Bist Du ein Schüler, Meister oder Yoda der Psychopharmakotherapie? Dieses Buch macht sich großartig unter jedem Weihnachtsbaum: Psychopharmakotherapie griffbereit
Psychiatrie
Toxidrome

Du arbeitest im Rettungsdienst, in der Notaufnahme oder in der psychiatrischen Aufnahme und siehst einen neuen Patienten, der benommen, verwirrt oder auch erregt wirkt. Du hast den Eindruck, hier könnte eine Vergiftung mit Medikamenten, Drogen oder einem Gift vorliegen. In dieser Situation wäre es sehr schön, genau zu wissen, welche Vergiftung hier nun vorliegt. Manchmal weiß man das auch, etwa, wenn leere Medikamentenpackungen neben dem Patienten liegen. Aber selbst dann weiß man nicht, ob das alles war, was der Patient zu sich genommen hat. Und noch öfter gibt es keine ausreichenden äußeren Hinweise auf die Ursache und Art der Vergiftung. Natürlich ist es wichtig, hier Spuren zu sammeln, nachzuschauen, was in der Nähe des Patienten liegt, Proben zu sichern, um sie später im Labor untersuchen zu lassen. Aber zugleich wird man als Arzt versuchen, aufgrund des klinischen Bildes eine Verdachtsdiagnose zu stellen, um welche Art der Vergiftung es sich handeln kann. Diese Verdachtsdiagnose ist oft die Arbeitsdiagnose für die ersten therapeutischen Schritte. Nun gibt es kaum eine Vergiftung, die so spezifische Vergiftungserscheinungen hervorruft, dass man sicher sagen kann, diese Vergiftung ist von dieser Substanz hervorgerufen worden. Gerade in der Ersteinschätzung kommt man zunächst einmal zur Feststellung eines klinischen Syndroms, das zu einer Gruppe von auslösenden Substanzen passt. So verursachen verschiedene Sympathomimetika wie Amphetamine, Coffein oder Kokain alle ein ähnliches oder gleiches Bild. In diesem Fall oft Mydriasis und Agitation. Das Bild heißt dann „Sympathomimetisches Toxidrom“.
Den Begriff des Toxidroms kannte ich bis vor kurzem auch noch nicht, und beim Versuch, ihn in der Wikipedia zu verlinken, musste ich feststellen, dass der Artikel hierzu in der Wikipedia noch fehlt… Das Flexikon beschreibt ihn so:
Ein Toxidrom beschreibt das Beschwerdebild von Personen, die einem Giftstoff (Toxin) ausgesetzt waren.
Quelle: DocCheck Flexikon
Das Toxidrom ist ist zumeist die genaueste Zuordnung, mit der man klinisch eine Vergiftung zuordnen kann. Nicht substanzspezifischer, aber auch nicht weniger genau. Den Begriff habe ich auf dem großartigen YouTube-Channel von Nerdfallmedizin kennen gelernt, in den beiden Episoden über Vergiftungen, in denen der Mediziner und Vergiftungsexperte Christoph Hüser zu Gast ist. Sein Blog toxdocs.de ist ebenfalls eine großartige Informationsquelle.
Für einen eigenen Vortrag zu psychiatrischen Notfällen im Rahmen des Kurses „Arzt im Rettungsdienst“, den ich bald halte, habe ich mir die wichtigsten psychiatrischen Toxidrome zusammengestellt und dargestellt. Die wichtigsten psychiatrischen Toxidrome scheinen mir diese hier zu sein:
| Toxidrom | Beispiele | Leitsymptome |
| Alkohol | Alkohol | Foetor alcoholicus, Kontext |
| Opiate | Heroin, Fentanyl | Miosis, Sedierung, Kontext |
| Sympathomimetisch | Amphetamine, Kokain | Mydriasis, Agitation, Kontext |
| Anticholinerg | Trizyklische Antidepressiva | Trockene warme Haut, Kontext |
| Sedativa | Benzodiazepine | Sedierung |
| Halluzinogene | LSD | Agitation, ggf. psychotischer Gedankengang |
| Cholinerg | E605, Sarin | Miosis, Kontext |
Im Folgenden habe ich je eine Folie zu jedem Toxidrom erstellt, schaut selbst:
Alkohol Toxidrom

Opiat Toxidrom

Sympathomimetisches Toxidrom

Anticholinerges Toxidrom

Sedativa / Hypnotika Toxidrom

Halluzinogenen Toxidrom

Cholinerges-Toxidrom

Verständlich ?
Wie verständlich findest Du diese Darstellungen? Wenn Du möchtest, kannst du sie gerne in eigenen Fortbildungen verwenden, bitte gerne mit einem Verweis auf diesen Blog. Schreib mal in die Kommentare, was du davon hälst!
Erratum: Die Grafik des Rezeptorbindungsprofils von Clozapin hatte im dritten Segment von oben eine falsche Bezeichnung
In meinem post heute morgen hatte ich sowohl in der Einzeldarstellung des Rezeptorbindungsprofils von Clozapin als auch in der Übersicht der Neuroleptika bei der Substanz Clozapin im dritten Block von oben einen Fehler. Der dritte und der vierte Block von oben waren mit H1 beschriftet, richtig ist, dass der obere dieser beiden Teile M1 heißen muss. Mir war das nicht aufgefallen, und auch im Buch hat sich dieser (kleine) Fehler eingeschlichen.
Dankenswerterweise ist es dem Leser Daniel aufgefallen, und ich habe die Grafiken im letzten post jetzt korrigiert und ausgetauscht. In die nächste Überarbeitung des Buches geht diese Korrektur natürlich auch ein.
Das ist ja einer der großen Vorteile dieses Blogs, dass viele Augen auf die Posts schauen und Fehler damit eine viel kleinere Chance haben, durchzukommen.
Ganz herzlichen Dank noch mal an Daniel!
Hier folgen die korrigierten Grafiken:



Fundstücke meines heutigen DGPPN-Kongress-Tages

Der DGPPN-Kongress bietet so eine Vielzahl an interessanten Vorträgen, dass man ihn am ehesten als ein Buffet ansehen kann, an dem man sich je nach Appetit bedient. Man könnte ja versucht sein, von allen interessanten Angeboten zu kosten, aber das ist einfach nicht möglich.
Ich selbst habe mich heute überwiegend am Psychopharmakologie-Tisch bedient, und gebe hier einige Punkte wider, die ich mitgenommen habe:
Das Absetzsyndrom von Antidepressiva ist nun anerkannt
Betroffene wußten es schon lange, wir Psychiater ahnten es seit etwa 5-10 Jahren: Es gibt bei vielen Patienten, die Antidepressiva absetzen, ein Absetzsyndrom. Heute gab es gleich mehrere Symposien zu dem Thema, und man kann wohl sagen, dass die Möglichkeit eines Absetzsyndroms nun allgemein anerkannt ist. Mir gefällt folgendes Akronym gut, das die häufigsten Symptome zusammenfasst:
Akutes-Antidepressiva-Absetz-Syndrom: FINISH
– Flu-like symptoms (Grippe-ähnliche Symptome)
– Insomnia (Schlafstörungen, intensive (Alp-) Träume)
– Nausea (Übelkeit, Erbrechen)
– Imbalance (Gleichgewichtsstörungen, Schwindel)
– Sensory disturbances („Stromschläge“, Dysästhesien)
– Hyperarousal (Ängstlichkeit, Agitation, Reizbarkeit)
Falsche Patienten in Zulassungsstudien
Zulassungsstudien neuer Medikamente werden oft in wirtschaftlich schwächeren Ländern durchgeführt, oft in Indien. Dort werden die Firmen, die die Studien machen, bezahlt nach der Anzahl eingeschlossener Probanden. Die Probanden selbst erhalten Geld, wenn sie an den Studien teilnehmen. Es wäre jetzt nicht so verwunderlich, wenn der eine oder andere Proband angibt, depressiv zu sein, um in eine gut bezahlte Medikamentenstudie eingeschlossen zu werden, auch wenn er es nicht ist. Auch hört man von Probanden, die zwei oder drei Prüfsubstanzen aus unterschiedlichen Studien im Blut haben. Ein weiterer potenzieller systematischer Fehler, über den ich bislang nicht nachgedacht hatte.
Schematherapie ist einfach gut
Fr. Prof. Brakemeier hat erneut ein Symposium organisiert, in der eine konkrete Therapiesituation, dieses Jahr war das ein akut suizidaler Patient, von vier verschiedenen Therapeuten mit unterschiedlichen Therapierichtungen jeweils 15 Minuten im Rollenspiel behandelt wurde. Zuvor wurde eine kurze Erklärung gegeben, wie diese Therapierichtung (Schematherapie, DBT, CBASP, Mentalisierungsbasierte Psychotherapie) diese Situation angeht, dann das Rollenspiel. So gewinnt man einen ziemlich guten Eindruck, wie die jeweilige Therapierichtung so tickt. Gehe ich nächstes Jahr wieder hin!
Zum Unterschied der Begriffe „Suchtkrankheit“ und „Abhängigkeitserkrankung“
Um ehrlich zu sein, habe ich mir über diesen Unterschied bislang praktisch keine Gedanken gemacht. Ich habe aber nun gehört, dass das Wort „Suchterkrankung“ viel stärker mit negativen Assoziationen wie „Charakterschwäche“ und „eigener Schuld“ verbunden wird, während der Begriff der „Abhängigkeitserkrankung“ den körperlichen und medizinischen Aspekt in den Vordergrund stellt und viel mehr damit verknüpft ist, dass die Ausgeglichenheit des Betroffenen aufgrund seiner aktuellen biologischen Situation von der in der Rede stehenden Substanz abhängig ist. Es sei ein langer und harter Kampf gewesen, vom Begriff der „Suchtkrankheiten“ weg zu kommen, hin zum Begriff der „Abhängigkeitserkrankungen“. Ich kann das gut nachvollziehen und werde in Zukunft bewußter mit diesen beiden Begriffen umgehen und den zweiteren bevorzugen.
Zur übermäßigen Psychiatrisierung des Lebens
Bist du länger als zwei Wochen traurig, wirst du für depressiv erklärt, hast du keine Lust mehr auf deinen Job, gilst du als burn-outer, kann dein kleiner Sohn sich im Mathe-Unterricht nicht 90 Minuten ruhig auf dem Stuhl halten, hat er ein ADHS. Es gibt eine fatale Tendenz, ganz normale Befindlichkeitsstörungen als psychiatrische Krankheiten zu klassifizieren. Psychiater und Psychotherapeuten können dazu neigen, weil es ihr Geschäftsmodell unterstützt, Pharmafirmen können Diagnoseausdehnungen unterstützen, um ihren Absatzmarkt auszudehnen und auch Patienten können den Wunsch haben, eine möglicherweise falsche Sicherheit, Erklärung und Entlastung durch eine psychiatrische Diagnose zu bekommen.
Die Gefahren dieser zu weit gefassten Diagnosen liegen darin, dass Betroffene unnötigerweise eine Selbstidentität als psychisch krank annehmen und möglicherweise naheliegende Verbesserungen des eigenen Lebens nicht anpacken, weil sie ja psychisch krank seien.
Heute habe ich einen interessanten Punkt zur möglichen Überdiagnose des ADHS-Syndroms gehört: „Der Geburtsmonatseffekt“: Innerhalb einer Schulklasse sind ja Kinder mit einem Lebensalter in einer Spanne von 12 Monaten zusammengefasst. Nun sei es so, dass die jüngsten Kinder einer Klasse um 30 % häufiger die Diagnose ADHS erhielten als die ältesten Kinder (Abstract der Studie hier). Es erscheint offensichtlich, dass hier die natürliche Aktivität eines jüngeren Kindes innerhalb des Vergleichsrahmens der Klasse als stärker auffällig beurteilt wird, obwohl es einfach jünger ist und es daher nur normal und gesund ist, dass es aktiver ist.
Grönemeyer hat krankheitsbedingt abgesagt
Was immerhin dazu führte, dass ich etwas früher den Cubus verließ. Berlin ist auch ganz schön…
Auf dem Weg zum DGPPN-Kongress

