkte. Ebenso behält man seine selbst aufgestellten Guten Gewohnheiten im Blick und gibt sich jedes Mal, wenn man einer Guten Gewohnheit nachgegangen ist, entsprechend viele Punkte. Das gleiche gilt für erreichte Meilensteine. Die Langfristigen Ziele kann man oft nicht mit Punkten belegen, weil sie abstrakt formuliert sein können.
Und auch in den anderen Bereichen kann man sich ja selbst ein Punkte-System basteln. Im Bereich Lernen habe ich zum Beispiel aufgeschrieben: „Einen Fachartikel gelesen: 1 Punkt“ und „Für jeden CME-Punkt: 1 Punkt“.
Wenn man dann 100 Punkte zusammen hat, erfüllt man sich einen Wunsch. Am besten realisiert man etwas, das es einem in Zukunft ermöglicht, neue Quests besser zu erledigen. Man könnte sich also zum Beispiel neue Laufschuhe kaufen. Den Punktwert zählt man lebenslang weiter rauf.
Ich selbst habe das spaßeshalber und aus Interesse mal begonnen und finde es unterhaltsam, interessant und – obwohl es etwas schräg anmutet – doch irgendwie gut. Es hilft mir, meine Ziele klarer zu formulieren. Meiner Erfahrung nach sind Ziele oft etwas nebulös. Meilensteine sind da schon viel konkreter; Gewohnheiten und Quests sind wirklich real und gut fassbar. Ich finde es auch hilfreich, alles in einer Ansicht zusammen zu sehen. So weiß ich, welchem Langfristigen Ziel ich mich annähere, wenn ich eine bestimmte Aufgabe erledige. Frei nach dem Motto: Wenn man nur lange genug in die richtige Richtung geht, ergibt sich das Ziel irgendwann schon ganz von alleine.
Ich bin jetzt bei 153 Punkten. Bei 10.000 Punkten kaufe ich mir einen Tesla.
Diesmal beschäftigen sich die PsychCaster mit nichts geringerem als den Wirkfaktoren der Psychotherapie. Aber keine Sorge, die Sache wird knapp und konzise behandelt, bleibt also Pendelfahrt-tauglich.
Zum Glück haben die aus England stammenden Psychoanalytiker Matthew Blagys und Mark Hilsenroth sich bereits ausführlich damit beschäftigt und aus diversen Studien die sieben wichtigsten Techniken herausgearbeitet: Guter Artikel „Die 7 Techniken der Psychoanalyse“ …
Hier findest Du die PsychCast-Folge: http://psychcast.de/pc022-psychoanalyse-und-andere-missverstaendnisse/
Viel Spaß beim Hören!
Ramadan: Nach dem Gesetz wird Fasten als Enthaltung (imsak) von bestimmten Tätigkeiten definiert: Verzehr von irdischen Substanzen und Speisen sowie Getränken, Rauchen, Geschlechtsverkehr und Trunkenheit. Zum Fasten ist jeder Muslim verpflichtet, der in vollem Besitz seiner Geisteskräfte (‚aqil), volljährig (baligh) und körperlich dazu imstande (qadir) ist. Das Fasten eines Minderjährigen mit Unterscheidungsvermögen (mumayyiz) ist ebenfalls gültig. (Quelle: Wikipedia)
Für alle nicht-moslemischen Ärzte heisst das: Gläubigen moslemischen Patienten, die durch das Fasten tagsüber keine gesundheitlichen Probleme befürchten müssen, soll man auch nicht vom Fasten abraten. Auch, wenn die Medikation auf eine Gabe außerhalb der Fastenzeit umgestellt werden kann, also nach Sonnenuntergang (oder 22:00) abends oder vor Sonnenaufgang, dann soll der Arzt das tun.
Aber wenn ein Patient durch das Fasten einen gesundheitlichen Schaden nehmen könnte, er also „körperlich nicht dazu imstande ist„, dann darf der Arzt ihm raten, auf das Fasten zu verzichten, und das ist dann OK. Beispielsweise sollten Diabetiker nicht fasten. Aber auch, wenn eine Medikation wirklich tagsüber eingenommen werden soll, etwa Parkinsonmedikamente oder ähnliches, darf der Arzt das seinem moslemischen Patienten sagen.
In der Psychiatrie gibt es aus praktisch jeder Wirkstoffgruppe Medikamente mit einer ausreichend langen Halbwertszeit, so dass eine Gabe nach Sonnenuntergang möglich ist. Und es ist weitaus besser, das Thema explizit anzusprechen und für einige Wochen die Medikation umzustellen, als in Kauf zu nehmen, dass der Patient seine Medikation tagsüber einfach gar nicht einnimmt.
