PC074 Psychomedizin in futuro: Was uns die Zukunft bringen wird

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Wir geben im PsychCast 74 unseren subjektiven Blick in die Zukunft der Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie preis. Keine Garantie.

Bitte schreibt uns Eure Zukunftsvisionen in die Kommentare!

Wenn Ihr zum PsychCast-Event am 30.11.2018 um 19 Uhr in Berlin kommen wollt, gebt uns bitte schnell Bescheid: bindabei@psychcast.de oder Facebook.

Links:
Und, wie viele psychische Krankheiten hast du so? auf Perspective Daily
Seneca: Das Leben ist kurz

Die Folge findet ihr hier.

PS: Sorry für die mäßige Aufnahmequalität – wir mussten wegen Hardwareproblem auf einen Sicherungsmitschnitt zurückgreifen.

 

Indikationen im Notarzteinsatz

Ich bereite gerade eine Fortbildung für den psychiatrischen Teil des Kurses „Arzt im Rettungsdienst“ vor. Ich fürchte, ich habe sehr lange gebraucht, um eine verständliche Übersicht darüber zu gewinnen, welche Indikationen zu Notarzteinsätzen führen und welche psychiatrischen Krankheiten daran wie beteiligt sind. Ganz vielleicht habe ich mich auch ein wenig zu lange mit dem Design beschäftigt. Jedenfalls dachte ich mir, wenn es mich schon 1,5 Stunden gekostet hat, diese eine Folie zu erstellen, dann poste ich sie wenigstens auf dem Blog. Wenn jemand jemals in die Verlegenheit geraten sollte, diese Darstellung verwenden zu wollen, ist sie / er herzlich eingeladen, dies zu tun. Hier das Ergebnis meiner Bemühungen:

2019_02_26 Psychiatrische Notfälle im Rettungsdienst.key 2018-10-18 13-16-28.png

Kurze Frage: Mit wie viel Promille darf man noch in der Psychiatrie aufgenommen werden und ab wann sollte man eher auf eine Intensivstation?


Photo by Karolina Szczur on Unsplash

Antwort: Das kommt drauf an.
Als ich vor zwanzig Jahren angefangen habe, in der Psychiatrie Nachtdienste zu machen, da gab es den Richtwert, dass man bei bis zu 2,5 ‰ noch in der Psychiatrischen Klinik aufgenommen werden durfte und bei höheren Werten auf eine internistische Intensivstation verwiesen werden sollte. Damals nahmen die Intensivstationen alkoholintoxizierte Patienten auch noch ganz gerne auf. Es ist nicht ganz leicht, zu sagen, wo dieser Richtwert von 2,5 ‰ herkam. Am ehesten gibt es eine Entsprechung im Strafrecht. Dort gibt es zwar keine festgeschriebenen Werte, es ist aber eine ungeschriebene Daumenregel, dass bei Angeklagten mit mehr als 2,5 ‰ zum Tatzeitpunkt im Zweifel alle Prozessbeteiligten erwarten, dass eine reduzierte Schuldfähigkeit zumindest nicht ausgeschlossen werden kann. Der Gutachter kann zwar auch argumentieren, es bestehe in diesem Fall eine erhaltene Schuldfähigkeit trotz mehr als 2,5 ‰, er muss das dann aber schon nachvollziehbar begründen. Aber mit der Aufnahme auf eine psychiatrische oder eine internistische Station hat das genauer betrachtet eigentlich nichts zu tun, oder?

Was spricht für eine Intensivstation?

Der Vorteil einer Intensivstation liegt darin, dass die Sicherheit wesentlich höher ist, sofort mitzubekommen, wenn etwas Gefährliches passiert und dann sofort reagieren zu können. Was könnte denn passieren?

  • Der Patient könnte ein Delir entwickeln. Das passiert aber in der Regel erst am dritten bis vierten Tag ohne Alkohol. Das ist sicher kein Grund für eine Intensivstation.
  • Der Patient könnte einen Krampfanfall bekommen. Das passiert allerdings erfahrungsgemäß erst bei weniger als einem Promille, zumeist erst bei Nüchternheit. Und den Krampfanfall bekommt man auch in der Psychiatrischen Klinik mit und kann damit auch problemlos umgehen. Schwierig wäre erst ein status epilepticus, aber den bekommt man auf jeden Fall mit, wenn man 15- minütige Überwachungsintervalle anordnet.
  • Der Patient könnte somnolent bis komatös werden, aspirieren, also sein Erbrochenes einatmen und daran entweder ersticken oder zumindest eine Aspirationspneumonie entwickeln. Das ist eine reale Gefahr, die für eine kontinuierliche Überwachung der Vitalfunktionen spricht.
  • Der Patient könnte eine aus einer anderen begleitenden Erkrankung resultierende medizinische Symptomatik entwickeln, die durch die Alkoholintoxikation verdeckt wird, etwa eine Hypoglykämie oder eine Hypertone Krise. Diese Gefahr ist insbesondere dann gegeben, wenn über den Patienten keine ausreichenden Informationen vorliegen.

Welches Vorgehen ist aktuell üblich?