Der alljährliche DGPPN-Kongress ist ja des Psychiaters Klassentreffen, Intervision, Fortbildung und Städtereise im Pauschalpaket. Gerade die Fortbildungskomponente wird seit vielen Jahren immer besser und besser, teilweise habe ich schon das Gefühl, dass der Rest des Jahres etwas ausgeblutet ist und alle Fortbildungen sich auf dem Kongress tummeln. Aber gut.
Dieses Jahr lautet das Leitthema „Die Zukunft im Blick“. Ich freue mich neben Herbert Grönemeyer schon auf die unterschiedlichen Zukunftsperspektiven aus Sicht der Psychotherapie, Pharmakotherapie und auch der Organisation psychiatrischer Versorgung.
Ich selbst bin am Freitag bei einem Symposium der Generation Psy als Referent beteiligt: 30.11.2018 | 15:30 – 17:00 | Saal London 1 | S-188-GPSY EpicFail – wir müssen über Fehler reden.
Wir sprechen darüber, dass Fehler zum menschlichen Handeln dazugehören und wir als Ärzte mit einer offenen Fehlerkultur die Sicherheit der Behandlungen wesentlich verbessern können. Die vier Referenten berichten auch von eigenen Fehlern, und was wir daraus lernen können. Wenn Du ohnehin auf dem Kongress bist, schau doch mal vorbei!
Und danach geht´s weiter zum PsychCast-Hörer-Treffen…
Aber am wertvollsten sind ja immer wieder die Gespräche zwischen den Veranstaltungen. Ich sitze gerade mit zwei Kolleginnen, die ich schon lange nicht mehr gesehen habe, im Zug und habe in Höhe von Hamm-Üntropp schon mehr über die niederländische Psychiatrie gelernt als in einem kompletten Workshop. Berlin: Ich freu mich!
Testosteron lindert Depressionen, auch bei Patienten mit einem normalen Testosteronspiegel
Dies zeigte eine Metaanalyse von Walter et al. Der Effekt war schwach, aber signifikant.
Klinische Praxis ist bislang schon, denjenigen depressiven Männern, die einen zu niedrigen Wert für freies Testosteron haben, Testosteron zu substituieren. Das ist leitliniengerecht und gut nachvollziehbar.
Unklar war aber bislang, ob auch depressive Männer mit einem normalen Testosteronwert von einer Substitution profitieren. Die Metaanalyse ergab, dass ein geringer positiver Effekt auch für diese Patienten feststellbar zu sein scheint. Dabei profitierten ältere Männer mehr als jüngere und eine Dosis von 500 mg pro Woche war effektiver als niedrigere Dosierungen.
Einschränkend muss man sagen, dass die Studien, die für diese Metaanalyse herangezogen werden konnten, recht heterogen waren und möglicherweise einem publication bias unterliegen.
Mein persönliches Fazit
Bislang ist es nicht durchgehend etabliert, bei depressiven Männern den Testosteronspiegel überhaupt zu bestimmen. Ich will dies in Zukunft regelmäßig machen. Bei einem Mangel sollte man Testosteron substituieren. Wenn kein Mangel vorliegt, kann man unter Abwägung von Vor- und Nachteilen immer noch im Einzelfall erwägen, Testosteron zu geben, dann am ehesten in einer Dosis von 500 mg/ Woche.
Literatur.
Walther A et a. Association of Testosterone Treatment With Alleviation of Depressive Symptoms in Men. A Systematic Review and Meta-analysis. JAMA Psychiatry 2018; https://doi.org/10.1001/jamapsychiatry.2018.2734
Hier findest Du EbM Lehrstoff

Die Internationale Gesellschaft für Evidenz-basierte-Medizin hat vor wenigen Tagen eine Webseite veröffentlicht, auf der ihr EbM-Lehrmaterialien, Videos, Artikel und ähnliches findet. Man kann nach verschiedenen Kriterien suchen, auf Deutsch ist allerdings sehr wenig erhältlich. In englischer Sprache finden sich aber viele gute kostenlose Videos und andere Ressourcen, die man in der Ausbildung verwenden kann oder die einfach für einen selbst informativ sind. Surf mal auf https://teachingebhc.org vorbei!
Ein neuer PsychCast ist draußen: PC075 Evidenz basierte Medizin mit Dr. Iris Hinneburg

In dieser Episode geht es um einige Grundlagen der EbM, Besonderheiten der Psycho-Fächer in diesem Zusammenhang, Implementierungsforschung und einiges mehr. Und wir sprechen über die Demut, die uns EbM lehren darf…
Ihr findet Iris bei Twitter hier: @irishinneburg. Ihre Webseite ist https://medizinjournalistin.blogspot.com
Den Podcast Evidenzbasierte Pharmazie (aktuell mit Journal Club) findet ihr hier: https://medizinjournalistin.blogspot.com/search/label/EbPharmPodcast
Und den Podcast Evidenzgeschichten findet ihr hier: https://evidenzgeschichten.podigee.io/
Neu: #tweetorials zu den Episoden und noch mehr Hintergründe: https://twitter.com/EvidenzG @evidenzg
Im Podcast empfiehlt Iris das EBM Netzwerk: https://www.ebm-netzwerk.de/.
Das im Podcast empfohlene Psychiatrie Lehrbuch von Prof. Berger, dass EbM konsequent in der Darstellung des Wissens verwendet, findet ihr hier.
Die Folge findet ihr hier.
Viel Spaß beim Hören!
PC074 Psychomedizin in futuro: Was uns die Zukunft bringen wird
Wir geben im PsychCast 74 unseren subjektiven Blick in die Zukunft der Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie preis. Keine Garantie.
Bitte schreibt uns Eure Zukunftsvisionen in die Kommentare!
Wenn Ihr zum PsychCast-Event am 30.11.2018 um 19 Uhr in Berlin kommen wollt, gebt uns bitte schnell Bescheid: bindabei@psychcast.de oder Facebook.
Links:
Und, wie viele psychische Krankheiten hast du so? auf Perspective Daily
Seneca: Das Leben ist kurz
Die Folge findet ihr hier.
PS: Sorry für die mäßige Aufnahmequalität – wir mussten wegen Hardwareproblem auf einen Sicherungsmitschnitt zurückgreifen.
Indikationen im Notarzteinsatz
Ich bereite gerade eine Fortbildung für den psychiatrischen Teil des Kurses „Arzt im Rettungsdienst“ vor. Ich fürchte, ich habe sehr lange gebraucht, um eine verständliche Übersicht darüber zu gewinnen, welche Indikationen zu Notarzteinsätzen führen und welche psychiatrischen Krankheiten daran wie beteiligt sind. Ganz vielleicht habe ich mich auch ein wenig zu lange mit dem Design beschäftigt. Jedenfalls dachte ich mir, wenn es mich schon 1,5 Stunden gekostet hat, diese eine Folie zu erstellen, dann poste ich sie wenigstens auf dem Blog. Wenn jemand jemals in die Verlegenheit geraten sollte, diese Darstellung verwenden zu wollen, ist sie / er herzlich eingeladen, dies zu tun. Hier das Ergebnis meiner Bemühungen:

Kurze Frage: Mit wie viel Promille darf man noch in der Psychiatrie aufgenommen werden und ab wann sollte man eher auf eine Intensivstation?