Wer in NRW in der Psychiatrie tätig ist, verfolgt sicher mit größtem Interesse die Reform des Psych KG´ NRW. Dieses regelt, unter welchen Umständen und nach welchen Modalitäten Zwangsunterbringungen bei akuter Eigen- und/oder Fremdgefährdung durchgeführt werden. Die Ausgestaltung dieses Gesetzes hat erhebliche Auswirkungen auf die Behandlung der genannten Patientengruppe und auf die Behandlungsrealität auf den geschützten psychiatrischen Stationen in NRW. Nach einer langen, mehrstufigen Diskussion unter Einbezug aller betroffenen Interessenvertreter, namentlich der Vertreter der Psychiatrie-Erfahrenen, der Angehörigenvertreter und auch der psychiatrischen Fachgesellschaften legt das Gesundheitsministerium NRW (MGEPA) nun folgenden Vorschlag für die Neuformulierung des PsychKG´s NRW vor:
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-12068.pdf
Wer sich wirklich für das Thema interessiert, sollte jetzt die Lektüre dieses blogposts pausieren und zunächst einmal in Ruhe den neuen Gesetzestext sowie die im gleichen PDF zu findenden erläuternden Kommentare sorgfältig lesen.
Das neue Psych KG NRW stärkt die Selbstbestimmung und den Schutz der Betroffenen und formuliert sehr viel konkreter und auch restriktiver, wann Zwangsmaßnahmen möglich sind und wer diese unter welchen Umständen wie beantragen, genehmigen und durchführen darf. Eine wesentliche Änderung dabei ist, dass eine Zwangsmedikation in der Regel nun dem Richtervorbehalt unterliegt; das ist aktuell nicht so. Es gibt einige weitere Änderungen, auf die ich noch eingehen will. Weiterhin ist es aber auch mit dem reformierten Psych KG NRW möglich, bei Lebensgefahr oder erheblicher Gefahren für die Gesundheit der untergebrachten Person oder Dritter im Rahmen der Unterbringung, eine Zwangsbehandlung durchzuführen. Allerdings ist das Verfahren anders geregelt. Hier habe ich einige wesentliche Eckpunkte des neuen Gesetzes aufgeschrieben:
Das PsychKG ist im Unterschied zum Betreuungsgesetz und zum Strafgesetz Ländersache, daher gibt es in jedem Bundesland ein eigenes PsychKG. Dem Wesen nach ähneln sich die länderspezifischen Psych KG´s zwar, es gibt aber auch relevante Unterschiede. In den letzten Jahren wurden die Psych KG Gesetze der meisten Länder überarbeitet. Dies ging zu einem großen Teil von der Einschätzung aus, dass andernfalls etwas ähnliches wie damals mit dem Betreuungsgesetz passieren könnte: Der Bundesgerichtshof könnte eine Konkretisierung bestimmter Gesetzesteile fordern, und bis zur Konkretisierung das Gesetz beschränken. Im Fall des PsychKG´s Sachsen hatte das Bundesverfassungsgericht 2013 genau das gemacht: Siehe Artikel hier. Um dem zuvor zu kommen, wurden die PsychKG´s überarbeitet, konkretisiert und die Voraussetzungen für Zwangsmaßnahmen sehr viel spezifischer und restriktiver beschrieben. In Nordrheinwestfalen gilt aktuell dieses PsychKG: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000086.
Die Überarbeitung des Psych KG´s NRW wurde von allen beteiligten Seiten mit großen Hoffnungen, Erwartungen und auch Befürchtungen begleitet. Einige Betroffenenvertreter hatten argumentiert, man solle Zwangsbehandlungen unter allen Umständen ausschließen. So ist es nicht gekommen, und um ehrlich zu sein, das wäre dem Wesen des Psych KG´s als Gesetz zum Umgang mit Krankheiten meiner Meinung nach auch nicht gerecht geworden. Denn gefährliche Krankheiten müssen auch behandelt werden dürfen.
Beim Richtervorbehalt der Zwangsmedikation wird entscheidend werden, wie gut und schnell erreichbar die Richter sein werden.
Die erhöhten Ansprüche an eine schlüssige Begründung, dass die ergriffene Zwangsmaßnahme nicht durch ein anderes, milderes Mittel hätte ersetzt werden können, verhältnismäßig ist und auch der Richtervorbehalt im Regelfall entsprechen den Anforderungen, die der BGH und das Verfassungsgericht in den letzten Jahren gestellt haben.
Ich finde die Neuformulierung gut, angemessen und auch praktikabel.
Wie denkt ihr darüber? Kommentare, Anmerkungen und Diskussionsbeiträge gerne hier in die Kommentare!