Das überarbeitete Gesetz zur Regelung der betreuungsrechtlichen Zwangsbehandlung ist nun in Kraft

Bundesgesetzblatt Betreuungsrecht Neufassung

Mit Wirkung ab 25.2.2013 hat der Gesetzgeber das Gesetz zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme verabschiedet und gestern im Bundesgesetzblatt I, S.266, Heft 9, veröffentlicht. (->link)

Der Bundesgerichtshof hatte am 20.06.2012 entschieden, dass die frühere Form des Betreuungsgesetzes nicht die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Genauigkeit hatte, die erforderlich ist, um einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Menschen zu rechtfertigen (siehe Beitrag hier). Damit hatte er absolut Recht. Er hat auch festgestellt, dass bis zur Überarbeitung des Gesetzen eine Zwangsbehandlung auf der Rechtsgrundlage des Betreuungsgesetzes nicht möglich ist.

In den vergangenen acht Monaten wurde daher in Deutschland keine Zwangsbehandlung nach dem Betreuungsgesetz durchgeführt. Es gab allerdings Zwangsbehandlungen nach dem PsychKG oder sehr begrenzt auf der Gesetzesgrundlage des „rechtfertigenden Notstands„.

Der Gesetzgeber hat das Betreuungsgesetz nun überarbeitet, präzisiert und explizit geregelt, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit auf der Rechtsgrundlage des Betreuungsgesetzes eine Medikation gegen den Willen des Betroffenen rechtens ist. Das neue Gesetz fordert hier deutlich mehr, als bisher gängige Praxis war.

Änderungen im neuen Betreuungsrecht, die die Voraussetzungen für eine Zwangsmedikation betreffen:

  • Die Maßnahme darf nur „zur Abwendung eines erheblichen gesundheitlichen Schadens“ durchgeführt werden.
  • Ein Arzt, der nicht direkt an der Behandlung des Betroffenen beteiligt ist, prüft die Notwendigkeit der Zwangsmedikation und stellt fest, dass keine andere zumutbare Behandlungsform zur Verfügung steht, die den sonst drohenden erheblichen gesundheitlichen Schaden abwenden kann.
  • Das Betreuungsgericht muss die Maßnahme explizit anordnen. Im Beschluss müssen Angaben zur Durchführung und Dokumentation der Maßnahme in der Verantwortung eines Arztes explizit genannt werden.
  • Die Anordnung einer Zwangsmedikation darf nur für zwei Wochen getroffen werden. Sollte sie länger erforderlich sein, muss das Betreuungsgericht die Anordnung verlängern. Insgesamt darf die Anordnung nicht länger als 6 Wochen betragen.

Die Neufassung des Betreuungsgesetzes, die nun wieder in besonderen Fällen unter strengen Auflagen und einer sehr direkten Kontrolle des Gerichtes eine Zwangsmedikation ermöglicht, schließt die seit acht Monaten bestehende Lücke in der Gesetzgebung. Ein typischer Fall, in dem dieses Gesetz Anwendung finden würde, wäre zum Beispiel folgender:

Ein Patient mit einer seit langem bekannten paranoiden Psychose, bei dem eine Betreuung bereits eingerichtet ist, ist seit vier Wochen wieder psychotisch. Er ist wahngewiss, dass das Essen vergiftet ist und das die ihn behandelnden Ärzte ihm schaden wollen. Er ist wahngewiss, dass die ihm angebotenen Medikamente ebenfalls vergiftet sind. Er hört auf zu essen und lehnt eine Medikation vehement ab. Alle Versuche, ihn vom Sinn der Medikation zu überzeugen, scheitern am Wahn, diese seien vergiftet. In dieser Situation kann eine Medikation gegen den Willen des Betroffenen (dem eine krankheitsbedingt falsche Einschätzung der Situation zugrunde liegt), der einzige Ausweg sein.
Eine Behandlung nach dem PsychKG wäre erst möglich, wenn der körperliche Zustand bereits lebensbedrohlich schlecht geworden wäre. Eine betreuungsrechtliche Zwangsmedikation ermöglicht nun wieder eine Behandlung zu Beginn der Erkrankung, nicht erst Wochen später, wenn sich alles schon deutlich verschlechtert hat.