Inzwischen ist es üblich, die Entscheidung, auf welche Station ein alkoholintoxizierter Patient aufgenommen werden soll, vom klinischen Zustand des Patienten abhängig zu machen. Wenn ein junger, den Alkohol nicht gewohnter Patient mit 2 ‰ nicht mehr stand- und gangsicher ist, immer wieder einschläft, dann kaum erweckbar ist und das Vertrauen in dessen Schutzreflexe nachvollziehbar erschüttert ist, dann ist dieser Patient auf einer Station mit kontinuierlicher Überwachung wie einer Intermediate-Care-Station mit Monitorüberwachung oder einer Intensivstation sicher besser aufgehoben als auf einer geschützten psychiatrischen Station, auf der kein Monitor zur Verfügung steht und die Beobachtung nicht kontinuierlich erfolgt.
Wenn andererseits ein bekannter Patient mit 4 ‰ noch gang- und standsicher ist und er in der Vergangenheit schon wiederholt seien Rausch komplikationslos auch von solchen Ausgangswerten aus ausgeschlafen hat, kann man ihn sicher bedenkenlos in einer psychiatrischen Klinik aufnehmen und angemessene Überwachungsintervalle festlegen.
Es gibt irgendwann in den ganz hohen Bereichen, vielleicht ab 4 ‰, sicher ab 5 ‰ Werte, die dazu führen sollten, dass man den Patienten kontinuierlich überwacht, einfach weil die Vorhersagbarkeit der Vigilanz und die Verlässlichkeit der Schutzreflexe bei so hohen Intoxikationen stark abnimmt. Einen gang- und standsicheren, wachen Patienten mit 5 ‰ würde ich auf eine Intensivstation vermitteln, um sicherzustellen, dass er nicht plötzlich eintrübt, aspiriert und daran letztlich stirbt. Nach teilweiser Detoxikation, am nächsten Morgen, nach 12 Stunden, bei weniger als 1,5 ‰ oder was immer angemessen erscheint, kann dieser Patient dann zurück in die Psychiatrie übernommen werden.

Für eine Intensivstation sprechen also folgende Punkte:

  • Erhebliche Vigilanzminderung
  • Unzuverlässige Schutzreflexe
  • Unbekannter Patient mit hoher Intoxikation
  • Potenziell gefährliche Begleiterkrankungen
  • Sehr hohe Alkoholintoxikation mit Werten über 4 bis 5 ‰
  • Nicht ausgeschlossene Mischintoxikation (z.B. mit trizyklischen Antidepressiva…)

Euer Vorgehen?

Ich weiß, „Kommt drauf an“ ist nicht die einfachste, aber in diesem Fall wohl die richtige Antwort.
Wie handhabt ihr das bei euch? Gibt es feste Promillewerte, habt ihr in eurem Krankenhaus operationalisiert, wonach entschieden wird, wer auf welche Station aufgenommen wird? Schreibt euer Vorgehen gerne hier in die Kommentare!

Zusatznutzen von Cariprazin festgestellt

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in einer Sitzung am 4.10.18 entschieden, dass Cariprazin einen geringen Zusatznutzen für Patienten mit Schizophrenie und überwiegender Negativsymptomatik in Langzeittherapie gegenüber der bisherigen Vergleichstherapie hat. Der Beschluss sowie die Begründung finden sich hier. Damit folgt der GB-A einer Einschätzung des IQWiG, die ich hier berichtet hatte.

Im nächsten Schritt wird nun eine Festlegung des Preises erfolgen, zu dem Cariprazin vertrieben werden darf. Die Feststellung des Zusatznutzens, auch des geringen Zusatznutzens, wird dazu führen, dass das Medikament nicht zum Preis der generisch erhältlichen Vergleichssubstanzen verkauft werden wird, sondern zu einem höheren Preis, so dass davon auszugehen ist, dass Cariprazin im Handel bleibt.

Ich habe hier ausführlich über Cariprazin berichtet. Ich persönlich halte es aus pharmakologischer Sicht und auch nach meinen bisherigen persönlichen Beobachtungen für ein gut wirksames und gut verträgliches Neuroleptikum, das tatsächlich besonders gut gegen Negativsymptomatik zu wirken scheint.

Es ist auch erfreulich, dass nach den komplizierten Regularien des AMNOK nicht alle Innovationen aus dem Markt fliegen. Anders als bei Vortioxetin ist es bei Cariprazin gelungen, den Zusatznutzen nachzuweisen. Sehr erfreulich!

LSD in der Psychotherapie? Ein Streitgespräch mit Peter Gasser und mir in der neuen „Gehirn und Geist“

Die Zeitschrift Spektrum der Wissenschaft begleitet mich schon seit dem Teenageralter durchs Leben. Als Student freute ich mich immer auf die neue Ausgabe, machte es mir gleich am Erscheinungstag mit einem schönen heißen Automaten-Kakao in der Uni-Bibliothek gemütlich und verlor mich in Artikeln über Zellbiologie, Primatenforschung und Milchstraßen. In den letzten Jahren las ich vor allem Magazine zu medizinischen und psychologischen Themen. Die Stärke der Hefte ist es, aktuelles Wissen spannend und wirklich gut lesbar zu präsentieren. Ich bin daher ein bisschen stolz, dass in der aktuellen Ausgabe der Gehirn & Geist der Spektrum-Reihe ein mehrseitiges Streitgespräch zwischen dem Berner Psychiater Peter Gasser und mir erschienen ist. Wir diskutieren über die Chancen und Risiken des Einsatzes von Halluzinogenen wie LSD in der Psychotherapie. Gasser setzt bei ausgewählten Patienten LSD im Rahmen einer  tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie als “Psycholytische Therapie” ein.  Er argumentiert, dass das Halluzinogen einen tieferen Einblick in unterbewußte Ängste ermöglicht. Ich halte entgegen, dass dieser fragwürdigen und mystisch verklärten Idee eines Nutzens handfeste Risiken gegenüberstehen, die den Einsatz von LSD bei Psychotherapiepatienten nicht angemessen erscheinen lassen. Verdeckte Ängste kann man meiner Meinung nach mit etablierten Psychotherapieverfahren dosierter, sicherer und weniger dramatisch aufdecken und dann auch vernünftig bearbeiten. Das Heft könnt ihr am gut sortierten Späti-Kiosk kaufen, in der Gehirn & Geist iPad App oder online hier

Podcastempfehlung: Evidenzbasierte Pharmazie

Dr Iris Hinneburg 2018 09 27 20 48 17

Ich hatte heute insgesamt vier Stunden Autofahrt auf dem Plan, und nachdem ich meine üblichen Podcasts gehört hatte, habe ich mir eine Episode eines neu entdeckten Podcasts angehört: Evidenzbasierte Pharmazie. Die Medizinjournalistin Dr. Iris Hinneburg berichtet in Interviews mit Gästen oder mit ihrer Kollegin Silke Jäger über die verschiedenen Aspekte der Evidenzbasierung aus Sicht der Pharmazie. Manchmal werden Studien sehr gründlich analysiert und diskutiert, in anderen folgen werden verschiedene Themen angesprochen, und immer wird in wirklich allgemeinverständlicher Form Grundwissen zur Kunst der Wissensgewinnung und zu den Fallstricken auf dem Weg dahin vermittelt.

