Video-Erklärung: Was ändert sich durch das neue PsychKG NRW 2017

Ab dem 1.1.2017 gilt eine neue Fassung des PsychKG´s in NRW. Welche Änderungen gegenüber dem alten Gesetz müssen stationär tätige Psychiater kennen und anwenden?

In diesem sieben-minütigen Video erkläre ich kurz die wesentlichen Neuerungen, insbesondere den Richtervorbehalt bei der Zwangsmedikation. Die technische Qualität des Videos ist noch nicht ganz optimal, aber wenn ihr Interesse an weiteren erklärenden Videos habt, dann sagt Bescheid, dann übe ich das weiter…

Ausführliche Erklärungen zu allen Rechtsgrundlagen stationärer Behandlungen in der Psychiatrie und der korrekten Anwendung findet ihr hier.

Das neue PsychKG tritt am 1.1.2017 in Kraft

Der Landtag NRW hat am 29.11.2016 beschlossen, dass das neue PsychKG zum 1.1.2017 in Kraft tritt (Beschlussprotokoll, Punkt 8).

Damit wird es in der Form gültig werden, die seit Sommer 2016 besprochen wurde, und über die ich in diesem Blogpost ausführlich berichtet habe. Darin findest Du alle wesentlichen Änderungen gegenüber der alten Regelung.

Ganz wesentlich sind der ab dem 1.1.17 geltende Richtervorbehalt bei Zwangsmedikationen sowie eine Reihe weiterer neuer Regelungen mit dem Ziel, den Schutz der Patienten besser sicher zu stellen.

Zu Beginn des Jahres werden sich einige Abläufe erste einmal einspielen müssen, insbesondere die Frage, wie das Amtsgericht außerhalb der regulären Arbeitszeit zu erreichen ist und in welcher Form vorgegangen werden kann, wenn es nicht erreichbar ist. Städte, in denen es schon ein regelmäßiges Ärzte-Richter-Treffen gibt, sind jetzt klar im Vorteil. Die anderen Städte sollten das neue PsychKG zum Anlass nehmen, ein solches Treffen zu initiieren, um sich besser absprechen zu können.

Sobald das neue PsychKG in Kraft ist, bitte ich um Erfahrungsberichte gerne hier in den Kommentaren. Ich selbst werde auch berichten, sobald ich einige eigene Erfahrungen gesammelt habe.

Zur Vorbereitung empfehle ich noch einmal die gründliche Lektüre dieses Blogposts.

Eine ausführliche vergleichende Darstellung der verschiedenen Rechtsgrundlagen für die stationäre Behandlung in der Psychiatrie und der damit verbundenen Behandlungsmöglichkeiten sowie der einschlägigen Regelungen findet ihr hier.

Der neue PsychCast zum Thema „Psyche und Ernährung“ ist online!

Pünktlich zum Weihnachtsfest haben wir uns das Thema „Psyche und Ernährung“ vorgeknöpft. Die Folge ist ideal geeignet, um sie mit weihnachtsgefülltem Baum zu hören und zu geniessen…

Im 36. PsychCast, den wir Euch zu Weihnachten servieren, besprechen wir zunächst Eure Fragen und Kommentare zum Thema Neuroleptika. Dann steigen wir in die Tiefen der psychoanalytisch-psychosomatischen Ebene von Ernährung hinab: Mutter-Imago, Nabelschnuren, Belohungssystem, Sättigung…

Schließlich sprechen wir auch über endokrinologische Aspekte, Weihnachtsbräuche mit Traditionsessen, Kaffee, Oralität, Essstörungen wie Anorexie und Bulimie, streifen die Adipositas und landen immer wieder bei Mutter Natur und ihrer spendablen Brust… Wie versuchen auch spontan, die Fragen von Euch Hörerinnen und Hörern auf Facebook und Twitter zu beantworten.

Außerdem: Macht essen glücklich? Warum ist es so schwer, das eigene Essverhalten zu ändern?

Die Folge findet ihr hier: http://psychcast.de/pc036-psyche-und-ernaehrung-oder-an-der-brust-von-mutter-natur/

Viel Spaß und guten Rutsch wünschen Eure Psychonauten Alexander und Jan!

Ein frischer PsychCast ist erschienen: Welches Neuroleptikum ist das kleinste Übel?

