Sertralin

Sertralin (z.B. Zoloft®) ist schon seit 1997 auf dem deutschen Markt erhältlich und gehört damit inzwischen zu den Youngtimern der Antidepressiva. Mit der Markteinführung von Citalopram geriet es zunächst etwas ins Hintertreffen, da letzteres das noch etwas reinere pharmakologische Profil hat. Seitdem Citalopram allerdings für seine Verlängerung der QTc-Zeit bekannt geworden ist, gehört Sertralin für viele Psychiater und Allgemeinärzte wieder zu den häufig verordneten SSRI.

Pharmakologie

Sertralin ist ein typischer Vertreter der Serotonin-Wiederaufnahme-Hemmer. Darüber hinaus bewirkt es eine schwache Dopamin-Wiederaufnahmehemmung, was zu einem milde erhöhten Maß an Unruhe führen kann. Die Plasmahalbwertszeit beträgt etwa 24 Stunden. Sertralin wird über die Niere ausgeschieden.

Klinischer Einsatz

Sertralin wird wie alle SSRI zur Behandlung von Depressionen, Angsterkrankungen und Zwangserkrankungen eingesetzt.

Dosierung

50-200 mg pro Tag, morgens verabreicht.

Nebenwirkungen

Sertralin verursacht die für SSRI typischen Nebenwirkungen wie Übelkeit, verzögerten Orgasmus oder Unruhe. Es ist aber weder für eine Gewichtszunahme noch für eine QTc-Zeit Verlängerung bekannt, daher gilt es insgesamt als gut verträgliches SSRI

Mein persönliches Fazit

Sertralin ähnelt als SSRI dem Citalopram pharmakologisch, hat aber zusätzlich eine schwach dopaminerge Wirkung, was im Positiven eine Antriebssteigerung und im negativen eine gewisse Unruhe verursachen kann. Da unter Sertralin keine Verlängerung der QTc-Zeit bekannt ist, kann es insbesondere für kardiologisch vorerkrankte Patienten eine sinnvolle Alternative zu Citalopram sein. Ich selbst kontrolliere aber auch unter Sertralin das EKG regelmäßig.

Copyright

 

Dieser Beitrag ist ein Auszug beziehungsweise eine auszugsweise Vorabveröffentlichung des Werks „Psychopharmakotherapie griffbereit“ von Dr. Jan Dreher, © Georg Thieme Verlag KG. Die ausschließlichen Nutzungsrechte liegen beim Verlag. Bitte wenden Sie sich an permissions@thieme.de, sofern Sie den Beitrag weiterverwenden möchten.

PC023 Antidepressiva ist online!

In der jüngsten Folge des PsychCasts widmen wir uns einem wiederholt von Euch geäußertem Wunsch: Wir besprechen die Frage: „Welches Antidepressivum gebe ich wem und warum?

Warum wir in diesem Zusammenhang auch über die Auswahl des richtigen Rotweines zum Grillen sprechen, erfahrt ihr ganz am Anfang der Episode.

Außerdem berichten wir kurz über ein Interview des Hoaxilla-Podcasts mit dem Hochstapler Gerd Postel, das ihr hier finden könnt.

Die aktuelle Episode des PsychCasts PC023 Antidepressiva findet ihr hier: http://psychcast.de/pc023-antidepressiva/

Vortioxetin (Brintellix ®) wird vom Markt genommen

Ich hatte hier über Brintellix berichtet. Bedauerlicherweise hat der GBA inzwischen entschieden, dass Brintellix nur auf dem Preisniveau generisch erhältlicher SSRI erstattungsfähig ist, so dass Lundbeck entschieden hat, Vortioxetin zum 15. August diesen Jahres in Deutschland aus dem Vertrieb zu nehmen.

Das ist sehr schade um die in meinen Augen sehr sinnvolle Substanz Vortioxetin, die bei gleicher Wirksamkeit aber besserem Nebenwirkungsprofil einen Zusatznutzen gegenüber den Vergleichssubstanzen bietet. Aber der ist nicht nachgewiesen worden. Die Pharmafirmen müssen sich mit dem Design der Zulassungsstudien noch an die neuen Rahmenbedingungen des AMNOG anpassen, damit solche unglücklichen Verläufe in Zukunft verhindert werden können…

Was wirklich hinter den Türen einer Gruppentherapie stattfindet…

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OK, wir hatten für den Fall von Regen bei unserem Sommerfest vorgesorgt…. Aber das ist ohnehin eine meiner Lieblingsformen von Gruppenpsychotherapie; viel Spaß bei den Spielen weiterhin !

Level up your life

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Das mit dem Ziele setzen ist ja immer so eine Sache. Im Prinzip weiß man, wie wichtig es ist, sich konkrete Ziele zu setzen, aber praktisch tut man es dann doch nur Sylvester, und die Halbwertszeit dieser Ziele beträgt bekanntlich nur eine Woche.

In einem meiner Lieblingspodcasts, der Productivity Show von Asian Efficiency, ging es in der Folge 92: No more Underpants mit Steve Kamb um dessen Buch Level up your life, das mich auf neue Ideen gebracht hat.