Besonders interessant finde ich die „Evidenz-Geschichten“, in denen Klassiker der Geschichte der EBM erzählt werden, jeweils mit der Frage, was an diesem Beispiel heute noch relevant ist. Eine Episode berichtet über die nicht-veröffentlichten Studien zu Tamiflu, durch die dessen Gesamtbewertung wesentlich schlechter ausfällt, eine andere über die Risiken der nachträglichen Subgruppenanalyse bei klinischen Studien, und wie es eine Subgruppenanalyse nach Sternzeichen in den Lancet geschafft hat.

Die Autofahrt verging wie im Flug, ich habe erst kurz vor dem Ziel aufs Radio umgeschaltet. Da war nämlich mein mobiles Datenvolumen aufgebraucht… 🙂

Die Webseite zum Podcast findet ihr hier, der Feed lautet http://medizinjournalistin.podhost.de/rss.

Neuer Psychcast: PC073 Hörertreffen und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Zwangsmaßnahmen

Liebe PsychCast-Freunde,
heute möchten wir Euch zur ersten PsychCast Konferenz am Freitag, den 30.11.2018 um 19 Uhr in Berlin (Café Sankt Oberholz, Rosenthaler Str. 72A, 10119 Berlin) einladen! Wir wollen über „Salutogenese 4.0“ sprechen: Wie entsteht Gesundheit im Jahre 2018? Wie hilft die künstliche Intelligenz dabei? Wir freuen uns auf einen tollen Abend mit Euch!
Was? Die PsychCast Konferenz zum Thema „Salutogenese 4.0“ mit Aufzeichnung
Wann? Am 30. November 2018 um 19.00 Uhr
Wo? Café Sankt Oberholz, Rosenthaler Str. 72A, 10119 Berlin
Kosten? Freier Eintritt, Anmeldung erforderlich per Mail oder Facebook.
Im zweiten Teil des PodCasts sprechen wir über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Zwangsmaßnahmen in der Psychiatrie. Ausführliche Infos zum Urteil findest Du hier. Den im PsychCast angesprochenen ausführlichen Artikel zu den verschiedenen Rechtsgrundlagen der stationären Behandlung in der Psychiatrie mit vielen Erklärungen und praktischen Beispielen findest Du hier.
Die aktuelle Folge des PsychCast findest Du hier.

Neues Portal, um Medikamentennebenwirkungen einfach zu melden oder nachzusehen: nebenwirkungen.eu

Nebenwirkungen de ▷ Deutschlands größtes Melde Portal 2018 09 13 10 27 57

Nebenwirkungen von Arzneimitteln zu melden ist wichtig, war bisher aber eher umständlich und wurde daher in der Praxis weder von Patient:innen noch Ärzt:innen besonders häufig gemacht. Der klassische Weg geht über ein Formular auf der Seite des BfArM. Auch das Nachlesen von Nebenwirkungen ist eher eine Glückssache, solange man nicht die kostenpflichtigen Portale für Medikamenteninteraktionen verwendet.

Das dachten sich auch Friederike Bruchmann, Tobias Nendel und Dr. Philipp Nägelein von der LMU und TU München und gründeten die Webseite nebenwirkungen.eu. Unterstützt von zahlreichen Institutionen wie dem Bundeswirtschaftsministerium, der Charite, der Deutschen Lebenshilfe, um nur einige zu nennen und ausgezeichnet mit mehreren Preisen und Auszeichnungen startete die Webseite vor einiger Zeit.

Hier ist es für Fachpersonal und Betroffene sehr einfach, bekannte Nebenwirkungen nachzulesen und selbst beobachtete mögliche Nebenwirkungen in eine Datenbank einzutragen.

Diese fortgesetzte Überwachung von Medikamenten auf Nebenwirkungen bleibt ein sehr wichtiger Baustein der Medikamentensicherheit, da einige Nebenwirkungen wirklich erst nach der Markteinführung entdeckt werden. Wenn Du also eine Nebenwirkung, insbesondere eine noch nicht so bekannte, bei einem Medikament vermutest, trag sie doch auf dieser Webseite ein, das nutzt allen und geht schnell!

False Memory Kongress am 9.11.18 in Frankfurt

False Memory Deutschland  Arbeitsgemeinschaft falsche Missbrauchserinnerung 2018 09 13 09 57 58

Sexuellen Mißbrauch aufzudecken und zu bekämpfen sind extrem wichtige Aufgaben.

Aber es gibt auch eine andere Seite dieses Themas, eine Schattenseite, über die öffentlich nicht so viel berichtet wird. Es gibt auch „false memories“, falsche Erinnerungen an Ereignisse, die tatsächlich nicht stattgefunden haben. Diese false memories können beispielsweise induziert werden, wenn im Rahmen einer Psychotherapie gesagt wird: „Diese Art von Erkrankung muss durch einen sexuellen Mißbrauch in der Kindheit entstanden sein, Sie können sich nur nicht dran erinnern, weil sie es verdrängt haben“. Aber in vielen Fällen dieser Art hat eben gerade kein sexueller Mißbrauch vorgelegen. Je länger man versucht, diese Erlebnisse „an die Oberfläche zu holen“, desto stärker kann sich bei der Patientin / dem Patienten die Überzeugung etablieren, dass ein Mißbrauch vorgelegen hat, bis hin zu detaillierten Erinnerungen an tatsächlich nicht statt gehabte Ereignisse. Diese false memories können die betroffenen Familien extrem belasten, bis hin zu falschen strafrechtlichen Verurteilungen. 