Photo by Karolina Szczur on Unsplash
Antwort: Das kommt drauf an.
Als ich vor zwanzig Jahren angefangen habe, in der Psychiatrie Nachtdienste zu machen, da gab es den Richtwert, dass man bei bis zu 2,5 ‰ noch in der Psychiatrischen Klinik aufgenommen werden durfte und bei höheren Werten auf eine internistische Intensivstation verwiesen werden sollte. Damals nahmen die Intensivstationen alkoholintoxizierte Patienten auch noch ganz gerne auf. Es ist nicht ganz leicht, zu sagen, wo dieser Richtwert von 2,5 ‰ herkam. Am ehesten gibt es eine Entsprechung im Strafrecht. Dort gibt es zwar keine festgeschriebenen Werte, es ist aber eine ungeschriebene Daumenregel, dass bei Angeklagten mit mehr als 2,5 ‰ zum Tatzeitpunkt im Zweifel alle Prozessbeteiligten erwarten, dass eine reduzierte Schuldfähigkeit zumindest nicht ausgeschlossen werden kann. Der Gutachter kann zwar auch argumentieren, es bestehe in diesem Fall eine erhaltene Schuldfähigkeit trotz mehr als 2,5 ‰, er muss das dann aber schon nachvollziehbar begründen. Aber mit der Aufnahme auf eine psychiatrische oder eine internistische Station hat das genauer betrachtet eigentlich nichts zu tun, oder?
Was spricht für eine Intensivstation?
Der Vorteil einer Intensivstation liegt darin, dass die Sicherheit wesentlich höher ist, sofort mitzubekommen, wenn etwas Gefährliches passiert und dann sofort reagieren zu können. Was könnte denn passieren?
- Der Patient könnte ein Delir entwickeln. Das passiert aber in der Regel erst am dritten bis vierten Tag ohne Alkohol. Das ist sicher kein Grund für eine Intensivstation.
- Der Patient könnte einen Krampfanfall bekommen. Das passiert allerdings erfahrungsgemäß erst bei weniger als einem Promille, zumeist erst bei Nüchternheit. Und den Krampfanfall bekommt man auch in der Psychiatrischen Klinik mit und kann damit auch problemlos umgehen. Schwierig wäre erst ein status epilepticus, aber den bekommt man auf jeden Fall mit, wenn man 15- minütige Überwachungsintervalle anordnet.
- Der Patient könnte somnolent bis komatös werden, aspirieren, also sein Erbrochenes einatmen und daran entweder ersticken oder zumindest eine Aspirationspneumonie entwickeln. Das ist eine reale Gefahr, die für eine kontinuierliche Überwachung der Vitalfunktionen spricht.
- Der Patient könnte eine aus einer anderen begleitenden Erkrankung resultierende medizinische Symptomatik entwickeln, die durch die Alkoholintoxikation verdeckt wird, etwa eine Hypoglykämie oder eine Hypertone Krise. Diese Gefahr ist insbesondere dann gegeben, wenn über den Patienten keine ausreichenden Informationen vorliegen.
Welches Vorgehen ist aktuell üblich?
Inzwischen ist es üblich, die Entscheidung, auf welche Station ein alkoholintoxizierter Patient aufgenommen werden soll, vom klinischen Zustand des Patienten abhängig zu machen. Wenn ein junger, den Alkohol nicht gewohnter Patient mit 2 ‰ nicht mehr stand- und gangsicher ist, immer wieder einschläft, dann kaum erweckbar ist und das Vertrauen in dessen Schutzreflexe nachvollziehbar erschüttert ist, dann ist dieser Patient auf einer Station mit kontinuierlicher Überwachung wie einer Intermediate-Care-Station mit Monitorüberwachung oder einer Intensivstation sicher besser aufgehoben als auf einer geschützten psychiatrischen Station, auf der kein Monitor zur Verfügung steht und die Beobachtung nicht kontinuierlich erfolgt.
Wenn andererseits ein bekannter Patient mit 4 ‰ noch gang- und standsicher ist und er in der Vergangenheit schon wiederholt seien Rausch komplikationslos auch von solchen Ausgangswerten aus ausgeschlafen hat, kann man ihn sicher bedenkenlos in einer psychiatrischen Klinik aufnehmen und angemessene Überwachungsintervalle festlegen.
Es gibt irgendwann in den ganz hohen Bereichen, vielleicht ab 4 ‰, sicher ab 5 ‰ Werte, die dazu führen sollten, dass man den Patienten kontinuierlich überwacht, einfach weil die Vorhersagbarkeit der Vigilanz und die Verlässlichkeit der Schutzreflexe bei so hohen Intoxikationen stark abnimmt. Einen gang- und standsicheren, wachen Patienten mit 5 ‰ würde ich auf eine Intensivstation vermitteln, um sicherzustellen, dass er nicht plötzlich eintrübt, aspiriert und daran letztlich stirbt. Nach teilweiser Detoxikation, am nächsten Morgen, nach 12 Stunden, bei weniger als 1,5 ‰ oder was immer angemessen erscheint, kann dieser Patient dann zurück in die Psychiatrie übernommen werden.
Für eine Intensivstation sprechen also folgende Punkte:
- Erhebliche Vigilanzminderung
- Unzuverlässige Schutzreflexe
- Unbekannter Patient mit hoher Intoxikation
- Potenziell gefährliche Begleiterkrankungen
- Sehr hohe Alkoholintoxikation mit Werten über 4 bis 5 ‰
- Nicht ausgeschlossene Mischintoxikation (z.B. mit trizyklischen Antidepressiva…)
Euer Vorgehen?
Ich weiß, „Kommt drauf an“ ist nicht die einfachste, aber in diesem Fall wohl die richtige Antwort.
Wie handhabt ihr das bei euch? Gibt es feste Promillewerte, habt ihr in eurem Krankenhaus operationalisiert, wonach entschieden wird, wer auf welche Station aufgenommen wird? Schreibt euer Vorgehen gerne hier in die Kommentare!
Zusatznutzen von Cariprazin festgestellt
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in einer Sitzung am 4.10.18 entschieden, dass Cariprazin einen geringen Zusatznutzen für Patienten mit Schizophrenie und überwiegender Negativsymptomatik in Langzeittherapie gegenüber der bisherigen Vergleichstherapie hat. Der Beschluss sowie die Begründung finden sich hier. Damit folgt der GB-A einer Einschätzung des IQWiG, die ich hier berichtet hatte.
Im nächsten Schritt wird nun eine Festlegung des Preises erfolgen, zu dem Cariprazin vertrieben werden darf. Die Feststellung des Zusatznutzens, auch des geringen Zusatznutzens, wird dazu führen, dass das Medikament nicht zum Preis der generisch erhältlichen Vergleichssubstanzen verkauft werden wird, sondern zu einem höheren Preis, so dass davon auszugehen ist, dass Cariprazin im Handel bleibt.
Ich habe hier ausführlich über Cariprazin berichtet. Ich persönlich halte es aus pharmakologischer Sicht und auch nach meinen bisherigen persönlichen Beobachtungen für ein gut wirksames und gut verträgliches Neuroleptikum, das tatsächlich besonders gut gegen Negativsymptomatik zu wirken scheint.
Es ist auch erfreulich, dass nach den komplizierten Regularien des AMNOK nicht alle Innovationen aus dem Markt fliegen. Anders als bei Vortioxetin ist es bei Cariprazin gelungen, den Zusatznutzen nachzuweisen. Sehr erfreulich!
LSD in der Psychotherapie? Ein Streitgespräch mit Peter Gasser und mir in der neuen „Gehirn und Geist“
Die Zeitschrift Spektrum der Wissenschaft begleitet mich schon seit dem Teenageralter durchs Leben. Als Student freute ich mich immer auf die neue Ausgabe, machte es mir gleich am Erscheinungstag mit einem schönen heißen Automaten-Kakao in der Uni-Bibliothek gemütlich und verlor mich in Artikeln über Zellbiologie, Primatenforschung und Milchstraßen. In den letzten Jahren las ich vor allem Magazine zu medizinischen und psychologischen Themen. Die Stärke der Hefte ist es, aktuelles Wissen spannend und wirklich gut lesbar zu präsentieren. Ich bin daher ein bisschen stolz, dass in der aktuellen Ausgabe der Gehirn & Geist der Spektrum-Reihe ein mehrseitiges Streitgespräch zwischen dem Berner Psychiater Peter Gasser und mir erschienen ist. Wir diskutieren über die Chancen und Risiken des Einsatzes von Halluzinogenen wie LSD in der Psychotherapie. Gasser setzt bei ausgewählten Patienten LSD im Rahmen einer tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie als “Psycholytische Therapie” ein. Er argumentiert, dass das Halluzinogen einen tieferen Einblick in unterbewußte Ängste ermöglicht. Ich halte entgegen, dass dieser fragwürdigen und mystisch verklärten Idee eines Nutzens handfeste Risiken gegenüberstehen, die den Einsatz von LSD bei Psychotherapiepatienten nicht angemessen erscheinen lassen. Verdeckte Ängste kann man meiner Meinung nach mit etablierten Psychotherapieverfahren dosierter, sicherer und weniger dramatisch aufdecken und dann auch vernünftig bearbeiten. Das Heft könnt ihr am gut sortierten Späti-Kiosk kaufen, in der Gehirn & Geist iPad App oder online hier.
Neuer Psychcast: PC073 Hörertreffen und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Zwangsmaßnahmen
Der neue PsychCast ist draußen: PC072 Trauerland – wie Kinder und Jugendliche trauern. Im Gespräch mit Beate Alefeld-Gerges
Erschienen am 09. September 2018 / Aufnahme vom 30. August 2018
In der 72. Ausgabe des PsychCasts haben wir das Glück, viel Neues über die Trauerarbeit mit Kindern und Jugendlichen zu erfahren. Mit Beate Alefeld-Gerges, die Gründerin und pädagogische Leiterin von Trauerland in Bremen ist, konnten wir eine hochkarätige Gesprächspartnerin zu diesem sehr relevanten Thema gewinnen.
Wir sprechen im Podcast über
Dr. Canacacis Trauerseminare,
Trauerland – Zentrum für trauernde Kinder und Jugendliche e. V.,
Dougy Center, Portland, Oregon,
den häufigen Anspruch, als Familie gemeinsam zu trauern, was oft nicht geht,
Kinder- und Angehörigen-Gruppen,
das Trauer-Pfützenspringen,
die oft immer und immer wieder gestellten Fragen von trauernden Kleinkindern,
das Buch “Trauerarbeit mit Jugendlichen” von unserem Gast Beate (und Stephan Sigg),
die Schule als Halt gebender, konstanter Ort nach einem Trauerfall,
die Telefonberatung von Trauerland.org in Bremen unter 0421/69 66 72-80,
die persönliche Entscheidung, wie lange man bei Trauerland bleiben möchte,
den geschützten Rahmen der Kindergruppen,
wichtige Unterstützung durch Ehrenamtliche und ihre Schulung,
psychosomatische Symptome bei trauernden Kindern und Jugendlichen wie zeitweise Rückentwicklung, Bauchschmerzen, Kopfschmerzen, selbstverletzendes Verhalten,
Kinder auf Beerdigungen und die Angst, die Kinder zu fragen, was sie wollen,
Wut, die raus muss,
Impulskarten für die Trauerarbeit,
die Finanzierung und dass Trauerland kostenlos jedem offen steht,
präventive Angebote und wie sie spätere Erkrankungen verhindern,
die Botschafter von Trauerland: Thomas Schaaf, Markus Majowski, Bärbel Schäfer, Jens Uwe Krause (JUK), Sabine Postel, Willi Weitzel, Rainer Knüppel, Andreas Neumann,
den sehr EINFACHEN Weg z. B. per Paypal zu SPENDEN,
Beates Besuch beim Bundespräsidenten und die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes,
die Möglichkeit als Ehrenamtlicher mitzuarbeiten,
…und vieles andere mehr!
Hier ganz EINFACH per PayPal für Trauerland SPENDEN.
Die Folge findet ihr hier.
Ein neuer PsychCast ist draußen: PC071 Barrierefreier Zugang zu Psychiatrischen Kliniken mit Jennifer Sonntag