Steve Kamb betreibt die absolut sehenswerte Seite Nerdfitness.com. Der Gedanke hinter Nerdfitness ist, dass man sein sportliches Trainingsprogramm im Prinzip so aufbauen kann, wie ein klassisches Rollenspiel am Computer: Da läuft es ja so: Du löst Quests, für die du Erfahrungs-Punkte bekommst. Wenn du einen großen Endgegner besiegst, bekommst Du besonders viele Punkte. Und alle 100 Punkte kannst du dich dann für ein besonderes Upgrade entscheiden, zum Beispiel ein mächtigeres Schwert. So siehst Du immer deine Fortschritte, bleibst motiviert und kannst immer komplexere Quests angehen.

Nerdfitness übersetzt dieselbe Mechanik ins reale Leben. Du bist dein eigener Spielmacher und legst deine eigenen Quests, deine eigenen Punktzahlen und deine eigenen Upgrades fest. Sehr lustig, schau dir das mal an.

Im nächsten Schritt sagt Kamb, dass man sich nicht nur für sein Fitness-Training, sondern eigentlich für sein ganzes Leben den Spaß gönnen sollte, es zu gamifizieren und sich statt der normalen to-do Aufgaben lieber spannende Quests auf dem Weg zum Level 60-Superhelden vorstellen sollte. Und man sollte auch Erfahrungs-Punkte zählen und sich mit etwas belohnen, das einem den nächsten Quest erleichtert. So sehe man seinen Fortschritt, und das motiviert nun wirklich besser. Das Leben sei ernst genug, da könne man so ein wenig Spaß in sein Leben bringen.

OK. Gute Idee. Nerdisch, VT-fundiert und produktivitätsassoziiert. Also habe ich das mal für meine Verhältnisse übersetzt und angepasst. Und das sieht dann so aus: Oben auf dem Bild seht ihr eine Bildschirmansicht meines Task-Management-Programmes Things. Ausgewählt ist der Bereich „Fitness“, einer von fünf Bereichen, in die ich alle meine Aufgaben, Projekte und Ziele einordne.

Es gibt nun sechs verschiedene Arten von Einträgen:

  1. Normale To-Do-Items: Zum Beispiel die in bestimmten Abständen wiederkehrenden Aufgaben „Wiegen“ oder „Laufband schmieren“.
  2. Quests: Das sind einmalige Herausforderungen, die man sich als Spielmacher seines Lebens selbst stellt, und denen man einen Punktwert zuordnet. Zum Beispiel: Vom „10-Meter-Brett springen: 20 Punkte“.
  3. Gute Gewohnheiten: Zum Beispiel „Pro gelaufenem Kilometer: 1 Punkt“.
  4. Meilensteine: Zum Beispiel „Langer Lauf über 27 KM: 50 statt 27 Punkte“
  5. Langfristige Ziele: „Ich laufe jedes Jahr den Köln-Marathon.“
  6. Ideen: „Ich könnte den Schwarzen Gürtel im Judo anstreben.“

Man geht dann so vor, dass man natürlich seine normalen To-Do-Items abarbeitet, für die es vielleicht manchmal, aber nicht immer einen Punkt gibt. Auf der gleichen Übersicht sieht man dann auch Quests, die man sich schließlich selbst aufgestellt hat, und wenn man Zeit und Lust hat, sucht man sich eins aus, zum Beispiel vom 5-Meter-Brett springen. Schafft man das, gibt man sich dafür Punkte. Ebenso behält man seine selbst aufgestellten Guten Gewohnheiten im Blick und gibt sich jedes Mal, wenn man einer Guten Gewohnheit nachgegangen ist, entsprechend viele Punkte. Das gleiche gilt für erreichte Meilensteine. Die Langfristigen Ziele kann man oft nicht mit Punkten belegen, weil sie abstrakt formuliert sein können.

Und auch in den anderen Bereichen kann man sich ja selbst ein Punkte-System basteln. Im Bereich Lernen habe ich zum Beispiel aufgeschrieben: „Einen Fachartikel gelesen: 1 Punkt“ und „Für jeden CME-Punkt: 1 Punkt“.

Wenn man dann 100 Punkte zusammen hat, erfüllt man sich einen Wunsch. Am besten realisiert man etwas, das es einem in Zukunft ermöglicht, neue Quests besser zu erledigen. Man könnte sich also zum Beispiel neue Laufschuhe kaufen. Den Punktwert zählt man lebenslang weiter rauf.

Ich selbst habe das spaßeshalber und aus Interesse mal begonnen und finde es unterhaltsam, interessant und – obwohl es etwas schräg anmutet – doch irgendwie gut. Es hilft mir, meine Ziele klarer zu formulieren. Meiner Erfahrung nach sind Ziele oft etwas nebulös. Meilensteine sind da schon viel konkreter; Gewohnheiten und Quests sind wirklich real und gut fassbar. Ich finde es auch hilfreich, alles in einer Ansicht zusammen zu sehen. So weiß ich, welchem Langfristigen Ziel ich mich annähere, wenn ich eine bestimmte Aufgabe erledige. Frei nach dem Motto: Wenn man nur lange genug in die richtige Richtung geht, ergibt sich das Ziel irgendwann schon ganz von alleine.

Ich bin jetzt bei 153 Punkten. Bei 10.000 Punkten kaufe ich mir einen Tesla.

Die Podcast Episode „PC022 Psychoanalyse“ ist erschienen !