Der Verein False Memory Deutschland hat es sich zur Aufgabe gemacht, auch diese Seite der Medaille zu beleuchten und wissenschaftlich zu untersuchen.

Am Freitag, den 9.11.2018 von 08:30-17:30 findet ein wissenschaftlicher Kongress zu diesem Thema statt, das Tagungsprogramm findet ihr hier.

Der neue PsychCast ist draußen: PC072 Trauerland – wie Kinder und Jugendliche trauern. Im Gespräch mit Beate Alefeld-Gerges

Erschienen am 09. September 2018 / Aufnahme vom 30. August 2018

In der 72. Ausgabe des PsychCasts haben wir das Glück, viel Neues über die Trauerarbeit mit Kindern und Jugendlichen zu erfahren. Mit Beate Alefeld-Gerges, die Gründerin und pädagogische Leiterin von Trauerland in Bremen ist, konnten wir eine hochkarätige Gesprächspartnerin zu diesem sehr relevanten Thema gewinnen.
Wir sprechen im Podcast über
Dr. Canacacis Trauerseminare,
Trauerland – Zentrum für trauernde Kinder und Jugendliche e. V.,
Dougy Center, Portland, Oregon,
den häufigen Anspruch, als Familie gemeinsam zu trauern, was oft nicht geht,
Kinder- und Angehörigen-Gruppen,
das Trauer-Pfützenspringen,
die oft immer und immer wieder gestellten Fragen von trauernden Kleinkindern,
das Buch “Trauerarbeit mit Jugendlichen” von unserem Gast Beate (und Stephan Sigg),

die Schule als Halt gebender, konstanter Ort nach einem Trauerfall,
die Telefonberatung von Trauerland.org in Bremen unter 0421/69 66 72-80,
die persönliche Entscheidung, wie lange man bei Trauerland bleiben möchte,
den geschützten Rahmen der Kindergruppen,
wichtige Unterstützung durch Ehrenamtliche und ihre Schulung,
psychosomatische Symptome bei trauernden Kindern und Jugendlichen wie zeitweise Rückentwicklung, Bauchschmerzen, Kopfschmerzen, selbstverletzendes Verhalten,
Kinder auf Beerdigungen und die Angst, die Kinder zu fragen, was sie wollen,
Wut, die raus muss,
Impulskarten für die Trauerarbeit,

die Finanzierung und dass Trauerland kostenlos jedem offen steht,
präventive Angebote und wie sie spätere Erkrankungen verhindern,
die Botschafter von Trauerland: Thomas Schaaf, Markus Majowski, Bärbel Schäfer, Jens Uwe Krause (JUK), Sabine Postel, Willi Weitzel, Rainer Knüppel, Andreas Neumann,
den sehr EINFACHEN Weg z. B. per Paypal zu SPENDEN,
Beates Besuch beim Bundespräsidenten und die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes,
die Möglichkeit als Ehrenamtlicher mitzuarbeiten,
…und vieles andere mehr!

Hier ganz EINFACH per PayPal für Trauerland SPENDEN.

Die Folge findet ihr hier.

Ein neuer PsychCast ist draußen: PC071 Barrierefreier Zugang zu Psychiatrischen Kliniken mit Jennifer Sonntag

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Im 71. PsychCast sprechen wir über das Thema Barrieren im Zugang zum Psychiatrischen Hilfesystem. Unser Gast ist Jennifer Sonntag, die selbst blind ist. Jennifer erzählt uns im ersten Teil des Gespräches über eine eigene psychiatrische stationäre Behandlung. Sie berichtet, welche Ängste, Widerstände und Barrieren, aber auch welche Unterstützung ihr von unterschiedlichen Therapeuten entgegen gebracht wurde.

Im zweiten Teil des Gespräches unterhalten wir uns über ihre Tätigkeit als Inklusionsbotschafterin. Wir sprechen darüber, welche Hindernisse immer noch bestehen und wie man diese am besten angehen kann.
Darüber hinaus ist Jennifer Sozialpädagogin, Fernsehmoderatorin, Autorin und geht ihren Hobbys, wie der Fotografie und dem Zeichnen nach…
Ihre sehr lesenswerte Homepage findet ihr hier: www.blindverstehen.de.

In ihrem aktuelles Buch „Seroquälmärchen“ setzt sie sich literarisch auch kritisch mit bestimmten Aspekten der Psychiatrie, auch bestimmten Heilungsmythen, auseinander. Akut suizidale oder gegenwärtig schwer kranke Patienten sollten es vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt lesen, alle anderen finden das Buch hier.

Die PsychCast-Folge findet ihr hier.

Das Bundesverfassungsgericht hat die gesetzlichen Grundlagen der Fixierung in Deutschland einheitlich und klar geregelt

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 24. Juli 2018 zu den gesetzlichen Regelungen von Fixierungen in der Psychiatrie Stellung genommen. Konkret hatten zwei Kläger aus Baden-Württemberg und Bayern geklagt, die per PsychKG untergebracht waren, und im diesem Rahmen über mehrere Stunden fixiert worden sind, ohne dass diese Fixierungen getrennt von der Unterbringung nach PsychKG gerichtlich angeordnet worden waren. Hintergrund dieser Klagen war sicherlich, dass einige Bundesländer, wie NRW, bezüglich längerer Fixierungen in ihren modernisierten PsychKG-Gesetzen schon einen Richtervorbehalt festgelegt haben, die Länder Bayern und Baden-Württemberg aber nicht. Das Bundesverfassungsgericht sprach nun die Auflage aus, das jeweilige PsychKG zu ändern und einen Richtervorbehalt einzusetzen.

Richtervorbehalt längerdauernder Fixierungen bei bestehender PsychKG Unterbringung

In NRW gilt bereits ein modernes PsychKG, in dem länger andauernde oder vermutlich wiederkehrende Fixierungen einem Richtervorbehalt unterliegen. Das bedeutet, dass die Unterbringung per PsychKG alleine nicht ausreicht, um den untergebrachten Patienten auch längerdauernd oder wiederkehrend zu fixieren. Diese Fixierungen müssen bei Gericht beantragt und vom Gericht genehmigt werden.