Auf besonderen Hörerinnenwunsch (Danke für den Vorschlag, Anne!) besprechen wir in der fünfunddreißigsten Ausgabe des PsychCast, wie man die Wahl für ein Neuroleptikum trifft. Neuroleptika, auch Antipsychotika genannt, sind Medikamente gegen Psychosen, die u. a. wahnhaftes Erleben, Paranoia und Halluzinationen erzeugen können. Was ihre Therapie mit Blumen gießen zu tun hat, erfahrt Ihr in der Sendung.

Hier geht´s zur Sendung: http://psychcast.de/pc035-neuroleptika-die-suche-nach-dem-kleinsten-uebel/

Die Bibel ist neu erschienen…

Der Benkert / Hippius gilt zurecht als die Bibel der Psychopharmakologie. Es gibt ihn gefühlt schon seit Christi Geburt, jeder Gläubige hat ein Exemplar, und wenn´s drauf ankommt, wird hieraus gelesen.

Anders als die Bibel wird der Benkert / Hippius allerdings alle zwei Jahre aktualisiert. Vor wenigen Tagen ist nun die elfte Auflage erschienen: Benkert / Hippius (affiliate-link).

Seinem Konzept treu bleibend ist der Benkert / Hippius ein Lehrbuch und ein Nachschlagewerk in einem.

Die großen Kapitel (Antidepressiva, Antipsychotika, Anxiolytika, …) beginnen mit mehrseitigen Übersichtsartikeln zu den Grundprinzipien der Therapie in diesen Bereichen. Diese Kapitel erklären auch für relative Neulinge die wesentlichen Therapieprinzipien gut verständlich.

Es folgen ausführliche Darstellungen der einzelnen Präparate der Gruppe, mit Angaben zu Pharmakodynamik, Pharmakokinetik, Indikationen, Dosierung, Nebenwirkungen, Risikopopulationen (in dieser Auflage neu), Kontraindikationen, Interaktionen und einer Bewertung. So kann man sich schnell ein sehr gründliches Bild von jedem einzelnen Medikament machen.

Dabei geht der Benkert stets extrem weit ins Detail. Die Autoren sind mit jeder Rezeptorenuntergruppe per Du und berichten in größter Akkurratesse auch über chemische und pharmakologische Details, die in anderen Büchern fehlen. Diese Informationen machen das Buch dann doch eher zu einem Nachschlagewerk für Kundige. Aber Bibeln sind nun mal eher ausführlich und detailliert, oder?

Auch spezielle Gebiete wie zum Beispiel „Medikamente zur Behandlung von Essstörungen und Adipositas“ oder das sehr interessante Kapitel „Psychopharmakotherapie psychiatrischer Notfallsituationen“ erklären Bereiche, die selbst in den umfangreichsten Lehrbüchern der Psychiatrie traditionell zu kurz kommen.

Zum Glück ist auch die neue Auflage wieder solide gebunden. Zumindest bei mir wird sie es in den nächsten zwei Jahren sicher brauchen….

Bei Amazon findet ihr das Buch hier: Benkert / Hippius (affiliate-link)

Buchempfehlung: Das Drogentaschenbuch

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Ja ja, die Menschen stellen sich ja die unterschiedlichsten Sachen unter ihrem Weihnachtsbaum vor. Ich selbst mag gerne Schokolade, gut geschriebene Bücher über Psychopharmakologie, und alles Elektrische. In die zweite Kategorie gehört eindeutig das Drogentaschenbuch von Prof. Norbert Scherbaum aus Essen.

Es gibt einen guten und vollständigen Überblick über aktuelle Drogen, damit verbundene Krankheiten und Therapiemöglichkeiten. Das Buch zeichnet sich durch ein sehr hohes Maß an Praxisnähe aus. Die reichhaltige Bebilderung macht den Stoff gut zugänglich, und in jedem Kapitel wird sehr viel aus langjähriger Erfahrung gewonnenes konkretes Praxiswissen vermittelt. Zu den meisten Substanzen gibt es Abschnitte, die im Sinne von „safer use“ beschreiben, was man auch als Konsument wissen muss, um keine schwerwiegenden Komplikationen zu erleiden.

Interessant finde ich das Konzept, dass man zum Buch in der Papierform ohne weitere Zusatzkosten auch einen elektronischen Zugang über das Thieme-Portal eRef zum kompletten Buchinhalt hat. Das erfüllt meinen Wunsch, durch den Kauf eines Fachbuches zu einem Preis die gedruckte und die eBook-Variante zu erhalten. So hat man das beste aus beiden Welten kombiniert. Ein Papierbuch zum raschen Nachschlagen, ruhig lesen und zugleich den elektronischen Zugang über das Smartphone, Tablet oder Web, so dass man es von überall aus lesen kann. So soll es sein!