Diesmal beschäftigen sich die PsychCaster mit nichts geringerem als den Wirkfaktoren der Psychotherapie. Aber keine Sorge, die Sache wird knapp und konzise behandelt, bleibt also Pendelfahrt-tauglich.

Zum Glück haben die aus England stammenden Psychoanalytiker Matthew Blagys und Mark Hilsenroth sich bereits ausführlich damit beschäftigt und aus diversen Studien die sieben wichtigsten Techniken herausgearbeitet: Guter Artikel „Die 7 Techniken der Psychoanalyse“ …

Hier findest Du die PsychCast-Folge: http://psychcast.de/pc022-psychoanalyse-und-andere-missverstaendnisse/

Viel Spaß beim Hören!

Heute beginnt der Ramadan

Ramadan: Nach dem Gesetz wird Fasten als Enthaltung (imsak) von bestimmten Tätigkeiten definiert: Verzehr von irdischen Substanzen und Speisen sowie Getränken, Rauchen, Geschlechtsverkehr und Trunkenheit. Zum Fasten ist jeder Muslim verpflichtet, der in vollem Besitz seiner Geisteskräfte (‚aqil), volljährig (baligh) und körperlich dazu imstande (qadir) ist. Das Fasten eines Minderjährigen mit Unterscheidungsvermögen (mumayyiz) ist ebenfalls gültig. (Quelle: Wikipedia)

Für alle nicht-moslemischen Ärzte heisst das: Gläubigen moslemischen Patienten, die durch das Fasten tagsüber keine gesundheitlichen Probleme befürchten müssen, soll man auch nicht vom Fasten abraten. Auch, wenn die Medikation auf eine Gabe außerhalb der Fastenzeit umgestellt werden kann, also nach Sonnenuntergang (oder 22:00) abends oder vor Sonnenaufgang, dann soll der Arzt das tun.

Aber wenn ein Patient durch das Fasten einen gesundheitlichen Schaden nehmen könnte, er also „körperlich nicht dazu imstande ist„, dann darf der Arzt ihm raten, auf das Fasten zu verzichten, und das ist dann OK. Beispielsweise sollten Diabetiker nicht fasten. Aber auch, wenn eine Medikation wirklich tagsüber eingenommen werden soll, etwa Parkinsonmedikamente oder ähnliches, darf der Arzt das seinem moslemischen Patienten sagen.

In der Psychiatrie gibt es aus praktisch jeder Wirkstoffgruppe Medikamente mit einer ausreichend langen Halbwertszeit, so dass eine Gabe nach Sonnenuntergang möglich ist. Und es ist weitaus besser, das Thema explizit anzusprechen und für einige Wochen die Medikation umzustellen, als in Kauf zu nehmen, dass der Patient seine Medikation tagsüber einfach gar nicht einnimmt.

Das neue PsychKG NRW

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Wer in NRW in der Psychiatrie tätig ist, verfolgt sicher mit größtem Interesse die Reform des Psych KG´ NRW. Dieses regelt, unter welchen Umständen und nach welchen Modalitäten Zwangsunterbringungen bei akuter Eigen- und/oder Fremdgefährdung durchgeführt werden. Die Ausgestaltung dieses Gesetzes hat erhebliche Auswirkungen auf die Behandlung der genannten Patientengruppe und auf die Behandlungsrealität auf den geschützten psychiatrischen Stationen in NRW. Nach einer langen, mehrstufigen Diskussion unter Einbezug aller betroffenen Interessenvertreter, namentlich der Vertreter der Psychiatrie-Erfahrenen, der Angehörigenvertreter und auch der psychiatrischen Fachgesellschaften legt das Gesundheitsministerium NRW (MGEPA) nun folgenden Vorschlag für die Neuformulierung des PsychKG´s NRW vor:

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-12068.pdf

Wer sich wirklich für das Thema interessiert, sollte jetzt die Lektüre dieses blogposts pausieren und zunächst einmal in Ruhe den neuen Gesetzestext sowie die im gleichen PDF zu findenden erläuternden Kommentare sorgfältig lesen.

Einige wesentliche Neuerungen

Das neue Psych KG NRW stärkt die Selbstbestimmung und den Schutz der Betroffenen und formuliert sehr viel konkreter und auch restriktiver, wann Zwangsmaßnahmen möglich sind und wer diese unter welchen Umständen wie beantragen, genehmigen und durchführen darf. Eine wesentliche Änderung dabei ist, dass eine Zwangsmedikation in der Regel nun dem Richtervorbehalt unterliegt; das ist aktuell nicht so. Es gibt einige weitere Änderungen, auf die ich noch eingehen will. Weiterhin ist es aber auch mit dem reformierten Psych KG NRW möglich, bei Lebensgefahr oder erheblicher Gefahren für die Gesundheit der untergebrachten Person oder Dritter im Rahmen der Unterbringung, eine Zwangsbehandlung durchzuführen. Allerdings ist das Verfahren anders geregelt. Hier habe ich einige wesentliche Eckpunkte des neuen Gesetzes aufgeschrieben:

  • Das neue Psych KG NRW soll ab dem 1.1.2017 gelten.
  • Die Zwangsmedikation wird im Normalfall dem Richtervorbehalt unterliegen. Nach dem neuen Psych KG muss im Regelfall zunächst das Einverständnis des zuständigen Gerichtes eingeholt werden. Das bedeutet, der Arzt begründet mit einem Ärztlichen Attest, warum die Zwangsmedikation im Rahmen der gesetzlichen Regelungen erforderlich und geboten ist. Der Richter entscheidet, und erst dann ist die Zwangsmedikation möglich.1
  • Vor einer Zwangsmedikation muss im Regelfall ein Überzeugungsversuch und eine Information erfolgen. Der Patient muss im Regelfall Zeit haben, einen Rechtsbeistand zu konsultieren.
  • Wenn die Situation es nicht zulässt, zunächst den Richter zu erreichen, beispielsweise bei Lebensgefahr im Rahmen eines Delirs oder bei gefährlicher Gewalt, ist es ausnahmsweise auch möglich, die akut erforderliche Behandlung sofort durchzuführen, und danach das Gericht zu informieren.
  • Fixierungen, die länger als 24 Stunden dauern oder solche, die mutmaßlich öfter erforderlich sind, stehen nun ebenfalls unter Richtervorbehalt.
  • Das professionelle „Festhalten“ wird als alternative Zwangsmaßnahme zur Fixierung explizit geregelt.
  • Offene Formen der Unterbringung, also die Behandlung per Psych KG auf einer offenen Station, ist nun explizit erlaubt und soll sogar bevorzugt zum Einsatz kommen, wo dies möglich ist.
  • Das Recht, sein Handy mit Internetzugang weiter zu nutzen (aber natürlich keine Fotos oder Videos von anderen Patienten zu machen oder zu posten) wird nun explizit festgeschrieben.

Warum musste das Psych KG NRW eigentlich reformiert werden?

Das PsychKG ist im Unterschied zum Betreuungsgesetz und zum Strafgesetz Ländersache, daher gibt es in jedem Bundesland ein eigenes PsychKG. Dem Wesen nach ähneln sich die länderspezifischen Psych KG´s zwar, es gibt aber auch relevante Unterschiede. In den letzten Jahren wurden die Psych KG Gesetze der meisten Länder überarbeitet. Dies ging zu einem großen Teil von der Einschätzung aus, dass andernfalls etwas ähnliches wie damals mit dem Betreuungsgesetz passieren könnte: Der Bundesgerichtshof könnte eine Konkretisierung bestimmter Gesetzesteile fordern, und bis zur Konkretisierung das Gesetz beschränken. Im Fall des PsychKG´s Sachsen hatte das Bundesverfassungsgericht 2013 genau das gemacht: Siehe Artikel hier. Um dem zuvor zu kommen, wurden die PsychKG´s überarbeitet, konkretisiert und die Voraussetzungen für Zwangsmaßnahmen sehr viel spezifischer und restriktiver beschrieben. In Nordrheinwestfalen gilt aktuell dieses PsychKG: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000086.

Mein persönliches Fazit

Die Überarbeitung des Psych KG´s NRW wurde von allen beteiligten Seiten mit großen Hoffnungen, Erwartungen und auch Befürchtungen begleitet. Einige Betroffenenvertreter hatten argumentiert, man solle Zwangsbehandlungen unter allen Umständen ausschließen. So ist es nicht gekommen, und um ehrlich zu sein, das wäre dem Wesen des Psych KG´s als Gesetz zum Umgang mit Krankheiten meiner Meinung nach auch nicht gerecht geworden. Denn gefährliche Krankheiten müssen auch behandelt werden dürfen.
Beim Richtervorbehalt der Zwangsmedikation wird entscheidend werden, wie gut und schnell erreichbar die Richter sein werden.
Die erhöhten Ansprüche an eine schlüssige Begründung, dass die ergriffene Zwangsmaßnahme nicht durch ein anderes, milderes Mittel hätte ersetzt werden können, verhältnismäßig ist und auch der Richtervorbehalt im Regelfall entsprechen den Anforderungen, die der BGH und das Verfassungsgericht in den letzten Jahren gestellt haben.

Ich finde die Neuformulierung gut, angemessen und auch praktikabel.

Wie denkt ihr darüber? Kommentare, Anmerkungen und Diskussionsbeiträge gerne hier in die Kommentare!

 

  1. Ein Richtervorbehalt bezüglich einer Zwangsmedikation gilt aktuell schon beim Betreuungsrecht. Beim BtG ist zuvor sogar ein ärztliches Gutachten von einem unbeteiligten Arzt zu erstellen, in dem genau genannte Fragen beantwortet werden müssen. Dann entscheidet der Richter, ob eine Zwangsmedikation nach BtG erlaubt ist. Erst danach kann sie erfolgen. ↩︎

Hilft ein Online-Training, Depressionen zu verhindern?

In letzter Zeit kommt ja endlich Bewegung in den weiten Bereich der Internet-gestützten Psychotherapie, namentlich, seit das e-health Gesetz dies explizit fördert (ich hatte hier darüber berichtet). Aber auch schon vor dem neuen Gesetz gab es einige herausragende Modellprojekte, die sich der internetbasierten Psychotherapie in Deutschland verschrieben hatten. Eines davon ist GET.ON, das aus dem wissenschaftlichen Bereich kommt und zunächst einen Schwerpunkt auf Training- und Information bei bestimmten psychischen Erkrankungen und Symptomkonstellationen hatte.