In der Praxis wird die Fixierung aufgrund der Akuität der Situation jeweils begonnen werden müssen, um dann unverzüglich danach das Gericht zu informieren.

Allerdings war die bisherige Auslegung von „längerdauernd“ so, dass man ab 24 Stunden das Gericht informierte. Ab sofort gilt auch in NRW eine Frist von 30 Minuten, die eine Fixierung ohne richterliche Genehmigung dauern darf. Bei mehr als 30 Minuten Dauer oder wiederkehrenden Fixierungen ist nun das Gericht zu informieren.

Hinweispflicht auf das Recht einer gerichtlichen Überprüfung von Zwangsmaßnahmen

Auch hat das Bundesverfassungsgericht festgelegt, dass der Patient nach einer Zwangsmaßnahme, also nach einer Fixierung oder Zwangsmedikation, darauf hingewiesen werden muss, dass er diese Zwangsmaßnahme gerichtlich überprüfen lassen kann und dass diese Information schriftlich dokumentiert werden soll. In der Praxis kann man diese Information in einer Fixierungsnachbesprechung geben und sich auch vom Patienten unterschreiben lassen, dass man ihn informiert hat.

Fazit

Ich arbeite ja in NRW, hier ändert sich nicht so viel. Die Dauer einer „Nicht nur kurzfristigen Fixierung“, ab der das Gericht die Fixierung anordnen muss, verkürzt sich von 24 Stunden auf 30 Minuten und der Patient muss in der Fixierungsnachbesprechung über die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung informiert werden.

In den Bundesländern, die im PsychKG für Zwangsmaßnahmen wie Fixierungen und Zwangsmedikationen bis jetzt noch keinen Richtervorbehalt hatten, wird sich dies in den nächsten Monaten ändern. Das Bundesverfassungsgericht hat in diesem Rahmen festgestellt, dass eine ausgedehntere Erreichbarkeit des Gerichtes im Sinne eines Notdienstes zumindest tagsüber organisiert werden soll. Zwar darf die Zwangsmaßnahme der Akuität der Situation geschuldet sofort und ohne richterliche Genehmigung begonnen werden, die Verpflichtung zur gerichtlichen Anordnung macht aber nur Sinn, wenn das Gericht auch zeitnah prüft.

Das Urteil im Original findet ihr hier.

Ich habe meinen Kurzleitfaden zu den Rechtsgrundlagen der stationären Behandlung aktualisiert, die aktuelle Fassung, die in Bezug auf das PsychKG nur für NRW gilt, findet ihr hier:

2018_08_06 Rechtsgrundlagen stationärer Behandlungen.pdf

Psycho-Podcast Empfehlungen als Blogroll auf der PsychCast-Seite

Wir haben eine neue Seite auf der Webseite des PsychCasts erstellt, auf der wir interessante Podcasts aus dem Psycho-Bereich darstellen, ähnlich einer Blogroll, aber für Podcasts. Seht euch doch mal unsere bisherigen Empfehlungen an und schreibt uns dann in die Empfehlungen, welche Psycho-Podcasts ihr gerne hört! 

Die Seite findet ihr ihn der Hauptnavigation unter „Psycho-Podcasts“.

Viele Grüße vom PsychCast-Team, wir freuen uns darauf, uns nach der Sommerpause wieder mit einer frischen Sendung zurück zu melden!

Allgemein

Strandlektüre

Für einen geordneten eigenen Gedanken ist es im Moment ja eindeutig zu heiß, daher habe ich hier mal kurz notiert, welche Strandlektüre mich in den letzten Tagen vergnügt hat, zwei lesenswerte Bücher, wie ich finde:

Grit, von Angela Duckworth

Grit

Der Untertitel klingt nach einem dieser unerträglichen Selbstoptimierungsratgeber. Aber der ist nur ein vom Verlag durchgedrückter Ausrutscher. Tatsächlich berichtet die Wissenschaftlerin Angela Duckworth von ihren Studien zum Thema Grit, was man am ehesten mit Durchhaltefähigkeit, Persistenz oder Dranbleiben übersetzen könnte. Sie zeigt auf, dass diese Fähigkeit im Job besser mit langfristigem Erfolg verbunden ist als Intelligenz, Emotionale Intelligenz, Talent, Herkunft oder sonst irgendwas anderes. Dranbleiben ist der entscheidende Erfolgsfaktor! Und sie beschreibt, wie man sich selbst und auch seine Kinder motivieren kann, bessere Dranbleiber zu werden. Gutes Buch. (Amazon Affiliate Link).

Schore, Stein, Papier

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Ich selbst habe ja zum Glück keine eigenen Erfahrungen in der Drogenszene, behandele aber  natürlich regelmäßig Patienten, die das volle Programm zwischen Drogenrausch, Drogenhölle, Kriminalität, Knast und Rehabilitation in allen möglichen Schattierungen durchhaben. Sich mit den Patienten darüber zu unterhalten, was sie erlebt haben, gibt mir einige Einblicke, aber selbst im Behandlungskontext gibt es ja eine gewisse Rollenverteilung und, sagen wir mal, Interessen. Daher ist es interessant, hin und wieder glaubwürdige Darstellungen dieses Lebens zu lesen. Shore steht für Heroin, Steine für Koks uns Papier für LSD. $ick hat das und einige Knastepisoden hinter sich, und hat auf Youtube darüber berichtet. Sein Kanal hat 130.000 Abonnenten und ist 2015 mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet worden. Er berichtet offen über sein früheres Leben, und auch über den späten, aber zuletzt erfolgreichen Weg da heraus. Das Buch ist gut geschrieben, lest mal rein. (Amazon Affiliate Link).

Das IQWiG bescheinigt Cariprazin einen Zusatznutzen

Ich habe hier bereits über das neu in Deutschland zugelassene Antipsychotikum Cariprazin berichtet.

