Eat that frog

Ich hatte hier ja schon mal beschrieben, dass ich das Prinzip „Eat that frog“ für ausnehmend klug halte. Kurz gesagt geht es darum, dass man den Tag mit der sperrigsten, unangenehmsten, aber zumeist auch wichtigsten Aufgabe beginnen soll. Danach kommen alle anderen Sachen. Wenn ich zum Beispiel am Vortag einem Mitarbeiter nicht gerecht geworden bin, und ich habe mir vorgenommen, die Sache am nächsten Tag wieder gerade zu rücken, und mir das irgendwie im Magen liegt, dann ist das der Frosch des Tages. Ich sollte dann als allererstes, noch bevor ich irgend einen Computer einschalte oder sonst was ablenkendes tue, schnurstracks zu diesem Mitarbeiter gehen und die Sache klären. Oder wenn ich eine wirklich wichtige Sache mit jemandem zu vereinbaren habe, und davon viel abhängt, dann ist das vielleicht der Frosch des Tages. Ich sollte dies als erstes angehen. Emails und Routinearbeiten können praktisch immer warten. Ich habe jetzt allerdings in einem podcast eine Fortgeschrittenen-Version dieses Tips gehört:

„Wenn Du an einem bestimmten Tag zwei Frösche zu schlucken hast, dann fang mit dem größeren, häßlicheren, schleimigeren, ekligeren an!”

Ja gut, das ist auch klug. Zum Glück habe ich selbst an den meisten Tagen höchstens einen Frosch zu schlucken, bevor ich mich wieder der angenehmen Routine-Arbeit widmen kann…

Der Pflegeleistungs Helfer Online

Das Bundesgesundheitsministerium hat eine Online-Information erstellt, mit der man durch einige interaktive Fragen prüfen kann, ob und wenn ja welche Pflegeleistungen für einen in Betracht kommen und wo man sie beantragen kann.

Praktisches Beispiel: Ein enger Angehöriger von ihnen wird plötzlich akut pflegebedürtig, so dass Sie nicht mehr arbeiten können. Die Pflegekasse zahlt ihnen in so einem Fall für bis zu 10 Tage ein „Pflegeunterstützungsgeld“. Das das so ist und wo man das beantragt, sagt einem der Pflegeleistungs-Helfer.

Ihr könnt den Online-Ratgeber hier finden. 

Guter Service!

Wer kennt die KhanAcademy?

Voila_Capture 2015-01-20_08-30-17_nachm

Ich hatte schon mal was über die KhanAcademy gehört, aber bislang noch nicht darin gestöbert. Im entsprechenden Wikipedia-Artikel kann man nachlesen, dass Salman Khan, der Gründer der Organisation, Ende 2004 begann, seiner Cousine Nadia mithilfe des Doodle Notepads von Yahoo! Nachhilfe in Mathematik zu geben. Daraus sind inzwischen über 4000 Lehrvideos von sehr viel mehr Lehrern zu allen möglichen Themengebieten geworden. Schwerpunkte liegen in der Mathematik, verschiedenen Naturwissenschaften wie Biologie, Physik, Medizin, Wirtschaft, Künste, Computerwissenschaft sowie einer Vielzahl weiterer Fachgebiete. Einige der Videos sind auch auf Deutsch verfügbar. Alle Videos sind über die Webseite oder direkt in Youtube frei zugänglich und dauerhaft kostenlos. Sie werden ähnlich der Wikipedia von freiwilligen Autoren erstellt; die Technik wird von Spenden finanziert. Inzwischen gibt es auch eine iPad App.

Ich finde das Konzept sehr sehr zukunftsweisend. iTunes U bietet ja überwiegend Hochschulvorlesungen an. Die Khan-Academy bietet niederschwelliger Lehrvideos an, auch zu Schulthemen.

Hat jemand von Euch schon einige Kurse verfolgt? Hat jemand Erfahrungen damit? Was haltet ihr von dem Konzept der Khan Academy?

