CareKit

   
Was war für mich das Beeindruckendste der letzten Apple Keynote? Das iPhone SE, das 9,7 Zoll iPad Pro? Nein, die sind toll, aber für mich am spannendsten ist CareKit.

Research Kit

Wir erinnern uns: Vor etwa einem Jahr hat Apple ResearchKit vorgestellt, ein Framework, das es ermöglicht, Studien in sehr großem Maßstab anzulegen, die Daten über iPhones zu erheben und dabei neben den Eingaben durch die Studienteilnehmer auch Sensordaten wie Bewegungsdaten, an einem verbundenen Gerät gemessene Blutdruckdaten und ähnliche einzubeziehen. Es gab einige große Multicenter-Studien renomierter Universitäten, etwa zu den Gebieten Parkinson, Bluthochdruck und Diabetes, die ResearchKit verwendeten. Auf der Keynote wurde gesagt, dass ein Ergebnis der Studie zu Diabetes gewesen sei, dass der Typ II Diabetes wohl in zwei Untergruppen eingeteilt werden sollte, da ein Teil der Typ II Diabetiker auf Insulin reagiere, ein anderer Teil der Typ II Diabetiker aber kaum bis gar nicht auf Insulin reagiere. Das war zwar irgendwie immer schon so vermutet worden, eine klare durch Studien fundierte Aussage dazu gab es aber meines Wissens nach bislang nicht. Dieses Ergebnis wurde sicherlich durch die schiere Größe der Studie und die hohe Teilnehmerzahl wesentlich begünstigt. Schon mal cool.

CareKit

Und ab April soll es einen Ableger geben, der CareKit heißen wird. Dieses Framework erlaubt es, Apps zu programmieren, mit denen Patienten einen individuellen Behandlungsplan auf ihrem iPhone sehen. Sie können Beobachtungen und Messungen einbinden, wie Blutdruck, körperliche Aktivität, Schmerzintensität oder das Aussehen einer Wunde. Sie können diese Information mit Angehörigen und ihren Behandlern teilen und der Behandler kann bei Bedarf auch mal aus der Ferne kurzfristig die Behandlung, etwa die Dosis einer Schmerzmedikation oder ähnliches, ändern.

Das sind ja grundsätzlich keine vollkommen neuen oder bislang ungedachten Optionen. Aber wenn Apple das macht, dann ist die Chance sehr groß, dass so ein Programm auch mal wirklich abhebt und in der Realität ankommt. Einzelne Vordenker der „Telemedizin“ hatten alles dies auch schon einmal geplant, aber in der freien Wildbahn habe ich so etwas dann doch noch nie angetroffen.

Ich bin sehr gespannt, wie sich CareKit entwickeln wird. Es gibt einige Daten, die ich für meine Behandlungen auch im Bereich der Psychiatrie gerne vom Patienten in einer solch geordneten Form hätte. Zum Beispiel:

  • Schmerzintensität unter Schmerzmedikation
  • Manische und depressive Auslenkungen bei bipolaren Patienten unter einer phasenprophylaktischen Medikation
  • Angstniveau und assoziiere Situationen bei einer Angsterkrankung
  • Körperliche Aktivität und Ernährung bei einer geplanten Gewichtsreduktion
  • Bewegungsfähigkeit bei M. Parkinson unter Medikation
  • Schlafqualität bei Schlafstörungen

Und da gibt es noch vieles mehr. Ich bin gespannt!

Die Psych-KG Besuchskommission

Shot with DxO ONE
LWL Klinik Herten

Rechtliche Grundlagen der Behandlung im Psychiatrischen Krankenhaus

Die weit überwiegende Mehrzahl der Patienten in einem Psychiatrischen Krankenhaus, ich würde mal sagen mehr als 90 % der Patienten, befindet sich auf freiwilliger Rechtsgrundlage in Behandlung dort, wie in jedem anderen Krankenhaus auch.
Aber natürlich gibt es auch Behandlungen auf der Rechtsgrundlage des Betreuungsgesetzes und des Psych-KGs.