Den bisher vorliegenden Studien nach wirkt es vergleichbar gut gegen die Positivsymptomatik wie Risperidon oder Aripiprazol, ist diesen Substanzen aber überlegen in der Wirksamkeit gegen Negativsymptome.

Am 16.7.18 hat das IQWiG nun seine Nutzenbewertung von Cariprazin veröffentlicht, und darin einen nicht quantifizierbaren, aber erkennbaren Zusatznutzen in der Behandlung von Patienten mit Schizophrenie, die vorwiegend unter Negativsymptomen leiden, festgestellt (Bericht des IQWiG hier, Kommentar von Prof. Gründer hier). Dies ist die Grundlage für die Bewertung durch den GBA, die noch aussteht. Es ist aber zu hoffen, dass auch der GBA diesen in Studien ja nachgewiesenen Zusatznutzen anerkennt und entsprechend eine Vergütung vereinbart, die mit einem weiteren Vertrieb der Substanz in Deutschland vereinbar ist.

Es wäre ein gutes Zeichen für die Psychopharmakologie in Deutschland, dass innovative Substanzen, die ihren Vorteil in Studien nachweisen können, auch angemessen finanziert werden können.

Therapeutisches Drug Monitoring

Photo by Tim Marshall on Unsplash

Sowohl als Arzt als auch als Patient hat man zunächst einmal im Kopf, dass es einen Zusammenhang zwischen der Dosis eines Medikamentes und dessen Wirkungen und Nebenwirkungen gibt, und das ist ja auch richtig. Man kennt das vom Alkohol: Wenn ich ein Glas Wein trinke, entspannt mich das, wenn ich fünf Gläser Wein trinke, wird die Zunge schwer und der Gang unsicher.
Was aber viel besser mit Wirkungen und Nebenwirkungen zusammenhängt als die Dosis, ist der Blutspiegel, auch das kennt man vom Alkohol. Der schwere Bayer braucht mehr Gläser Bier, um auf einen Blutspiegel von 0,8 Promille zu kommen, die leichte Hamburgerin braucht weniger. Wenn man die beiden nach drei Maß Bier untersucht, findet man sehr unterschiedliche Nebenwirkungen. Wenn man aber beide bei 0,8 Promille untersucht (dafür muss der schwere Bayer mehr Bier trinken als die Hamburgerin), sind die Nebenwirkungen vergleichbarer. Gut, es gibt auch noch den Gewöhnungseffekt, den lasse ich hier mal außen vor. Die Wirkungen und Nebenwirkungen des Alkohols lassen sich also besser mit dessen Blutspiegel ins Verhältnis setzen als mit der Menge der getrunkenen Gläser. Deswegen gibt es in der Straßenverkehrsordnung auch keine Begrenzung der getrunkenen Menge, sondern Grenzen des erreichten Blutspiegels.
Auch bei Medikamenten und Psychopharmaka ist es so, dass eine bestimmte Dosis bei unterschiedlichen Menschen zu sehr unterschiedlichen Blutspiegeln führen kann, und dieser Effekt ist weit ausgeprägter, als wir es vom Alkohol kennen. Es ist sehr wohl möglich, dass ein Patient bei der Standarddosis eines Medikamentes nur die Hälfte des üblichen Blutspiegels aufbaut, und die erwünschte Medikamentenwirkung ausbleibt, und ein anderer Patient bei der gleichen Dosis das Doppelte des normalen Wirkspiegels aufbaut, und dieser unter starken Nebenwirkungen leidet. Daher ist es auch in der Psychopharmakologie sinnvoll, in bestimmten Situationen den Blutspiegel zu messen.

In welchen Situationen sollte ich den Medikamentenspiegel bestimmen?

Es gibt vier klassische Situationen, in denen ich den Medikamentenspiegel messen sollte:
– Wenn ich wissen möchte, ob der Patient sein Medikament überhaupt einnimmt, also mit der Frage, ob der Medikamentenspiegel Null ist.
– Wenn die erwartete Wirkung ausbleibt, also mit der Frage, ob der Medikamentenspiegel zu niedrig ist.
– Wenn ungewöhnlich starke Nebenwirkungen auftreten, also mit der Frage, ob der Medikamentenspiegel zu hoch ist.
– Bei Medikamenten mit einem engen therapeutischen Fenster, wie zum Beispiel Lithium, also mit der Frage, ob ich die richtige Dosis verordne und einen sicheren Spiegel erreiche.

Zu welchem Zeitpunkt messe ich den Medikamentenspiegel?

In der Regel messe ich den Talspiegel im steady-state.
Der Talspiegel ist der niedrigste Spiegel der Schwankung über den Tag.
Den steady-state erreicht ein Medikament ungefähr nach fünf Halbwertszeiten.
Nehmen wir als Beispiel eine Medikation mit Citalopram 10 mg morgens um 08:00. Citalopram hat eine Halbwertszeit von knapp 2 Tagen. Wenn ich also am Montag, den 1. Januar mit dieser Dosis anfange, und der Patient im Folgenden jeden Tag morgens eine Tablette Citalopram 10 mg einnimmt, dann erreicht er nach etwa 10 Tagen den steady-state. Ein geeigneter Tag für die Messung wäre also Donnerstag der 10. Januar. Der Talspiegel wird am Morgen vor der geplanten Tabletteneinnahme erreicht, im Abstand von 23 Stunden und 55 Minuten zur letzten Tablette. Ich nehme also am Donnerstag, den 10. Januar um 07:55 vor der Tabletteneinnahme den Blutspiegel ab.
Es gibt Ausnahmen.
So ist es üblich, den Lithium-Spiegel morgens vor der Morgenmedikation zu bestimmen, auch wenn die Hauptdosis des Lithiums abends verabreicht wird; die Referenzbereiche sind auf diese häufige Praxis ausgerichtet. Auch gibt es Medikamente mit einer so kurzen Halbwertszeit, dass der Talspiegel sehr niedrig ist, wie Agomelatin oder ADHS-Therapeutika. Bei diesen Medikamenten misst man den Maximalspiegel eine Stunde nach der Einnahme; diese Bestimmungen werden in der Praxis aber selten durchgeführt.