Die Privatadresse von Klinikärzten muss im Klageverfahren nicht genannt werden

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Patient, der einen im Krankenhaus angestellten Arzt wegen eines möglichen Behandlungsfehlers verklagt, kein Anrecht darauf hat, die Privatadresse des verklagten Arztes zu erfahren (Kurzmittelung hier: (Az.: VI ZR 137/14)). 

Im in der Rede stehenden Prozeß hatte ein Patient eine Klage zunächst nicht zustellen können, da er den Namen des Arztes nicht richtig angegeben hatte. Er hatte die Klage an die Anschrift der Klinik geschickt. Nach der Korrektur des Namens war die Klage – erneut an die Adresse der Klinik gerichtet – dann erfolgreich zugestellt worden. Dennoch verlangte der Kläger die Bekanntgabe der Privatadresse des Arztes. Das beteiligte Amtsgericht wies dies in erster Instanz ab. Das Landgericht gab der Klage in der zweiten Instanz statt, unter der Argumentation, das spezielle Arzt/Patient-Verhältnis lasse sich nicht mit dieser Form der Anonymität vereinbaren. Nun hat der u.a. für die Fragen des Persönlichkeitsschutzes und der Arzthaftung zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshof – in seiner immer wieder unter Beweis gestellten Weisheit – entschieden, dass eine Zustellung an die Klinik ausreichend sei und die Privatadresse des Arztes nicht herausgegeben werden muss. 

Diese Entscheidung ist meiner Meinung nach sicher richtig und angemessen. Dem Zweck des Verfahrens steht es nicht entgegen, dass die Klage an die Klinikadresse geschickt wird. Sie ist so zustellbar. Und dieses Vorgehen ist auch üblich. Es nennt auch kein Gutachter im Gerichtsverfahren je seine Privatadresse. Er sagt immer: „Mein Name ist Johann Mustermann, zu laden über die Gutachtenpraxis Am Hauptbahnhof“. Und das ist auch in Ordnung so.

Der Bundesgerichtshof argumentiert, dass die Beklagte die Klinik ist und diese gemäß Datenschutzbestimmungen nicht berechtigt ist, Daten, die für andere Zwecke erhoben worden sind, ohne Zustimmung weiterzuleiten. Die Privatadresse des Arztes ist für die Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses erhoben worden und dürfe für andere Zwecke eben nicht weiter gegeben werden.

Diese Begründung ist natürlich recht formalistisch. In der Abwägung der Rechtsgüter wird es aber eine erhebliche Rolle gespielt haben, dass in bestimmten Verhältnissen die Gefahr einer unangemessenen Belästigung oder Verfolgung erhöht ist, und es nicht angemessen wäre, die Familie und das Privatleben des Arztes dieser Gefahr auszusetzen, ohne dass für das eigentlich geführte Verfahren irgend ein Nutzen entsteht. 

Es ist ja auch so, dass ein Stalking-Opfer den Stalker verklagen kann, und die Privatadresse des Stalking-Opfers nicht in den Akten erscheinen muss. Die Korrespondenz kann über den Rechtsanwalt des Stalking-Opfers geführt werden. Das entscheidende ist ja, dass eine ladungsfähige Adresse genannt wird. Das kann aber in begründeten Fällen auch die Dienstadresse oder die Adresse des Rechtsanwaltes sein. Dies ist wie gesagt nicht die Argumentation des Bundesgerichtshofes, der sich lediglich auf den Datenschutz beruft. Aber es ist wahrscheinlich der Grund für diese Abwägung…