Das Psychiatrische Krankengesetz, kurz „Psych-KG“

Das Psych-KG regelt Zwangsunterbringungen im Psychiatrischen Krankenhaus bei akuter Eigen- oder Fremdgefährdung, wenn der Betroffene in einem Zustand ist, dass er die Notwendigkeit der Behandlung nicht erkennt, aber eine konkrete, akute und erhebliche Gefahr von ihm ausgeht. Ein typisches Beispiel wäre ein Patient mit einer akuten Psychose, der sich verfolgt fühlt, und versucht, sich mit einem Stock gegen unbeteiligte Passanten zu wehren, die er krankheitsbedingt fälschlich für eine Bedrohung hält. Dieser Patient würde sich nicht freiwillig behandeln lassen, da er sich nicht für krank hielte. Eine Behandlung ist aber erforderlich und geboten. In so einem Fall kann ein Arzt zunächst über das Ordnungsamt ein Psych-KG beantragen. Nach Zustimmung des Ordnungsamtes wird das zuständige Amtsgericht informiert und innerhalb von 24 Stunden (so ist es zumindest in NRW geregelt, in anderen Bundesländern gelten im Detail etwas andere Regeln) kommt ein Richter zur Anhörung ins Krankenhaus, um darüber zu entscheiden, ob eine Behandlung auf der Rechtsgrundlage des Psych-KGs erforderlich und notwendig ist.

Die Psych-KG Besuchskommission

Was viele nicht wissen ist, dass jedes Krankenhaus, das Behandlungen auf der Rechtsgrundlage des Psych-KGs durchführt, von der zuständigen Bezirksregierung überwacht wird. Dazu gehört, dass die Bezirksregierung einmal im Jahr eine persönliche Begehung des Krankenhauses mit der Psych-KG Besuchskommission durchführt. Diese Kommission ist eine Abordnung, die einmal im Jahr einen unangekündigten Besuch bei jeder entsprechenden Klinik macht, und überprüft, ob das Psych-KG Gesetz korrekt angewendet wird, wie die Unterbringungsbedingungen sind und welchen Eindruck die Klinik insgesamt macht.

Der Besuchskommission gehören folgende Personen an:

  • Ein Beamter der Bezirksregierung als Vorsitzender
  • Ein juristischer Sachverständiger (oft ein Richter oder ein Jurist der Bezirksregierung)
  • Ein psychiatrischer Sachverständiger (ein Facharzt für Psychiatrie, oft ein erfahrener Oberarzt oder Chefarzt einer anderen psychiatrischen Klinik)
  • Ein Vertreter der Angehörigen (als Abgesandter eines Verbandes der Angehörigen psychisch Kranker) und
  • Ein Vertreter der Psychiatrie-Erfahrenen (als Abgesandter eines Verbandes Psychiatrie-Erfahrener)
  • Häufig ist auch ein Vertreter des Sozialpsychiatrischen Dienstes der Stadt anwesend.

Ablauf der Überprüfung

Die Besuchskommission kommt einmal im Jahr unangekündigt in die Klinik. Da sie keinen Termin hat, kann die Zusammensetzung der Vertreter der Klinikseite etwas variieren. In der Regel wird die Klinik versuchen, folgende Personen zusammenzutrommeln:

  • Den Chefarzt der Klinik
  • Den Pflegedienstleiter
  • Den Geschäftsführer
  • Oft den Oberarzt, der die geschlossene allgemeinpsychiatrische Station betreut

Wenn sich alle zusammengefunden haben, verläuft der Besuch folgendermaßen:

  1. Zunächst spricht die Kommission ausführlich mit den Vertretern der Klinik, um sich zu erkundigen, wie Behandlungen auf der Rechtsgrundlage des Psych-KGs in dieser Klinik durchgeführt werden. Es wird besprochen, wie viele Behandlungen im letzten Jahr per Psych-KG durchgeführt worden sind, welche Diagnosen vorkamen, wie die Geschlechtsverteilung war, auf welchen Stationen die Behandlungen durchgeführt worden sind und ähnliches. Es wird nach besonderen Vorkommnissen im letzten Jahr gefragt und wenn im letzten Jahr Beschwerden an die Bezirksregierung herangetragen worden sind, werden diese besprochen. Die Kommission macht sich auch ein Bild von der Klinik insgesamt, etwa von neuen Bauvorhaben, Renovierungsplanungen, Erweiterungen der Klinik und ähnlichem.
  2. Dann wird das Krankenhaus besichtigt. Die Besuchskommission schaut sich insbesondere die geschützten Stationen, die Patientengärten der geschützten Stationen, die Bäder und Aufenthaltsräume an.
  3. Und schließlich wird mindestens ein per Psych-KG untergebrachter Patient befragt, wie er seine Behandlung wahrnimmt. Bei dieser Befragung sind nur der Patient und die Mitglieder der Besuchskommission anwesend, keine Vertreter der Klinik. Der Patient wird erst mal orientierend zu den allgemeinen Umständen seiner Behandlung befragt, wie die Bahandlung bislang verlief und wie er sich behandelt fühlt. Dabei werden auch Fragen besprochen, wie etwa, wie oft er Ausgang im Freien hat, ob er sein Handy behalten darf, wie oft er Besuch bekommt und ähnliches. Dann wird sehr genau die Dokumentation der Behandlung dieses Patienten in Augenschein genommen, etwa, ob täglich nachvollziehbar dokumentiert wurde, warum die Unterbringung per Psych-KG noch erforderlich war.
  4. Abschließend gibt es ein gemeinsames Gespräch der Kommission mit den Vertretern der Klinik, in der die Klinik eine explizite Rückmeldung und Beurteilung erhält. Wenn etwas nicht gut war, wird dies hier explizit besprochen und eine Verbesserung wird eingefordert.
  5. Einige Wochen nach dem Besuch erhalten alle Beteiligten den schriftlichen Besuchsbericht, der sehr detailliert nach einem festen Protokoll alle Punkte sowie eine ausführliche Gesamtbeurteilung wiedergibt.