Welches Schlafmittel gebe ich wem?

“Ich kann nicht schlafen!” ist eine häufig gehörte Beschwerdeschilderung beim Psychiater, wahrscheinlich bei allen Ärzten. Ich kann jetzt hier nicht alles aufschreiben, was man an dieser Stelle tun sollte, aber ich beschreibe einige wenige Punkte, an denen ich mich orientiere.

Diagnostik

Wenn man mal nicht schlafen kann, ist das keine Schlafstörung, das ist ganz normal. Erst wenn man mehrere Nächte hintereinander sehr wenig schläft UND jeweils am nächsten Morgen nicht-erholt aufwacht, kann man von einer Schlafstörung sprechen.

Vor die Therapie haben die Götter die Diagnose gesetzt. Das gilt auch für Schlafstörungen. Es gibt immer eine Ursache für die Schlafstörung, und es ist immer sinnvoll, diese zu behandeln. Das kann eine körperliche Erkrankungen sein, wie etwa eine Herz-oder Lungen Erkrankung, eine Schilddrüsenüberfunktion oder ein Schlafapnoe-Syndrom. Die notwendige körperliche Diagnostik kann von einer einfachen Blutabnahme über verschiedene apparative Untersuchungen bis hin zu einem zweitägigen Aufenthalt im Schlaflabor gehen. Und diese Diagnostik muss halt erfolgen, wenn es entsprechende Hinweise gibt. Natürlich kann auch eine psychische Erkrankung die Schlafstörung verursachen, wie etwa eine Depression, eine Angsterkrankung oder eine Manie. Auch hier ist eine sorgfältige Diagnostik und eine entsprechende zielgerichtete ursächliche Therapie erforderlich. Neben der ursächlichen Diagnostik hat es sich darüber hinaus bewährt, die Schlafstörung beschreibend als “Einschlafstörung”, “Durchschlafstörung” oder “Ein- und Durchschlafstörung” einzuteilen. Auch diese Einteilung gibt diagnostische Hinweise.

Schlafhygiene

Nachdem eine Arbeitsdiagnose gestellt ist, sollte immer eine Beratung erfolgen, welche Verhaltensweisen vielleicht nicht so ideal sind. Folgende Punkte haben sich in der Beratung bewährt:

  • Nicht mehr als drei Tassen Kaffee am Tag. Kein Kaffee, kein Tee und keine Cola nach 16:00.
  • Im Bett nur Schlafen, Lesen oder Sex haben. Nicht fernsehen, nicht streiten und nicht grübeln.
  • Erst ins Bett gehen, wenn man wirklich müde ist. Bleibt man länger als 10 Minuten wach, soll man das Bett verlassen und irgendetwas machen, bis man wirklich müde ist. Dann darf man wieder ins Bett gehen.
  • Alkohol hilft zwar beim Einschlafen, stört aber das Durchschlafen. Langfristig stört Alkohol die Schlafarchitektur. Man soll Alkohol nicht regelmäßig trinken, auch nicht in moderaten Mengen.
  • Sport hilft sehr gut gegen Schlafstörungen. Am besten am frühen Abend, nicht unmittelbar vor dem Einschlafen.
  • Das Schlafzimmer soll kühl, aufgeräumt und schön sein.

Schlafmittel

Schlafmittel sind keine dauerhafte Lösung. Abhängigkeit und Mißbrauch von Schlafmitteln gehören zu den häufigsten Gründen für Schlafstörungen. Schlafmittel sollten daher eigentlich nur in den maximal sechs Wochen gegeben werden, bis die ursächliche Behandlung gewirkt hat. Nach spätestens sechs Wochen sollte man normalerweise alle suchterzeugenden Schlafmittel absetzen, selbst wenn noch eine Schlafstörung beklagt wird.