Gibt es eine Daumenregel für die Korrektur eines zu niedrigen oder zu hohen Spiegels?

Also das ist jetzt sehr vereinfacht, aber bei vielen Psychopharmaka gibt es einen halbwegs linearen Zusammenhang zwischen Dosis und Blutspiegel. Das heißt, wenn der Blutspiegel nur halb so hoch ist, wie ich anstrebe, dann erwarte ich, dass ich die Dosis in etwa verdoppeln muss, um mein Ziel zu erreichen. Das mache ich natürlich dennoch in kleinen Schritten unter zwischenzeitlicher Spiegelkontrolle. Bei Lithium funktioniert diese Daumenregel oft ganz gut. Wenn ein Spiegel andererseits doppelt so hoch ist, wie ich es anstrebe, dann lege ich zwei Halbwertszeiten Pause ein und taste mich danach erst mal an die Hälfte der früheren Dosis heran, wieder unter zwischenzeitlichen Spiegelkontrollen.
Diese Daumenregel gilt wirklich nicht für alle Medikamente, und sie gilt auch nur, wenn ich nur ein Medikament in Monotherapie gebe. Sobald ich mehrere Medikamente kombiniere, die eine pharmakokinetische Wechselwirkung miteinander eingehen, gilt diese Daumenregel gerade eben nicht mehr. Wenn ich zum Beispiel ein Medikament gebe, das den Abbau eines anderen Medikamentes bremst, kann eine Dosissteigerung diesen Medikamentes um 10 % leicht zu einer Blutspiegelsteigerung von 50 % führen…

Wie lauten die Empfehlungen der Experten zum Therapeutischen Drug Monitoring

Es gibt seit langem eine Arbeitsgruppe, die Konsensus-Leitlinien für das Therapeutisches Drug-Monitoring in der Neuropsychopharmakologie herausgibt. Aktuell koordiniert der Deutsche Psychopharmakologe Prof. Hiemke diese Gruppe. Im Update 2017 wird sehr ausführlich der aktuelle Stand sowie das Best-Practise-Vorgehen zur Bestimmung und Interpretation der wichtigsten Neuropsychopharmaka dargestellt. Das englischsprachige paper von Hiemke et al. findet sich kostenlos als PDF hier[1]. In der Zeitschrift Psychopharmakologie gibt es eine sehr gute deutsche Übersetzung und Zusammenfassung, allerdings setzt der Zugang zum Volltext ein Abonnement der Zeitschrift voraus[2].

Die Therapeutischen Referenzbereiche der wichtigsten Medikamente

Ich habe in diesem Kapitel die Therapeutischen Referenzbereiche nur der Medikamente zusammen gestellt, die ich in meinem Buch Psychopharmakotherapie griffbereit behandele, diese sind in der folgenden Tabelle aufgeführt:

Antidepressiva

Medikament Therapeutischer Referenzbereich Halbwertszeit Anmerkung
Citalopram 50–110 ng/ml 38–48 h  
Escitalopram 15–80 ng/ml 27–32 h  
Sertralin 10–150 ng/ml 22–36 h  
Venlafaxin+O-Desmethylvenlafaxin 100–400 ng/ml 14–18 h, 10–17 h (Retardformulierung)  
Duloxetin 30–120 ng/ml 9–19 h  
Milnacipran 100–150 ng/ml 20–40 h Eine 80%-ige Besetzung der 5HT und NA-Transporter wird erst bei Konzentrationen ab 200 ng/ml erzielt.
Mirtazapin 30–80 ng/ml 20–40 h  
Agomelatin 7–300 ng/ml 1–2 h Wegen der kurzen HWZ wird hier der Maximalspiegel bestimmt
Amitriptylin+Nortriptylin 80–200 ng/ml 10–28 h, 18–44 h  
Moclobemid 300–1000 ng/ml 2–7 h  

Antipsychotika

Medikament Therapeutischer Referenzbereich Halbwertszeit Anmerkung
Haloperidol 1–10 ng/ml 12–36 h  
Risperidon+9-Hydroxyrisperidon 20–60 ng/ml 2—4 h, 17–23 h Ab 40 ng/ml erhöhte Nebenwirkungsrate
Olanzapin 20–80 ng/ml 30–60 h  
Aripiprazol 100–350 ng/ml 60–80 h  
Amisulprid 100–320 ng/ml 12–20 h  
Quetiapin, N-Desalkylquetiapin 100–500 ng/ml, 100–250 ng/ml 6–11 h, 10–13 h Nach abendlicher Retardgabe sind die morgendlichen Spiegel doppelt so hoch wie die abendlichen Talspiegel
Ziprasidon 50–200 ng/ml 4–8 h Ausreichende Blutspiegel nur bei Einnahme mit einer Mahlzeit.
Sertindol 50–100 ng/ml 55–90 h  
Clozapin 350–600 ng/ml 12–16 h  

Phasenprophylaktika

Medikament Therapeutischer Referenzbereich Halbwertszeit Anmerkung
Lithium Rezidivprophylaxe: 0,5–0,7 ng/ml, Therapie der akuten Manie: 0,7–1,2 ng/ml 14–30 h  
Valproainsäure 50–100 µg/ml 11–17 h In der Behandlung der akuten Manie bis zu 120 µg/ml
Carbamazepin 4–10 µg/ml 10–20 h Der aktive Metabolit Carbamazepin–10,11-epoxid vermittelt ebenfalls Wirkungen und Nebenwirkungen
Lamotrigin 1–6 µg/ml 14–104 h Pharmakokinetische Wechselwirkungen mit Carbamazepin und Valproat

Anxiolytika

Medikament Therapeutischer Referenzbereich Halbwertszeit Anmerkung
Diazepam + Metabolite 100–2500 ng/ml 4–103 h  
Lorazepam 30–100 ng/ml 12–16 h  

Ersatzstoffe

Medikament Therapeutischer Referenzbereich Halbwertszeit Anmerkung
Methadon 400–600 ng/ml 24–48 h Für Nicht-opiatgewöhnte Patienten gelten deutlich niedrigere Spiegel.