Weiteres Schizophrenie-Gen entdeckt

Wie das Ärzteblatt hier berichtet, ist ein weiteres Gen identifiziert worden, das, wenn es in einer mutierten Form vorliegt, das Risiko, an einer Schizophrenie zu erkranken, erhöht. Die Studie wurde in der zur Nature-Gruppe gehörenden Zeitschrift Molecular Psychiatry veröffentlicht und kann kostenlos unter diesem link geladen werden. Eine Heidelberger Forschergruppe identifizierte das Gen, das für ein Protein namens SHANK2 codiert. SHANK2 ist ein Gerüstprotein, das für die Signalweitergabe zwischen Nervenzellen relevant ist. Andere Variationen des gleichen Gens waren in früheren Studien mit Autismus und geistiger Behinderung assoziiert worden. Die mit dem Auftreten einer Schizophrenie assoziierte Mutation trat bei 6,9% der 481 untersuchten schizophrenen Patienten auf, aber nur bei 3,9 % der 659 untersuchten gesunden Kontrollen. Die genetische Forschung hat sicher noch einen weiten Weg zu gehen, und am Schluss werden es bestimmt mehr als 30 Gene sein, die einen relevanten Einfluß auf die Wahrscheinlichkeit haben, eine Schizophrenie zu entwickeln. Und selbst diese dann irgendwann gefundenen Gene werden nicht alles erklären. Aber sie sind ein wichtiger Bestandteil im Verständnis der Pathophysiologie der Erkrankung und damit auf dem Weg zu neuen, vielleicht ursächlicher oder spezifischer wirksamen Medikamenten.

Ergebnisse der Umfrage zur Stigmatisierung von Pflegenden in der Psychiatrie

Erinnert Ihr Euch, dass Ihr an dieser Umfrage teilgenommen habt?
Es ging um die Frage, ob Pflegekräfte, die in der Psychiatrie tätig sind, selbst gegenüber in der Somatik tätigen Pflegekräften stigmatisiert werden. Ob also praktisch etwas von dem Stigma, das psychisch Kranke immer noch gegenüber körperlich Kranken zu haben scheinen, auf die in der Psychiatrie Tätigen abfärbt…
Inzwischen ist die Auswertung abgeschlossen und Fr. Wenn hat ihre Fachweiterbildung abgeschlossen. Wie versprochen fasst sie ihre Ergebnisse hier für uns zusammen:

                    Zusammenfassung der Studienarbeit

Die Studie befasste sich mit der Wertschätzung psychiatrisch Pflegender in der Gesellschaft und innerhalb der Berufsgruppe Pflege. Sind psychiatrisch Pflegende stigmatisiert?

Vielen Dank an jeden Einzelnen, der hier an meiner Befragung teilgenommen hat; ganz besonders an Dr. Dreher der meine Studie und die Fragebögen hier publik machte.

Auch heute gibt es leider noch Vorurteile gegenüber Menschen mit psychischen Erkrankungen und die Betroffen haben mit Diskriminierung und Stigmatisierung zu kämpfen.

Im Rahmen meiner Studienarbeit beschäftigte ich mich mit der Frage:

Sind psychiatrische Pflegefachkräfte aufgrund ihrer Tätigkeit stigmatisiert? Übertragen sich die Vorurteile gegenüber Menschen mit psychischen Erkrankungen auf die an ihrer Behandlung beteiligten Pflegekräfte?

Insgesamt füllten 273 Personen die Fragebögen aus.

Meine Befragung ergab, dass das Ansehen von psychiatrischen und somatischen Pflegefachkräften in der Gesellschaft gleichwertig ist. Dennoch ist ein Viertel der Befragten der Meinung, dass  psychiatrisch Pflegende sozial benachteiligt werden und ein Drittel nimmt an, dass die soziale Rolle psychisch Kranker auf die psychiatrisch Pflegenden übertragen wird.

Desweiteren erleben ein Drittel der psychiatrischen Pflegefachkräfte aufgrund ihrer Tätigkeit eine Stigmatisierung durch die Gesellschaft und knapp die Hälfte der Befragten erlebt eine Stigmatisierung durch die eigenen Kollegen aus der Somatik mit jeweils Auswirkungen auf das berufliche / private Handeln.