Hier nun eine Stufenskala von zunehmend wirkstarken schlaffördernden Substanzen:

Stufe Wirkstoff Dosis Bemerkung
1 Warme Milch mit Honig Ein schönes Glas
2 Baldrian 20-40 Tropfen oder Hopfen, Kräutertee,…
3 Doxylamin (z.B. Hoggar night®) 25–50 mg frei verkäuflich
4 Promethazin, (z.B. Atosil®) 25–50mg niederpotentes Neuroleptikum
5 Mirtazapin (z.B. Remergil®) 7,5-15 mg ist ein Antidepressivum
6 Zolpidem (z.B. Stilnox®) Frauen: 5 mg, Männer: 10 mg Halbwertszeit 2-3 Stunden, wirkt gegen Einschlafstörungen
7 Zopiclon (z.B. Ximovan®) 7,5 mg Halbwertszeit 4-6 Stunden, wirkt gegen Ein-und Durchschlafstörungen
8 Diazepam 5-10 mg kumuliert über mehrere Tage zu mehr Wirkung
9 Flunitrazepam 1-2 mg wirkt auch beim manischsten Patienten schlaffördernd

Welches Schlafmittel verordne ich nun wem?

Diagnose Schlafhygiene und Schlafmittel der Stufe:
Früher schon mal eine Abhängigkeit von Benzodiazepinen gehabt Stufe 1-5
Psychogene Schlafstörung bei Konflikterleben Stufe 1-7
Angststörung Stufe 2-5
Depression Stufe 2-8
Psychose Stufe 4-8
Manie Stufe 4; 6-9

Psychotherapeuten in Ausbildung haben Recht auf Vergütung

Psychotherapeuten in Ausbildung (PIA) sind Psychologen, die ihren Hochschulabschluss in Psychologie in der Tasche haben und nun eine Weiterbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten machen. Diese Weiterbildung enthält neben theoretischer und praktischer Ausbildung zwei Pflichtpraktika über insgesamt 18 Monate in psychiatrischen Kliniken und psychotherapeutischen Praxen. Die Vergütung ist nicht tariflich geregelt. Es ist in den attraktiven Großstädten gängige Praxis, den PIAs wenig bis gar nichts zu bezahlen. Lediglich auf dem Lande wird oft eine Vergütung bezahlt, die bis zum regulären Gehalt eines Psychologen geht, weil die Stellen dort nicht anders zu besetzen sind.

Das Oberlandesgericht Hamm hat am 29.11.2012 für Recht erkannt, dass es sittenwidrig ist, PIAs unentgeltlich anzustellen. Im konkreten Fall wurde einer Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeutin zugesprochen, dass die Klinik ihr rückwirkend für ihren Einsatz 1000€ pro Monat zu zahlen hat. Die Klinik darf noch in Revision gehen.

LAG Hamm, Urteil vom 29.11.2012. Aktenzeichen: 11 Sa 74/12

Originalquelle dieser Nachricht: http://www.bund-verlag.de/aktuelles/2012/12/lag-hamm-nulltarif-fuer-psychotherapeuten-ist-sittenwidrig.php

Didaktik 2.0: Hier wird aus der Notaufnahme gebloggt und zugleich exzellent fortgebildet

http://dgina.de/blog/
http://dgina.de/blog/

Die deutsche Gesellschaft für interdisziplinäre Notfall und Akutmedizin (DGINA) widmet sich der Verbesserung aller Aspekte der interdisziplinären Notfallmedizin. Zwei Mitglieder, Dr. Lars Lomberg und Prof. Christ betreuen einen blog zum Thema, der alles vereint, was man sich von einem Didaktik 2.0 blog wünscht: Es werden kurz und prägnant Situationen aus dem richtigen Leben in der Notaufnahme geschildert, oft mit einem Bild eines Untersuchungsbefundes oder einer apparativen Untersuchung, und dann wird dargestellt, was diagnostisch und therapeutisch zu tun war. Sehr regelmäßig wird auf relevante Literatur verwiesen, so dass man über den Einzelfall hinaus die angesprochene Fragestellung vollständiger erfassen kann.