Wie verwendest Du TDM?

Schreib Deine Erfahrungen in die Kommentare, ich bin gespannt!

 

Copyright

 

Dieser Beitrag ist ein Auszug beziehungsweise eine auszugsweise Vorabveröffentlichung des Werks „Psychopharmakotherapie griffbereit“ von Dr. Jan Dreher, © Georg Thieme Verlag KG. Die ausschließlichen Nutzungsrechte liegen beim Verlag. Bitte wenden Sie sich an permissions@thieme.de, sofern Sie den Beitrag weiterverwenden möchten.


  1. Hiemke, C., Bergemann, N., Clement, H. W., Conca, A., Deckert, J., Domschke, K., et al. (2018). Consensus Guidelines for Therapeutic Drug Monitoring in Neuropsychopharmacology: Update 2017. Pharmacopsychiatry, 51(1–02), 9–62. http://doi.org/10.1055/s–0043–116492  ↩
  2. Hefner, G., Laux, G., Baumann, P., Bergemann, N., 2018. (n.d.). Konsensus-Leitlinien für therapeutisches Drug-Monitoring in der Neuropsychopharmakologie: Update 2017. Psychopharmakotherapie 2018;25:92–140.  ↩

PC070 Große Hörer-Feedback-Runde und Podcast-Technik ist online

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In der 70. Folge des PsychCast beschreiben wir, wie unsere Technik funktioniert, falls Ihr auch Interesse daran haben solltet, aus Eurer Nische zu berichten und dafür das Audio-Format wählen möchtet. Dann lesen wir einen Teil Eurer Rückmeldungen und Fragen und versuchen, diese zu beantworten. Teilweise baden wir auch in Euren Komplimenten – danke dafür!

Wer keine Lust auf Technik hat: bei Minute 14:00 geht es in die Psych-Fragerunde mit Feedback etc.

Wir wünschen Euch viel Spaß beim Zuhören. Liebe Grüße von Alex und Jan.

Links:
Audacity
Auphonic
Zencastr
Ultraschall 23 – Der Weg des Schalls: Routing wirklich verstehen.
PsychCast-Freundeskreis (kein fester 2-Wochen-Rythmus mehr)
Es ist geil, ein Arschloch zu sein

Die Folge findet ihr hier: http://psychcast.de/pc070-grosse-hoerer-feedback-runde-und-podcast-technik/

Vortrag „Die Krise der Psychopharmakologie von Prof. Gründer

Im Youtube-Channel von Prof. Gründer ist ein neues Video erschienen, in dem er einen deutschsprachigen Vortrag zum Thema „Die Krise der Psychopharmakologie“ hält. Er geht auf die Problematik ein, dass in den letzten 20 Jahren nur wenig neue Medikamente im Bereich der Psychiatrie auf den deutschen Markt gekommen sind, bespricht kritisch, ob und wenn ja welchen Einfluss das AMNOG darauf hat, und zeigt auf, wo einige der Probleme in diesem Bereich liegen. Ich fand diesen Vortrag mal wieder erfrischend klar und sehr sehenswert. Wer sich für die Erforschung und mögliche Marktrelevanz neuer Substanzen in der Psychopharmakotherapie interessiert, wird den Vortrag sicher spannend finden.

PC069 Angehörige psychisch Erkrankter: was sie beschäftigt, wie sie helfen können.

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In der 69. Ausgabe des PsychCasts sprechen wir über den Einbezug von Familienmitgliedern, Partnern etc. in die verschiedenen Formen der Behandlung psychischer und psychosomatischer Erkrankungen und beleuchten einige spannende Aspekte dazu. Wir freuen uns, Euch endlich diese ruhige und unaufgeregte Folge unseres Podcasts präsentieren zu können und blicken bereits gespannt auf die Folge 70, in der wir Euch eine Auswahl Eurer Fragen der letzten Monate beantworten werden.

Einen schönen Sommer wünschen Alex & Jan!

Unser Dank gilt dem äußerst verlässlichen PsychCast-Freundeskreis! Ihr macht das hier möglich, Freundinnen und Freunde!

Die aktuelle Folge findet ihr hier: http://psychcast.de/pc069-angehoerige-psychisch-erkrankter-was-sie-beschaeftigt-wie-sie-helfen-koennen/

Welche Waffen darf eigentlich wer besitzen oder mit sich führen?

Waffenkalender2018 3 0 2018 06 25 11 00 58

Im psychiatrischen Krankenhaus haben wir unter anderem die Aufgabe, für die Sicherheit unser Patienten und Mitarbeiter zu sorgen. Es ist daher üblich, die Sachen zumindest der Patienten, die auf eine geschützte Station aufgenommen werden, auf gefährliche Gegenstände hin durchzusehen und diese dann gegebenenfalls für die Dauer des Aufenthaltes in einem verschlossenen Fach zu verwahren. Üblicherweise finden wir nur Nagelscheren oder das Taschenmesser des Obdachlosen, manchmal Drogen. Vereinzelt finden wir aber auch Dinge, von denen wir gar nicht wissen, wie damit umzugehen ist, zum Beispiel Springmesser, zweiseitig geschliffene Messer oder Schlagringe. Eine Einordnung, wie diese Gegenstände juristisch zu sehen sind, ermöglicht dieser Waffenkalender der Polizei NRW (das Bild oben gibt nur einen Teil wieder, das vollständige PDF findet ihr hier: Waffenkalender der Polizei NRW2018). Alle diese Gegenstände braucht man auf einer geschlossenen Station nicht, und wir werden sie daher alle für die Dauer des Aufenthaltes wegschließen. Aber im Gespräch mit dem Besitzer ist es enorm hilfreich, zu wissen, welchen Rechtsstatus welcher Gegenstand hat.

Danke für den Hinweis, Stefan!