Und man lernt auch als Mitglied der Besuchskommission immer etwas dazu…

Unlängst habe ich die LWL-Klinik in Herten als Psychiatrischer Sachverständiger einer Besuchskommission besucht. Ich darf hier gerne verraten, dass die Klinik sehr angemessen, reflektiert und in vielen Teilen sehr fortschrittlich mit allen Aspekten der Behandlungen im Rahmen des Psych-KGs umgeht. Besonders beeindruckt hat mich, dass die LWL-Klinik Herten auf der geschlossenen allgemeinpsychiatrischen Station folgendes Vorgehen etabliert hat: Jeden Tag prüft der Oberarzt, ob es wirklich erforderlich ist, die Stationstüre geschlossen zu halten. Wenn es keinen Patienten gibt, der gegenwärtig diese Sicherungsmaßnahme erforderlich macht, dann wird ein großes Schild an die Türe gehängt, auf dem steht, dass die Flurtüre nun tagsüber geöffnet ist, dass man sich vor Verlassen der Station bitte beim Pflegepersonal melden soll, und dann wird die Tür einfach aufgeschlossen. Im letzten Jahr sei das an ca. 30 Tagen möglich gewesen. Seit dies so gehandhabt werde, habe sich die Atmosphäre auf der Station sichtbar entspannt. Ausgezeichnete und vorbildliche Idee!

Auch bei Vorsorgevollmachten bedarf es einer richterlichen Anhörung zur Genehmigung von Unterbringungen und Zwangsmedikationen

In den letzten Jahren wurde viel Aufklärungsarbeit geleistet, Menschen zu ermutigen, Vorsorgevollmachten bzw. Patientenverfügungen zu erstellen. Es gibt verschiedene Vordrucke, Formulierungsvorschläge und Ratgeber hierzu; eine sehr gute Informationsquelle ist das Bundesgesundheitsministerium auf dieser Seite.

Die Patientenverfügung soll sicherstellen, dass der Wille des Patienten umgesetzt wird, wenn dieser ihn nicht mehr selber äußern kann, ohne dass hierfür zuvor ein gesetzlicher Betreuer vom Gericht bestellt worden ist.

Bei der Formulierung der Patientenverfügung sind einige Dinge zu beachten, namentlich sind eigentlich nur die Punkte später verwendbar, die wirklich explizit und konkret beschrieben sind. Allgemeine Aussagen, wie „Wenn es mal soweit ist, will ich nicht mehr an unnötige Maschinen angeschlossen werden“ bringen gar nichts. Man muss schon genau und konkret schreiben, was man in welcher Situation will. Es gibt nicht wenige Patientenverfügungen, die notariell beglaubigt sind, dies ist aber für den medizinischen Bereich nicht zwingend erforderlich.

Der in der Patientenverfügung Benannte kann unter diesen Voraussetzungen handeln wie ein gesetzlicher Betreuer. Das bedeutet, dass er Unterbringungen im Krankenhaus und auch medikamentöse Behandlungen ohne oder gegen den Willen des Betroffenen anregen kann.

Aber ebenso wie im Betreuungsverfahren müssen beide Eingriffe in die Freiheit des Patienten von einem Richter genehmigt werden. Das heißt, der Vorsorgebevollmächtigte kann zusammen mit einem Arzt eine Unterbringung im Krankenhaus und auch eine Zwangsmedikation bei Gericht beantragen, aber in beiden Fällen muss ein Richter eine Anhörung im Krankenhaus durchführen und kann dann die Maßnahme anordnen. Ohne Richter kann ein Vorsorgebevollmächigter – genau wie ein Betreuer – keine Eingriffe in die Freiheit eines Patienten genehmigen.