Man kann sich an den Kategorien des blogs orientieren, und nur Fälle aus seinem eigenen Gebiet lesen, aber im richtigen Leben kommen die Patienten ja auch nicht vorkategorisiert zur Aufnahme, es lohnt sich auf jeden Fall, alle Einträge zu verfolgen. So macht der Blick über den Tellerrand echt Spaß und ist wirklich sehr lehrreich: Also ab in den feedreader mit: dgina.de/blog/feed/ !

Erstrangsymptome nach Kurt Schneider

Es gibt Krankheitssymptome, die haben eine sehr hohe Hinweiskraft für eine bestimmte Diagnose. Wenn ich zum Beispiel linksthorakale Schmerzen mit Vernichtungsgefühl habe, dann liegt die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass ich einen Herzinfarkt habe. Muss nicht sein, kann auch eine gebrochene Rippe oben links oder eine Lungenembolie sein. Aber es ist ein starker Hinweis auf einen Herzinfarkt.

Auch in der Diagnostik der Schizophrenie gibt es Symptome, die einen sehr starken Hinweis darauf geben, dass es sich tatsächlich um eine Schizophrenie handelt. Kurt Schneider hat diese Symptome 1938 erstmalig beschrieben und „Symptome ersten Ranges“ genannt.

Liegt mindestens ein Symptom ersten Ranges eindeutig vor, und besteht keine andere Krankheit, die dies erklärbar macht (wie ein Delir oder die Einnahme von Drogen oder ähnliches), sind Symptome ersten Ranges ein starker Hinweis darauf, dass eine Schizophrenie vorliegt.

Andere Symptome, die ebenfalls bei einer Schizophrenie auftreten können, aber eine geringere Spezifität haben, also öfters auch bei anderen Erkrankungen auftreten, nannte er „Symptome zweiten Ranges„.

Symptome ersten Ranges (Erstrangsymptome)

  • Dialogisierende Stimmen, kommentierende Stimmen, Gedankenlautwerden
  • Leibliche Beeinflussungserlebnisse
  • Gedankeneingebung, Gedankenentzug, Gedankenausbreitung, Willensbeeinflussung
  • Wahnwahrnehmung (realen Wahrnehmungen wird eine wahnhafte Bedeutung beigemessen)
  • sowie alles von anderen Gemachte oder Beeinflusste auf dem Gebiet des Fühlens, Strebens und des Wollens

Symptome zweiten Ranges (Zweitrangsymptome)

  • Sonstige akustische Halluzinationen
  • Zönästhesien im engeren Sinne
  • Optische Halluzinationen, Geruchshalluzinationen, Geschmackshalluzinationen
  • Einfache Eigenbeziehung, Wahneinfall

Beispiele für Erstrangsymptome

Dialogisierende Stimmen:

„Der Mann, den ich höre, sagt, er sei Gott, die Frau, die ich höre, antwortet, das stimme nicht, der Mann sei doch der Teufel, der Mann wirft der Frau dann vor, sie sei ungläubig…“

Kommentierende Stimmen:

„Die Stimme sagt: Jetzt hebt er das Wasserglas hoch, er scheint durstig zu sein.“

Leibliche Beeinflussungserlebnisse:

„Ich habe das Gefühl, jemand bewegt meine Arme wie die einer Marionette hoch und runter.“

Gedankeneingebung:

„Ein Teil meiner Gedanken ist nicht von mir. Jemand strahlt mir die per Radiosender in den Kopf, und ich denke dann diese von außen eingegebenen Gedanken.“

Gedankenentzug:

„Wenn ich etwas denke, verschwindet der Gedanke oft mitten im Satz, mitten im Gedanken. Ich bin sicher, dass jemand mir die Gedanken aus der Ferne löscht, vielleicht per Internet.“

Gedankenausbreitung:

„Wenn ich etwas denke, dann strahlt der Gedanke nach außen aus. Jemand anderes bekommt das dann mit, manchmal kann ich mit meinen Gedanken ganze Menschenmengen beeinflussen.“

Willensbeeinflussung:

„Die steuern meinen Willen. Ich wollte mich gar nicht ins Auto setzen, aber die haben das gemacht. So habe ich mich also ins Auto gesetzt.