Die Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) berichtet nun in einer Pressemitteilung, dass sie zusammen mit anderen Universitäten mit der GET.ON Plattform eine Studie durchgeführt haben, die die Frage klären sollte, ob ein solches Online-Training das Auftreten einer Depression verhindern kann, bevor diese klinisch manifest wird; also quasi als Prävention dienen kann.

Methode

In die Studie seien 406 Probanden aufgenommen worden, die ein erhöhtes Risiko gehabt hätten, an einer Depression zu erkranken, die aber noch keine manifeste Depression entwickelt hätten.

Die Probanden seien randomisiert in zwei Gruppen aufgeteilt worden. Die Kontrollgruppe habe herkömmliche Anleitungen zur Vorbeugung von Depressionen in schriftlicher Form erhalten. Die Interventionsgruppe habe über sechs Wochen an einem Depressions-Präventions-Programm auf der GET.ON Plattform teilgenommen. Trainiert worden seien das „systematische Problemlösen“ sowie eine „Verhaltensaktivierung“. Im Training hätten die Teilnehmer jede Woche eine 30-60 minütigen Übungseinheit bestehend aus Videos, Texten und Aufgaben absolviert und seien angehalten worden, die Trainingsinhalte zwischen den Einheiten in ihrem Leben praktisch anzuwenden. Dabei seien sie durch einen Coach begleitet worden, mit dem sie online in Kontakt gestanden hätten.

Ergebnisse

Nach einem Jahr seinen alle Teilnehmer in einem diagnostischen Telefoninterview untersucht worden. Von den Probanden, die am GET.ON Programm teilgenommen hätten, seien 27 Prozent im Verlauf des Jahres an einer Depression erkrankten – gegenüber 41 Prozent aus der Kontrollgruppe ohne Online-Training. Ausgedrückt in der Maßeinheit „number needed to treat“ bedeutet das: Von sechs Personen, die an GET.ON teilnehmen, konnte bei einer Person eine neue depressive Erkrankung verhindert werden. Dies entspricht einer Senkung des relativen Risikos um 39 Prozent. Die Ergebnisse wurden im JAMA veröffentlicht.

Zusammenfassung des Studienleiters

Der Leiter der Studie, Dr. David Ebert vom Lehrstuhl für Klinische Psychologie und Psychotherapie der FAU, fasst das Ergebnis so zusammen:

“Mit der Studie konnten wir zeigen, dass GET.ON das Risiko für das Auftreten von Depressionen effektiv reduzieren kann. GET.ON bietet Menschen, die erste Beschwerden aufweisen, eine hoch wirksame, zugleich sehr flexible und obendrein kostengünstige Möglichkeit, einer behandlungsbedürftigen Depression erfolgreich vorzubeugen.“

Meine persönliche Beurteilung

Die Studie ist in zweierlei Hinsicht interessant.

  1. Zum einen wird hier der Versuch unternommen, so etwas wie die Prävention der Depression zu betreiben. Im Bereich der Psychosen gibt es ein ziemlich breit beforschtes paralleles Vorgehen, das unter dem Namen „Früherkennung“ läuft und hier auch einige, wenngleich im größeren Maßstab betrachtet eher bescheidene Erfolge feiert. Für das Krankheitsbild der Depression gibt es sicher auch einige Programme, aber bislang sind diese mit weit weniger öffentlicher Wahrnehmung belegt. Vielleicht liegen hier ja Chancen.
  2. Zum anderen ergibt sich eine recht große Effektstärke dieser zeitlich recht knapp bemessenen Online-Trainingsintervention. Wenn diese Effektstärke sich in weiteren Studien als realistisch erweist, würde dies zeigen, dass Online-Elemente ein wirksamer Bestandteil auch anderer Therapien oder Präventionen sein sollten.

Das Training findet sich hier auf der GET.ON Webseite, aktuell seien aber alle Plätze belegt.

Prof. Gründer zum AMNOG

In diesem post seines blogs verlinkt Prof. Gründer auf das frei herunterladbare PDF seines Artikels im letzten Nervenarztes über die Auswirkungen des Arzneimittel-NeuordnungsGesetzes. Dieses führt dazu, dass es neue Psychopharmaka wie beispielsweise Brintellix ® gegenwärtig sehr schwer haben, eine Kostenerstattung genehmigt zu bekommen, die für die Pharmaunternehmen ausreichend ist, um das Medikament auf dem Markt zu halten.

Interessanterweise kommt Prof. Gründer dennoch nicht zu dem Schluss, dass das AMNOG komplett in die falsche Richtung führt, sondern beschreibt, wie sich Forschung, Zulassungsverfahren und das AMNOG-System in Zukunft entwickeln könnten, um bessere Erkenntnisse und dann auch wieder dokumentierte Zusatznutzen zu erhalten. Unbedingt lesen!

Achtsamkeitsübungen

Man kann ja nie genug Achtsamkeitsübungen kennen. Das gilt für Psychologen und Psychiater in gleichem Maße. Und wie lernt man Achtsamkeitsübungen am besten kennen? Indem man sie einfach mal mitmacht.

