Transgender im Krankenhaus

Nicht nur in Köln hat man es im Krankenhaus immer mal wieder mit Patienten zu tun, die Transgender sind, also deren Geschlechtsidentität nicht dem körperlichen Geschlechtsmerkmalen entsprechen. Diese Patienten können sich umoperieren lassen, dann ist auch jedem klar, wie sie behandelt werden müssen, nämlich entsprechend der eigenen Geschlechtsidentität, die nun ja auch den körperlichen Realitäten entspricht.
Sie müssen sich aber nicht umoperieren lassen, wie das Bundesverfassungsgericht in seiner gewohnten Weisheit entschieden hat:

Eine geschlechtsumwandelnde Operation stellt eine massive Beeinträchtigung der von Art. 2 Abs. 2 GG geschützten körperlichen Unversehrtheit mit erheblichen gesundheitlichen Risiken und Nebenwirkungen für den Betroffenen dar…. Die unbedingte Voraussetzung einer operativen Geschlechtsumwandlung nach § 8 Abs. 1 Nr. 4 TSG stellte eine übermäßige Anforderung dar, da sie von Transsexuellen verlangt, sich auch dann dem Eingriff auszusetzen und gesundheitliche Beeinträchtigungen hinzunehmen, wenn dies im jeweiligen Fall nicht indiziert und für die Feststellung der Dauerhaftigkeit der Transsexualität nicht erforderlich ist.

Und das bedeutet in der Konsequenz, dass man im Krankenhaus ganz unverkrampft Frauen mit Penis in Frauenzimmern und Männer mit Vagina in Männerzimmern unterbringen kann. Natürlich darf man auch ein Einzelzimmer zur Verfügung stellen, wenn man eines frei hat, und das ist sicher auch oft ganz hilfreich. Was aber ein Verstoß gegen das Transsexuellengesetz (TSG) wäre, ist die Unterbringung einer Frau in einem Männerzimmer, nur weil sie einen Penis hat… Es gilt das nach TSG festzustellende Geschlecht.

Benzodiazepine bei akuten Psychosen: Entspricht die Dosis dem Bedarf?

Benzodiazepindosis bei akuten Psychosen

In der stationären Behandlung akuter Psychosen kann es oft sinnvoll sein, am Anfang eine wirksame Dosis von Benzodiazepinen zu geben, da die akute Psychose oft mit einem hohen Maß an Angst und Anspannung einher geht. Angst und Anspannung lassen dann meist recht zügig nach, nach einer Woche sind sie oft weitgehend abgeklungen. Wenn zu Beginn Benzodiazepine gegeben worden sind, dann sollen diese nun zügig reduziert und so bald wie möglich abgesetzt werden.
In der Realität sehe ich oft, dass an den ersten zwei Tagen eher zu wenig Benzodiazepine gegeben werden, und danach die Dosis deutlich zu langsam reduziert wird. Natürlich gibt es nicht einen immer gleichen Benzodiazepin-Bedarf bei Patienten mit akuten Psychosen. Ich habe das Diagramm oben aber dennoch gezeichnet, um zu verdeutlichen, wie ich das meine. In den ersten Tagen brauchen manche Patienten eine hohe Dosis, dann ist eine rasche Dosisreduktion sinnvoll. 

Merke:
Prüfe täglich, wie hoch Angst und Anspannung wirklich sind und passe die Benzodiazepin-Dosis täglich daran an.