Wahnwahrnehmung:

„Ich habe gerade gesehen, dass Sie ihren Kugelschreiber in die linke Brusttasche gesteckt haben. Damit haben sie den Anderen hier im Raum mein Todesurteil übermittelt.“

Das Gefühl des Gemachten:

„Ich weiß, dass ich nur ein Computerprogramm in einer Matrix bin. Ich spüre zwar die Wärme des Raumes, den Druck der Sitzfläche des Stuhles, auch spüre ich Hunger und Durst. Diese Gefühle sind aber alle nur programmiert, von mir kommen die nicht.“

Es ist außerordentlich hilfreich, die Unterscheidung von Symptomen ersten und zweiten Ranges zu kennen, denn ihre diagnostische Bedeutung hat sich bestätigt; sie spiegelt sich auch in der aktuellen ICD-10 in der Diagnostik der Schizophrenie wieder.

Nubbelverbrennung aus psychoanalytischer Sicht oder: „Was ist eigentlich Externalisierung?“

In Köln wird jetzt der Nubbel verbrannt. Der Nubbel ist der, der Schuld hat an den Sünden der letzten Tage. Das Gericht befragt das Volk:

„Wer hat Schuld, dass wir unser ganzes Geld versoffen haben?“

„Dat wor der Nubbel!“

„Wer hat Schuld, dass wir fremdgegangen sind?“

„Dat wor der Nubbel! Der Nubbel hat Schuld! Er soll brennen!“

Typischer Fall von Externalisierung…

Also dann mal los…. Der Nubbel hat es ja nun wirklich nicht anders verdient…. 🙂

Liebe Mitdiskutanden: Ihr werdet in der TAZ erwähnt!

Am Freitag hat die Taz über ein neues Antidepressivum berichtet. In diesem Zusammenhang schreibt sie, dass im Netz heftig über die Vor- und Nachteile der einzelnen Substanzen diskutiert wird, und nennt diesen blog hier als Quelle! Danke an alle Kommentatoren und alle, die hier in den Kommentaren ihre Erfahrungen berichten!

Umrechnungstabelle Methadon, Polamidon und das umgangssprachliche „Meter“

Es gilt: 10 mg Methadon  = 1 ml Methadon(1%ig) = 5 mg Polamidon(0,5%ig) = 1 ml Polamidon = „1 Meter“

Umrechnungstabelle Methadon – Polamidon – Metha

Umrechnungstabelle D-L-Methadon, L-Polamidon und „Meter“

D-L-Methadon, 1%ig L-Polamidon 0,5 %ig „Meter“
1 ml = 10 mg 1 ml = 5 mg 1 Meter
2 ml = 20 mg 2 ml = 10 mg 2 Meter
3 ml = 30 mg 3 ml = 15 mg 3 Meter
4 ml = 40 mg 4 ml = 20 mg 4 Meter
5 ml = 50 mg 5 ml = 25 mg 5 Meter
6 ml = 60 mg 6 ml = 30 mg 6 Meter
7 ml = 70 mg 7 ml = 35 mg 7 Meter
8 ml = 80 mg 8 ml = 40 mg 8 Meter
9 ml = 90 mg 9 ml = 45 mg 9 Meter
10 ml = 100 mg 10 ml = 50 mg 10 Meter
In den Zeilen finden sich die Äquivalenzdosierungen von Methadon, L-Polamidon und die umgangssprachliche Angabe in „Meter“.

In der Substitution von Heroinabhängigen werden überwiegend zwei Substanzen verwendet, die im Prinzip gegeneinander austauschbar sind. Am verbreitetsten ist das D-L-Methadon. Das hierin enthaltene Methadon bindet am Opiatrezeptor und entfaltet hier eine Wirkung. So können Entzugsbeschwerden vermieden werden, eine Langzeitsubstitution ist hiermit möglich. Chemisch betrachtet kommen im D-L-Methadon zwei verschiedene Enantiomere des gleichen Moleküls vor. Enantiomere verhalten sich zueinander wie die linke Hand zur rechten Hand. Versuch´mal, die linke Hand auf die rechte zu legen. Sie sind nicht deckungsgleich. Sie sind zueinander spiegelbildlich. Und so gibt es auch vom Methadon-Molekül zwei verschiedene, zueinander spiegelbildliche Moleküle: Das D- (wie dexter = rechtsdrehende) und das L- (wie linksdrehende) Molekül.