Aus diesem schönen Grunde haben wir vor ein paar Wochen begonnen, montags in der Frühkonferenz jeweils eine Achtsamkeitsübung zu machen. Wir hatten schon:

  • Reihum erst Männervornamen, dann Frauenvornamen mit einem dem Alphabet folgenden ersten Buchstaben nennen, also Abraham, Bernd, Cäsar… (lustig)
  • Reihum von 200 jeweils 7 abziehen (lustiger)
  • Meine Lieblingsübung bislang: Ein rohes Ei auf dem Tisch zum Stehen bringen. Klappt nicht? Klappt doch:

§63 ist geändert worden

Der Gesetzgeber hat die schon lange besprochene Verbesserung des §63 nun beschlossen. Im Kern geht es bei den Veränderungen darum, dass die Maßregel nach § 63 nun in der Regel nicht mehr wegen Straftaten mit weniger schlimmen Auswirkungen verhängt werden soll, dass die Fortdauer regelmäßiger überprüft werden soll, und das die Unterbringung in der Regel nach 6 Jahren auslaufen soll. Es sind weiterhin auch Unterbringungen über 10 Jahre oder ohne festgelegtes Ende möglich, deren Verhältnismäßigkeit muss aber sehr viel besser geprüft und begründet werden.

Ich finde diese Neuerungen wirklich sehr sehr hilfreich und richtig, die Verhältnismäßigkeit der Dauer der Unterbringung ist hierdurch in Zukunft sicherlich eher erreichbar als nach dem früheren Gesetz. Gleichzeitig läßt die Novellierung aber auch Raum, Patienten, von denen auch nach 6 Jahren noch eine erhebliche Gefahr ausgeht, auch länger in Behandlung zu lassen.

Die Änderungen sind hier vom Justizministerium genau beschrieben, jeder, der damit zu tun hat, sollte diese Zusammenfassung unbedingt lesen.

PC021 Sport ist online

In Folge 21 besprechen die beiden Sport-Enthusiasten Mythen und Wahrheiten, die sich rund um die psychologischen Effekte des Sports drehen. Macht Sport zufrieden, ausgeglichen und glücklich? Hilft es gegen Schlafstörungen und Depressionen?

Tritt ein ins PsychCast-Fitness-Studio und mach mit!

Die Folge findet ihr hier.

Welcome to the blogroll: Farbensehnsucht

Die Leser dieses blogs muss ich wohl nicht erst überzeugen: Blogs sind eine ausgezeichnete Möglichkeit, sich ein direktes und unmittelbares Bild von einem Thema zu machen. Auf dem Blog Farbensehnsucht berichtet eine betroffene Studentin von ihrem Umgang mit ihrer Zwangserkrankung. Ich freue mich, dass ich sie auf meiner blogroll verlinken kann.
Schaut doch mal vorbei: https://farbensehnsuchtblog.wordpress.com/

Welcome to the blogroll: Herz to go

Dr. Andreas Lauber ist niedergelassener interventioneller Kardiologe in Düsseldorf. Ich habe ihn als äußerst netten und kompetenten Kollegen kennengelernt. Schon länger stellt er für Patienten verständlich aufbereitete kardiologische Informationen ins Netz.
Nun hat er den blog „herz to go“ gestartet, der über kardiologische Themen berichtet. Ich weiß ja nicht, ob mein blog bei der Namensfindung eine Rolle spielte, aber das Konzept der verständlichen Darstellung von Fachthemen kommt mir irgendwie vertraut vor…
Schaut mal vorbei auf http://herztogo.org, der feed lautet http://herztogo.org/feed.

Psychopharmakotherapie griffbereit goes Ost…

Gute Nachricht für alle Tschechen unter den Lesern: Der Schattauer-Verlag hat mir berichtet, dass sich auf der Frankfurter Buchmesse ein tschechischer Verlag für die Serie „griffbereit“ und dabei insbesondere für mein Buch Psychopharmakotherapie griffbereit interessiert habe. Gestern sei der unterschriebene Lizenzvertrag aus Prag gekommen und das Buch wird jetzt ins Tschechische übersetzt. Wenn es fertig ist, zeige ich hier gerne Auszüge auf dem blog…Cool!

Der Psychcast PC020 ist draußen. Thema: SEX

Podcasting darf alles: zum Thema Sexualpräferenz und sexuelle Präferenzstörungen

Auch im PsychCast Nr. 20 sprechen wir mal exakt und mal verschwommen über Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie. Wie immer spitzen wir zu, verdichten Fachwissen und schnacken dann wieder ein wenig off topic. Wie gehabt bieten wir keine Fortbildung, aber die Fortsetzung eines endlosen Dialoges über das, was uns neugierig macht. Denn: Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei (Art. 5 Absatz III GG).

Hier die wichtigsten Links zur Sendung: Prof. Klaus Beier über PädophilieProjekt “kein Täter werden”Studie: Ejaculate More, Have Less Prostate Cancer RiskViertausendhertz Podcasts

Die Folge findet ihr hier.

Die Psych-KG Besuchskommission

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LWL Klinik Herten

Rechtliche Grundlagen der Behandlung im Psychiatrischen Krankenhaus

Die weit überwiegende Mehrzahl der Patienten in einem Psychiatrischen Krankenhaus, ich würde mal sagen mehr als 90 % der Patienten, befindet sich auf freiwilliger Rechtsgrundlage in Behandlung dort, wie in jedem anderen Krankenhaus auch.
Aber natürlich gibt es auch Behandlungen auf der Rechtsgrundlage des Betreuungsgesetzes und des Psych-KGs.