Das Buch liest sich locker und spannend, da braucht man gar keinen Roman mehr, zusammen mit der Schokolade bin ich jedenfalls versorgt.

Bei Amazon findet ihr das Buch hier (Affiliate-link).

Spice

Vor einigen Jahren kam in der Drogenszene ein neues Produkt in Mode, das Spice (Englisch für Gewürz) geannt wurde. Wenn man Spice online bestellte, bekam man Pflanzenteile, die entfernt an die getrockneten Blätter der Cannabispflanze erinnerten. Zunächst lautete die Vermarktung, dass es sich hierbei um exotische Gewürze handele, die psychogene Wirkungen entfalteten und völlig legal seien. Die chemische Analyse zeigte aber, dass die tatsächliche Wirkung nicht von exotischen orientalischen Kräutern, sondern von unterschiedlichen synthetischen Cannabinoiden, insbesondere dem Cannabicyclohexanol verursacht wird.

Pharmakologie

Die im Spice typischerweise enthaltenen synthetischen Cannabinoide binden an Cannabinoid-Rezeptoren und lösen einen Rausch aus, wie man ihn vom Konsum von Cannabis kennt. Allerdings haben die synthetischen Cannabinoide eine bis zu 400 mal höhere pharmakologische Potenz. Dies führt oft zu Überdosierungen mit erheblichen Komplikationen wie Krampfanfällen oder vital bedrohlichen Zuständen, die unter normalem THC-Konsum praktisch nicht auftreten.

Anwendungen

Spice wird wie Gras geraucht. Eine orale Aufnahme ist unüblich und aufgrund der noch schlechteren Dosierbarkeit nicht ratsam.

Spice fällt bei den üblichen Drogentests nicht auf, da die enthaltenen synthetischen Cannabinoide chemisch geringfüge Abweichungen zum Tetrahydrocannabinol (THC) aufweisen. Dies macht Spice für Gefängnisinsassen und andere Menschen, die negative Konsequenzen bei einem positiven Drogenscreening befürchten müssen, besonders interessant.

Rechtliche Lage

Früher gab es eine Lücke im Betäubungsmittelgesetz, da nur solche Substanzen verboten waren, die vom Gesetz explizit genannt waren. Findige Chemiker konnten so bestimmte Moleküle, insbesondere die Grundstruktur der Amphetamine und die der Cannabinoide, jeweils geringfügig modifizieren, und hatten so für einige Monate, bis zum expliziten Verbot, sogenannte „legal highs“, also noch erlaubte Substanzen mit Wirkungen, die dem Betäubungsmittel, von dem sie abgeleitet worden sind, entsprachen. Seit dem 26.11.2016 gilt in Deutschland nun das „Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG)“. Herstellung, Handel, Umgang und Besitz stehen seither jeweils für die gesamte Stoffgruppe unter Strafe. Hierunter fallen auch alle synthetischen Cannabinoide, wie sie in Spice enthalten sind.

P.S.: Zu diesem Post passt diese Mitteilung des Ärzteblattes ganz gut: http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/72031/New-York-Zombie-Epidemie-durch-synthetisches-Cannabinoid-mit-85-facher-Potenz

Eine neue PsychCast-Folge ist online! PC034 Bezugspflege und Akademisierung in der Pflege

Im vierunddreizigsten PsychCast unterhalten sich Jan Dreher und der Pflegedienstleiter Andreas Fucken über die Prinzipien und unterschiedlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten der Bezugspflege, über verschiedene Arten der Übergabe und über die Weiterbildungsmöglichkeiten für Krankenpflegemitarbeiter, insbesondere die Fachweiterbildung sowie die neuen Möglichkeiten der Akademischen Ausbildung im Bereich der Pflege. Hört mal rein!
Hier findest Du sie: http://psychcast.de/pc034-bezugspflege-und-akademisierung-in-der-pflege/

Quick reminder: Der angestrebte Lithiumspiegel in der Phasenprophylaxe liegt zwischen 0,6 und höchstens 0,8 mmol/l

Lithium ist nach wie vor das wirkstärkste Medikament in der Prophylaxe manischer und depressiver Phasen im Rahmen einer bipolaren Erkrankung. Patienten, die ohne Phasenprophylaxe in einem Zeitraum von 10 Jahren vielleicht zwei schwere Manien und acht unterschiedlich schwere depressive Episoden erleiden würden, könnten unter einer Phasenprophylaxe mit Lithium bei gutem Ansprechen vielleicht gar keine manische Episode und nur drei leichtgradige depressive Episode haben. Daher ist die Gabe von Lithium zur Phasenprophylaxe sehr nutzbringend.