Fazit: Es gibt Vorurteile gegenüber den in der Psychiatrie tätigen Pflegefachkräften als Folge einer Stigmatisierung gegenüber psychisch Erkrankten. Dies wird sich meiner Meinung nach erst dann ändern, wenn sich die Vorurteile gegenüber Personen mit psychischen Erkrankungen deutlich reduzieren oder nicht mehr vorhanden sind.

Ulla Wenn

Noch mal vielen Dank an alle, die an dieser Umfrage teilgenommen haben. Sie zeigt, dass die Stigmatisierung immer noch ein Problem ist, sowohl für die Patienten als auch für die in der Psychiatrie tätigen. Das ist ein sehr interessantes Ergebnis, und es zeigt, dass wir alle weiterhin alles nur erdenklich Mögliche tun sollten, um diese Stigmatisierung zu beenden.

Tiaprid

Ich habe seit mindestens zwei Jahren den festen Vorsatz, mal einen post über Tiaprid zu schreiben. Es gibt eine weit verbreitete Unsicherheit, was man sich von Tiaprid so erwarten darf. Gerade habe ich eine email von Simone aus der Kinder- und Jugendpsychiatrie erhalten, die schreibt:

Wir verwenden Tiaprid in der KJP bei Ticstörungen, ich bin aber bisher nicht so richtig überzeugt davon. Laut Leitlinie ist es aber Mittel der 1. Wahl.

Ich habe daher mal eine typische Recherche begonnen, und aus der deutschen Wikipedia, der englischen Wikipedia, der Packungsbeilage, der Fachinfo und den Beschreibungen im Buch „Praktische Psychopharmakotherapie“ von Laux meine persönliche Zusammenfassung extrahiert:

Zusammenfassung

Tiaprid ist ein Antihyperkinetikum, das bei Tardiven Dyskinesien, Tics und Überbeweglichkeiten bei Chorea-Huntington eingesetzt wird. Darüber hinaus dämpft es verlässlich die vegetative Entzugssymptomatik im Alkoholentzug. Es gilt als nebenwirkungsarm. Obwohl es chemisch und pharmakologisch zu den typischen Neuroleptika zählt, hat es praktisch keine antipsychotische Wirkung.

Pharmakologie

Tiapridex gehört chemisch zu den Benzamiden wie Sulpirid und Amisulprid. Es blockiert selektiv die Dopamin-D2 und Dopamin D3-Rezeptoren. Es hat keine wesentliche anticholinerge oder antihistaminerge Wirkung, daher sediert es kaum.

In typischen Dosierungen wirkt es vorwiegend im Limbischen Systems und weit weniger im Striatum. Da die typischen EPMS als Folge der Dopaminblockade im Striatum auftreten, hat Tiaprid, das hier wenig aktiv ist, diese Nebenwirkung weit seltener und kann daher auch zur Therapie von Bewegungsstörungen eingesetzt werden.

Seine Plasmahalbwertzeit beträgt 2,9-3,6 Stunden. Es wird nicht über die Leber metabolisiert, so dass es auch bei Patienten mit Leberfunktionsstörungen sicher eingesetzt werden kann.