Das D-L-Methadon enthält sowohl das wirksame L-Enantiomer als auch das nicht wirksame D-Enantiomer. L-Polamidon enthält nur das wirksame L-Enantiomer.

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Polamidon wird in Deutschland üblicherweise in der 0,5%igen Lösung verkauft, auf diese Variante beziehen sich diese Tabelle und die Formel. Es gibt wohl auch irgendwo 1% iges Polamidon, das muss entsprechend anders umgerechnet werden.

Die Umrechnung ist eigentlich einfach: 10 mg D-L- Methadon enthalten 5 mg D-Methadon und 5 mg L-Methadon. Also entsprechen 10 mg D-L-Methadon 5 mg L-Polamidon. Damit es nicht zu Verwirrungen kommt, entsprechen bei den häufig verkauften Lösungen jeweils 1 ml des einen 1 ml des anderen. 1 ml Methadon, das 10 mg Methadon enthält, entspricht also 1 ml Polamidon, das 5 mg Polamidon enthält.

Und dann gibt es da noch die umgangssprachliche Angabe „Meter“. Das sagen die Substituierten selbst oft: „Ich bin auf 8 Meter…“ Das bedeutet, er oder sie erhält 8 ml Methadon oder 8 ml Polamidon, entsprechend 80 mg D-L-Methadon oder 40 mg L-Polamidon.

Copyright

 

Dieser Beitrag ist ein Auszug beziehungsweise eine auszugsweise Vorabveröffentlichung des Werks „Psychopharmakotherapie griffbereit“ von Dr. Jan Dreher, © Georg Thieme Verlag KG. Die ausschließlichen Nutzungsrechte liegen beim Verlag. Bitte wenden Sie sich an permissions@thieme.de, sofern Sie den Beitrag weiterverwenden möchten.

Die akute Amphetaminintoxikation und wie sich die Sache dann in der Notaufnahme darstellt…

copyright by Malde, Quelle: http://de.eva.wikia.com/wiki/Benutzer:Malde

Dieses Fallbeispiel ist fiktiv, aber typisch.

Die Notaufnahme des nahe gelegenen Allgemeinkrankenhauses ruft an und berichtet, ein junger Mann sei eben zu ihnen gekommen, wohl betrunken aber irgendwie sehr komisch. Er habe ohne erkennbaren Grund in einer Kneipe einem anderen Kneipengast gesagt, er solle ihm aus dem Weg gehen. Kurz darauf habe er ihn geschlagen. Der Rettungsdienst habe beide ins Krankenhaus gebracht. Der eine habe eine Platzwunde, der andere sei komisch. Er rede sehr schnell, sei misstrauisch und glaube, irgend etwas sei hier wohl im Gange. Ob man ihn mal in der Psychiatrie vorstellen könne? Kann man natürlich. Soll man auch.

Kurz darauf betritt ein 24 jähriger Mann das Untersuchungszimmer. Er ist modisch gekleidet, wirkt nicht betrunken, aber gehetzt, fahrig, unruhig. Er ist erkennbar angespannt und fährt den Untersucher zur Begrüßung erst mal scharf an:

„Glaubt bloß nicht, ihr könnt mich hier verarschen! Ich weiß, dass ihr´s auf mich abgesehen habt, aber ich hab´ nix getan. Ich geh´jetzt weiter feiern!“

Da kann man schon mal einen Verdacht schöpfen. Der Alkoholtest ergibt 0,3 Promille. Das ist nicht genug, um eine Veränderung des psychischen Befundes zu erklären. Auf die Nachfrage, was ihn in´s Krankenhaus führt, gibt er an:

„Die haben mich hier ins Krankenhaus gebracht, weil ich denen nicht angepasst genug bin. Ich lebe halt meine Gefühle aus. Das könnt ihr Spießer halt nicht verstehen! Ich bin jetzt schon zwei Stunden hier auf kalten Fluren und in langweiligen Blechkisten unterwegs, ich habe mir den Abend auch schöner vorgestellt.“

OK, es gibt also keine Hinweise darauf, dass der Patient zeitlich, örtlich oder zur Situation nicht richtig orientiert ist. Störungen der Merkfähigkeit bestehen ebenfalls nicht.