Bislang größte Studie findet 108 Genorte, die mit Schizophrenie assoziiert sind

Dass die Schizophrenie eine wesentliche erbliche Komponente hat, ist schon lange bekannt. Bislang waren aber nur wenige gut replizierte Gene gefunden worden, die bei Patienten mit einer Schizophrenie deutlich häufiger verändert sind als bei Gesunden. Da die Schizophrenie eine polygenetische Erkrankung ist und die bisher gefunden Gene nicht wirklich richtungweisend für das Verständnis der Krankheitsmechanismen waren, verhalfen die bisherigen Funde nicht wirklich zu einem Durchbruch im Verständnis dieser komplexen Erkrankung. Das Psychiatric Genomics Consortium, eine sehr große internationale Arbeitsgruppe, zu der mehr als 80 Zentren aus 35 Ländern gehören, beschreibt in Nature nun die Ergebnisse der bislang mit Abstand größten genomweiten Suche nach verdächtigen Genen. Der Artikel ist hier als PDF in voller Länge zu laden. Verglichen wurden die vollständigen Genome von 36.989 Schizophrenie-Patienten und 113.075 gesunden Kontrollen. Es fanden sich 108 Genvarianten, die mit einem erhöhten Risiko einhergehen, an einer Schizophrenie zu erkranken. Einige der gefundenen Gene codieren für Proteine, die im Verdacht stehen, eine pathogenetische Rolle in der Entstehung der Schizophrenie zu spielen. Darunter das Gen DRD2, das den Dopamin-2-Rezeptor codiert, an dem die meisten Neuroleptika ansetzen. Es wurden auch  mehrere Gene (GRM3, GRIN2A, SRR, GRIA1) identifiziert, die an der Regulation der glutamatergen Neurotransmission beteiligt sind. Dies unterstützt die These, dass eine Dysfunktion an den NMDA-Rezeptoren eine Rolle bei der Entstehung der Schizophrenie spielt. Interessant ist, dass einige Gene gefunden worden sind, die an der Regulation der synaptische Plastizität beteiligt sind, was Überschneidungen mit bestimmten Autismus-Spektrum-Störungen nahelegen kann. Die stärkste Assoziation bestand mit Regionen auf dem Chromosom 6, wo sich verschiedene Gene des Haupthistokompatibilitätskomplexes (MHC), eines Bestandteils des Immunsystems befinden. Diese Assoziation ist schon länger bekannt, ihre Bedeutung ist aber noch unklar. Forscher auf der ganzen Welt haben sich zusammengetan, die Erkrankung Schizophrenie besser zu verstehen. Das langfristige Ziel dieser vereinten Anstrengungen ist die Entwicklung neuer Medikamente, die Patienten mit einer Schizophrenie besser und zielgerichteter helfen können. Dieses Ziel ist noch ein ganzes Stück entfernt. Heute ist es einen Schritt näher gekommen.

Links:

Neurodiversity

Ich habe unlängst den Begriff Neurodiversity gelesen. Der gefällt mir sehr gut. Bei Biodiversity weiß jeder sofort Bescheid, dass gerade die Unterschiedlichkeit der Lebensformen auf diesem Planten seinen besonderen Reichtum und seinen unschätzbaren Wert ausmachen.

Dass die Menschen unterschiedlich denken, ist ebenso gut und richtig. Diese Unterschiedlichkeit zu respektieren und als Reichtum zu begreifen, das vermittelt das Wort Neurodiversity.

Ich habe den Begriff übrigens auf einem der Blogs zum Thema Autismus gefunden, die ich auf der Seite Psychiatrie Blogs verlinkt habe.

Wenn Du selbst einen Blog hast, in dem Du öfters über eine psychiatrische Krankheit schreibst, oder so einen Blog kennst, dann mail mir doch mal. Wenn der Blogbetreiber einverstanden ist, verlinke ich ihn gerne…

Lärm versus Spotify

Ich mag eigentlich keine Musik. Also gut, es gibt einige wenige eng umschriebene Stilrichtungen, die ich gerne höre. Eigentlich mag ich nur Bach, helle nordirische Frauenstimmen, dunkle Filmmusik und bizarre Kombinationen dieser Grundelemente. Wenn ich dann so ein Stück finde, höre ich es oft 20 mal hintereinander.

Alles andere empfinde ich eigentlich als Lärm. Besonders schlimm ist Radio. Das spült einem doch so ein klebriges Höhr-Öl durch den Gehörgang, gepantscht mit Werbung. Ich habe in den letzten Jahren immer mal wieder versucht, Radio zu hören; über 45 Sekunden bin ich nie hinaus gekommen. Man kann also sagen, dass ich ziemlich unmusikalisch bin, selbst, was das Hören angeht.