Früher wurden zur Phasenprophylaxe oft Blutspiegel von 0,8-1,0 mmol/l angestrebt. Inzwischen besteht Konsens, dass ein Blutspiegel von 0,6 bis höchstens 0,8 mmol/l in der Regel ausreicht. Natürlich muss man sich immer den individuellen Behandlungsverlauf des Patienten und sein individuelles Ansprechen auf die Behandlung anschauen. Aber in der ersten Einstellung auf eine Lithium-Medikation strebt man zur Prophylaxe erst mal einen Blutspiegel von 0,6 mmol/l an.

Die höheren Blutspiegel von 1,0 mmol/l werden weiterhin in der Therapie der akuten manischen Episode angestrebt. Ist diese aber abgeklungen, kann die Lithiumdosis und somit der Spiegel gesenkt werden.

Ich habe das auf dem letzten DGPPN Kongress noch einmal in einem Vortrag vom unumstrittenen Lithium-Papst Prof. Müller-Oerlinghausen gehört, der einen Überblick über die einschlägige Literatur gegeben hat und diese Empfehlung daruas unzweifelhaft ableiten konnte. Erfreulicherweise sind die Nebenwirkungen von Lithium im niedrigeren Spiegelbereich von um die 0,6 mmol/l deutlich seltener als bei höheren Spiegeln. Zittern tritt weit seltener auf, und auch Nebenwirkungen auf die Niere sind viel seltener.

P.S.: Ich nehme hier sehr gerne die völlig richtige Ergänzung von Peter Teuschel und anderen auf, dass im Bereich der Gerontopsychiatrie oft Spiegel von 0,4 ausreichend und hoch genug sind, während 0,6 mmol/l schon nicht mehr vertragen werden, gerade bei eingeschränkter Nierenfunktion. Danke für den Hinweis!

Quick reminder: Treten Erkältungssymptome unter einer potenziell blutbildschädigenden Substanz auf, muss man ein Differentialblutbild machen

Tja, mehr gibt´s dazu eigentlich nicht zu sagen. Erkältungen können Erkältungen sein, aber wenn man, was in der Medizin nicht unüblich ist, ein oder mehrere Medikamente gibt, die zu einer Blutbildschädigung führen können, wie Clozapin oder Metamizol, und der Patient dann Halsbeschwerden, Schluckbeschwerden oder ähnliche Symptome schildert, muss man ein Differentialblutbild machen, um eine Neutropenie auszuschließen. Ich wollt´s nur noch mal gesagt haben.

„Medikation gewordene Ratlosigkeit“

Der Besuch des DGPPN-Kongresses lohnt sich eigentlich immer, schon wegen der vielen Kleinigkeiten, die man so aufgreift.
Eine Schweizer Ärztin hat über die häufig zu beobachtende merkwürdige Medikation von Borderline-Patienten gesprochen.
Es gibt Patienten, die einen hohen Leidensdruck haben, der aber von einer bestimmten Medikation nicht besser wird. Das führt oft dazu, dass ein einmal ausprobiertes Medikament nicht abgesetzt wird, weil man unsicher ist, ob es dem Patienten ohne dies Medikament nicht noch schlechter geht, als mit dem Medikament, und statt dessen eher ein weiteres Medikament angesetzt wird. Nach einer längeren Behandlung, am besten durch viele verschiedene Ärzte, sieht die Medikation oft so ähnlich wie diese:

  • Quetiapin 25-0-25-0 mg
  • Quetiapin ret 0-0-0-150 mg
  • Aripiprazol 5-0-0-0 mg
  • Citalopram 30-0-0-0 mg
  • Mirtazapin 0-0-0-15 mg
  • Valproat 300-0-450-0 mg
  • Lamotrigin 100-100-100-0 mg
  • Truxal 50-25-50-25 mg
  • Diazepam 5-5-5-5 mg
  • Zopiclon 0-0-0-7,5 mg
  • Metamizol 500-500-500-500 mg
  • Pipamperon bei Bedarf