Das Psychiatrische Krankengesetz, kurz „Psych-KG“

Das Psych-KG regelt Zwangsunterbringungen im Psychiatrischen Krankenhaus bei akuter Eigen- oder Fremdgefährdung, wenn der Betroffene in einem Zustand ist, dass er die Notwendigkeit der Behandlung nicht erkennt, aber eine konkrete, akute und erhebliche Gefahr von ihm ausgeht. Ein typisches Beispiel wäre ein Patient mit einer akuten Psychose, der sich verfolgt fühlt, und versucht, sich mit einem Stock gegen unbeteiligte Passanten zu wehren, die er krankheitsbedingt fälschlich für eine Bedrohung hält. Dieser Patient würde sich nicht freiwillig behandeln lassen, da er sich nicht für krank hielte. Eine Behandlung ist aber erforderlich und geboten. In so einem Fall kann ein Arzt zunächst über das Ordnungsamt ein Psych-KG beantragen. Nach Zustimmung des Ordnungsamtes wird das zuständige Amtsgericht informiert und innerhalb von 24 Stunden (so ist es zumindest in NRW geregelt, in anderen Bundesländern gelten im Detail etwas andere Regeln) kommt ein Richter zur Anhörung ins Krankenhaus, um darüber zu entscheiden, ob eine Behandlung auf der Rechtsgrundlage des Psych-KGs erforderlich und notwendig ist.

Die Psych-KG Besuchskommission

Was viele nicht wissen ist, dass jedes Krankenhaus, das Behandlungen auf der Rechtsgrundlage des Psych-KGs durchführt, von der zuständigen Bezirksregierung überwacht wird. Dazu gehört, dass die Bezirksregierung einmal im Jahr eine persönliche Begehung des Krankenhauses mit der Psych-KG Besuchskommission durchführt. Diese Kommission ist eine Abordnung, die einmal im Jahr einen unangekündigten Besuch bei jeder entsprechenden Klinik macht, und überprüft, ob das Psych-KG Gesetz korrekt angewendet wird, wie die Unterbringungsbedingungen sind und welchen Eindruck die Klinik insgesamt macht.

Der Besuchskommission gehören folgende Personen an:

  • Ein Beamter der Bezirksregierung als Vorsitzender
  • Ein juristischer Sachverständiger (oft ein Richter oder ein Jurist der Bezirksregierung)
  • Ein psychiatrischer Sachverständiger (ein Facharzt für Psychiatrie, oft ein erfahrener Oberarzt oder Chefarzt einer anderen psychiatrischen Klinik)
  • Ein Vertreter der Angehörigen (als Abgesandter eines Verbandes der Angehörigen psychisch Kranker) und
  • Ein Vertreter der Psychiatrie-Erfahrenen (als Abgesandter eines Verbandes Psychiatrie-Erfahrener)
  • Häufig ist auch ein Vertreter des Sozialpsychiatrischen Dienstes der Stadt anwesend.

Ablauf der Überprüfung

Die Besuchskommission kommt einmal im Jahr unangekündigt in die Klinik. Da sie keinen Termin hat, kann die Zusammensetzung der Vertreter der Klinikseite etwas variieren. In der Regel wird die Klinik versuchen, folgende Personen zusammenzutrommeln:

  • Den Chefarzt der Klinik
  • Den Pflegedienstleiter
  • Den Geschäftsführer
  • Oft den Oberarzt, der die geschlossene allgemeinpsychiatrische Station betreut

Wenn sich alle zusammengefunden haben, verläuft der Besuch folgendermaßen:

  1. Zunächst spricht die Kommission ausführlich mit den Vertretern der Klinik, um sich zu erkundigen, wie Behandlungen auf der Rechtsgrundlage des Psych-KGs in dieser Klinik durchgeführt werden. Es wird besprochen, wie viele Behandlungen im letzten Jahr per Psych-KG durchgeführt worden sind, welche Diagnosen vorkamen, wie die Geschlechtsverteilung war, auf welchen Stationen die Behandlungen durchgeführt worden sind und ähnliches. Es wird nach besonderen Vorkommnissen im letzten Jahr gefragt und wenn im letzten Jahr Beschwerden an die Bezirksregierung herangetragen worden sind, werden diese besprochen. Die Kommission macht sich auch ein Bild von der Klinik insgesamt, etwa von neuen Bauvorhaben, Renovierungsplanungen, Erweiterungen der Klinik und ähnlichem.
  2. Dann wird das Krankenhaus besichtigt. Die Besuchskommission schaut sich insbesondere die geschützten Stationen, die Patientengärten der geschützten Stationen, die Bäder und Aufenthaltsräume an.
  3. Und schließlich wird mindestens ein per Psych-KG untergebrachter Patient befragt, wie er seine Behandlung wahrnimmt. Bei dieser Befragung sind nur der Patient und die Mitglieder der Besuchskommission anwesend, keine Vertreter der Klinik. Der Patient wird erst mal orientierend zu den allgemeinen Umständen seiner Behandlung befragt, wie die Bahandlung bislang verlief und wie er sich behandelt fühlt. Dabei werden auch Fragen besprochen, wie etwa, wie oft er Ausgang im Freien hat, ob er sein Handy behalten darf, wie oft er Besuch bekommt und ähnliches. Dann wird sehr genau die Dokumentation der Behandlung dieses Patienten in Augenschein genommen, etwa, ob täglich nachvollziehbar dokumentiert wurde, warum die Unterbringung per Psych-KG noch erforderlich war.
  4. Abschließend gibt es ein gemeinsames Gespräch der Kommission mit den Vertretern der Klinik, in der die Klinik eine explizite Rückmeldung und Beurteilung erhält. Wenn etwas nicht gut war, wird dies hier explizit besprochen und eine Verbesserung wird eingefordert.
  5. Einige Wochen nach dem Besuch erhalten alle Beteiligten den schriftlichen Besuchsbericht, der sehr detailliert nach einem festen Protokoll alle Punkte sowie eine ausführliche Gesamtbeurteilung wiedergibt.