Auftritt Spotify. Seitdem ich Spotify abonniert habe, finde ich ständig neue Musik, die mir gefällt. Zunächst habe ich mal die paar Songs angehört und in “Meine Musik” gespeichert, die ich schon mochte. Dann bin ich auf “Entdecken” gegangen. Da hab ich zum Beispiel gesehen, dass meine Schwester auf Spotify zuletzt “You are my hiding place” von Selah gehört hat:


Und das finde ich zum Beispiel wunderschön. Da habe ich gemerkt, dass Empfehlungen von Spotify mir wirklich Musik zeigen, die ich mag. Und seither benutze ich mit zunehmender Begeisterung die “Empfehlungen” Funktion von Spotify. Seit kurzem denke ich gar nicht mehr, dass ich unmusikalisch bin. Ich genieße vielmehr mir bislang völlig unbekannte Interpreten, Alben und Stücke. Also ich als bislang sehr unmusikalischer Mensch kann Spotify wirklich empfehlen…
Im ersten Monat ist Spotify kostenlos, danach kostet es 10 € im Monat. Probier´ es doch mal aus!

Neuer iPad Blog Editor: BlogTouch Pro

Ich weiß, man muss nicht für jeden post einen neuen iPad Editor ausprobieren. Aber man kann! Ich probiere seit einigen Tagen BlogTouch Pro aus, und ich bin bislang sehr zufrieden.

Es kommt komplett im iOS7-Look, und seien wir ehrlich, alles andere macht doch inzwischen Augenkrebs. Die Edit-Funktionen sind prima, man kann sogar über einen Knopf Tabellen in den post einfügen. Da überlebe ich es sogar, dass markdown nicht nativ unterstützt wird. 
Besonders gut gelingt das Einfügen von Bildern und Video-Links, was mit vielen anderen Programmen wie Byword eben nicht geht. Nerds können in den html-Modus umschalten, und jedes tag einzeln mit der Hand ausrichten, was im Einzelfall glücklich machen kann. Überschriften sind etwas versteckt unter dem button Font-Style (AA), aber wenn man das einmal gefunden hat, ist die Bedienung der App eigentlich komplett intuitiv.
Man kann neben neuen und alten posts auch seine Seiten und die Kommentare komfortabel verwalten. Mir gefällt das sehr gut. 
Hier findet ihr eine kostenlose Probeversion, mit der ihr prüfen könnt, ob die App Euch gefällt. Posten kann man dann mit der Vollversion für 4,49€. Es gibt auch Versionen für Blogger-Blogs.

Das Dopamin-System

Als Psychiater kann man nie genug über das Dopamin-System wissen. Es ist in mindestens sechs unabhängigen Bereichen in der Psychiatrie wichtig:

  1. Die neuen Abhängigen interessieren sich kaum noch für die guten alten Drogen wie Heroin oder LSD. Der Trend geht stark zu Amphetaminen, Methamphetamin und Kokain. Diese Substanzen erhöhen die Dopamin Konzentration im synaptischen Spalt. Also muss irgendwas dran sein, an diesem Dopamin.
  2. Es gibt eine Erkrankung, bei der eine zu hohe Dopamin-Konzentration eine Rolle spielt: Die Psychose. Aber im Gegensatz zum Kokain-Rausch ist sie nicht angenehm, obwohl beide Konstellationen, der Kokain-Rausch und die Psychose, scheinbar mit einer erhöhten Dopamin-Konzentration zu tun haben.
  3. Es gibt eine Erkrankung, bei der die Dopamin-Konzentration zu niedrig ist: Der Morbus Parkinson. Er führt zu ausgeprägten Bewegungsstörungen, aber auch zu Depressionen, Störungen der Konzentration, der Motivation und der Fähigkeit, Ziele zu verfolgen.
  4. Eine zweite Erkrankung, die möglicherweise mit einem funktionellen Dopaminmangel einher geht, ist das Krankheitsbild der Restless Legs. Die Beschwerden werden durch Dopamingabe typischerweise sofort durchgreifend gebessert, was dafür spricht, dass zumindest ein Teil der Ursache dieser Erkrankung ein funktioneller Dopaminmangel ist.
  5. Die Behandlung der Psychose erfolgt in der Regel mit Medikamenten, die hauptsächlich oder zumindest zu einem wesentlichen Teil die Verfügbarkeit von Dopamin im synaptischen Spalt reduzieren. Also wieder zu wenig Dopamin. Unerwünschte Wirkungen dieser Behandlungen können Anhedonie, Antriebsstörungen und Bewegungsstörungen wie beim M. Parkinson sein.
  6. Dopamin ist auch der im Hypothalamus freigesetzte prolactin inhibiting factor, das heißt, Medikamente, die Dopamin blockieren, führen zu einem Anstieg des Prolactins im Blut, was zur Galactorrhoe führen kann.