Im 71. PsychCast sprechen wir über das Thema Barrieren im Zugang zum Psychiatrischen Hilfesystem. Unser Gast ist Jennifer Sonntag, die selbst blind ist. Jennifer erzählt uns im ersten Teil des Gespräches über eine eigene psychiatrische stationäre Behandlung. Sie berichtet, welche Ängste, Widerstände und Barrieren, aber auch welche Unterstützung ihr von unterschiedlichen Therapeuten entgegen gebracht wurde.
Im zweiten Teil des Gespräches unterhalten wir uns über ihre Tätigkeit als Inklusionsbotschafterin. Wir sprechen darüber, welche Hindernisse immer noch bestehen und wie man diese am besten angehen kann.
Darüber hinaus ist Jennifer Sozialpädagogin, Fernsehmoderatorin, Autorin und geht ihren Hobbys, wie der Fotografie und dem Zeichnen nach…
Ihre sehr lesenswerte Homepage findet ihr hier: www.blindverstehen.de.
In ihrem aktuelles Buch „Seroquälmärchen“ setzt sie sich literarisch auch kritisch mit bestimmten Aspekten der Psychiatrie, auch bestimmten Heilungsmythen, auseinander. Akut suizidale oder gegenwärtig schwer kranke Patienten sollten es vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt lesen, alle anderen finden das Buch hier.
Die PsychCast-Folge findet ihr hier.
Das Bundesverfassungsgericht hat die gesetzlichen Grundlagen der Fixierung in Deutschland einheitlich und klar geregelt
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 24. Juli 2018 zu den gesetzlichen Regelungen von Fixierungen in der Psychiatrie Stellung genommen. Konkret hatten zwei Kläger aus Baden-Württemberg und Bayern geklagt, die per PsychKG untergebracht waren, und im diesem Rahmen über mehrere Stunden fixiert worden sind, ohne dass diese Fixierungen getrennt von der Unterbringung nach PsychKG gerichtlich angeordnet worden waren. Hintergrund dieser Klagen war sicherlich, dass einige Bundesländer, wie NRW, bezüglich längerer Fixierungen in ihren modernisierten PsychKG-Gesetzen schon einen Richtervorbehalt festgelegt haben, die Länder Bayern und Baden-Württemberg aber nicht. Das Bundesverfassungsgericht sprach nun die Auflage aus, das jeweilige PsychKG zu ändern und einen Richtervorbehalt einzusetzen.
Richtervorbehalt längerdauernder Fixierungen bei bestehender PsychKG Unterbringung
In NRW gilt bereits ein modernes PsychKG, in dem länger andauernde oder vermutlich wiederkehrende Fixierungen einem Richtervorbehalt unterliegen. Das bedeutet, dass die Unterbringung per PsychKG alleine nicht ausreicht, um den untergebrachten Patienten auch längerdauernd oder wiederkehrend zu fixieren. Diese Fixierungen müssen bei Gericht beantragt und vom Gericht genehmigt werden.
In der Praxis wird die Fixierung aufgrund der Akuität der Situation jeweils begonnen werden müssen, um dann unverzüglich danach das Gericht zu informieren.
Allerdings war die bisherige Auslegung von „längerdauernd“ so, dass man ab 24 Stunden das Gericht informierte. Ab sofort gilt auch in NRW eine Frist von 30 Minuten, die eine Fixierung ohne richterliche Genehmigung dauern darf. Bei mehr als 30 Minuten Dauer oder wiederkehrenden Fixierungen ist nun das Gericht zu informieren.
Hinweispflicht auf das Recht einer gerichtlichen Überprüfung von Zwangsmaßnahmen
Auch hat das Bundesverfassungsgericht festgelegt, dass der Patient nach einer Zwangsmaßnahme, also nach einer Fixierung oder Zwangsmedikation, darauf hingewiesen werden muss, dass er diese Zwangsmaßnahme gerichtlich überprüfen lassen kann und dass diese Information schriftlich dokumentiert werden soll. In der Praxis kann man diese Information in einer Fixierungsnachbesprechung geben und sich auch vom Patienten unterschreiben lassen, dass man ihn informiert hat.
Fazit
Ich arbeite ja in NRW, hier ändert sich nicht so viel. Die Dauer einer „Nicht nur kurzfristigen Fixierung“, ab der das Gericht die Fixierung anordnen muss, verkürzt sich von 24 Stunden auf 30 Minuten und der Patient muss in der Fixierungsnachbesprechung über die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung informiert werden.
In den Bundesländern, die im PsychKG für Zwangsmaßnahmen wie Fixierungen und Zwangsmedikationen bis jetzt noch keinen Richtervorbehalt hatten, wird sich dies in den nächsten Monaten ändern. Das Bundesverfassungsgericht hat in diesem Rahmen festgestellt, dass eine ausgedehntere Erreichbarkeit des Gerichtes im Sinne eines Notdienstes zumindest tagsüber organisiert werden soll. Zwar darf die Zwangsmaßnahme der Akuität der Situation geschuldet sofort und ohne richterliche Genehmigung begonnen werden, die Verpflichtung zur gerichtlichen Anordnung macht aber nur Sinn, wenn das Gericht auch zeitnah prüft.
Das Urteil im Original findet ihr hier.
Ich habe meinen Kurzleitfaden zu den Rechtsgrundlagen der stationären Behandlung aktualisiert, die aktuelle Fassung, die in Bezug auf das PsychKG nur für NRW gilt, findet ihr hier:
Therapeutisches Drug Monitoring
Photo by Tim Marshall on Unsplash
Sowohl als Arzt als auch als Patient hat man zunächst einmal im Kopf, dass es einen Zusammenhang zwischen der Dosis eines Medikamentes und dessen Wirkungen und Nebenwirkungen gibt, und das ist ja auch richtig. Man kennt das vom Alkohol: Wenn ich ein Glas Wein trinke, entspannt mich das, wenn ich fünf Gläser Wein trinke, wird die Zunge schwer und der Gang unsicher.