Klinischer Einsatz

  • Tardive Dyskinesien: Hierfür ist Tiaprid offiziell zugelassen. Tardive Dyskinesien vor allem im Mundbereich können sehr hartnäckig sein. Sie können als Folge des längeren Einsatzes typischer Neuroleptika entstehen. Selbst nach vollständigem Absetzen der Neuroleptika können bei manchen Patienten Residuen dieser Dyskinesien verbleiben. Tiaprid kann diese Symptome reduzieren. Die empfohlene Dosis bei Erwachsenen beträgt laut Fachinfo 100-100-100 bis 200-200-200 mg. Eine Wirkung ist etwa nach sechs Wochen zu erwarten.
  • Bewegungsstörungen im Rahmen einer Chorea-Huntington: Tiaprid wird hier gegen die wurmartigen Überbewegungen gegeben. In dieser Indikation werden 100-100-100 mg bis zu 200-200-200-200-200 mg empfohlen.
  • Im Alkoholentzug: Hierfür gibt es keine offizielle Indikation, aber Tiaprid wird sehr häufig gegen die vegetativen Symptome im Alkoholentzug gegeben. Es hilft beispielsweise gegen die Unruhe, Rastlosigkeit, das Schwitzen und die Tachykardie im Entzug. Typisch ist die Kombination mit Carbamazepin, wie zum Beispiel beim Bernburg-Schema. Tiaprid kann auch intramuskulär oder intravenös verabreicht werden, was zu einer zügigen Linderung vegetativer Entzugsbeschwerden führt.
  • Motorische und vokale Tics beim Tourette-Syndrom: In dieser Indikation sei es laut Leitlinie Therapie der ersten Wahl.
  • Extrapyramidale Bewegungsstörungen: Da Tiaprid relativ wenig im Striatum bindet, verursacht es selbst kaum EPMS, eignet sich aber zur Therapie mancher Symptome, der Literatur nach durch eine Blockierung übermäßig sensitiver Dopaminrezeptoren.
  • Zur Therapie von Agitation und Aggressivität: Hierfür ist es besonders gut geeignet, da es vornehmlich im limbischen System wirkt.

Nebenwirkungen

  • Tiaprid kann die QTc-Zeit verlängern. Entsprechende EKG-Kontrollen und Vorsichtsmaßnahmen sind daher erforderlich.
  • Wie alle Dopaminantagonisten kann Tiaprid eine Hyperprolaktinämie verursachen, weswegen es von einigen Autoren nicht für die Verwendung bei Kindern und Jugendlichen empfohlen wird.
  • Der FDA wurden Fälle von Rhabdomyolyse gemeldet.

Mein persönliches Fazit

In typischen Dosierungen blockiert Tiaprid bevorzugt im limbischen System Dopamin-D2 und Dopamin-D3 Rezeptoren. Das Striatum, das mit Bewegungsstörungen assoziiert ist, lässt es vergleichsweise in Ruhe.

Ich verwende Tiaprid gerne in Kombination mit Carbamazepin im Alkoholentzug. Bei tardiven Dyskinesien, Tics und Überbeweglichkeit bei Chorea-Huntington hat es ebenfalls einen fest etablierten Platz.

Lediglich zur Behandlung von EPMS habe ich selbst keine überzeugenden eigenen Erfahrungen gemacht. Wenn ein Patient unter erheblichen EPMS leidet, sollte man meiner Meinung nach immer einen Weg finden, das verursachende Neuroleptikum in der Dosis zu reduzieren oder umzustellen.

Eure Erfahrungen?

Welche Erfahrungen habt ihr mit Tiaprid gemacht? Wann setzt ihr (Behandler) es ein, wie hat es euch (Behandelten) geholfen? Schreibt eure Beobachtungen in die Kommentare!

Copyright

 

Dieser Beitrag ist ein Auszug beziehungsweise eine auszugsweise Vorabveröffentlichung des Werks „Psychopharmakotherapie griffbereit“ von Dr. Jan Dreher, © Georg Thieme Verlag KG. Die ausschließlichen Nutzungsrechte liegen beim Verlag. Bitte wenden Sie sich an permissions@thieme.de, sofern Sie den Beitrag weiterverwenden möchten.

Hat das Händeschütteln im Krankenhaus eine Zukunft?

Seit einigen Tagen will ich einen post schreiben, der da sagen will:

Dieses Händeschütteln bei den Visiten im Krankenhaus hat keine Zukunft. Da überträgt man nur unnötig Krankenhauskeime. Händeschütteln und dann die Hände desinfizieren ist auch etwas anstrengend. Es reicht doch ein netter Gruß ohne das Händeschütteln.