 

019 ACT mit Sandro Teuber ist draußen!

Im neunzehnten PsychCast widmen wir uns der Psychotherapietechnik ACT. ACT steht für Aceptance and Commitment Therapie. Sandro Teuber, Psychologischer Psychotherapeut und leidenschaftlicher ACT-Therapeut erklärt uns, aus welchen Komponenten ACT sich zusammensetzt, wie es funktioniert und wie man es anwendet.

Sehr viele praktische und inspirierende Ideen findet ihr auf seinem Blog www.actblog.de, der auch einen ausgezeichneten Startpunkt zur Erkundung des ACT-Universums darstellt.

Die aktuelle Folge findet ihr hier.

Über die Gravitationskraft von Zielen

Ich stelle mir Ziele manchmal wie große Sterne vor, zwischen denen ich als Astronaut in meinem Raumanzug so durch den Weltraum fliege.

Ziele geben, ebenso wie Sterne, eine Orientierung. Wo bin ich, wie weit bin ich von einem bestimmten Ziel entfernt, wie komme ich dem Ziel näher.

Und das schöne an feststehenden und klaren Zielen ist, dass ich mich jeden Tag neu an ihnen ausrichten kann. Wenn ein Ziel gestern auf meiner rechten Seite lag, und ein kleinerer oder größerer Weltraumsturm mich irgendwie weit abgetrieben hat, und das Ziel von gestern jetzt weiter weg, vorne links und etwas unten liegt, dann stört mich das überhaupt nicht. Ich richte mich einfach neu an dieser Zielrichtung aus und strebe es erneut an.

Auf diese Weise komme ich in tausend kleinen Iterationen immer näher an das Ziel heran, egal, wie viele Irritationen, Ablenkungen, Meteoritenstürme oder Raumzeitkrümmungen mich so durchs All schleudern. Erfahrungsgemäß sind die Strecken der Annäherung doch immer wieder größer als die Strecken der ungewollten Entfernungen. Jedenfalls bei wirklich klaren Zielen.

Und dann kommt noch etwas anderes hinzu: Wenn ich einem Ziel näher komme, ganz wie im Bild mit dem Planeten, dann spüre ich auch eine zunehmende Gravitation, die von diesem Ziel ausgeht. Es wird die letzten Tage vor Erreichen des Zieles immer leichter, nun auch noch die letzte Strecke zu schaffen, weil das Ziel in greifbarer Nähe ist und es hilft selbst auch durch seine eigene, magische Gravitationskraft.

Für mich werden Ziele solider, entwickeln eine größere Lenkungswirkung und auch eine größere eigene Gravitation, wenn ich sie mir aufschreibe und immer wieder über sie nachdenke.

Warum schreibe ich diesen für meinen blog ungewöhnlich prosaischen Text hier? Weil ich der festen Überzeugung bin, dass ein Element der Achtsamkeit im eigenen Leben ist, nicht nur ziellos durch den Weltraum zu treiben, sondern sich selbst Ziele zu setzen. Und weil ich immer wieder froh und dankbar bin, wenn ich ein Ziel erreiche. (Natürlich gibt es auch Ziele, die man kontinuierlich anstrebt und nie endgültig erreicht, und die sind genau so wichtig.)

Wie wichtig sind dir Ziele? Schreibst Du sie auf? Hast Du ein bestimmtes Ritual, einen bestimmten Platz oder ein bestimmtes Vorgehen, sie zu verfolgen? Wie sehen Ziele in Deiner Phantasie aus? Ab damit in die Kommentare!

Herzlichen Glückwunsch zum ersten Geburtstag: PsychCast!

Am 5. März 2016 wird der PsychCast ein Jahr alt! Zum spontanen Geburtstags-Torten-mit-Sahne-essen durften wir eine Gästin begrüßen, die sympathischer nicht sein könnte: Dr. Nadja Hermann, bekannt als Fettlogik-überwinden-Bestseller-Autorin und Erzählmirnix-Comics-in-Microsoft-Paint-Zeichnerin. “Von Haus aus”, wie man so schön sagt, ist Nadja eigentlich Verhaltenstherapeutin in eigener Praxis. Im Netz findest Du Nadja hier: ERZÄHLMIRNIX und FETTLOGIK ÜBERWINDEN.

Die Geburtstags-PsychCast-Folge findest Du hier.