Sieht die Welt dopaminmäßig also so aus?

Dopaminmenge Klinische Erscheinung
Viel zu wenig Dopamin durch Krankheit M. Parkinson
Zu wenig Dopamin durch Neuroleptika Parkinsonoid / Akathisie
Etwas zu wenig Dopamin durch Krankheit Restless Legs
Normal Gesund
Zu viel Dopamin Psychose
Kokain: Exzessiv viel Dopamin Rush

Oder als Grafik:

© by Psychiatrietogo, licensed under creative commons 2.0
© by Psychiatrietogo, licensed under creative commons 2.0

Das ist natürlich zu stark vereinfacht. So wird die Bewegung hauptsächlich von den dopaminergen Neuronen in der substantia nigra gesteuert; Psychosen haben ihren Ursprung eher im mesolimbischen System und Kokain wirkt aus unerfindlichen Gründen sehr stark am Belohnungssystem, macht aber kaum Überbeweglichkeit, wie es eine zu hoch dosierte dopaminerge Parkinsonmedikation verursachen kann. Auch gibt es fünf verschiedene Dopaminrezeptoren (D1-D5), die sehr unterschiedliche Effekte vermitteln.

Wir fassen zusammen: Dopamin macht in der substantia nigra was mit Bewegung, im Hypothalamus was mit Prolactin und im mesolimbischen System was mit Psychose.

Aber wie sieht das jetzt genau mit Belohnung und Motivation aus? Wie funktioniert das mit dem Dopamin da? Das geht so:

Wenn Versuchstiere den Boden nach Nahrung absuchen, und plötzlich und unerwartet unter einer Abdeckung Nahrung finden, dann feuern 70% aller dopaminergen Neuronen. Boom.

Dopamin zeigt also an: Hier ist etwas besser als erwartet und in Zukunft sollte ich ähnliche Handlungen wiederholen.

So ähnlich klappt es auch beim Lernen: Wenn Versuchstiere jeweils zwei Bilder gleichzeitig gezeigt bekommen, und das Berühren eines der Bilder führt zu einer Belohnung (zum Beispiel einem Tropfen Zuckerlösung), und das andere Bild führt zu keiner Belohnung, sondern zur Unterbrechung des Programms, dann folgt in der Phase des Lernens auf die Belohnung eine Dopaminausschüttung. Auf das Auswählen des falschen Bildes mit ausbleibender Belohnung folgt eine verminderte Dopaminfreisetzung. Interessant ist, das nach einigen Durchgängen, wenn gelernt wurde: Das eine Bild bringt die Belohnung, das andere nicht, selbst nach dem Auswählen des richtigen Bildes keine Dopaminfreisetzung mehr folgt.

Ganz präzise kann man sagen, dass die ausgeschüttete Dopaminmenge mit dem Maß an Nicht-Erwarteter-Belohnung korreliert. Wenn ich Wasser finde, wo ich bislang keins vermutet hatte, dann schütte ich Dopamin aus. Wenn ich die richtige Lösung eines bislang ungelösten Problems finde, dann schütte ich Dopamin aus. Wenn ich merke: Immer hinter den gelben Türen ist die Süßigkeit, dann schütte ich Dopamin aus.

Dopaminerge Drogen

Drogen wie Kokain, Amphetamine oder Methamphetamin erhöhen die Konzentration von Dopamin im synaptischen Spalt. Das führt natürlich dazu, dass der Körper sich denkt: Super; hier läuft etwas besser als erwartet, dieses Verhalten wiederhole ich bei Gelegenheit. Macht also abhängig. Und mit etwas Pech psychotisch. Und vielleicht das Schlimmste: Es verdirbt einen für normale Glücksmomente.