Tatsächlich werden ziemlich viele Krankheitserreger im Krankenhaus eben gerade über nicht gründlich desinfizierte Hände übertragen. Es ist zwar im normalen Leben in Europa üblich und höflich, sich zur Begrüßung die Hände zu schütteln, aber das ist ja kein Grund, das im Krankenhaus auch zu machen. Wenn man dadurch wirklich Infektionen verhindern kann, sollte man es konsequent abschaffen. Ich selbst mache es so:

  • Wenn ich erkältet bin, schüttel ich niemandem die Hände.
  • Wenn ich nicht erkältet bin, gebe ich bei der Visite jedem Patienten die Hand und desinfiziere sie mir nach jedem Patienten. Und denke mir immer wieder: In zehn Jahren macht das im Krankenhaus keiner mehr.

Heute allerdings habe ich einem Patienten, von dem ich nicht dachte, dass er eine Infektion hat, und der selbst auch keine Beschwerden klagte, die Hand geschüttelt. Und siehe da: Ich hatte den Eindruck, er hätte eine leicht erhöhte Temperatur. Das wäre mir entgangen, wenn ich mich lediglich auf japanische Art höflich vor ihm verbeugt hätte. Hat das Händeschütteln im Krankenhaus also doch eine Zukunft? Wie denkt ihr darüber? Sollte man sich bei der Visite die Hand geben? Oder würdet ihr lieber darauf verzichten, unter der Vorstellung, dass man so die Verbreitung von Krankheiten eindämmen kann. Schreibt eure Gedanken in die Kommentare!

Die Choreografie des psychiatrischen Gespräches

Wir Psychiater definieren uns traditionell stark über das gesprochene Wort. Was wir im Dialog, im Psychotherapiegespräch, im Visitengespräch besprechen, welche Worte wir sagen, welche Worte wir hören, das macht den Kern der Interaktion aus; hierin liegt das Wesen unserer Beziehungsgestaltung, unserer Wirksamkeit und unserer Therapie.

Auch wichtig sind natürlich die konkreten Handlungen, die wir durchführen. In der Psychotherapie können wir zum Beispiel den Patienten auffordern, zuhause eine bestimmte Verhaltensübung durchzuführen. Aktiver zeigen wir uns in der Visite im Rahmen einer stationären Therapie. Hier ordnen wir Untersuchungen wie Blutentnahmen an, verordnen Medikamente, besprechen, an welchen Therapiegruppen ein Patient teilnimmt und vereinbaren die Rahmenbedingungen der Behandlung, wie etwa die Behandlungsdauer oder die Ausgangsregelungen am Wochenende.

Bei allen menschlichen Kontakten, und natürlich auch bei allen psychotherapeutischen oder psychiatrischen Gesprächen, spielt dabei ein Faktor eine ungemein große Rolle, ohne dass dieser Faktor je viel besprochen oder reflektiert wird. Ich kenne nicht einmal einen treffenden Fachbegriff dafür. In Ermangelung eines besseren Wortes nenne ich diesen Faktor die Choreografie des Kontaktes.

Da ich selbst überwiegend im stationären Setting arbeite, gestalte und beobachte ich am häufigsten Aufnahmegespräche und Visitengespräche. In beiden Fällen sind typischerweise mehrere Mitarbeiter des Krankenhauses und ein Patient, manchmal ein bis zwei Angehörige dabei.

Ton aus!