Was aber viel besser mit Wirkungen und Nebenwirkungen zusammenhängt als die Dosis, ist der Blutspiegel, auch das kennt man vom Alkohol. Der schwere Bayer braucht mehr Gläser Bier, um auf einen Blutspiegel von 0,8 Promille zu kommen, die leichte Hamburgerin braucht weniger. Wenn man die beiden nach drei Maß Bier untersucht, findet man sehr unterschiedliche Nebenwirkungen. Wenn man aber beide bei 0,8 Promille untersucht (dafür muss der schwere Bayer mehr Bier trinken als die Hamburgerin), sind die Nebenwirkungen vergleichbarer. Gut, es gibt auch noch den Gewöhnungseffekt, den lasse ich hier mal außen vor. Die Wirkungen und Nebenwirkungen des Alkohols lassen sich also besser mit dessen Blutspiegel ins Verhältnis setzen als mit der Menge der getrunkenen Gläser. Deswegen gibt es in der Straßenverkehrsordnung auch keine Begrenzung der getrunkenen Menge, sondern Grenzen des erreichten Blutspiegels.
Auch bei Medikamenten und Psychopharmaka ist es so, dass eine bestimmte Dosis bei unterschiedlichen Menschen zu sehr unterschiedlichen Blutspiegeln führen kann, und dieser Effekt ist weit ausgeprägter, als wir es vom Alkohol kennen. Es ist sehr wohl möglich, dass ein Patient bei der Standarddosis eines Medikamentes nur die Hälfte des üblichen Blutspiegels aufbaut, und die erwünschte Medikamentenwirkung ausbleibt, und ein anderer Patient bei der gleichen Dosis das Doppelte des normalen Wirkspiegels aufbaut, und dieser unter starken Nebenwirkungen leidet. Daher ist es auch in der Psychopharmakologie sinnvoll, in bestimmten Situationen den Blutspiegel zu messen.
In welchen Situationen sollte ich den Medikamentenspiegel bestimmen?
Es gibt vier klassische Situationen, in denen ich den Medikamentenspiegel messen sollte:
– Wenn ich wissen möchte, ob der Patient sein Medikament überhaupt einnimmt, also mit der Frage, ob der Medikamentenspiegel Null ist.
– Wenn die erwartete Wirkung ausbleibt, also mit der Frage, ob der Medikamentenspiegel zu niedrig ist.
– Wenn ungewöhnlich starke Nebenwirkungen auftreten, also mit der Frage, ob der Medikamentenspiegel zu hoch ist.
– Bei Medikamenten mit einem engen therapeutischen Fenster, wie zum Beispiel Lithium, also mit der Frage, ob ich die richtige Dosis verordne und einen sicheren Spiegel erreiche.
Zu welchem Zeitpunkt messe ich den Medikamentenspiegel?
In der Regel messe ich den Talspiegel im steady-state.
Der Talspiegel ist der niedrigste Spiegel der Schwankung über den Tag.
Den steady-state erreicht ein Medikament ungefähr nach fünf Halbwertszeiten.
Nehmen wir als Beispiel eine Medikation mit Citalopram 10 mg morgens um 08:00. Citalopram hat eine Halbwertszeit von knapp 2 Tagen. Wenn ich also am Montag, den 1. Januar mit dieser Dosis anfange, und der Patient im Folgenden jeden Tag morgens eine Tablette Citalopram 10 mg einnimmt, dann erreicht er nach etwa 10 Tagen den steady-state. Ein geeigneter Tag für die Messung wäre also Donnerstag der 10. Januar. Der Talspiegel wird am Morgen vor der geplanten Tabletteneinnahme erreicht, im Abstand von 23 Stunden und 55 Minuten zur letzten Tablette. Ich nehme also am Donnerstag, den 10. Januar um 07:55 vor der Tabletteneinnahme den Blutspiegel ab.
Es gibt Ausnahmen.
So ist es üblich, den Lithium-Spiegel morgens vor der Morgenmedikation zu bestimmen, auch wenn die Hauptdosis des Lithiums abends verabreicht wird; die Referenzbereiche sind auf diese häufige Praxis ausgerichtet. Auch gibt es Medikamente mit einer so kurzen Halbwertszeit, dass der Talspiegel sehr niedrig ist, wie Agomelatin oder ADHS-Therapeutika. Bei diesen Medikamenten misst man den Maximalspiegel eine Stunde nach der Einnahme; diese Bestimmungen werden in der Praxis aber selten durchgeführt.
Gibt es eine Daumenregel für die Korrektur eines zu niedrigen oder zu hohen Spiegels?
Also das ist jetzt sehr vereinfacht, aber bei vielen Psychopharmaka gibt es einen halbwegs linearen Zusammenhang zwischen Dosis und Blutspiegel. Das heißt, wenn der Blutspiegel nur halb so hoch ist, wie ich anstrebe, dann erwarte ich, dass ich die Dosis in etwa verdoppeln muss, um mein Ziel zu erreichen. Das mache ich natürlich dennoch in kleinen Schritten unter zwischenzeitlicher Spiegelkontrolle. Bei Lithium funktioniert diese Daumenregel oft ganz gut. Wenn ein Spiegel andererseits doppelt so hoch ist, wie ich es anstrebe, dann lege ich zwei Halbwertszeiten Pause ein und taste mich danach erst mal an die Hälfte der früheren Dosis heran, wieder unter zwischenzeitlichen Spiegelkontrollen.
Diese Daumenregel gilt wirklich nicht für alle Medikamente, und sie gilt auch nur, wenn ich nur ein Medikament in Monotherapie gebe. Sobald ich mehrere Medikamente kombiniere, die eine pharmakokinetische Wechselwirkung miteinander eingehen, gilt diese Daumenregel gerade eben nicht mehr. Wenn ich zum Beispiel ein Medikament gebe, das den Abbau eines anderen Medikamentes bremst, kann eine Dosissteigerung diesen Medikamentes um 10 % leicht zu einer Blutspiegelsteigerung von 50 % führen…
Wie lauten die Empfehlungen der Experten zum Therapeutischen Drug Monitoring