Folgendes Experiment: Sie messen bei einer Maus im Labor die Dopamin-Konzentration im synaptischen Spalt im Belohnungssystem. Sie normieren den gemessenen Wert in Ruhe auf 100. Dann lassen sie ein hübsches Mäuseweibchen in den Käfig. Wenn sich die beiden gut verstehen, messen Sie noch mal die Dopamin-Konzentration, und zwar beim Orgasmus des glücklichen Mäuserichs. Der gemessene Wert beträgt für eine kurze Zeit 200.
Am nächsten Tag geben Sie dem Mäuserich einmalig Methamphetamin. Was schätzen Sie, wie hoch der Wert jetzt steigt? Die Antwort ist: Etwa 1250.
(Quelle: Hier findet sich eine sehr schöne kurze Video-Vorlesung zu diesem Thema. Bitte flash zulassen und schauen!)

Man könnte nun sagen: Na gut, dann ist Meth ja auch schön. Aber das Problem ist, dass sich das Belohnungssystem dauerhaft verändert; es wird unempfindlicher gegenüber Dopamin. Bereits nach der einmaligen Gabe des in der Wirkung verwandten Kokains kehrt der Ruhebereich des Dopaminsystems dauerhaft nicht mehr auf 100 zurück, sondern auf einen höheren Wert. Natürlich ohne begleitendes Glücksgefühl. Das Problem dabei ist, dass ein normales angenehmes Ereignis jetzt nicht mehr so viel ausrichten kann. Erst Kokain verändert den Wert wieder spürbar. Und nun ist die Maus wirklich abhängig. Und sie vernachlässigt alles andere. Das ist wahrscheinlich das Hauptproblem am Kokain…

Also: Einfach kein Kokain, Amphetamin oder Methamphetamin nehmen. Hält dauerhaft glücklicher…

Einen sehr guten, frei zugänglichen Übersichtsartikel aus der Zeitschrift „Neuron“ zur Wirkung von Dopamin auf das Belohnungssystem findet ihr hier: Übersichtsartikel zu Dopamin.

Was ist eigentlich der „Rechtfertigende Notstand“?

§34 Strafgesetzbuch lautet:

Rechtfertigender Notstand: Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

Geschichte

In der Wikipedia findet man im Artikel zum Rechtfertigenden Notstand eine kurze Erklärung der geschichtlichen Entstehung dieses Artikels. Das Reichsgericht hatte über einen Arzt zu entscheiden, der eine damals strafbare Abtreibung durchgeführt hatte. Das Besondere an dem Fall war, dass die schwangere Frau dem Arzt glaubhaft vermittelt hatte, dass sie sich selbst das Leben nehmen werde, wenn sie das Kind austragen müsse. Der Arzt hatte nun zwei schützenswerte Rechtsgüter abzuwägen: Auf der einen Seite das schützenswerte Rechtsgut des ungeborenen Kindes auf Leben. Und auf der anderen Seite das schützenswerte Rechtsgut der schwangeren Frau auf Leben. Die Abtreibung war damals eigentlich strafbar. Der Arzt hätte demnach verurteilt werden müssen. Das Reichsgericht hat aber einen allgemein formulierten Ausnahmetatbestand formuliert, der es ermöglichte, die Abtreibung nicht zu bestrafen. In diesem Falle – und in jedem gleichartig gelagerten Falle, darf ein Mensch eine Abwägung treffen, wenn zwei schützenswerte Rechtsgüter miteinander in Konflikt stehen und nur eines geschützt werden kann. Wenn eines der Rechtsgüter wesentlich höher wiegt als das andere und die gewählten Mittel angemessen sind, darf er sich für das höherstehende Rechtsgut entscheiden; in diesem Falle durfte er sich entscheiden, das Leben der Schwangeren zu schützen. Die Abtreibung wurde in diesem Falle als nicht rechtswidrig eingestuft und blieb somit straffrei.