Vielleicht liegt es daran, dass ich öfters gehörlose Patienten behandele. Vielleicht liegt es daran, dass ich manchmal einen Film im Fernsehen 20 Minuten lang ohne Ton sehe und mich wundere, dass ich praktisch keinen Zweifel daran habe, alle wesentlichen Handlungsstränge verstanden zu haben. Wir denken so oft, in den Worten der Dialoge liegt so viel Information. Macht mal den Versuch, beim Fernsehen den Ton auszuschalten. Es geht etwas verloren. Aber es bleibt sehr viel vorhanden. Die Beziehung der Akteure untereinander und die wesentlichen Handlungsstränge vermitteln sich vollständig aus der Choreografie der Beteiligten. Und so überlege ich mir manchmal, wie ein Gespräch wirken würde, wenn man den Ton ausschaltete. (Was natürlich anders ist als die Kommunikation mit einem gehörlosen Patienten. Da schreibe ich ja Worte auf ein Blatt oder er liest Worte von meinen Lippen ab. Ich meine wirklich das Gespräch mit einem Menschen ohne das Gespräch).

Das Aufnahmegespräch

Der angespannte Patient

  • Der mit Abstand wichtigste Faktor beim Aufnahmegespräch ist die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Mitarbeiter. Hier gibt es ja eine weite Spanne. Viele Aufnahmegespräche werden mit einem Patienten und einem Mitarbeiter geführt. Aber ich habe auch schon Gespräche geführt mit einem Patienten, vier Polizisten, zwei Rettungsassistenten, vier Krankenpflegern, zwei Assistenzärzten und mir als dreizehntem Mitarbeiter. Ich sage nicht, das das schlecht ist. Wenn es erforderlich ist, um sichere Behandlungsbedingungen zu schaffen, ist es richtig. Aber es prägt ein wenig die Gesprächsatmosphäre…
  • Der aufnehmende Arzt kann im Gespräch stehen oder sitzen. Wenn der Arzt steht, signalisiert er, dass er eine unmittelbare Handlungsbereitschaft für erforderlich hält, und dies deutet auf Gefahr hin. Wenn der Situation eine Gefährdung innewohnt, ist es angemessen, mit mehreren Mitarbeitern zusammen das Gespräch zu führen und zu stehen.
  • Wenn Patient und Arzt im Aufnahmegespräch stehen, und typischerweise noch einige andere Mitarbeiter im gleichen Raum sind, ist es meiner Erfahrung nach sehr hilfreich, wenn der Arzt ruhig auf einer Stelle stehen bleibt. Angespannte und agitierte Patienten laufen oft unruhig im Zimmer auf und ab. Es hilft aber in der Regel, wenn der Arzt nicht immer hinterherläuft, sondern wie angewurzelt stehen bleibt. Die einzige Ausnahme von dieser Regel ist, dass es Situationen gibt, in denen ein Sicherheitsabstand von einer Armeslänge einzuhalten ist. Unterschreitet der Patient diesen und besteht die Gefahr eines Übergriffes, muss der Arzt zurückweichen.
  • Manchmal ist es möglich, dass alle anderen Mitarbeiter stehen, der gesprächsführende Mitarbeiter aber sitzt.

Der nicht angespannte Patient

  • Geht von einem Patienten im Aufnahmegespräch keine akute Gefahr aus, und das ist ja die Regel, dann signalisiert ein stehender Arzt, dass er nur eine erste Sichtung vornimmt und das eigentliche Aufnahmegespräch noch folgt, ganz egal, wie lange er mit dem Patienten spricht. Ein fünf-minütiges Gespräch im Sitzen wird viel eher als richtiges Aufnahmegespräch erlebt als ein zehn-minütiges Gespräch, bei dem der Patient auf seinem Bett sitzt und der Arzt davor steht.
  • Die Verteilung der Mitarbeiter im Raum: Sitzen Arzt, Krankenschwester, Sozialarbeiter und Patient gemeinsam an einem Tisch, oder ist der Arzt dem Patienten gegenüber und die anderen sitzen auf Untersuchungsliegen, hinter Schreibtischen vor Computern oder stehen an der Gardine? Dies wirkt sich natürlich auf den Eindruck aus, den der Patient von der inneren Mechanik des Behandlungsteams hat.