Es gibt seit langem eine Arbeitsgruppe, die Konsensus-Leitlinien für das Therapeutisches Drug-Monitoring in der Neuropsychopharmakologie herausgibt. Aktuell koordiniert der Deutsche Psychopharmakologe Prof. Hiemke diese Gruppe. Im Update 2017 wird sehr ausführlich der aktuelle Stand sowie das Best-Practise-Vorgehen zur Bestimmung und Interpretation der wichtigsten Neuropsychopharmaka dargestellt. Das englischsprachige paper von Hiemke et al. findet sich kostenlos als PDF hier[1]. In der Zeitschrift Psychopharmakologie gibt es eine sehr gute deutsche Übersetzung und Zusammenfassung, allerdings setzt der Zugang zum Volltext ein Abonnement der Zeitschrift voraus[2].
Die Therapeutischen Referenzbereiche der wichtigsten Medikamente
Ich habe in diesem Kapitel die Therapeutischen Referenzbereiche nur der Medikamente zusammen gestellt, die ich in meinem Buch Psychopharmakotherapie griffbereit behandele, diese sind in der folgenden Tabelle aufgeführt:
Antidepressiva
| Medikament | Therapeutischer Referenzbereich | Halbwertszeit | Anmerkung |
|---|---|---|---|
| Citalopram | 50–110 ng/ml | 38–48 h | |
| Escitalopram | 15–80 ng/ml | 27–32 h | |
| Sertralin | 10–150 ng/ml | 22–36 h | |
| Venlafaxin+O-Desmethylvenlafaxin | 100–400 ng/ml | 14–18 h, 10–17 h (Retardformulierung) | |
| Duloxetin | 30–120 ng/ml | 9–19 h | |
| Milnacipran | 100–150 ng/ml | 20–40 h | Eine 80%-ige Besetzung der 5HT und NA-Transporter wird erst bei Konzentrationen ab 200 ng/ml erzielt. |
| Mirtazapin | 30–80 ng/ml | 20–40 h | |
| Agomelatin | 7–300 ng/ml | 1–2 h | Wegen der kurzen HWZ wird hier der Maximalspiegel bestimmt |
| Amitriptylin+Nortriptylin | 80–200 ng/ml | 10–28 h, 18–44 h | |
| Moclobemid | 300–1000 ng/ml | 2–7 h |
Antipsychotika
| Medikament | Therapeutischer Referenzbereich | Halbwertszeit | Anmerkung |
|---|---|---|---|
| Haloperidol | 1–10 ng/ml | 12–36 h | |
| Risperidon+9-Hydroxyrisperidon | 20–60 ng/ml | 2—4 h, 17–23 h | Ab 40 ng/ml erhöhte Nebenwirkungsrate |
| Olanzapin | 20–80 ng/ml | 30–60 h | |
| Aripiprazol | 100–350 ng/ml | 60–80 h | |
| Amisulprid | 100–320 ng/ml | 12–20 h | |
| Quetiapin, N-Desalkylquetiapin | 100–500 ng/ml, 100–250 ng/ml | 6–11 h, 10–13 h | Nach abendlicher Retardgabe sind die morgendlichen Spiegel doppelt so hoch wie die abendlichen Talspiegel |
| Ziprasidon | 50–200 ng/ml | 4–8 h | Ausreichende Blutspiegel nur bei Einnahme mit einer Mahlzeit. |
| Sertindol | 50–100 ng/ml | 55–90 h | |
| Clozapin | 350–600 ng/ml | 12–16 h |
Phasenprophylaktika
| Medikament | Therapeutischer Referenzbereich | Halbwertszeit | Anmerkung |
|---|---|---|---|
| Lithium | Rezidivprophylaxe: 0,5–0,7 ng/ml, Therapie der akuten Manie: 0,7–1,2 ng/ml | 14–30 h | |
| Valproainsäure | 50–100 µg/ml | 11–17 h | In der Behandlung der akuten Manie bis zu 120 µg/ml |
| Carbamazepin | 4–10 µg/ml | 10–20 h | Der aktive Metabolit Carbamazepin–10,11-epoxid vermittelt ebenfalls Wirkungen und Nebenwirkungen |
| Lamotrigin | 1–6 µg/ml | 14–104 h | Pharmakokinetische Wechselwirkungen mit Carbamazepin und Valproat |
Anxiolytika
| Medikament | Therapeutischer Referenzbereich | Halbwertszeit | Anmerkung |
|---|---|---|---|
| Diazepam + Metabolite | 100–2500 ng/ml | 4–103 h | |
| Lorazepam | 30–100 ng/ml | 12–16 h |
Ersatzstoffe
| Medikament | Therapeutischer Referenzbereich | Halbwertszeit | Anmerkung |
|---|---|---|---|
| Methadon | 400–600 ng/ml | 24–48 h | Für Nicht-opiatgewöhnte Patienten gelten deutlich niedrigere Spiegel. |
Wie verwendest Du TDM?
Schreib Deine Erfahrungen in die Kommentare, ich bin gespannt!
Copyright
Dieser Beitrag ist ein Auszug beziehungsweise eine auszugsweise Vorabveröffentlichung des Werks „Psychopharmakotherapie griffbereit“ von Dr. Jan Dreher, © Georg Thieme Verlag KG. Die ausschließlichen Nutzungsrechte liegen beim Verlag. Bitte wenden Sie sich an permissions@thieme.de, sofern Sie den Beitrag weiterverwenden möchten.
- Hiemke, C., Bergemann, N., Clement, H. W., Conca, A., Deckert, J., Domschke, K., et al. (2018). Consensus Guidelines for Therapeutic Drug Monitoring in Neuropsychopharmacology: Update 2017. Pharmacopsychiatry, 51(1–02), 9–62. http://doi.org/10.1055/s–0043–116492 ↩
- Hefner, G., Laux, G., Baumann, P., Bergemann, N., 2018. (n.d.). Konsensus-Leitlinien für therapeutisches Drug-Monitoring in der Neuropsychopharmakologie: Update 2017. Psychopharmakotherapie 2018;25:92–140. ↩
Vortrag „Die Krise der Psychopharmakologie von Prof. Gründer
Im Youtube-Channel von Prof. Gründer ist ein neues Video erschienen, in dem er einen deutschsprachigen Vortrag zum Thema „Die Krise der Psychopharmakologie“ hält. Er geht auf die Problematik ein, dass in den letzten 20 Jahren nur wenig neue Medikamente im Bereich der Psychiatrie auf den deutschen Markt gekommen sind, bespricht kritisch, ob und wenn ja welchen Einfluss das AMNOG darauf hat, und zeigt auf, wo einige der Probleme in diesem Bereich liegen. Ich fand diesen Vortrag mal wieder erfrischend klar und sehr sehenswert. Wer sich für die Erforschung und mögliche Marktrelevanz neuer Substanzen in der Psychopharmakotherapie interessiert, wird den Vortrag sicher spannend finden.
Welche Waffen darf eigentlich wer besitzen oder mit sich führen?