Abgrenzung zur Notwehr

Der Rechtfertigende Notstand kommt immer dann in Betracht, wenn zwei schützenswerte Rechtsgüter abgewogen werden müssen und keine andere Rechtsnorm Klärung schafft. Er gilt also nicht, wenn nur ein schützenswertes Rechtsgut betroffen ist. Beispiel: Wenn mich jemand schlägt, ist nur ein schützenswertes Rechtsgut betroffen, nämlich meine Gesundheit. Es gibt eine Rechtsnorm, die diesen Fall erfasst, nämlich den §223 Körperverletzung, der den Angriff unter Strafe stellt. In diesem Falle wäre die Notwehr erlaubt. Situationen, auf die man mit einer Handlung im Sinne des Rechtfertigenden Notstandes reagieren kann, stellen aber eben keinen strafbewährten Angriff auf ein Rechtsgut dar, sondern eine Abwägung zwischen zwei geschützten Rechtsgütern. In dem Moment, in dem die Schwangere Frau im Behandlungsraum des Arztes gesessen hat und mitgeteilt hat, dass sie sich das Leben nehmen wolle, wenn sie das Kind austragen müsse, bestand ja gegen kein Rechtsgut ein gegenwärtiger Angriff. Somit gab auch keine Grundlage für eine Notwehrhandlung. Die erste Verletzung eines schützenswerten Rechtsgutes beging der Arzt im Moment der Abtreibung. Diese war aber eben aufgrund der Abwägung im Sinne des Rechtfertigenden Notstandes nicht strafbar.

Bedeutung für die Psychiatrische Praxis

Im Bereich der stationären psychiatrischen Behandlungen gibt es Situationen, die eine Abwägung gemäß §34 StGB erforderlich machen können.

Fallbeispiel

Die 35-jährige Frau B. leidet seit einem Autounfall mit Schädigung des Gehirns an einer teilweisen Lähmung der Arme und Beine, die sie rollstuhlpflichtig macht, sowie an einer organischen Wesensänderung und einer organischen Psychose. Nachdem sie im Pflegeheim über eine Zeit von zwei Wochen die neuroleptische Medikation abgesetzt hatte, entwickelte sie zunehmende psychotische Ängste davor, man könne sie verfolgen, bedrohen oder sie körperlich schädigen. Ihre Betreuerin hat daher einen Betreuungsunterbringungsbeschluss erwirkt, der vom Betreuungsrichter bestätigt wurde, so dass sie stationär in der psychiatrischen Klinik behandelt wurde. Auch hier nahm sie keine Medikamente ein. Am achten Behandlungstag kam sie in einem Zustand panischer Angst ins Stationszimmer und gab an, sie habe das Gefühl, man habe ihr ein Abhörgerät in den Kopf implantiert. Sie stürmte in ihr Zimmer und schlug den Kopf heftig gegen die Wand, „um das Ding kaputt zu machen“. Sie wurde fixiert, aber auch in der Fixierung schlug sie mit dem Kopf gegen das metallene Kopfteil des Bettes, „um das Ding da raus zu hauen“. Das Behandlungsteam versuchte, ihr zu erklären, dass sie Medikamente brauche; dies lehnte sie entschieden ab. Es wurde eine Zwangsmedikation mit Glianimon und Diazepam intravenös durchgeführt. Hierauf beruhigte sie sich schnell wieder und akzeptierte auch im Folgenden wieder die neuroleptische Regelmedikation. Die Ängste, man wolle ihr körperlich schaden oder jemand habe ihr ein „Abhörgerät in den Kopf implantiert“ verschwanden nach wenigen Tagen ganz.

Wie ist diese Zwangsmedikation rechtlich einzustufen?