„So und nun erklär ich Euch Schnarchnasen mal, was hier geht! Ich habe ´ne Firma, die macht so Internetsachen, da könnt´ ich Euch alle einstellen, mach ich aber nicht, weil ihr mir einfach zu langsam seid. Ich hab´ die letzte Nacht durchgearbeitet und durchgefeiert! Ich zieh jetzt mein Ding durch, dann werdet ihr schon alle sehen, was abgeht. Und wenn sich hier irgendwer mir in den Weg stellt, dann gibt´s echt Ärger. Ich mach das jetzt, klar?

Es zeigt sich ein erhöhter Rededrang. Die Sätze kommen schneller als beim normalen Gespräch, die Inhalte springen in rascher Folge von einem Punkt zum nächsten, wobei stets nachvollziehbar bleibt, welche Überlegung nun an welche Vorüberlegung anknüpft. Der Gedankengang ist also etwas beschleunigt und beginnend ideenflüchtig. Die Stimmung ist leicht gehoben, das Selbstbild unrealistisch überhöht. Es besteht ein reduziertes Schlafbedürfnis.

„Wollen Sie mir was anhängen? Stecken Sie mit der Polizei unter einer Decke? Wollen Sie mich provozieren?“

Der Patient zeigt sich misstrauisch und vermutet Geheimnisse und Bedrohungen, wo keine sind. Auf Nachfragen werden Wahrnehmungsstörungen wie Stimmenhören, Verfolgungsgefühle oder Beeinträchtigungsgedanken verneint. Nachdem er vor Kurzem ohne nachvollziehbaren Grund jemanden geschlagen hatte, bestehen Hinweise auf eine reduzierte Steuerungsfähigkeit. Auf weiteres Nachfragen berichtet er zu seinem Konsum:

„Ja OK, ich habe gestern Abend und heute zusammen vielleicht 2-3 Gramm Amphetamine gesnieft. Mach ich nur, wenn ich feiere. Alkohol interessiert mich nicht.“

Amphetamine: Akute Intoxikation

Dies ist ein typisches Bild für einen akuten Amphetaminrausch, so wie er sich in der Notaufnahme präsentiert. Beschleunigter, etwas ideenflüchtiger formaler Gedankengang, feindlich-misstrauische Gereiztheit, keine Halluzinationen. Und oft in Schlägereien oder Stress verwickelt gewesen. In Kombination mit Alkohol wird´s nicht besser.

Diesem Patienten würde ich empfehlen, einen Tag stationär zu bleiben. Ich würde ihm 10 mg Diazepam anbieten. Wenn er stärkere Wahrnehmungsstörungen berichtet hätte, hätte ich ihm einmalig ein niedrig dosiertes Neuroleptikum empfohlen, zum Beispiel 200 mg Amisulprid. Am nächsten Tag wäre er mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder ganz normal. Ich würde ihn dann darüber aufklären, dass Amphetamine psychosenahe Denkstörungen auslösen können und das es nächstes Mal auch schlimmer kommen kann. Auch über die Gefahr einer Amphetamin-induzierten Psychose würde ich ihn aufklären, denn die ist nicht nach einem Tag vorbei und solche Amphetamin-induzierten Psychosen sind wirklich keine seltene Folge des Amphetamin-Gebrauchs. Sie sind inzwischen ein recht häufiges Krankheitsbild geworden. Oft zeigen sich echte psychotische Symptome wie Stimmenhören, Verfolgungsgefühle und erhebliche Störungen der geistigen Leistungsfähigkeit, die viele Wochen bis Monate andauern können.

Bei diesem Patienten wäre vielleicht schon am nächsten Tag wieder alles abgeklungen, er würde wahrscheinlich gehen wollen und auch wieder völlig normal sein. Dann wird er natürlich entlassen.