Oder andere Medikamente dieser Wirkstoffgruppen. Also praktisch aus jeder in der Psychiatrie verfügbaren Medikamentengruppe so ein bis mehrere Substanzen. Gegen was da was helfen soll oder gar wirklich hilft, kann man bei so einer Kombination nicht mehr feststellen. Und die Diagnose oder eine erkennbare Therapierichtung spiegeln sich hier auch nicht gerade wieder…

Ich denke schon, dass auch bei der Borderline-Erkrankung in bestimmten Phasen bestimmte Medikamente sinnvoll sein können. Besteht gegenwärtig eine depressive Phase, ist ein Antidepressivum sinnvoll. Ein niedrig dosiertes SSRI kann auch außerhalb einer depressiven Phase etwas zur Stabilität beitragen. Und auch ein niedrig dosiertes Sedativum bei Bedarf kann hilfreich sein.

Wenn aber praktisch alle zur Verfügung stehenden Wirkstoffgruppen nach dem Gießkannenprinzip zusammen eingesetzt werden, ist das eher nicht mehr der Ausdruck einer Therapiestrategie. Diese Medikation hat die Schweizerin „Medikation gewordene Ratlosigkeit“ genannt. Besser kann man es nicht beschreiben.

Wenn man sieht, dass ein Patient eine solche Medikation erhält, ist es erforderlich, sich in Ruhe mit dem Patienten hinzusetzen und jedes einzelne Medikament zu prüfen. Seit wann erhält er es? Gegen was wurde es ursprünglich eingesetzt? Hat es in dieser Hinsicht geholfen oder nicht? Soll man es belassen oder einen Absetzversuch machen? Bei mehreren Medikamenten mit unklarer Indikation muss man Absetzversuche natürlich schrittweise durchführen, eines nach dem anderen. Dann muss man einige Tage warten, um zu sehen, ob sich die Symptomatik ändert. Bei ausbleibender Verschlechterung kann man dann das nächste Medikament absetzen. Ich selbst reduziere bei fraglicher Indikation die Neuroleptika immer besonders konsequent. Aber auch Antiepileptika und Sedativa müssen bei fehlender Indikation abgesetzt werden. Am Schluss kann man oft die Hälfte der Medikamente absetzen, ohne dass es dem Patienten schlechter geht. Aber er hat nur noch halb so viele Nebenwirkungen und weitaus weniger Interaktionen. In aller Regel geht es ihm deutlich besser nach so einer Medikamentendiät…

Die erste Leitlinie zum Umgang mit CrystalMeth ist veröffentlicht

voila_capture-2016-12-03_10-23-24_amDie Serie „Breaking Bad“ zu sehen, macht Spaß. Aber einem wirklichen CrystalMeth-Abhängigen zu helfen, ist eine eher ernüchternde Angelegenheit. Es besteht ein erstaunlich großes Missverhältnis zwischen der Schwere der Erkrankung – starke Abhängigkeit, offenbar deutliche Neurotoxizität der Substanz, oft früher und rasanter sozialer Abstieg – auf der einen Seite und oft scheinbar fehlendem Behandlungswillen auf der anderen Seite. Bei genauerer Betrachtung fehlt allerdings der Behandlungswille meist nicht, allein, die Sucht ist stärker.
Umso wichtiger ist es, dass die Bundesärztekammer, unterstützt vom Bundesministerium für Gesundheit, mit dieser neuen Leitlinie einmal alle derzeit zugänglichen Empfehlungen zur Prävention und Therapie Methamphetamin-bezogener Störungen zusammengetragen hat und für die einzelnen Interventionen den Grad der Evidenz bewertet hat.

Der eigentlich lesenswerte Teil ist die Kurzfassung, in der die relevanten Ergebnisse zusammengefasst werden. Ihr findet sie hier: „ Methamphetamin Leitlinie: Kurzfassung

Dieser Text ist wirklich lesenswert. Wusstest Du, dass in begründeten Fällen eine stationäre Entzugsbehandlung mit Dexamphetamin retard durchgeführt wird? Oder das Acetylcystein gegen craving hilft?

Darüberhinaus gibt es eine Langfassung, die alle verwendeten Methoden, Übersichtsarbeiten, Studien und Verweise enthällt. Wenn man einen bestimmten Aspekt recherchiert, wird man hier fündig. Die Langfassung findet ihr hier: „ Methamphetamin Leitlinie: Langfassung