  • Freiwilligkeit? Nein. Die Patientin hat unmissverständlich erklärt, dass sie eine Medikation nicht will. Sie sei nicht krank, sie habe lediglich diesen Apparat im Kopf. Der freie Wille war in diesem Fall sicherlich krankheitsbedingt beeinträchtigt, aber eine Freiwilligkeit lag unzweifelhaft nicht vor.
  • Zwangsmedikation im Rahmen einer Betreuungsunterbringung? Auch das war nicht die Rechtsgrundlage dieser Medikation. Die Patientin war zwar nach BtG untergebracht. Aber eine Zwangsmedikation nach BtG war nicht beantragt worden. Diese ist im Regelfall nur nach Antrag, schriftlichem Gutachten eines externen Arztes und richterlicher Anhörung möglich. Im Ausnahmefall geht es auch nach einem Attest und einer sofortigen richterlichen Entscheidung, aber auch das dauert zumindest einen Tag, so dass dies nicht möglich war.
  • PsychKG? Man hätte in diesem Fall kein PsychKG einleiten können, da die Patientin schon nach BtG untergebracht war, und nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH dann keine zusätzliche PsychKG Unterbringung möglich ist. §11 Absatz 3 des PsychKG lautet nämlich: „(3) Dieses Gesetz gilt nicht für Personen, die auf Grund der §§ 63, 64 StGB, 81, 126 a, 453 c in Verbindung mit § 463 StPO, §§ 7, 73 JGG und §§ 1631 b, 1800,1915 sowie 1906 BGB untergebracht sind.“ Und §1906 BGB ist eben die Betreuungsunterbringung. 
  • Notwehr? Eine Notwehrsituation bestand nicht, da die Patientin keinen anderen angriff.
  • Mutmaßlicher Wille? Bei komatösen Patienten werden oft Behandlungen durchgeführt, die dem mutmaßlichen Willen des Patienten entsprechen. Man macht also das, was der Patient mutmaßlich wollen würde, wenn er entscheidungsfähig wäre. In der Behandlung von komatösen Patienten ist dies medizinisch gängige Praxis und völlig in Ordnung, auch wenn das dazu passende Rechtskonstrukt etwas unklar ist. Im psychiatrischen Bereich geht das nicht. Es ist nicht üblich, davon auszugehen, dass der mutmaßliche Wille eines psychotischen Patienten eine Behandlung mit Medikamenten wäre, wenn er nicht gerade akut psychotisch wäre.
Es gibt in diesem Fallbeispiel also kein Gesetz, dass die Zwangsmedikation explizit regelt und genehmigt. Es ist aber eine Abwägung zwischen zwei geschützten Rechtsgütern erforderlich. Auf der einen Seite steht das Recht auf körperliche Unversehrtheit, das den Schutz vor einer Medikation gegen den Willen des Patienten umfasst. Auf der anderen Seite steht das Recht auf Schutz der Gesundheit im Sinne eines Schutzes vor den Folgen einer psychotisch bedingte Selbstverletzung, etwa durch eine Hirnblutung als Folge eines Schlages des Kopfes gegen das Bettgestell.
Der Behandler kann nun abwägen, dass er das Rechtsgut „Schutz vor einer schweren Kopfverletzung“ höher bewertet als das Rechtsgut „Recht auf körperliche Unversehrtheit im Sinne eines Schutzes vor einer Zwangsmedikation“. Wenn er die Zwangsmedikation dann noch als verhältnismäßig angemessen zum Schutz der körperlichen Gesundheit einstuft, sind die Voraussetzungen des Rechtfertigenden Notstandes erfüllt und die eigentlich verbotene Zwangsmedikation nicht rechtswidrig.
Dies wäre ein typischer Fall des rechtfertigenden Notstandes. Ich habe heute auf meiner Station einen anderen, aber dem grundsätzlichen Gedanken nach ebenso zu verstehenden Fall eines rechtfertigenden Notstandes gehabt. Für den Psychiater ist es wichtig, dieses Gesetz zu kennen, um es im Ausnahmefall anwenden zu können, wenn dies geboten ist.

Diese Erklärung gehört vor jedes Testergebnis

 

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Die Barrowford Grundschule hat ihren Grundschulabsolventen einen Brief geschrieben, in dem die Abschlusstestergebnisse mitgeteilt werden. Vor die Mitteilung der Ergebnisse hat sie diesen Text gestellt. Und der sollte nun wirklich vor jedes verdammte neuropsychologische Testergebnis geschrieben werden, das ein Patient erhält…

Danke an Tina Boden für den Tweet.