Das Visitengespräch

Die Visite im Patientenzimmer

In der Somatik gehen die Ärzte immer von Bett zu Bett. In der Psychiatrie wird das manchmal auf geschlossenen Stationen so gemacht, auf offenen Stationen ist es seltener. Dabei sieht man durch einen Besuch im Zimmer einiges vom aktuellen Verhalten und Leben des Patienten, das man bei einer Visite im Visitenzimmer oder Arztzimmer verpasst. Man hat auch das Ende des Gespräches besser in der Hand. Und die Patienten müssen nicht vor einem Zimmer sitzen und teils recht lange warten. Aber natürlich bricht man auch mehr in die Privatsphäre der Patienten ein.

Die Visite im Visitenzimmer

Ist der Regelfall. Hier gibt es verschiedene Sitzordnungen, die unterschiedliche Signale geben.

  • Der gesprächsführende Arzt sitzt vor einem aufgeklappten Laptop, dahinter der Patient. Ist häufig und manchmal sehr praktisch. Ich mache das auch manchmal. Dieses Vorgehen ist unschlagbar effizient, wenn ich gleichzeitig sprechen und dokumentieren will, zum Beispiel, wenn ich eine Anamnese erhebe. In solchen Fällen wird es von den Patienten auch nicht als störend erlebt. Es ist klar, dass ich mir dadurch den Gesprächteil „1998 haben Sie in Gütersloh eine Ausbildung zum Feingerätemechaniker mit Diplom abgeschlossen“ so nicht merken muss und nachher nichts verwechsele. Aber es ist auch klar, dass ich das Gespräch führe, um diese Dokumentation zu erstellen. Der Patient ist dann der Informant. Beim normalen Visitengespräch wirkt der aufgeklappte Laptopdeckel eher wie das Schutzschild eines Ritters. Und ich frage mich manchmal, was der Patient wohl denkt, was wir da immer so schreiben. Ich meine, wir könnten unsere Facebook-Seite offen haben! Für die Visite ist es meiner Meinung nach zu bevorzugen, man hat den Laptop im 90-Grad-Winkel neben sich, zum Beispiel auf einem Beistelltisch. Oder man schiebt ihn zur Seite, wenn man ihn nicht braucht. Bei jedem Patientenwechsel kann man ihn dann ja wieder zu sich ziehen, um zu dokumentieren. Wenn der Laptop seitlich von einem steht, kann man zur Not einen Blutwert nachgucken, und der Patient sieht, dass auf dem Bildschirm nichts Geheimes steht, sondern eben diese Blutwerte. Man kann sie ihm so auch gleich am Bildschirm zeigen.
  • Der gesprächsführende Arzt kann dem Patienten direkt gegenüber sitzen. Etwas konfrontativ.
  • Der gesprächsführende Arzt kann dem Patienten diagonal gegenüber sitzen, so dass zum Beispiel ein anderer Mitarbeiter dem Patienten direkt gegenüber sitz, ein weiterer Mitarbeiter vielleicht neben dem Patienten sitzt. Das ist recht entspannt.
  • Wenn es keinen Tisch gibt, setzt man sich praktisch nie direkt gegenüber, sondern immer leicht angewinkelt zueinander. Das ist praktisch immer angenehmer.

Achtsamkeitsübung Nummer 482

Es gibt beim menschlichen Kontakt allgemein und beim therapeutischen Kontakt speziell kaum je eine richtige oder eine falsche Choreografie. Aber die Choreografie vermittelt sehr viel über die Beziehung der Akteure. Ich möchte euch anregen, euch beim nächsten Kontakt mal vorzustellen, der Ton wäre aus. Vermittelt die Situation die Beziehung so, wie ihr sie gestalten wollt?

Welche Erfahrungen habt ihr mit Aufnahmegesprächen und Visiten gemacht? Wie hat das Setting auf euch gewirkt? Schreibt eure Wahrnehmungen in die Kommentare!