Und man lernt auch als Mitglied der Besuchskommission immer etwas dazu…

Unlängst habe ich die LWL-Klinik in Herten als Psychiatrischer Sachverständiger einer Besuchskommission besucht. Ich darf hier gerne verraten, dass die Klinik sehr angemessen, reflektiert und in vielen Teilen sehr fortschrittlich mit allen Aspekten der Behandlungen im Rahmen des Psych-KGs umgeht. Besonders beeindruckt hat mich, dass die LWL-Klinik Herten auf der geschlossenen allgemeinpsychiatrischen Station folgendes Vorgehen etabliert hat: Jeden Tag prüft der Oberarzt, ob es wirklich erforderlich ist, die Stationstüre geschlossen zu halten. Wenn es keinen Patienten gibt, der gegenwärtig diese Sicherungsmaßnahme erforderlich macht, dann wird ein großes Schild an die Türe gehängt, auf dem steht, dass die Flurtüre nun tagsüber geöffnet ist, dass man sich vor Verlassen der Station bitte beim Pflegepersonal melden soll, und dann wird die Tür einfach aufgeschlossen. Im letzten Jahr sei das an ca. 30 Tagen möglich gewesen. Seit dies so gehandhabt werde, habe sich die Atmosphäre auf der Station sichtbar entspannt. Ausgezeichnete und vorbildliche Idee!

Auch bei Vorsorgevollmachten bedarf es einer richterlichen Anhörung zur Genehmigung von Unterbringungen und Zwangsmedikationen

In den letzten Jahren wurde viel Aufklärungsarbeit geleistet, Menschen zu ermutigen, Vorsorgevollmachten bzw. Patientenverfügungen zu erstellen. Es gibt verschiedene Vordrucke, Formulierungsvorschläge und Ratgeber hierzu; eine sehr gute Informationsquelle ist das Bundesgesundheitsministerium auf dieser Seite.

Die Patientenverfügung soll sicherstellen, dass der Wille des Patienten umgesetzt wird, wenn dieser ihn nicht mehr selber äußern kann, ohne dass hierfür zuvor ein gesetzlicher Betreuer vom Gericht bestellt worden ist.

Bei der Formulierung der Patientenverfügung sind einige Dinge zu beachten, namentlich sind eigentlich nur die Punkte später verwendbar, die wirklich explizit und konkret beschrieben sind. Allgemeine Aussagen, wie „Wenn es mal soweit ist, will ich nicht mehr an unnötige Maschinen angeschlossen werden“ bringen gar nichts. Man muss schon genau und konkret schreiben, was man in welcher Situation will. Es gibt nicht wenige Patientenverfügungen, die notariell beglaubigt sind, dies ist aber für den medizinischen Bereich nicht zwingend erforderlich.

Der in der Patientenverfügung Benannte kann unter diesen Voraussetzungen handeln wie ein gesetzlicher Betreuer. Das bedeutet, dass er Unterbringungen im Krankenhaus und auch medikamentöse Behandlungen ohne oder gegen den Willen des Betroffenen anregen kann.

Aber ebenso wie im Betreuungsverfahren müssen beide Eingriffe in die Freiheit des Patienten von einem Richter genehmigt werden. Das heißt, der Vorsorgebevollmächtigte kann zusammen mit einem Arzt eine Unterbringung im Krankenhaus und auch eine Zwangsmedikation bei Gericht beantragen, aber in beiden Fällen muss ein Richter eine Anhörung im Krankenhaus durchführen und kann dann die Maßnahme anordnen. Ohne Richter kann ein Vorsorgebevollmächigter – genau wie ein Betreuer – keine Eingriffe in die Freiheit eines Patienten genehmigen.

 

019 ACT mit Sandro Teuber ist draußen!

Im neunzehnten PsychCast widmen wir uns der Psychotherapietechnik ACT. ACT steht für Aceptance and Commitment Therapie. Sandro Teuber, Psychologischer Psychotherapeut und leidenschaftlicher ACT-Therapeut erklärt uns, aus welchen Komponenten ACT sich zusammensetzt, wie es funktioniert und wie man es anwendet.

Sehr viele praktische und inspirierende Ideen findet ihr auf seinem Blog www.actblog.de, der auch einen ausgezeichneten Startpunkt zur Erkundung des ACT-Universums darstellt.

Die aktuelle Folge findet ihr hier.