Im psychiatrischen Krankenhaus haben wir unter anderem die Aufgabe, für die Sicherheit unser Patienten und Mitarbeiter zu sorgen. Es ist daher üblich, die Sachen zumindest der Patienten, die auf eine geschützte Station aufgenommen werden, auf gefährliche Gegenstände hin durchzusehen und diese dann gegebenenfalls für die Dauer des Aufenthaltes in einem verschlossenen Fach zu verwahren. Üblicherweise finden wir nur Nagelscheren oder das Taschenmesser des Obdachlosen, manchmal Drogen. Vereinzelt finden wir aber auch Dinge, von denen wir gar nicht wissen, wie damit umzugehen ist, zum Beispiel Springmesser, zweiseitig geschliffene Messer oder Schlagringe. Eine Einordnung, wie diese Gegenstände juristisch zu sehen sind, ermöglicht dieser Waffenkalender der Polizei NRW (das Bild oben gibt nur einen Teil wieder, das vollständige PDF findet ihr hier: Waffenkalender der Polizei NRW2018). Alle diese Gegenstände braucht man auf einer geschlossenen Station nicht, und wir werden sie daher alle für die Dauer des Aufenthaltes wegschließen. Aber im Gespräch mit dem Besitzer ist es enorm hilfreich, zu wissen, welchen Rechtsstatus welcher Gegenstand hat.
Danke für den Hinweis, Stefan!


